Donnerstag, 21. Dezember 2023
Naschen ohne Reue: Der Weihnachtsstollen – laut BMJ-Weihnachtsausgabe quasi ein Obstsalat mit Nüssen
Ute Eppinger, Medscape

Sind Plätzchen, Kuchen, Gebäck oder Pudding zu Weihnachten gut für die Gesundheit? Das sicher nicht, aber dass Genießr zu Weihnachten beherzter bei Leckereien zuschlagen können, legt eine Studie nahe, die jetzt in der Weihnachtsausgabe des British Medical Journal veröffentlicht worden ist.

„In den Weihnachtsdesserts aus The Great British Bake Off werden mit größerer Wahrscheinlichkeit Zutaten verwendet, die das Sterbe- oder Krankheitsrisiko eher senken als erhöhen“, konstatieren Dr. Joshua D. Wallach von der Emory University in Atlanta, USA und Kollegen. Die Forscher hatten 48 Rezepte für Weihnachtsleckereien des populären Fernseh-Backwettbewerbs unter die Lupe genommen und hinsichtlich ihrer Bedenklichkeit für die Gesundheit ausgewertet.

Genuss ohne Reue?
Zum Hintergrund: Nahten die Festtage, flammten Jahr für Jahr die uralten Debatten wieder auf, schreibt Wallach. Die zentralen Fragen: „Dürfen wir uns Weihnachtsleckereien gönnen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben? Gelingt es uns, zu verdrängen, was Butter und Zucker unserem Körper antun, und ein Stück Weihnachtskuchen zu genießen?“.

Dürfen wir uns Weihnachtsleckereien gönnen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben? Dr. Joshua D. Wallach
Um Antworten zu finden, erfassten die Forscher von jedem der 48 untersuchten Rezepte alle Zutaten (n=178) und teilten diese in 17 Gruppen ein: Backpulver und andere Zutaten, Butter, Schokolade, Käse und Joghurt, Kaffee, Eier, Lebensmittelfarben, -aromen und -extrakte, Obst, Milch, Nüsse (außer Erdnüsse), Erdnüsse oder Erdnussbutter, raffiniertes Mehl, Salz, Gewürze, Zucker und pflanzliches Fett.

Die Forscher führten eine umfassende Literaturrecherche durch und wertete 46 Übersichtsarbeiten aus. Sie suchten Studien, in denen diese Zutaten und das Risiko, an verschiedenen Krankheiten zu erkranken oder zu sterben, untersucht worden waren.

Insgesamt fanden sie 363 Assoziationen zwischen den Inhaltsstoffen und dem Todes- oder Krankheitsrisiko. Davon waren 149 statistisch signifikant. Der Löwenanteil der Studien (110; 74%) brachte die Zutaten mit einem geringeren Krankheits- und Sterberisiko in Verbindung, was u.a. für Obst (44 von 110, 40%), Kaffee (17 von 110, 16%) und Nüsse (14 von 110, 13%) galt.

Weihnachtsstollen im Wesentlichen ein Obstsalat mit Nüssen
Alkohol (20 von 39, 51%) war die häufigste Zutat, die mit einem erhöhten Todes- oder Krankheitsrisiko in Verbindung gebracht wurde, gefolgt von Zucker (5 von 39, 13%). Alkohol war auch mit einem erhöhten Risiko für Dickdarmkrebs, Magenkrebs, Gicht und Vorhofflimmern assoziiert. Die alkoholhaltigen „Schokoladen-Glühwürmchen“ der Great British Bake Off-Jurorin Prue Leith seien deshalb „nicht das ideale Weihnachtsdessert“, urteilt Wallach.

Anders sieht das mit dem Stollen von Co-Juror Paul Hollywood aus: 70 Assoziationen weisen darauf hin, dass die Zutaten das Krankheitsrisiko verringerten. Hollywoods Stollen enthält u.a. Mandeln, Milch und Trockenfrüchte. „Insgesamt ist diese Leckerei ohne Eier, Butter und Zucker im Wesentlichen ein Obstsalat mit Nüssen. Lecker!", schreiben die Forscher.


https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4913247?ecd=WNL_mdplsfeat_231221_mscpedit_de_etid6180163&uac=389796AZ&impID=6180163

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Sonntag, 17. Dezember 2023
Die Streifzüge des Bizarrologen, heute: Zwangos
Stark zwanghafte Menschen, die gleichzeitig ausgeprägte Narzissten sind sind von großem unfreiwilligen Unterhaltungswert für ihre nicht so gestrickte Umwelt.

Mit einem Prachtexemplar dieser Spezies war ich über lange Jahre eng befreundet, wir wohnten auch mehrere Jahre in einer WG zusammen. Das war überwiegend schön, es gab aber auch sehr abstruse Momente. Er unterrichtete an einer Schule und bereitete sich auf jede Unterrichtsstunde 3 bis 4 Stunden lang vor, aus seinem extremen Perfektionismus heraus. Dies führte dazu, dass er bis 2 Uhr nachts arbeitend am Rechner saß, wenn er am nächsten Tag um 7 zur Schule musste, und er näherte sich langsam aber sicher dem Burnout. Zum Vergleich: Als ich als Lehrer arbeitete benötigte ich für meine Unterrichtsvorbereitung eine halbe Stunde bis Stunde für eine Unterrichtsstunde.

Unser dritter Mitbewohner und ich frotzelten eines Abends, wir sollten mal zu dritt einen ganzen Abend Whisky trinken, so dass er am nächsten Morgen unvorbereitet und verkatert zur Schule käme und seinen Unterricht improvisieren müsste, und er würde feststellen, dass das auch flutscht.


Er sagte dazu gar nichts, hielt uns aber Monate später beim WG-Problemklärungsplenum diese Frotzelei vor und meinte, wenn wir seine Arbeitspensumsprobleme schon mitbekämen würde er von uns erwarten, dass wir ihn von allen Verpflichtungen im Haushalt wie saubermachen, einkaufen, Müll rausbringen, Geschirr abwaschen usw. freistellen würden und seinen Part miterledigen würden. Das würde er unter sozialer Kompetenz verstehen. Es gehört zum Wesen einer Zwangsstörung bzw. genauer gesagt der Kombination zwanghafte Persönlichkeitsstruktur/Workaholismus/Narzissmus, dass externe Lösungen, die möglichst durch andere zu erbringen sind, nicht aber Abstellen des eigenen zwanghaften Handelns zur Bewältigung der eigenen Situation gesucht werden.

So etwas erlebte ich jetzt gerade mit einer Mitarbeiterin. Die ist gefährlich nahe dem Burnout und teilte uns im KollegInnenchat mit, dass sie, um kürzer treten zu können, nunmehr einigen ihrer angestellten Hilfskräfte kündigen wolle, um durch eine damit verbundene Verringerung des Kundenbestandes mehr Zeit für sich selber zu haben.

Ich antwortete ihr, dass dies absurd sei. Sie sollte lieber Kontrolle aus der Hand geben, Aufgaben delegieren und sich auf diesem Wege mehr Zeit für sich selbst verschaffen als Mitarbeiterinnen arbeitslos zu machen und den eigenen Umsatz herunterzufahren. In diesem Zusammenhang schlug ich ihr vor, sie solle mal eine Kreuzfahrt oder einen Wellnessurlaub machen, das Geld hätte sie ja, um aus dem Stress rauszukommen und in der Zeit ihre Helferlein selbstständig arbeiten zu lassen.

Die Antwort erfolgte in mehreren Chatnachrichten im Minutentakt.

Erst: "Ein faules Ei verdirbt den ganzen Brei!",

dann "Das ist das Dämlichste, das mir seit langem begeget ist", dann "Sorry, Korrektur, begenet" - ich weiß nicht, ob sie diese Tippfehler machte weil sie vor Wut zitterte oder weil sie gerade bei der zweiten Flasche Wein angekommen war, vermute aber beides - dann kam die Ankündigung ihrer Kündigung mit der Begründung, dass wir alle ihr so in den Rücken gefallen wären wie sie es nicht für möglich gehalten hätte.

Wie gesagt, die vorgeschlagene Umstellung des eigenen Verhaltens wird von solchen Menschen als Angriff auf die eigene Persönlichkeit erlebt. Zwangos mit "Nun mach Dich mal locker" zu kommen ist wie Depressive durch Witze erzählen aufheitern zu wollen.

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Showtime - wenn die Faust nach Friedhof riecht
Das letzte Mixed Martial Arts Training für dieses Jahr. Es wurde sogar gefilmt. Wir kommen ins Fernsehen. Wir trainierten vor dem großen Spiegel, und ich konnte feststellen, dass ich es gut mache. Meine Tritte sind sehr hoch. Noch einmal ganz ganz hart trainiert, darunter einige im Ernstfall für den Gegner lebensgefährliche Techniken (Handkantenschläge kombiniert mit Fußkantenkicks). Wieder mal Kult!

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Es gehört nicht viel dazu, damit Bewaffnete sich bedroht fühlen.

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Es wird zu Weihnachten schneien
Die Jagdbomber fliegen schon wieder so tief.

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Die Islamisten polieren ihre 40 Tonner
Weihnachtsmärkte gibt es schließlich überall.

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Freitag, 15. Dezember 2023
Offener Brief an den niedersächsischen Ministerpräsidenten zur Bezahlkarte für Asylsuchende
Offener Brief:

Menschenrechtliche Standards bei der Einführung der Bezahlkarte beachten
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,

am 6. November 2023 haben die Ministerpräsident_innen der Länder mit dem Bundeskanzler eine verlängerte Bezugsdauer von Grundleistungen nach dem AsylbLG sowie die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete verabredet. Bis Ende Januar 2024 soll eine Arbeitsgruppe gemeinsame Mindeststandards festlegen. Wir wenden uns an Sie mit der dringenden Bitte, nicht sehenden Auges menschenrechts- und verfassungswidrige Regelungen zum Nachteil schutzsuchender Menschen zu beschließen und insbesondere für den Fall der Einführung der Bezahlkarte konkrete Punkte zu beachten.

Sachleistungen führen in der Praxis zu drastischen Leistungskürzungen, weil der individuelle Bedarf nicht ausreichend gedeckt wird.1 Wir befürchten, dass die Bezahlkarten zu Diskriminierung sowie weiteren bedenklichen Leistungskürzungen führen und darüber hinaus willkürlichen Leistungsbeschränkungen Tür und Tor öffnen. Bereits jetzt liegen die Leistungen nach dem AsylbLG unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums. Zuletzt hat dies der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung am 8. Dezember 2023 kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach Regelungen des AsylbLG als Verstoß gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für verfassungswidrig erklärt. Im Jahr 2023 haben über 200 Organisationen die Abschaffung des AsylbLG und die sozialrechtliche Gleichstellung von Geflüchteten gefordert.

Die Bezahlkarten sind Teil eines Programms, das laut MPK-Beschluss „die Zahl der im Wege der Fluchtmigration“ kommenden Menschen „deutlich und effektiv“ senken – also vom Zuzug abschrecken – soll. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sowohl die Verlängerung der Dauer der Grundleistungen als auch Einschränkungen bei der Bezahlkarte bereits wegen dieses Motivs von vornherein verfassungswidrig sein dürften. 2022 stellte das Bundesverfassungsgericht zum wiederholten Mal fest, dass „Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, […] von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen [können]. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ (Beschluss vom 19.10.2022 – 1 BvL 3/21)

Im Übrigen werden die geplanten Maßnahmen auch absehbar nicht zum gewünschten Ziel führen. Studien zeigen, dass Flüchtende einen Zielstaat nicht nach dessen mutmaßlichem Sozialleistungssystem auswählen. Für die Betroffenen sind vor allem die Hoffnung auf Rechtsstaatlichkeit, gute Arbeitsmarktbedingungen und das Vorhandensein von Freunden und Familie wichtig. Viele Schutzsuchende haben gar nicht von vornherein ein bestimmtes Zielland oder erreichen es nicht, da vieles nicht planbar ist und von den Fluchtmöglichkeiten abhängt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, von Verschärfungen im AsylbLG abzusehen und – im Fall der Einführung der Bezahlkarte – folgenden Punkte zu berücksichtigen:

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Menschenrechtliche Eckpunkte bei der Einführung einer Bezahlkarte
Wir gehen im Folgenden davon aus, dass mit der Einführung einer Bezahlkarte eine menschenrechts- und verfassungskonforme Regelung getroffen werden soll. Folgende Mindeststandards sehen wir aus dieser Perspektive als geboten an:

Bargeldabhebungen müssen uneingeschränkt möglich sein.
Wer in Deutschland ohne Bargeld lebt und nur wenige Dinge in wenigen Läden kaufen kann, verliert an Selbstbestimmung und macht demütigende Erfahrungen, etwa wenn der Euro für die öffentliche Toilette oder der Beitrag für die Klassenkasse fehlt. Im Beschluss der Konferenz von Bund und Ländern vom 6. November 2023 ist zwar – offenkundig auf Drängen Niedersachsens – die schlichte Tatsache anerkannt, „dass es notwendige Ausgaben geben kann, die nicht mit der Bezahlkarte bezahlt werden können.“ Dennoch soll das System nur „möglicherweise“ die „Option“ beinhalten, einen „klar begrenzten Teil des Leistungssatzes“ bar zu erhalten. Das ist deutlich zu wenig.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 klar gemacht: Geflüchtete haben das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst (1 BvL 10/10). Die Verfügung über Bargeld ist vor allem zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums geboten. Außerdem sichert das Sozialrecht Menschen zu, eigenständig zu wirtschaften und dabei – je nach individuellem Bedarf – einen „internen Ausgleich“ vorzunehmen. Die AsylbLG-Grundleistungen sind bereits äußerst gering, und ein Bargeldentzug schränkt diese Dispositionsfreiheit weiter drastisch ein. Menschen die Verfügungsgewalt über ihre Geldmittel zu lassen – mithin uneingeschränkte Barabhebungen zu ermöglichen – ist auch eine Frage des Respekts vor der Würde dieser Menschen.

Daher muss der gesamte Leistungssatz für Barabhebungen zur Verfügung stehen.

Die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr muss uneingeschränkt möglich sein.
Ähnlich wie die Barzahlung ist auch die Möglichkeit, Überweisungen zu tätigen, ein wichtiger Bestandteil der Handlungs- und Dispositionsfreiheit. Überweisungen braucht man beispielsweise, um Telefonverträge abschließen zu können. Wichtig sind sie insbesondere für einen effektiven Rechtsschutz im Sinne von Art.13 EMRK. So werden Überweisungen genutzt, um Zahlungen an einen Rechtsbeistand zu tätigen, der häufig weder über ein Kreditkartenterminal verfügt noch eine Bargeldkasse nutzt. Es wäre unzumutbar, Asylsuchenden aufzugeben, den Anwalt/die Anwältin für jede Ratenzahlung monatlich persönlich aufsuchen, nur um – mit zusätzlichen Reisekosten – Bargeld abzuliefern.

Dass in der öffentlichen Debatte vorgebracht wird, man wolle Überweisungen an Familienangehörige im Ausland verhindern, ist als ein inakzeptabler, entmündigender Eingriff in mögliche private Entscheidungen zu werten und überdies irreführend: Bereits jetzt ist der Geldbetrag, den Bezieher*innen von AsylbLG-Leistungen zu ihrer Verfügung haben, äußerst gering – dass davon noch relevante Beträge für notleidende Familienangehörige abgezweigt werden, ist realitätsfern.

Die Karte darf nicht örtlich beschränkt werden (PLZ-Gebiete o.ä.)
Es wird darüber nachgedacht, die Bezahlfunktion der Karte auf ein bestimmtes Postleitzahlengebiet einzuschränken. Sinn der Idee ist offenkundig, dass man die Menschen mit sozialpolitischen Mitteln zwingen will, einen bestimmten Bezirk nicht zu verlassen – auch dies aus unserer Sicht eine unzulässige sozialpolitische Maßnahme, um ein ordnungspolitisches Ziel zu erreichen. Für Menschen, die weit überwiegend keiner Wohnsitz- bzw. Residenzpflicht unterliegen, führt eine Bezahlkarte mit örtlicher Beschränkung zu einer unzulässigen Beschränkung der Freizügigkeit im Bundesgebiet.

Selbst wenn ordnungsrechtliche Auflagen vorliegen, müssten die Sozialbehörden die Nutzung Karte für einen Besuch z.B. beim Rechtsanwalt oder bestimmten Behörden, beim weiter entfernten Facharzt oder auch beim Verwandtenbesuch individuell und kurzfristig dafür freischalten – eine Zumutung für Betroffene wie für die Sozialverwaltung und überdies datenschutzrechtlich fragwürdig. Auch bei einem Umzug scheitert eine zeitnahe Umstellung der Sozialleistungszuständigkeit häufig an bürokratischen Abläufen, eine örtliche Beschränkung der Bezahlkarte verschärft das Problem.

Zudem führt die örtliche Beschränkung von Einkaufsmöglichkeiten – so zeigen es die Erfahrungen früherer Jahre – zu teils absurden praktischen Beschränkungen: Beispielsweise durften Geflüchtete nicht beim Supermarkt in nächster Nähe der Gemeinschaftsunterkunft einkaufen, weil der zum nächsten Verwaltungsbezirk (bzw. Postleitzahlenbezirk) gehörte.

Eine örtliche Beschränkung ist aus dieser Sicht schlicht sinnlos.

Kein Ausschluss bestimmter Waren oder Dienstleistungen
Bekannt ist auch der Plan einiger Länder, den Kauf bestimmter Waren und Dienstleistungen mit der Bezahlkarte verhindern zu wollen. „Leberkäse ja, Alkohol nein“, ließ der Bayerische Ministerpräsident in der BILD wissen. Die geäußerten Vorstellungen davon, was Menschen kaufen dürfen und was nicht, verweisen nicht nur auf Vorurteile und die Diskreditierung Geflüchteter. Sie verkennen vor allem: Sozialleistungen sind keine Erziehungsmaßnahme. Dinge vom Kauf auszuschließen, ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit, die dem Staat nicht zusteht.

Auch im Hinblick auf den Ausschluss bestimmter Waren oder Dienstleistungen gilt: Im Sozialrecht ist zu Recht festgeschrieben, dass bedürftige Menschen eigenverantwortlich wirtschaften und damit die Freiheit besitzen sollen, selbst zu entscheiden, was sie wann brauchen. Auch geflüchtete Menschen müssen dieses Recht in Anspruch nehmen können.

Die Karte darf deshalb den Kauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen nicht ausschließen.

Sicherstellung von Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung, insbesondere keine Zugriffe auf die einmal gewährten Leistungen
Die digitale Bezahlkarte eröffnet Betreibern wie potenziell auch den Sozialverwaltungen, die Zugriff auf die Karten haben, umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten sowie Einsicht in personenbezogene Zahlvorgänge. Dies gilt es politisch und technisch von vornherein auszuschließen, um das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu wahren und ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln sicherzustellen.

So muss z.B. gewährleistet sein, dass ein einmal auf die Karte gebuchter Betrag nicht einfach wieder entzogen bzw. zurückgebucht werden darf – etwa, weil die Sozialverwaltung meint, jemand habe z.B. seine Unterkunft verlassen und halte sich nicht mehr im Landkreis auf. Jede Leistungsrückforderung muss – eigentlich selbstverständlich – rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Ein eigenmächtiger (rechtswidriger) Zugriff der Behörden auf einmal gewährte Leistungen wie auch auf Daten muss deshalb technisch ausgeschlossen werden.
Besonders wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch, dafür zu sorgen, dass einzelne technische Änderungen an der Bezahlkarte als (willkürliches) Sanktionsmittel einzelner Behörden oder gar Sachbearbeiter nicht missbraucht werden.

Wenn Bezahlkarten für Geflüchtete eingeführt werden, muss eine verfassungskonforme Anwendung im Interesse von Politik und Behörden liegen, die die Würde der Betroffenen wahrt und deren menschenrechtlich verbürgtes Existenzminimum nicht weiter unterminiert. Wir bitten Sie, bei den Verhandlungen zwischen den Ländern und bei der möglichen Umsetzung in diesem Sinne tätig zu werde

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Donnerstag, 14. Dezember 2023
Unerwünschte Proteine durch mRNA-Vakzin entstanden; Lauterbach empfiehlt Impfung noch vor Weihnachten; neuer Impfstoff-Typ
Michael van den Heuvel, Medscape

Corona-Newsblog, Update vom 14. Dezember 2023
COVID-19 – die Lage in Deutschland

SARS-CoV-2-Fragmente im Abwasser: Hinweis auf die nächste große Welle?

Barmer: Regional große Unterschiede bei Corona-Krankschreibungen

Unerwünschte Proteine nach Impfung mit mRNA-Vakzin – und eine Lösungsstrategie

Japan lässt selbst-amplifizierenden mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 zu

COVID-19 bei immungeschwächten Patienten: Vorteile einer Kombinationstherapie

Antikörper gegen neue Varianten von SARS-CoV-2: Das passiert im Körper

COVID-19 – die Lage in Deutschland
Im Corona-Pandemieradar berichtet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über aktuelle Zahlen.

Momentan liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 32 COVID-19-Fällen pro 100.000 Einwohner. Sie ist um 12 % höher als in der Vorwoche (29). Als Hospitalisierungsinzidenz nennt das BMG liegt bei 8,1 COVID⁠-⁠19-Fällen innerhalb von 7 Tagen und pro 100.000 Einwohner: ein Anstieg um 30%, gemessen an der Vorwoche (6,2). Aktuell befinden sich 1.158 Patienten mit COVID-19 in intensivmedizinischer Behandlung. Das sind 16% mehr als in der Vorwoche (994).

„Corona bleibt gefährlich. Es ist keine Erkältung, die man sich bedenkenlos jede Saison einfangen kann“, sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach angesichts der Zahlen. Wer eine Erkrankung zu Weihnachten möglichst vermeiden wolle, sei gut beraten, sich möglichst in den nächsten Tagen schnell noch impfen lassen, „am besten gegen Grippe und Corona gleichzeitig.“ Allen Menschen rät Lauterbach, „lieber noch mal Maske in Bus und Bahn“ zu tragen und – falls möglich – im Homeoffice zu arbeiten.

„Bei Erkältungssymptomen sollte immer ein Coronaselbsttest durchgeführt werden“, betont Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Bei einem positiven Test könne der Hausarzt ein antivirales Medikament verordnen, um schwere Verläufe und Krankenhauseinweisungen zu verhindern.

SARS-CoV-2-Fragmente im Abwasser: Hinweis auf die nächste große Welle?
Kostenlose Bürgertests auf SARS-CoV-2 und Einschränkungen bei Infektionen sind längst Geschichte. Um einigermaßen valide Informationen zum Infektionsgeschehen zu haben, setzen Forscher deshalb auf Abwassertests. Sie machen sich zu Nutze, dass sich Coronaviren auch im Verdauungstrakt vermehren und so ins Abwasser gelangen. Oft werden sie in großen Mengen ausgeschieden, bevor die ersten Symptome auftreten.

ie über alle meldenden Standorte gemittelte Viruslast im Abwasser (SARS-CoV-2-Genfragmente) lag zwischen dem 23. und 29. November bei 977.000 Genkopien pro Liter Abwasser. Der Wert ist um 54 % höher als in der Vorwoche (634.000). Das „Abwasser weist derzeit auf große Welle hin“, schreibt Lauterbach auf X (vormals Twitter).

Seit Mitte 2023 beobachten Forscher einen stetigen, zuletzt steilen Anstieg:


Viruslast im Abwasser (Genkopien pro Liter). Quelle: BMG

Barmer: Regional große Unterschiede bei Corona-Krankschreibungen
Daten des Barmer-Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) zeigen erhebliche Unterschiede bei der Zahl an Krankschreibungen durch SARS-CoV-2 bzw. durch COVID-19. Angegeben wurde die Zahl an AUs pro 10.000 Personen mit Anspruch auf Krankengeld in Woche 46:

Spitzenplätze: 118 (Niedersachsen), 117 (Sachsen-Anhalt), 115 (Mecklenburg-Vorpommern), 113 (Bremen)Schleswig-Holstein (111) und 108 (Rheinland-Pfalz)

Mittelfeld: Hessen (02), Nordrhein-Westfalen (91), Thüringen (90), Hamburg (86), Saarland (83), Sachsen (79)

Niedrige Werte: Baden-Württemberg (71), Bayern (57).

Im Bundesdurchschnitt lag der Wert bei 90.

Unerwünschte Proteine nach Impfung mit mRNA-Vakzin – und eine Lösungsstrategie
Forscher haben entdeckt, dass eine Verschiebung beim Ablesen therapeutischer mRNAs („Frameshifting“) durch die Entschlüsselungsmaschinerie der Zelle eine unbeabsichtigte Immunreaktion im Körper hervorrufen kann. Sie haben die Sequenz innerhalb der mRNA identifiziert, die dies verursacht, und einen Weg gefunden, „Off-Target“-Immunreaktionen zu verhindern, wie sie in Nature berichten.

Die Forscher fanden heraus, dass Basen mit einer chemischen Modifikation namens N1-Methylpseudouridin, die derzeit in mRNA-Vakzinen enthalten sind, für Lesefehler entlang der mRNA-Sequenz verantwortlich sind.


Die Zulassung stützt sich auf positive klinische Daten aus mehreren ARCT-154-Studien, darunter eine laufende Wirksamkeitsstudie mit 16.000 Probanden in Vietnam sowie eine COVID-19-Booster-Studie der Phase 3, die im Vergleich zu einem mRNA-COVID-19-Standardimpfstoff höhere Immunogenitätsergebnisse und ein günstiges Sicherheitsprofil erzielte. Erste Resultate einer Phase-3-Studie wurden als Preprint auf MedRxiv veröffentlicht und voraussichtlich bis Ende des Jahres in einer von Experten begutachteten Fachzeitschrift publiziert werden.

Im Rahmen der Studie haben Wissenschaftler die Immunreaktionen auf ARCT-154 und Comirnaty-Auffrischungsimpfungen bei gesunden 18- bis 77-jährigen japanischen Erwachsenen verglichen. Die Probanden hatten zunächst 2 Dosen der mRNA-COVID-19-Impfstoffe Comirnaty® oder Spikevax® erhalten, gefolgt von einer 3. Dosis Comirnaty® mindestens 3 Monate vor Studienbeginn.


Neutralisierende Antikörper wurden vor und 28 Tage nach der Auffrischungsimpfung gemessen. Das primäre Ziel war der Nachweis der Nichtunterlegenheit der Immunantwort in Form von geometrischen mittleren Titerverhältnissen (GMT) und Seroresponse-Raten (SRR) neutralisierender Antikörper. Zu den wichtigsten sekundären Endpunkten gehörten die Immunantwort gegen die Omikron-BA.4/5-Variante und die Verträglichkeit des Impfstoffs.

Zwischen 13. Dezember 2022 und 25. Februar 2023 nahmen die Wissenschaftler 828 Probanden in ihre Studie auf. Sie bekamen randomisiert entweder ARCT-154 (n=420) oder Comirnaty® (n=408) als Booster. 4 Wochen nach der Auffrischung ergaben sich bei ARCT-154 versus Comirnaty® folgende Unterschiede:

Titern an neutralisierenden Antikörper gegen SARS-CoV-2 (GMT): 5.641 (95%-KI 4.321-7.363) versus 3.934 (2.993, 5.169)

GMT-Verhältnis: 1,43 (95%-KI: 1,26-1,63)

SRR: 65,2 % (60,2-69,9) versus 51,6 % (46,4-56,8)

Das entspreche Kriterien der Nichtunterlegenheit, heißt es im Preprint.

Diese Lücke schließt eine retrospektive, multizentrische Studie. Untersucht wurden Kombinationstherapien mit Nirmatrelvir/Ritonavir, Remdesivir, Molnupiravir und/oder mABs während der Omikron-Welle. Als Ko-primäre Endpunkte definierten die Forscher eine verlängerte Virusausscheidung (≥ 106 Kopien/ml am Tag 21 nach Behandlungsbeginn) und die Tage mit einer SARS-CoV-2-Viruslast ≥ 106 Kopien/ml.

144 Patienten wurden mit einer medianen Dauer der SARS-CoV-2-Viruslast ≥ 106 Kopien/ml von 8,0 Tagen (IQR 6,0-15,3) eingeschlossen. Sie erhielten:

1 Virustatikum plus 1 mAB (n=96)

2 Virustatika (n=29)

2 Virustatika plus 1 mAB (n=19)

Zusammenfassend erwies sich keine der genannten verschiedenen Behandlungsstrategien als überlegen.

Eine verlängerte Virusausscheidung wurde bei 14,6% (n=21/144) beobachtet, insbesondere bei Patienten mit hämatologischen Malignomen (OR 3,5; 95%-KI 1,2-9,9; p=0,02). Die klinischen Verläufe von COVID-19 waren leicht bis mäßig.

„Insgesamt haben vor allem Patienten mit hämato-onkologischen Erkrankungen von einer frühen dualen Anti-SARS-CoV-2-Behandlung profitiert“, schreiben die Autoren. „Aber auch anderen immunsupprimierten Patienten sollte diese Therapieoption nicht vorenthalten werden.“ Eine frühzeitige Kombinationsbehandlung habe in 85,6% der Fälle wirksam eine langanhaltende Virusausscheidung verhindert.

Antikörper gegen neue Varianten von SARS-CoV-2: Das passiert im Körper
Für das Immunsystem ist SARS-CoV-2 zwar kein Unbekannter mehr, doch stellen neue Virusvarianten nach wie vor eine Herausforderung dar, wie Univadis.de berichtet. Neue Arbeiten sind in Science Immunology und Immunity erschienen.

In einem als Affinitätsreifung bezeichneten Prozess können Antikörper durch den Austausch einzelner Aminosäuren mit der Zeit reifen und so infektiöse Erreger besser erkennen. Die Forscher konnte nun zeigen, dass eine Omikron-Infektion bei geimpften Personen eine erneute Immunantwort hervorruft, die primär auf der Reaktivierung sogenannter Gedächtnis-B-Zellen beruht.

Interessanterweise hatte der Reifungsprozess der von diesen Zellen produzierten Antikörper bereits lange vor der Entstehung von Omikron stattgefunden – das Immunsystem war also schon vorbereitet. Die Ergebnisse der beiden Studien zeigen, wie stark der 1. Kontakt mit SARS-CoV-2 das Immunsystem prägt und geben Hoffnung, dass es auch auf zukünftige Varianten vorbereitet ist.

Die erneute Analyse ergab, dass sich jetzt Gedächtnis-B-Zellen vermehrten, die in der Lage waren, SARS-CoV-2 Omikron neutralisierende Antikörper zu bilden. Gegen die Omikron-Variante gerichteten Immunzellen waren bereits vor dem Kontakt mit Omikron vorhanden.

Parallel dazu schaute sich die Arbeitsgruppe den molekularen Mechanismus der Affinitätsreifung an. Es wurde quasi die Zeit zurückgedreht und einzelne Antikörper, welche im 1. Jahr der Pandemie überall auf der Welt isoliert wurden, wurden in ihren Ausgangszustand versetzt.

Dadurch konnten die Forschenden zeigen, dass ein Teil der Modifikationen während der Affinitätsreifung nicht gerichtet, sondern zufällig stattfindet. Überraschenderweise waren es genau diese zufälligen Modifikationen, welche für die Neutralisation von Omikron-Varianten essenziell waren.

Die neuen biologischen Erkenntnisse konnte die Gruppe nutzen, um einen therapeutischen Antikörper, welcher gegen Omikron unwirksam war, so zu modifizieren, dass er Omikron-Varianten wieder effektiv neutralisieren konnte.

https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4913205?ecd=WNL_mdplsfeat_231214_mscpedit_de_etid6156618&uac=389796AZ&impID=6156618

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Die Hamas macht keine Politik
Sie führt auch keinen bewaffneten Kampf. Was sie macht, ist die sinnlose Aneinanderreihung irrationaler Racheakte.

Nayef Hawatmeh, Demokratische Front für die Befreiung Palästinas (DFLP)

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Mittwoch, 13. Dezember 2023
Buchempfehlung zu Weihnachten
Christoph und Sophie Schönberger

Die Reichsbürger.
Ermächtigungsversuche einer gespenstischen Bewegung

Dieses Buch ist äußerst lesenswert und informativ. Ich erfuhr bei der Lektüre für mich wirklich grundlegend neue Dinge, und das will bei einem alten Politikwissenschaftler schon etwas heißen. Erschreckend war für mich die Tatsache, dass es in Deutschland etwa 25 000 Reichsbürger gibt. Auch Herkunft bzw. Ursprung der Reichsbürgerbewegung wurde von mir bisher falsch eingeschätzt. Ich hatte angenommen, dass die sich aus den Mechtersheimer- und Stolz-Flügeln der alten Friedensbewegung entwickelt hätten, die zur Zeit der Anti-Atomraketen-Proteste Ende der 1970er/Anfang der 21980er Jahre einen deutschen Friedensvertrag, eine deutsche Wiedervereinigung auf Basis dieses Friedensvertrags und ein atomwaffenfreies, neutrales oder blockfreies Gesamtdeutschland gefordert hatten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_Mechtersheimer

https://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_Stolz

Während Mechtersheimer und Stolz sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten nach ganz rechts entwickelten hatte dieses Spektrum auch noch einen linken Flügel gehabt, der eine Synthese aus westlicher Demokratie und östlichem Sozialismus im wiedervereinigten Deutschland forderte und mit dem ich Mitte der 1980er durchaus sympathisierte.

Aber damit hat der Ursprung der Reichsbürger nichts zu tun, auch nicht mit den Preppern und Selbstverwaltern, mit denen sie meist in einem Atemzug genannt werden. Was nicht heißt, dass nicht viele Reichsbürger auch Selbstverwalter wären, aber der Ursprung der Bewegung ist ein anderer. Er liegt in der Neuinterpretation verschiedener Verträge und Erlasse aus der Zeit der deutschen Teilung und des Vier-Mächte-Status um die Rolle der BRD als Rechtnachfolgerin des Deutschen Reichs (nicht des Nazistaats, sondern des Kaiserreichs, z.T. auch der Weimarer Republik). Genauer gesagt, in einer bizarren Neuinterpretation.

Wir hatten es ja schon bei den Querdenkern, dass medizinische Laien, ein Prachtexemplar war der Chronist, auf dem Fachgebiet der Virologie pseudowissenschaftlich herumdilettierten mit absurden Uminterpretationen medizinischer Forschungsergebnisse.

Bei den Reichsbürgern ist es nun die Rechtswissenschaft, genauer gesagt, ihr sperrigster Bereich, das Staatsrecht, in der juristische Laien fachsimpeln ohne etwas vom Fach zu verstehen.

Ein Fressen für den Bizarrologen, aber hier wird es wirklich gefährlich.




https://imageservice.azureedge.net/api/getimage?productId=35537170

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Dienstag, 12. Dezember 2023
Bundesweiter Protest am 14. Dezember – No Lager Osnabrück ruft zu Kundgebung vor der Ausländerbehörde Osnabrück auf
Am 14. Dezember 2023 finden im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages in mindestens 10 deutschen Städten und Gemeinden Protestaktionen vor den jeweiligen Ausländerbehörden statt. In Osnabrück ruft die Initiative No Lager Osnabrück am 14.12.2023 um 15 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Stadthaus 2 (Natruper-Tor-Wall 5) auf, in dem die Ausländerbehörde Osnabrück ihren Sitz hat (Aufruf).

Die Gründe für den deutschlandweiten Protest sind vielfältig: Die Organisator*innen des Aktionstages kritisieren organisatorische Probleme wie lange Wartezeiten für Termine und die monatelange, teils jahrelange (Nicht-)Bearbeitung von Anträgen sowie die schlechte telefonische wie elektronische Erreichbarkeit. Ebenso werden Aspekte der Zugänglichkeit, z.B. der Mangel an mehrsprachigen Informationen über die Funktionsweise und Abläufe der Behörde, oder ein vielerorts respektloser und rassistischer Umgang durch die Mitarbeiter*innen angesprochen. Auch die Umsetzung der bundesweit verschärften Asylpolitik in Form von immer rücksichtsloseren Abschiebungen und die oft negative Ausübung der gegebenen Ermessensspielräume wird scharf kritisiert. Die Lösung sehen die Initiator*innen in der Abschaffung der Behörde, welche als solche Menschen kategorisiere und von gesellschaftlicher Teilhabe ausschließe.

Layla vom Orga-Kreis des Aktionstages zum Kontext des Protestes:
"Im ganzen Land erleben wir eine immer brutalere Abschiebepolitik, die lebensbedrohliche und zerstörerische Folgen für sehr viele Menschen hat. Getrieben von einem gesellschaftlichen Rechtsruck und Hetzdebatten in Politik und Medien wird an den Schreibtischen der Ausländerbehörden eine Politik in die Tat umgesetzt, die wir als rassistisch und migrationsfeindlich kritisieren und die wir nicht hinnehmen wollen."
Zum Protest in Osnabrück sagt Deniz von No Lager Osnabrück:
"Seit über einem Jahr machen wir mit monatlichen Aktionen auf die Zustände in der Ausländerbehörde Osnabrück aufmerksam. Obwohl sehr viele Osnabrücker*innen davon betroffen sind, will die Lokalpolitik über den Rassismus in diesem System nicht reden und reagierte in den letzten Monaten überwiegend abwehrend und diffamierend auf unsere Kritik. Doch wir lassen uns unser Recht auf demokratischen Protest nicht absprechen."
Chris, ebenfalls bei No Lager Osnabrück aktiv, zum Ziel des Protestes:
"Es ging uns nie um graduelle Verbesserungen eines Systems, das Migration grundsätzlich als zu verwaltendes und kontrollierendes Problem begreift. Selbstbestimmte Bewegungsfreiheit und die Wahl des eigenen Wohnortes ist für uns ein unverhandelbares Recht, Migration seit Menschengedenken eine menschliche Realität. Deshalb fordern wir einen grundsätzlich anderen Umgang mit dem Thema, in dem Institutionen wie Ausländerbehörden und die Kategorie 'Ausländer' keinen Platz mehr hat."

Hintergrund:

Seit Jahren kommt es in ganz Deutschland regelmäßig zu selbstorganisiertem und solidarischem Protest gegen Ausländerbehörden, sowie gegen unterschiedliche Aspekte derer Praxis und Organisationsstruktur. In Osnabrück organisierte No Lager Osnabrück am 3. November 2022 unter dem Motto "Wir wollen bleiben! Für das Recht auf Zukunft" eine Demonstration zur Ausländerbehörde Osnabrück. Auslöser war die Situation vieler Sudanes*innen, die seit Jahren nur sogenannte "Duldungen" oder "Duldungen light" ausgestellt bekommen und massiv in ihren Rechten eingeschränkt werden. Anfang 2023 gab No Lager Osnabrück bekannt, über das gesamte Jahr mit monatlichen Aktionen auf die Missstände in der Ausländerbehörde aufmerksam zu machen. Seitdem wurden von der Initiative zahlreiche Info- und Kaffeestände sowie Austauschrunden, mehrere Demonstrationen und Kundgebungen sowie zwei Saalveranstaltungen organisiert. Im November 2023 schließlich folgte unter anderem aus dem Netzwerk We'll Come United heraus der Aufruf, die bundesweiten Proteste in einem gemeinsamen Aktionstag am 14. Dezember 2023 zusammenzuführen.

Über No Lager Osnabrück:

No Lager Osnabrück ist eine lokale antirassistische Initiative. Gemeinsam mit Menschen, die aktiv oder passiv vom Asyl(un)recht betroffen sind, die selbst Rassismus erleben oder Betroffene unterstützen möchten, organisiert die Initiative politische Aktionen und Veranstaltungen, niedrigschwellige Unterstützungsangebote für Menschen mit Fluchtgeschichte und soziale Zusammenkünfte. No Lager Osnabrück versteht sich als Teil einer jenseits von Grenzen organisierten politischen Bewegung gegen die Gegenwart nationalstaatlicher Grenzen und rassistischer Abschottungspolitiken. So kämpft die Gruppe für selbstbestimmte Bewegungsfreiheit und ein gutes, freies Leben für alle Menschen.

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Samstag, 9. Dezember 2023
Erik, beam me up!
Die Göttinger Astrophysiker sind ja eh die Coolsten ihres Fachs. Einer von ihnen lässt nun den Warp-Antrieb als theoretisch möglich erscheinen. Auch wenn wir dafür ev. erstmal den Schwarzschild-Reaktor erfinden müssten...

https://arxiv.org/abs/2006.07125

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Mittwoch, 6. Dezember 2023
Das Netzwerk „Asyl in der Kirche“ in Niedersachsen und Bremen verstärkt seine Aktivitäten – gerade jetzt
Das unverzichtbare Grundrecht auf Asyl darf nicht ausgehöhlt werden

Hannover, 6. Dezember 2023

In diesen Wochen hat das ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche sich neu gegründet. Kirchengemeinden, Flüchtlings-Beratungsstellen und der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. sehen sich gerade jetzt gefordert, entschieden für den Schutz von geflüchteten Menschen einzutreten. „Abschiebungen im großen Stil sind keine Lösung, sondern eine Bedrohung für schutzsuchende Familien und Einzelpersonen, die oftmals unter Lebensgefahr aus großer Not aufgebrochen sind und in Deutschland ihre Zukunft suchen“, so Pastor Sven Quittkat, neu gewählter Sprecher des Netzwerks. „Ein Kirchenasyl ist bestimmt keine Lösung, aber in immer mehr Fällen ein letzter Strohhalm, um nicht in eine ungewisse und gefährliche Situation abgeschoben zu werden.“



Das Ökumenische Netzwerk Kirchenasyl in Niedersachsen und Bremen positioniert sich mit folgendem Statement zur aktuellen Flüchtlingspolitik:



Das unverzichtbare Grundrecht auf Asyl darf nicht ausgehöhlt werden



Mit Sorge verfolgen wir die aktuellen Entwicklungen in der bundesdeutschen Migrationspolitik. Die Angst vor einer Überlastung der Sozialsysteme führt derzeit zu einer deutlichen Verschärfung in der Praxis des Asylrechts sowie zu einer Infragestellung des gesellschaftlichen Konsenses, dass Verfolgten auch in Deutschland ein Schutzanspruch zusteht. Wenn wir das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl zufluchtsuchender Menschen außer Kraft setzen, geben wir unser humanitäres Handeln für schutzsuchende Notleidende auf. Deshalb fordern wir die politisch Verantwortlichen auf: Das unverzichtbare Grundrecht auf Asyl darf nicht ausgehöhlt werden.

Wir begrüßen aus der Debatte der letzten Monate ausdrücklich, dass geflüchtete Menschen schneller das Recht auf Arbeit erhalten sollen, um selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können.
Die Sozialsysteme würden im Übrigen weiter entlastet werden, würde man zufluchtsuchenden Menschen, die bereits Familienangehörige in Deutschland haben, gestatten, bei ihnen zu wohnen und von ihnen versorgt zu werden. Viele Familien, die bereits in Deutschland Fuß gefasst haben, wären dazu bereit.

In Bezug auf die Verschärfungen des Migrationsrechtes halten wir fest:

· Weiterhin müssen zufluchtsuchende Menschen eine rechtssichere und faire Prüfung auf einen Schutz- und Aufenthaltsstatus in Deutschland erhalten.

· Eine Verlagerung von Prüfungen auf Asyl an die Außengrenzen gefährdet faire, rechtsstaatliche Verfahren. Zufluchtsuchenden droht nach einem Schnellverfahren ohne Zugang zu Beratungsstellen oder Anwält:innen und ohne inhaltliche Prüfung von Fluchtgründen die direkte Abschiebung.

· Deutschland sollte der Tatsache Rechnung tragen, dass bestimmte EU-Staaten keine fairen und rechtstaatlichen Asylverfahren durchführen. Geflüchtete dürfen nicht schikaniert, inhaftiert, geschlagen oder bedroht und auch nicht Opfer von Pushbacks werden. Dies verrät die Grundlagen jedes Rechtsstaats und vergrößert die Not der Menschen und die Gefahr, krank und noch mehr traumatisiert oder in den Händen von Schleusern zu noch gefährlicheren Transfers gezwungen zu werden. Ein Zurückschicken von Geflüchteten in Staaten, die offenkundig elementare Menschenrechte missachten, ist ein Verrat an den elementaren Grundlagen unseres Gemeinwesens und nur graduell unterschieden von einem Pushback.

· In Härtefallen muss die vielfältig bewährte Praxis im Umgang mit Kirchenasyl bestehen bleiben, um eine erneute Prüfung durchführen zu können.

Im ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche Niedersachsen-Bremen sind vertreten: Kirchenasyl gewährende Kirchengemeinden in Niedersachen-Bremen, der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. sowie viele Migrationsberatungsstellen von Caritas und Diakonie





Ansprechpartner für das Netzwerk:



Sven Quittkat

Pastor



Dachstiftung Diakonie



Kirchröder Str. 44e

30625 Hannover

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Dienstag, 5. Dezember 2023
Zeitenwende im deutschen Fußball
Die Nationalmannschaft bekommt einen neuen Trainer.
Einen Koreaner. Den Wat Nu.

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Alle Jahre wieder
Putzige Erinnerungen zu Weihnachten:

https://che2001.blogger.de/STORIES/642999/

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Sonntag, 3. Dezember 2023
Der Trank des Miraculix
Ich hatte heute zusammen mit der Kultischen

https://che2001.blogger.de/stories/2634656/

einen besonderen Sportdrink zu mir genommen - ein koffeinhaltiges, zuckerfreies Energiegetränk mit Vitamin B2 B6 B12 und 3 Aminosäuren, die für den intramuskulären Stoffwechsel zuständig sind. Und besser gefightet denn je, vor allem schneller und erschöpfungsfrei. Puls 160, in einer Stunde 1000 Kalorien verbrannt. Der Trainer sprach mich hinterher auf meine ungewöhnliche Power an. Ich weiß jetzt, was ich auf große Klettertouren mitnehmen werde.

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Freitag, 1. Dezember 2023
COVID-19 – die Lage in Deutschland
Umbau der STIKO; Post-COVID seltener bei Geimpften; Impfungen und Infektionen lösen unterschiedliche Immunantworten aus
Michael van den Heuvel, Medscape

Thomas Mertens nicht mehr Chef der STIKO – Umbau des Gremiums geplant

Nach vermehrten Atemwegsinfektionen: Kein Hinweis auf neue Viren in China

Neue Daten belegen: Impfungen scheinen vor Post-COVID zu schützen

Nach mildem COVID-19: Geruchs- und Geschmacksverlust bessern sich innerhalb von 3 Jahren

Impfungen und Infektionen lösen unterschiedliche Immunantworten aus

Brustschmerzen ein häufiges Symptom bei Long-COVID

Was hat die „COVID Moonshot“-Initiative erreicht?

COVID-19 – die Lage in Deutschland
Im Corona-Pandemieradar berichtet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über aktuelle Zahlen. Momentan liegt die Die 7-Tage-Inzidenz bei 28 COVID-19-Fällen pro 100.000 Einwohner und ist damit um 5% höher als in der Vorwoche (27). Die Viruslast im Abwasser liegt bei 304.000 Genkopien pro Liter Abwasser; sie ist um 14 % niedriger als in der Vorwoche (352.000).

Als Hospitalisierungsinzidenz nennt das Portal 7,3 COVID⁠-⁠19-Fälle innerhalb von 7 Tagen und pro 100.000 Einwohner. Dieser Wert liegt um 7 % höher als in der Vorwoche (6,8). Aktuell befinden sich 949 Patienten mit COVID-19 in intensivmedizinischer Behandlung. Das sind 1 % mehr als in der Vorwoche (944).

Thomas Mertens nicht mehr Chef der STIKO – Umbau des Gremiums geplant
Er galt als eine der führenden Persönlichkeiten während der Pandemie: Prof. Dr. Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Jetzt endet seine Amtszeit – und Mertens steht für eine weitere Periode nicht mehr zur Verfügung. Den Vorsitz hatte er seit 2017 inne.

Mertens sagt, er habe während der Pandemie mehrfach darüber nachgedacht, sein Amt niederzulegen. „Ich war schon erschüttert, wie viel Unwissenheit, Dummheit und Bösartigkeit in dieser Zeit auf mich eingeprasselt sind.“ Als problematisch bewertet er im Rückblick die Kontaktsperren für Kinder und Senioren, aber auch die Kommunikation während der Pandemie.


Doch wie geht es nun weiter? Ein Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit bestätigte der Augsburger Allgemeinen Zeitung , eine Neuberufung der STIKO werde aktuell vorbereitet. Bislang gab es keine zeitliche Obergrenze für die ehrenamtlichen STIKO-Mitglieder. Das BMG will die Tätigkeit auf 3 Amtsperioden begrenzen. Bleibt es bei den Plänen, würde die Tätigkeit für 11 aller 17 Mitglieder im Februar 2024 enden.

Nach vermehrten Atemwegsinfektionen: Kein Hinweis auf neue Viren in China
Seit Mitte Oktober häufen sich im Norden Chinas Berichte über die Zunahme grippeähnlicher Erkrankungen im Vergleich zum gleichen Zeitraum der letzten 3 Jahre. Daraufhin hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) China um detaillierte Informationen gebeten.

Chinesische Behörden führten diesen Anstieg auf das Ende aller Null-COVID-Maßnahmen zurück. Daraufhin sei es zur Verbreitung bekannter Krankheitserreger wie Influenza, Mykoplasma pneumoniae, dem Respiratory Syncytial Virus (RSV) und SARS-CoV-2 gekommen, hieß es bei einer Pressekonferenz. Hinweise auf ein neues Virus gebe es nicht.

China verfügt über Systeme zur Erfassung von saisonalen Atemwegsinfektionen und beteiligt sich an Plattformen wie dem „Global Influenza Surveillance and Response System“.

Die WHO rät Menschen in China, Maßnahmen zur Verringerung des Risikos von Atemwegserkrankungen zu ergreifen, wie z. B. die empfohlenen Impfungen, Abstand zu kranken Menschen zu halten, bei Krankheit zu Hause zu bleiben, sich bei Bedarf untersuchen und medizinisch versorgen zu lassen, gegebenenfalls Masken zu tragen, für gute Belüftung zu sorgen und sich regelmäßig die Hände zu waschen.

Impfungen und Infektionen lösen unterschiedliche Immunantworten aus
Wie reagiert das Immunsystem auf Infektionen mit SARS-CoV-2 nach einer Drittimpfung? Diese Fragestellung haben Forschende der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) in Zusammenarbeit mit der Universität Münster mit der CoV-ADAPT-Studie untersucht, wie Univadis.de berichtet. Die Ergebnisse sind im Journal of Medical Virology erschienen.

Untersuchungen an 213 Studienteilnehmern, allesamt Mitarbeiter der UMG, belegen, dass eine Drittimpfung zu einer erneuten Verbesserung der Immunabwehr führt. Die Impfung erhöht sowohl die Antikörpermenge und -qualität als auch die zellvermittelte Immunantwort. Bei Letzterer geht es um die Aktivität von T-Zellen, die bei der Abwehr von Virusinfektionen besonders relevant sind.

Bei Studienteilnehmern, die trotz Drittimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, konnte eine stärkere Erhöhung der Antikörpermenge und -qualität festgestellt werden, aber kein weiterer Anstieg der zellvermittelten Immunantwort.

Von der Studie ausgenommen waren Personen, die immunsupprimierende Medikamente einnahmen.

Neue Daten belegen: Impfungen scheinen vor Post-COVID zu schützen
Ergebnisse einer schwedische Registerstudie deuten auf einen starken Zusammenhang zwischen COVID-19-Impfungen vor der Infektion und einer Verringerung des Risikos, Post-COVID zu erkranken, hin. Das berichten Forscher im BMJ .

In ihre Studie haben sie alle Erwachsenen mit COVID-19, die zwischen 27. Dezember 2020 und 9. Februar 2022 in den beiden größten Regionen Schwedens erstmals erfasst worden waren, eingeschlossen (n=589.722). Die Patienten wurden ab der Erstinfektion bis zum Tod, zur Auswanderung, zur Impfung, zur Reinfektion, zur Diagnose von Post-COVID (ICD-10-Diagnosecode U09.9) oder zum Ende der Nachbeobachtung (30. November 2022) verfolgt. Personen, die vor ihrer Infektion mindestens 1 Dosis eines Covid-19-Impfstoffs erhalten hatten, galten als geimpft.

Von 299.692 geimpften Personen mit COVID-19 erhielten 1.201 (0,4%) während der Nachbeobachtung Post-COVID als Diagnose, verglichen mit 4.118 (1,4%) von 290.030 ungeimpften Personen. Die Impfung mit einer beliebigen Anzahl von Dosen vor der Infektion war mit einem verringerten Risiko für Post-COVID verbunden. Als bereinigte Hazard Ratio geben die Autoren 0,42 an (95%-Konfidenzintervall 0,38 bis 0,46).

Die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen Post-COVID betrug 21% (1 Dosis), 59% (2 Dosen) bzw. 73% (3 Dosen).


https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4913166?ecd=WNL_mdplsfeat_231130_mscpedit_de_etid6109533&uac=389796AZ&impID=6109533

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Dienstag, 28. November 2023
Portrait eines Geflüchteten: Majid Farhadi*
Abschiebungen aus Deutschland in Dublin-Vertragsstaaten (wie Frankreich) sind alltäglich: Im ersten Halbjahr 2023 hat es 273 Abschiebungen allein nach Frankreich gegeben. Was das im Einzelfall für die Betroffenen bedeutet, macht der nachfolgende, eindringliche Ausschnitt aus der Lesung „Der helle Horizont“ von Hanna Legatis und Martin-G. Kunze deutlich, mit dem die beiden derzeit in verschiedenen deutschen Städten auf Tour sind.
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„Heute Abend protestieren wir!“ Der Aufruf verbreitet sich schnell in der kleinen Stadt Oschnaviyeh und hunderte folgen ihm. Geschehen im September vor einem Jahr. Die junge Kurdin Mahsa Amini ist da gerade einige Tage tot.

Oschnaviyeh liegt ganz im Nordwesten des Iran. Hier leben überwiegend Kurdinnen und Kurden. Gegen 21 Uhr strömen die Menschen nach draußen. Kaum sind sie auf den Straßen, werden sie beschossen. Von örtlichen Polizisten mit Schrotflinten und von Scharfschützen. Die Schrot-Munition reißt schlimme Wunden, kann tödlich sein. Vier Menschen sterben sofort, einer ist gerade 16.

„Ich sehe noch immer sein Gesicht vor mir. Warum konnte ich nichts für ihn tun?“

Das fragt sich Majid Farhadi* – bis heute. Als Medizinstudent war er mit ein paar anderen Freiwilligen zu den Demonstranten geeilt, um Verletzten zu helfen. „Rote Sonne“ nennen sie sich, ähnlich dem „Roten Kreuz“ oder dem „Roten Halbmond“. Nur eben mit dem kurdischen Symbol der Sonne.

Majid Farhadi und seine Freunde können einige der Verwundeten versorgen. Bei den Demonstranten wächst derweil die Wut, sie stürmen auf das Polizeirevier zu. Die Beamten verbarrikadieren sich.

Jede Nacht versammeln sich von da an tausende auf den Straßen von Oschnaviyeh und protestieren. Jede Nacht werden es mehr. Und dann geschieht etwas Ungeheuerliches: Die Polizisten, alle Sicherheitskräfte geben auf.

„Man konnte die Angst in ihren Gesichtern sehen. Sie stiegen einfach in ihre Autos und fuhren weg.“ berichtet Majid Farhadi.

„Oschnaviyeh ist frei!“ Über die sozialen Medien verbreitet sich diese Botschaft im Nu. Der Traum vom Ende des Gewaltregimes ist plötzlich ganz nah, der Traum vom Frieden. Deshalb kommt es für die Menschen auch gar nicht in Frage, selber zu irgendwelchen Waffen zu greifen. Außerdem, so ergänzt Majid Farhadi, seien gerade Kurdinnen und Kurden von allen iranischen Regierungen schon immer brutal verfolgt und des bewaffneten Widerstands, des Terrorismus verdächtigt worden. „Wir wollten ihnen keinen Vorwand liefern, uns noch stärker zu unterdrücken.“

Die Freiheit in Oschanaviyeh dauert nur anderthalb Tage. Dann rückt eine Kolonne gepanzerter Fahrzeuge ein, Revolutionsgardisten und Polizisten verhaften auf einen Schlag 1008 Menschen. Auch Majid Farhadi.

Drei Wochen wird er in eine Einzelzelle gesperrt, in einem der sog. Geheimgefängnisse. Das sind – neben den offiziellen Haftanstalten – unter anderem leerstehende Gebäude, Lagerhallen, Keller von Moscheen. Revolutionsgardisten nutzen diese Räume als Folterzentren. Benachbarten Anwohnern soll verborgen bleiben, was dort geschieht.

Majid Farhadi wird heftig geschlagen, auf den Kopf, ins Gesicht, in den Bauch, auf seinen PeniFarhadi Die Milizionäre hängen ihn an der Decke auf, nur seine Zehenspitzen berühren den Boden. Tagelang verhören sie ihn so, halten ein Feuerzeug an seinen Leib und verbrennen seine Körperhaare. Mit einem Schlagstock in seinem After vergewaltigen sie ihn, drohen, ihn zu kastrieren. Irgendwann kann er nicht mehr schreien. „Ich war wie gelähmt, ich habe lediglich lautlos geweint.“

Auf Kaution wird er endlich freigelassen – vorrübergehend. Sofort engagiert er sich erneut, hilft, ein Versorgungs-Netz für verletzte Demonstranten aufzubauen. Als sein Prozess näher rückt und die Situation für ihn immer bedrohlicher wird, entscheidet er sich, aus dem Iran zu fliehen.

Auf gefährlichen Wegen, mit Hilfe von Freunden gelingt es ihm, mehrere Landesgrenzen zu überwinden. Schließlich erreicht er Deutschland.

Auf unsere Frage, wie er die Folter überleben konnte, antwortet er: „Ich habe es geschafft, Widerstand zu leisten.“

In Hamburg findet er Schutz bei seinem Bruder, Ärzte beginnen mit einer Behandlung seiner Verletzungen. Die körperlichen Wunden heilen allmählich, das Trauma bleibt.

In der Zeit, es ist Mitte September 2023, bekommen wir Kontakt zu Majid Farhadi. Trotz all der Einschüchterung, all der Schmerzen, die er erlitten hat, erleben wir ihn als sehr offen und zugewandt. Obwohl wir ganz verschiedene Sprachen sprechen und in verschiedenen Städten leben. Mit digitalen Übersetzungshilfen tasten wir uns aneinander heran und fragen ihn, wie es ihm mittlerweile in Europa geht:

„Ich habe das Gefühl, dass ich mir keine Sorgen mehr über das Sterben machen muss“

Majid Farhadi beantragt Asyl in Deutschland. Aber die Behörden wollen ihn nach Frankreich abschieben. Dublin-Verfahren… Sofort legt er Widerspruch ein. Die Abschiebung wird ausgesetzt – wegen seines katastrophalen Gesundheitszustands. Er erhält eine Duldung.

Dann bekommt er einen Termin bei der Hamburger Ausländerbehörde, um seine Ausweispapiere zu verlängern. Kaum hat er das Amtszimmer betreten, nehmen Sicherheitskräfte ihn fest, setzen ihn in einen Bus nach Frankreich und konfiszieren sein Handy. Er darf weder seinen Anwalt noch seinen Bruder anrufen.

Angst überfällt ihn, er gerät in Panik. Die Sicherheitskräfte gehen körperlich gegen ihn vor, halten ihn fest und verdrehen sein Handgelenk. Der Schmerz ist so stark, dass er um einen Arzt bittet. Ohne Erfolg. „Egal was ist – wir bringen Dich nach Frankreich!“ lautet stattdessen die Antwort.

In Frankreich haben Freunde Majid Farhadi jetzt einen Schlafplatz besorgt, sein Anwalt kämpft darum, dass er nach Deutschland zurückkehren darf.

„Das Mullah-Regime freut sich über meine Abschiebung aus Deutschland. Die deutsche Regierung ist sich bewusst, dass die Islamische Republik größter Unterstützer und Geldgeber der Terrorgruppe Hamas ist, die ganz Israel und Palästina in eine humanitäre Katastrophe gestürzt hat. Meine Abschiebung hilft der Islamischen Republik nun, kurdische Menschen zu unterdrücken.“

Wieder ist Majid Farhadis Zukunft völlig ungewiss. Seine Überzeugung allerdings keineswegs:

„Meine Abschiebung sorgt nicht dafür, dass es in Deutschland einen Flüchtling weniger gibt – sie kommt dem Knebeln meiner Stimme gleich. Aber ich bin sicher, dass das Regime im Iran fallen wird. Und ich werde nie daran zweifeln.“

* Name geändert


https://www.nds-fluerat.org/57875/aktuelles/portrait-eines-gefluechteten-majid-s/

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Montag, 27. November 2023
Frohe 80,Jil Sander!
Mit einem kleinen Seitenblick zu netten Bitch, die solche Sachen trägt.

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Foodporn zu Thanksgiving
Vorahnung des Weihnachtsfestes. Wieder lernen, was Völlerei eigentlich meint.

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Die tapferste Rose
Sie blüht noch immer in unserem kleinen Park, trotz Wintereinbruch.

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Sonntag, 26. November 2023
240 Trillionen Elektronenvolt ohne irgendeine Erklärung
Das Amaterasu-Teilchen, benannt nach der japanischen Sonnengöttin, erreichte die Erde aus einer von Astronomen "The Void" genannten Region des Universums, die völlig leer zu sein scheint: Keine Galaxien, keine Sterne, keine Wolken. Die extreme Energiemenge dieses Teilchens lässt sich durch keinen heute bekannten physikalischen Prozess erklären.


Vor einigen Jahren gab es schon mal so etwas, ein noch energiereicheres Teilchen, das "Oh my God" genannt wurde,


https://www.msn.com/de-de/nachrichten/wissenundtechnik/was-zum-teufel-ist-hier-los-ein-extrem-energiereiches-teilchen-f%C3%A4llt-auf-die-erde/ar-AA1ktHcE

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