Das Antidiskriminierungsbüro (ADB)
Lüders zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung: Vielfalt statt Auslese
Berlin 01.12.2011
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, fordert mehr Anstrengungen für die Inklusion in Deutschland:
Auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ ist Deutschland von einer bundesweiten Umsetzung der Konvention noch weit entfernt. „Vor allem von der Kultusministerkonferenz hätte ich mir einen mutigeren Zeitplan für mehr Inklusion in den Schulen gewünscht“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, am Donnerstag angesichts des Internationalen Welttages der Menschen mit Behinderung am3. Dezember. KMK-Präsident Bernd Althusmann hatte vor wenigen Tagen verlauten lassen, der volle Zugang von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zu Regelschulen werde „noch Jahre dauern“. Im föderalen Bildungssystem sind die Länder für die Umsetzung der Konvention zuständig.
Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier herunterladen:Antidiskriminierungsstelle muss ihre Arbeit deutlich einschränken
Berlin, 22. November 2011
Finanzielle Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Berlin, 10. November 2011
Zu den Kürzungsplänen der Unions-Bundestagsfraktion des Haushalts der Antidiskriminierungsstelle erklärt die Leiterin der ADS, Christine Lüders: „Die vom haushaltspolitischen Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion und dem zuständigen Berichterstatter vorgebrachten Argumente für eine Kürzung des Budgets sind sachlich falsch. Sie beinhalten darüber hinaus implizite Vorwürfe gegen die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS),die ich entschieden zurückweise."
Die vollständige Pressemitteilung der ADS können Sie hier herunterladen, das Dokument ist nicht barrierefrei.Kürzung der Haushaltsmittel der Antidiskriminierungsstelle des Bundes – direkte Auswirkungen auch auf Sachsen
Leipzig. 07. November 2011
Der Haushaltsauschuss des Bundestages plant die mittlerweile 3. Etatkürzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in dieser Legislaturperiode. Am 10.11.2011 wird die Entscheidung fallen, ob die Mittel der ADS um weitere 13 % gekürzt werden. Hinzu kommt eine geplante Entflexibilisierung der Mittelverwendung. Zusammen stellen beide Vorhaben einen massiven Eingriff in die inhaltliche Autonomie der Stelle dar und machen sie in der Konsequenz arbeitsunfähig.
Die geplanten Eingriffe haben auch auf Sachsen direkte Auswirkungen: Konkret für das Antidiskriminierungsbüro Sachsen würde der Wegfall der Mittel aus dem Förderprogramm der ADS eine erheblich Lücke in die Finanzierungsplanung 2012 reißen.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen: