Ein Walkthrough mit Einordnungen – Teil II
In diesem zweiten Blogpost zum Digital Services Act (DSA) setzen wir uns mit einem der Kernstücke des DSA auseinander: den neuen Sorgfaltspflichten, die insbesondere Online- Plattformen auferlegt werden sollen. Was ist das Problem, dem damit begegnet werden soll? In der “Offline-Öffentlichkeit”, haben staatliche Akteure, wie z.B. die Polizei, einfachen Zugang zu öffentlichen Räumen haben, um Gesetze durchzusetzen. Anders im Internet: Hier sind Staaten oft auf die Mitarbeit von Online-Plattformen angewiesen, um gegen illegale Inhalte und Handlungen im Netz vorzugehen
Bevor wir weitermachen, ein kurzer Einschub – was genau sind Online-Plattformen laut dem DSA, und was unterscheidet sie von Hosting-Diensteanbietern? Hosting-Diensteanbieter sind Unternehmen, die Inhalte dauerhaft im Auftrag einer Person speichern, wie zum Beispiel Cloudspeicher. Im Vergleich dazu definiert der DSA Online-Plattformen als Hosting-Diensteanbieter, die im Auftrag ihrer Nutzer:innen Informationen nicht nur speichern, sondern auch öffentlich verbreiten (Artikel 2(h) DSA). Online-Plattformen sind also eine besondere Form von Hosting-Anbietern. Soziale Netzwerke sind demnach sowohl Hosting-Anbieter als auch Online-Plattform und müssten, nach dem Regelungsmodell des DSA, deshalb mehr Verantwortung übernehmen, da sie Inhalte auch für die Öffentlichkeit zugänglich machen.
Diese Mitarbeit von Plattformen, wie zum Beispiel sozialen Netzwerken, beim Umgang mit illegalen Inhalten führt dazu, dass Plattformen zunehmend hoheitliche Aufgaben übernehmen, indem sie Inhalte auf ihre Rechtswidrigkeit überprüfen und dementsprechend sanktionieren. Da Plattformen für nicht entfernte illegale Inhalte haftbar gemacht werden können, ist der Anreiz für sie grundsätzlich größer, Inhalte im Zweifel zu löschen und nicht online zu lassen. Diese Moderation von Inhalten (content moderation) birgt grundlegende Risiken für die Meinungsfreiheit und für den öffentlichen, demokratischen Diskurs, der teilweise der Kontrolle durch private Plattformanbieter unterliegt.