Oberstaatsanwalt Kai Gräber hatte für Mark S. eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert, die Verteidiger auf maximal rund drei Jahre gehofft. Nun wurde vor dem Landgericht München II nach 23 Tagen Beweisaufnahme und Plädoyers das Urteil im Dopingprozess gegen den Erfurter Arzt und seine Komplizen gefällt.
Der Mediziner erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Zusätzlich bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren auferlegt. Auch die vier Helfer wurden in dem ersten großen Strafprozess in Deutschland seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes 2015 schuldig gesprochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. mehrere Winter- und Radsportler über Jahre mit Blutdoping behandelte. Zudem verabreichte er einer österreichischen Mountainbikerin in einem Fall ein Präparat, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen war. Der 42-Jährige wurde deshalb von der Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Marion Tischler auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Als wichtigster Helfer des Mediziners erhielt der Handwerker Dirk Q. eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Krankenschwester Diana S. wurde zu einem Jahr und vier Monate auf Bewährung verurteilt. Der Notfallsanitäter Sven M. und Ansgard S. erhielten Geldstrafen. Gegen die Urteile sind Rechtsmittel möglich, sie sind noch nicht rechtskräftig.
Hoffnung auf Signalwirkung
Das Netzwerk war Anfang 2019 aufgeflogen. Bei Razzien in Erfurt und während der Nordischen Ski-WM in Seefeld wurden im Rahmen der „Operation Aderlass“ vier der fünf Angeklagten verhaftet. In dem Prozess legten alle fünf – teils umfassende – Geständnisse ab.
Deutsche Sportfunktionäre und Anti-Doping-Kämpfer hoffen, dass von dem Verfahren ein abschreckendes Signal an Betrüger ausgeht. Nachdem Doping Ende 2015 in Deutschland als Straftat eingestuft worden war, war dieses Verfahren das erste aus dem Spitzensport. DOSB-Präsident Alfons Hörmann prognostizierte zuletzt, dass der Prozess und das Urteil „Auswirkungen auf den gesamten Weltsport“ haben werde.
Einige involvierte Athleten wurden in ihren Heimatländern separat angeklagt und verurteilt; zumeist sprangen dabei Bewährungsstrafen heraus. In dieser Woche erhielt der österreichische Radprofi Georg Preidler als Folge der Zusammenarbeit mit Mark S. eine Haftstrafe. Deutsche Sportler waren nicht Teil der Anklage in München.