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Wiederspruch einlegen ?
2018 habe ich den Vertrag mit der Telekom gekündigt. Im November 2019 sollte der Vertrag auslaufen. Mein neuer Anbieter hat allerdings für mich gekündigt, so das der Vertrag noch mal ein Jahr gelaufen währe. Die Kündigung von meinem neuen Anbieter wurde zurück genommen, so das wieder meine Kündigung in Kraft getreten ist. Allerdings konnte dadurch der Wechseltermin nicht mehr eingehalten werden, so das ich von der Telekom weiterhin Zugang zum Internet hatte. Ich fragte einen Mitarbeiter der Telekom, ob ich Beträge die noch ausstehen überweisen soll. Er meinte, ich würde eine Abschlußrechnung bekommen wenn der Wechsel stattgefunden hat. Nach dem Wechsel bekam ich eine Rechnung von 8.70 Euro von dem letzten Monat in dem ich ein paar Daten verbraucht habe. Den Betrag habe ich sofort überwiesen. Wenig später bekomme ich eine Rechnung von einer Inkasso Firma mit einer Mahnung. Es soll ein Betrag von 89,90 Euro offen sein plus 78, 50 Euro Inkassovergütung. Angegeben sind auch Mahnkosten. Ich habe weder eine Abschlußrechnung noch ein Mahnschreiben bekommen. Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, die Inkassovergütung wäre außerdem viel zu hoch angelegt. Ich habe auf das Schreiben nicht reagiert, allerdings den offenen Betrag ohne die Ermittlungskosten der Inkasso sofort überwiesen. Nach einigen Mahnungen der Inkassofirma habe ich jetzt einen Mahnbescheid von einem Gericht bekommen. Jetzt soll ich 131,71 überweisen, oder Wiederspruch einlegen. Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht. Somit würden Rechtsanwaltskosten anfallen, wenn ich einen beauftrage, mich rechtlich zu unterstützen. ich bitte um einen Rat, vielen danke im vorraus.