Offener Brief: Geplante Corona-App ist höchst problematisch

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. fordert gemeinsam mit weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern in einem offenen Brief den Bundesgesundheitsminister und an den Kanzleramtsminister dazu auf, keine Corona-Tracing-App auf Basis des PEPP-PT-Ansatzes zu verfolgen und die Forderungen aus der Wissenschaft und die Bedenken der IT-Expertinnen und -Experten ernstzunehmen. 

Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,
sehr geehrter Herr Kanzleramtsminister Braun,

wie Medienberichten zu entnehmen ist, plant das Bundesgesundheitsministerium nun mit einer Corona-Tracing-App auf Basis des Softwaregerüsts der Initiative PEPP-PT (Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing) mit zentralem Matching. Diese Entscheidung stößt bei uns zwischenzeitlich auf großes Unverständnis, da gerade dies der problematischste unter den vorliegenden Entwürfen ist. Nachdem PEPP-PT nicht in der Lage war, schnell eine halbwegs funktionierende und datenschutzfreundliche Lösung zu liefern, sollte nun den technisch ausgereiften und datenschutzrechtlich gebotenen Ansätzen unbedingt der Vorzug gegeben werden. In der derzeitigen politischen Diskussion werden Erwartungen für eine Corona-Tracing-App geschürt, die möglicherweise nicht eingehalten werden können. Inwiefern sie die Pandemie-Bekämpfung unterstützen kann, wird erst in Monaten zu beurteilen sein. Wir bitten aus diesen Gründen darum, eine Neubewertung der verschiedenen Optionen zu vollziehen und dabei die Argumente und Vorbehalte vieler Expertinnen und Experten stärker zu berücksichtigen sowie ausschließlich auf Lösungen zu setzen, die – im Gegensatz zu dem vorliegenden Vorschlag – technisch von den Betriebssystem-Anbietern auch umsetzbar sind.

Eine Corona-Tracing-App sollte, wenn überhaupt, nur auf Basis eines dezentralen Ansatzes – wie beispielsweise das Konzept DP-3T (Decentralized Privacy Preserving Proximity Tracing) – aufgebaut und programmiert werden. Andernfalls steht zu befürchten, dass der geringe Datenschutz eines zentralen Ansatzes und das Fehlen technischer Beschränkungen gegen Zweckentfremdung dazu führen wird, das Vertrauen in die Verwendung einer solchen App auszuhöhlen und damit die Akzeptanz für spätere digitale Lösungen leichtfertig zu unterminieren.

In der Tat können digitale Lösungen in vielen Fällen maßgeblich dabei helfen, Probleme zu identifizieren und zu lösen – auch bei der Bekämpfung der Pandemie haben digitale Lösungen durchaus ihren Platz. Das haben zivilgesellschaftliche Projekte wie der #WirVsVirus-Hackathon gezeigt. Doch die am Mittwoch veröffentlichten Pläne des Bundesgesundheitsministeriums sind nur eine scheinbar sinnvolle Verwendung digitaler Lösungen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. In Wahrheit sind sie für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft hochproblematisch und ignorieren die Fachdebatte.

Rund 300 internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben diese Woche einen offenen Brief unterzeichnet, in dem sie das Datenschutzkonzept von PEPP-PT aufgrund des zentralen Datenspeicherungsansatzes deutlich kritisieren und davon abraten. Zwar wird die zentrale Speicherung unter Datenschutzaspekten damit verteidigt, dass die Daten pseudonymisiert werden. Eine Zurückverfolgung und De-Anonymisierung etwa von infizierten Personen ist bei der Datenerhebung jedoch mit deutlich geringerem Aufwand als bei einem dezentralen Ansatz möglich, wenn die versendeten IDs auf Personen zurückführbar sind. Jedem Ansatz eines möglichen Missbrauchs von Gesundheitsdaten muss entschieden entgegengetreten werden.

Die Europäische Union hat derzeit weltweit ein Alleinstellungsmerkmal mit hohen Datenschutzanforderungen und der auch international wegweisenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Durch Forderungen – unter anderem der deutschen Regierung –, Datenschutzanliegen im Angesicht der Pandemie hintanzustellen, werden Glaubwürdigkeit und Gestaltungswirkung für die Zukunft verspielt. Zudem ist ein gemeinschaftlicher europäischer Ansatz bei der Bekämpfung des Virus und für die Kontaktnachverfolgung im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt essentiell.

Uns besorgen zudem die immer lauter werdenden Rufe nach einer „Pflicht zur App“ für gewisse Bereiche des Lebens. Die gemeinsame Bekämpfung der Pandemie benötigt Vertrauen und die Kooperation aller. Die Bereitschaft dazu wird mit einer Pflicht ohne Not verspielt. Eine allgemeine Bürgerpflicht, die jede Bürgerin und jeden Bürger zur Preisgabe sensibler Informationen verpflichtet, ist mit einem freiheitlichen Staat nicht zu vereinbaren. Auch die Einführung einer indirekten App-Pflicht, die das Betreten bestimmter Orte von ihrer Verwendung abhängig machen würde, lehnen wir ausdrücklich ab.

Dass es auch anders geht, zeigen die Schweiz und Österreich. Dort wurden Empfehlungen von Expert*innengruppen berücksichtigt, und die Regierungen setzen auf dezentrale und transparente Konzepte. Dabei handelt es sich um exakt den Ansatz, für den sich die beiden Marktführer für Smartphone-Betriebssysteme, Google und Apple, bereits zur Kooperation bereit erklärt haben. Dies ist eine Bedingung, die für den Erfolg einer App immanent ist, denn ohne die Zusammenarbeit mit den beiden Unternehmen, die fast 100 Prozent des Smartphone-Marktes abdecken, ist ein Scheitern der Tracing-App vorhersehbar. Denn der hier gewünschte Einsatzzweck der Bluetooth-Technologie ist neu und in diesem Ausmaß gänzlich unerprobt. Ob die Technologie verlässliche Ergebnisse liefern kann, ist umstritten. Es ist daher unabdingbar, die Betriebssystemhersteller mit einzubeziehen, um eine realistische Chance für einen neuen Einsatzzweck der Technologie zu ermöglichen.

Eine App, die zumindest eine Aussicht auf Erfolg haben soll, muss ein transparentes Konzept verfolgen, quelloffen programmiert werden, auf zentrale Datenspeicherung verzichten und die Anonymität der Nutzerinnen und Nutzer so weitgehend wie möglich schützen. Diese Anforderungen erfüllt der nun eingeschlagene Weg nicht.

Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn, sehr geehrter Herr Kanzleramtsminister Braun, als Unterzeichnende bitten wir Sie deshalb, die Forderungen aus der Wissenschaft und die Bedenken der IT-Expertinnen und -Experten ernstzunehmen und nicht auf einen Weg zu bauen, der von vornherein absehbar zu deutlichen Akzeptanzproblemen führen wird. Das von Ihnen präferierte Konzept für die App ist nicht der richtige Weg. So wird der Gedanke einer digitalen Lösung zur Bruchlandung – und das kann sich in der Bekämpfung der Pandemie niemand leisten.

Unterzeichnende:

  • D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.
  • Chaos Computer Club e.V. (CCC)
  • LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik
  • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V.
  • Gesellschaft für Informatik (GI) e.V.
  • Stiftung Datenschutz

Internet als Grundversorgung verwirklichen

Seit den Schließungen von Bildungsinstitutionen gibt es Bemühungen, das Lernen von Zuhause aus digital fortzusetzen. Dabei spielen neben der technischen Infrastruktur, den Kompetenzen und Haltungen hinsichtlich einer Kultur der Digitalität, auch viele weitere Aspekte, wie beispielsweise die häuslichen Gegebenheiten und Lebensumstände von Lernenden, eine wesentliche Rolle. In den letzten Wochen ist immer deutlicher geworden, dass in der aktuellen Situation die Bildungsungerechtigkeit verstärkt und besonders sichtbar wird. Deshalb gilt es nun, die Lehren daraus zu ziehen und Forderungen zu formulieren, an denen sich die Politik orientieren sollte und an denen sie gemessen wird.

Manche Kinder und Jugendliche verfügen über die neuesten Technologien und einen schnellen Internetanschluss, haben eigene Zimmer und Eltern, die sie technisch, fachlich und pädagogisch unterstützen können. Für viele junge Menschen stellt aber ein Smartphone die einzige Möglichkeit dar, sich Zuhause digital auszutauschen. Oft müssen sie sich sowohl das Gerät als auch ein Zimmer mit mehreren Geschwistern teilen. Anderen wird die kulturelle Teilhabe durch schlechte Internetanschlüsse drastisch erschwert, teils sogar verhindert.

 

Die COVID-19-Pandemie verdeutlicht auch in der Bildung, dass nicht nur die Bildungseinrichtungen, sondern auch das Zuhause ein wichtiger Lernort ist. Das Internet ist ein fester und essentieller Bestandteil unserer Kultur. Es muss überall verfügbar sein, wie Strom und Wasser. PCs, Laptops, Tablets, Smartphones oder andere Endgeräte stellen somit Kulturzugangsgeräte dar, genauso wie Bücher oder Taschenrechner.
Deshalb fordern wir:

  • Digitale Endgeräte müssen als Grundversorgung gedacht werden,
  • so wie ein Internetzugang und Datenvolumen, die keine Hürde darstellen dürfen.

Das sind Grundvoraussetzungen, um allen die kulturelle Teilhabe jederzeit zu ermöglichen.

Die derzeitige Lage legt grundsätzliche Versäumnisse noch deutlicher offen. Das darf nicht wieder in Vergessenheit geraten. Deshalb müssen endlich beide Forderungen als Grundversorgung verwirklicht werden.

Was ist D64?

D64 ist die Denkfabrik des digitalen Wandels. Unsere Mitglieder sind von der gesamtgesellschaftlichen Auswirkung der digitalen Transformation auf sämtliche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens überzeugt und wollen diese progressiv und inklusiv gestalten. Dabei liefern wir Impulse um die digitale Transformation zum positiven Gelingen zu bringen. Wir sind uns einig, dass man eine Politik der Zukunft nicht mit Konzepten von gestern machen kann. D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wurde 2011 gegründet und ist gemeinnützig, überparteilich und unabhängig. Wir haben über 500 Mitglieder bundesweit, die sich allesamt ehrenamtlich engagieren und über das vereinseigene „digitale Vereinsheim“ organisieren. D64 bringt Expertinnen und Expertise aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Zivilgesellschaft, Bildung und Politik zusammen und bringt diese Expertise in die politische Debatte ein.

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Im und mit dem Netz lernen

Die momentan notwendigen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus haben Deutschland fest im Griff. In diesen Tagen fällt es vielen Eltern sicherlich schwer, für Abwechslung in den eigenen vier Wänden zu sorgen. Kitas und Schulen sind geschlossen, nach draußen sollen die jungen Menschen eigentlich auch nicht und irgendwie sollte der Zeitvertreib auch pädagogisch wertvoll sein. Aus diesem Grund hat sich das D64 Ticker-Team mit der AG Bildung zusammengeschlossen, um eine (sich hoffentlich fortschreibende) Liste mit Tipps und Empfehlungen für digitale Lernangebote zu kuratieren. Here we go:

Unterricht nach Netzplan
Home-Schooling könnte der neue Trendbegriff werden. Unter dem gleichnamigen Link verbirgt sich deshalb ein ganzes Sammelsurium an digitalen Lernangeboten und Tipps für den Unterricht Zuhause. Alle Fächer, alle Klassenstufen. (Grundschule, Mittel- und Oberstufe)

Schule daheim, online lernen? ARD Alpha hat den bayerischen Lehrplan mit einer ganzen Reihe an Videos und Reportagen hinterlegt. Hier werden neben Deutsch, Englisch und Mathe auch die Naturwissenschaften und andere Fremdsprachen gebüffelt. All das natürlich in der Mediathek. (Mittel- und Oberstufe)

Chemie, Physik und Bio sind kompliziert und langweilig? Nicht mit Terra X. Die ZDF-Sendung hat einen eigenen YouTube-Kanal und eine Mediathek-Themenseite ins Leben gerufen: Terra X statt Schule. Dort gibt es auch Wissenswertes zu Mathe, Deutsch oder Geschichte, übersichtlich nach Schulfächern sortiert. (Mittel- und Oberstufe)

Darüber hinaus hat das ZDF außerdem noch ein “virtuelles Klassenzimmer” eingerichtet, in dem für alle Altersstufen und Fachbereiche interessante Sendungen veröffentlicht werden. (Kita, Grundschule, Unter-, Mittel- und Oberstufe)

Bei der Bewältigung von Hausaufgabern und Lernstoff sind viele Schülerinnen auf ihre Eltern angewiesen oder bleiben auf sich allein gestellt. Die Corona School vernetzt deswegen ehrenamtliche Studierende mit jungen Menschen, um digitale Nachhilfe anzubieten.

Mathe macht glücklich! Glauben die Mitarbeitenden des Mathematikums Gießen  und zum Beweis haben sie nicht nur eine ordentliche Linksammlung zusammengestellt, sondern stellen auch selbst regelmäßig Kniffel/Knobelaufgaben online. Aktuell gibt es einen Bastelboden für archimedische Körper zum runterladen (Mittel- und Oberstufe)

Allgemeinbildung & Unterhaltung
Auf Kindersache.de finden Kinder ihrem Alter entsprechende Informationen rund um die Rechte von Kindern, Tipps zum sicheren Surfen und kurze Artikel kindgerecht aufbereitet. Natürlich können die Kleinen auch mitmachen und eigene Artikel oder Kommentare schreiben. (Grundschule, Mittelstufe)

Ebenfalls eine gute Anlaufstelle ist Klicksafe. Hier gibt es neben einer Übersicht guter Kinder- und Jugendseiten passende Tipps und Infos für den sicheren Einstieg ins Netz sowie das digitale Leben.

In der Mediathek der ARD findet sich gleich eine ganze Palette an Wissenssendungen. Von der Sendung mit der Maus über Wissen macht Ah oder den Checker bis hin zu Quarks. Hier lernen auch noch die Großen dazu. (Kita, Grundschule, Mittel- und Oberstufe)

Mirko Drotschmann alias MrWissen2Go durfte schon die Kanzlerin interviewen (vielleicht erinnert sich der ein oder andere an dieses YouTuber-Interview-Format). Bekannt wurde er durch seinen YouTube-Kanal – und hier dreht sich alles um Geschichte. Spannend erzählt und anschaulich erklärt. (Mittel- und Oberstufe)

Das Naturkundemuseum Berlin hat – wie viele andere Museen – sein digitales Angebot erweitert. Neben Street-View Rundgängen finden sich VR-Youtube-Videos und so Perlen wie die “Animal Beatbox” (aus Tierklängen selbst Musik machen). (Mittel- und Oberstufe)

Die Bücher aus dem Buchregal sind alle schon hundert mal vorgelesen, aber die Buchhandlung bleibt geschlossen? Da muss nicht unbedingt auf Amazon zurückgegriffen werden. Es gibt auch Bücher bei Einfach Vorlesen oder PDFs bei der Stiftung Lesen.

Altersgerechte Hörspiele schaffen notwendige Freiheiten für die Arbeit, den Haushalt oder einfach die Nerven. Deshalb gibt es bei Die Kurzgeschichte altersgerechte Hörgeschichten für Kinder bis 12 Jahre zum kostenlosen streamen oder downloaden.

Die Kleinen dürfen auch schon mal ein Smartphone benutzen? Dann sollte die Toggolino App definitiv installiert sein. Sie bietet über 2.000 Videos, Spiele, Hörspiele und Lieder für Kinder ab 2 Jahren.

Sport
Kindern und Jugendlichen wollen sich viel bewegen und auspowern. ALBAs tägliche Sportschule bringt jeden Tag Übungen zu Bewegung und Fitness in die eigenen vier Wände. (Kita, Grundschule, Mittelstufe)

Ideen für Analoge Zeitvertreibe
Ihr habt absolut keine Idee, welche Freizeit-Aktivitäten in den eigenen vier Wänden in den Alltag mit Kindern passend sind? Stimmt vermutlich nicht. Beim Digitalen Dschungel gibt es 30 tolle Ideen frei Haus, angefangen bei Brettspielen. (Alle Altersgruppen)

Kunst und Kultur
Nicht nur bespaßen, sondern mitwirken: Eine weltweite Aktion ruft Kinder dazu auf, Regenbögen zu malen und diese in ihre Fenster zu kleben – als Mutmacher in der Quarantäne, sowohl für die drinnen als auch diejenigen, die draußen vorbeigehen. Die Idee kommt wohl aus Italien, eine Bildergalerie aus Deutschland findet man zum Beispiel hier.

Museen und Ausstellungen sind für die meisten Kinder eher öde, aber hier tun sich Digitalisierung und Corona zusammen. Google Arts&Culture bietet eine unheimliche Auswahl an Kunstwerken in Hochauflösung, da kann man sich mit älteren Kindern durchaus mal durch die Museen der Welt klicken. Der vielfältige Content ist leider meist nur auf Englisch verfügbar, dafür gibt es viel zu entdecken; aktuell zum Beispiel einen digitalen Rundgang durch Machu Picchu. (Mittel- und Oberstufe)

Kreatitivitätsförderung im Wohnzimmer
Kreativität will auch in diesen schwierigen Zeiten gefördert werden. Die Organisatoren des internationalen Jugendwettbewerbs “jugend creativ” stellen mit ihrer Aktion “Das kreative Wohnzimmer” einen Werkzeugkoffer mit wöchentlich neu erscheinenden Aufgaben zur Verfügung, die Spaß machen sollen und gleichzeitig herausfordern. Enthalten sind Gestaltungsanregungen, die Eltern mit ihren Kindern in kleinen und großen Projekten erarbeiten können. (Grundschule bis Mittelstufe)

Was ist D64?

D64 ist die Denkfabrik des digitalen Wandels. Unsere Mitglieder sind von der gesamtgesellschaftlichen Auswirkung der digitalen Transformation auf sämtliche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens überzeugt und wollen diese progressiv und inklusiv gestalten. Dabei liefern wir Impulse um die digitale Transformation zum positiven Gelingen zu bringen. Wir sind uns einig, dass man eine Politik der Zukunft nicht mit Konzepten von gestern machen kann. D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wurde 2011 gegründet und ist gemeinnützig, überparteilich und unabhängig. Wir haben über 500 Mitglieder bundesweit, die sich allesamt ehrenamtlich engagieren und über das vereinseigene „digitale Vereinsheim“ organisieren. D64 bringt Expertinnen und Expertise aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Zivilgesellschaft, Bildung und Politik zusammen und bringt diese Expertise in die politische Debatte ein.

Aus der Krise lernen: Digitale Zivilgesellschaft stärken!

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. setzt sich gemeinsam mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen dafür ein, dass der Aufbau eines gemeinwohlorientierten digitalen Ökosystems endlich politische Priorität bekommt. 

In Krisensituationen zeigt sich die Bedeutung von unabhängigen und belastbaren digitalen Infrastrukturen, die es Menschen, Organisationen und Firmen ermöglichen, ihren alltäglichen Aufgaben nachzukommen. Von den Umstellungen zur Eindämmung von Covid-19 haben allerdings bislang vor allem die großen Technologiekonzerne profitiert: Die Verlagerung des Lebens in die digitale Sphäre beschert ihnen größere Marktanteile, Nutzungszahlen und Datensammlungen. Um in Krisenzeiten nicht von ihnen abhängig zu sein, braucht es ein aktives digitales Ökosystem, das echte Wahlmöglichkeiten bietet.

„Eine funktionierende und unabhängige digitale Infrastruktur ist Grundlage für das gesellschaftliche Bestehen im digitalen Zeitalter. Die Corona-Krise zeigt noch einmal deutlich, wie abhängig die gesamte Gesellschaft von der digitalen Infrastruktur ist – und dennoch liegt sie in der Hand von Wenigen. Das müssen wir verändern!“, so D64 Co-Vorsitzender Henning Tillmann.

Software und dezentrale Plattformen ohne kommerziellen Hintergrund stammen oft aus gemeinwohlorientiertem Engagement. Nicht nur Unternehmen und Selbständigen bricht gerade die Finanzierung weg, sondern auch ehrenamtlich getragenen Organisationen. Wichtige Teile unserer digitalen Infrastruktur beruhen auf ihrer Arbeit. Für sie gibt es aber kein milliardenschweres Hilfspaket.

Um besser vorbereitet zu sein für zukünftige Krisensituationen, muss ihre Arbeit gestärkt werden. Das Gute ist: Es gibt bereits ein weitreichendes Netz an Menschen und Organisationen, die gemeinsam an dezentraler und damit widerstandsfähiger digitaler Infrastruktur arbeiten und so die Grundlage dafür schaffen, dass wir in der nächsten Krise besser aufgestellt sind. Sie arbeiten an freiem Zugang zum Internet wie die Initiativen für freie Funknetze, der Bereitstellung von sicheren Kommunikationswegen, Angeboten zu Freiem Wissen bis hin zu Open-Data- und Freien-Software-Anwendungen. Bisher erhalten sie dafür noch nicht genug Unterstützung von öffentlicher Seite. Jetzt liegt es an der Politik, auf sie zuzugehen und sie zu unterstützen.

„Jetzt ist ein guter Zeitpunkt für die Politik, auch zivilgesellschaftlichen Organisationen den Zugang zu finanzieller Unterstützung zu ermöglichen, ihr Engagement angemessen zu fördern und damit ein gesundes und krisenfestes digitales Ökosystem zu errichten“, ergänzt D64 Co-Vorsitzende Laura-Kristine Krause.

Mit dem Aufruf schlagen die unterzeichnenden Organisationen daher folgende konkrete Maßnahmen vor:

Öffnung der Digitalpolitik für gesellschaft­lichen Input

Digitalpolitik, die das Gemeinwohl ins Zentrum stellt, lässt sich nur gemeinsam mit gesellschaftlichen Akteurinnen, Akteuren und Initiativen verwirklichen. Hierfür muss sich die Politik noch weiter für Vorschläge aus der Gesellschaft öffnen und diese in die Politikgestaltung miteinbeziehen. Dazu braucht es die Anerkennung zivilgesellschaftlicher Expertise und ein klares Bekenntnis, deren Wissen und Kompetenzen zu nutzen.

Gezielte Förderung

Die digitale Zivilgesellschaft ist nur durch das ehrenamtliche Engagement und die Spenden von Bürgerinnen und Bürgern arbeitsfähig. Gerade in Krisensituationen brechen diese Stützpfeiler schnell weg und bedrohen die Existenz von Vereinen, Stiftungen und Initiativen. In Deutschland mangelt es an niedrigschwelliger finanzieller Unterstützung für Organisationen und Sozialunternehmen aus der digitalen Zivilgesellschaft. Es braucht neue Fördermechanismen, die den Aufbau nachhaltiger Strukturen unterstützen und nicht nur Innovation im Blick haben, sondern auch die Instandhaltung und Weiterentwicklung bestehender Technologien. Möglich wäre eine solche Förderung beispielsweise durch eine vom Bund geförderte Stiftung öffentlichen Rechts, die Entwicklung, Wartung und Bereitstellung digitaler Technologien für die Gesellschaft fördert.

Öffentliches Geld, Öffentliches Gut

Es braucht rechtliche Grundlagen, die es verpflichtend machen, dass mit öffentlichen Geldern erarbeitete Inhalte offen zugänglich und weiterverwendbar gemacht werden. Der Datenschutz muss dabei immer gewahrt sein. Dazu gehören: öffentlich finanzierte Software, Datenbestände und Informationen öffentlicher Stellen, Forschungs- und Bildungsinhalte öffentlich getragener Institutionen sowie die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Entwicklung öffentlicher digitaler Infrastruktur

Wir empfehlen kontinuierliche staatliche Investitionen in die Entwicklung und Instandhaltung digitaler Infrastruktur und den Aufbau widerstandsfähiger Netze. Wir fordern die Förderung von Dezentralisierung und einem breiten Ökosystem von Betreibern digitaler Infrastruktur, um digitale Souveränität zu erlangen und Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern aufzulösen, durch den Abbau von Betreibermonopolen sowie dem konsequenten Einsatz von offenen Standards, Freier- und Open-Source-Software-Technologien.

Erstunterzeichnende Organisationen:
Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft e. V., D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V., Epicenter.Works, Free Software Foundation Europe, Stiftung Neue Verantwortung e. V., Superrr Lab, Wikimedia Deutschland e. V.

Eure Organisation möchte den Aufruf ebenfalls mitzeichnen? Das geht ganz einfach hier über die Kampagnenwebsite.

Was ist D64?

D64 ist die Denkfabrik des digitalen Wandels. Unsere Mitglieder sind von der gesamtgesellschaftlichen Auswirkung der digitalen Transformation auf sämtliche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens überzeugt und wollen diese progressiv und inklusiv gestalten. Dabei liefern wir Impulse um die digitale Transformation zum positiven Gelingen zu bringen. Wir sind uns einig, dass man eine Politik der Zukunft nicht mit Konzepten von gestern machen kann. D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wurde 2011 gegründet und ist gemeinnützig, überparteilich und unabhängig. Wir haben über 500 Mitglieder bundesweit, die sich allesamt ehrenamtlich engagieren und über das vereinseigene „digitale Vereinsheim“ organisieren. D64 bringt Expertinnen und Expertise aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Zivilgesellschaft, Bildung und Politik zusammen und bringt diese Expertise in die politische Debatte ein.

Stellenangebot: Studentische Hilfskraft (w/m/d)

D64 ist die Denkfabrik des digitalen Wandels. Unsere über 500 Mitglieder bundesweit sind von der gesamtgesellschaftlichen Auswirkung der digitalen Transformation auf sämtliche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens überzeugt und wollen diese progressiv und inklusiv gestalten. Dabei liefern wir Impulse, um die digitale Transformation zum positiven Gelingen zu bringen. D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wurde 2011 gegründet und ist gemeinnützig, überparteilich und unabhängig. Uns ist es ein Anliegen, Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Zivilgesellschaft, Bildung und Politik zusammenzubringen.

Zur Koordinierung der Vereinsarbeit und Unterstützung des ehrenamtlichen Vorstandes suchen wir zum 1. Mai 2020 für 15 Stunden/Woche eine Studentische Hilfskraft (w/m/d).

Du bist an der digitalpolitischen Zukunft interessiert, kannst eigenständig und organisiert arbeiten und studierst in einem politiknahen Studiengang? Dann lies dir unsere Ausschreibung durch und bewirb dich bei uns! 

Bewerbungsfrist ist der 05. April 2020. Weitere Details finden sich in der Ausschreibung.

Photo by Jon Tyson on Unsplash

Maßnahmenkatalog zu Hasskriminalität: Richtige Intention, problematische Umsetzung

Im Februar verabschiedete das Bundeskabinett den Maßnahmenkatalog gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, der in den kommenden Wochen parlamentarisch beraten wird. D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt begrüßt die Grundintention der Bundesregierung, stärker gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus vorzugehen, stellt allerdings gravierende Mängel in dem aktuellen Entwurf fest. Sollten diese im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren nicht größtenteils ausgeräumt werden, fordert D64 die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, den Regierungsentwurf abzulehnen.

Der Maßnahmenkatalog greift einige relevante Problemfelder auf und steigert den rechtlichen Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern sowie Rettungskräften im Einsatz. Gewalt gegen diejenigen, die sich in ihrem Alltag für die Gemeinschaft einsetzen und mitunter ihr eigenes Leben riskieren, ist immer und zu jeder Zeit abzulehnen, sowie strafrechtlich zu verfolgen. Als Gesellschaft müssen wir uns geschlossen hinter diese Engagierten stellen.

Auch hinsichtlich digitaler Gewalt wird ein eklatantes Problem aufgegriffen. Für uns ist klar: Nur Löschen reicht nicht. Dadurch sind zwar die zum Teil strafrechtlich relevanten Inhalte nicht mehr öffentlich einsehbar, eine weitergehende, konsequente Rückmeldung an die Verfasserin oder den Verfasser und eine notwendige Strafverfolgung von Hass bleibt jedoch aus. Das bisherige juristische Vorgehen ist – obwohl es sich mitunter auch um Offizialdelikte handelt – immer noch zu aufwendig und komplex. Zudem fehlt es an einer Stärkung der Möglichkeiten für ein zivilrechtliches Vorgehen von Betroffenen, damit auch solche Persönlichkeitsrechtsverletzungen effektiver bekämpft werden können, die noch unter der Schwelle der Strafbarkeit bleiben.

Ein großes Versäumnis des 2017 eingeführten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ist die fehlende Verfolgung von Täterinnen und Tätern. Diensteanbieter können durch eine Meldung lediglich dazu aufgefordert werden, Inhalte zu sperren bzw. zu löschen. Neben vielen falsch gemeldeten Inhalten („Overblocking“) werden zwar strafrechtlich relevante oder persönlichkeitsrechtswidrige Inhalte entfernt, für den Täter bzw. die Täterin folgen jedoch zunächst keine weiteren Konsequenzen. Daher ist es ein richtiges Ziel, dass die Strafverfolgung grundsätzlich verbessert und Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden sollen.

Bekämpfung von Hasskriminalität darf nicht als Generalbegründung für mehr Überwachung dienen

Den Ansatz, dass Anbieter von Telemediendiensten – hierunter fallen Social Networks, Suchmaschinenbetreiber, Gaming Apps, Chat- & Datingdienste, aber auch Online-Medienanbieter (z.B. Podcasts & Foren) – Bestandsdaten der Nutzerinnen und Nutzern verdachtsunabhängig speichern und bei gewissen Straftatbeständen an das Bundeskriminalamt (BKA) generell weitergeben, lehnen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre ab.

Wir kritisieren scharf, dass es nicht einer Straftat bedarf, sondern bereits eine Ordnungswidrigkeit für die Herausgabe von Daten ausreicht. Hier ist eine grundrechtsschonende Umsetzung geboten, die dennoch die Ermittlungen ermöglicht. Wir schlagen vor, dass im Falle einer berechtigten Erstmeldung ohne bereits vorliegender richterlichen Anordnung nur die beanstandeten Inhalte und die Kennung des Nutzers (Accountname) an das BKA übergeben werden. Wenn von Seiten der zuständigen Ermittlungsbehörden eine Strafverfolgung bejaht wird, hinterlegt das BKA eine Anforderung beim Diensteanbieter, beim nächsten Login des entsprechenden Nutzers bzw. der entsprechenden Nutzerin, Daten wie z. B. die IP-Adresse weiterzuleiten. Da Hasskriminalität nur selten von „Wegwerf-Accounts“ begangen wird, wird eine Strafverfolgung nicht behindert.

Fraglich bleibt außerdem, wie die Herausgabe der Passwörter ablaufen soll. Diese müssen von den Diensteanbieter gemäß DSGVO und BSI verschlüsselt, genauer als Hashwert, gespeichert werden. Selbst wenn die Behörden in der Lage sind diese zu entschlüsseln, folgt häufig noch die Zwei-Faktor Authentifizierung. Eine Herausgabe von Passwörtern lehnen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen vollumfänglich ab. Dies haben wir bereits hier ausführlich begründet.
Auch wenn die Weitergabe von SIM-PINs (und ähnliches) zwar schon in §13 TKG geregelt ist, würde die Gesetzesänderung eine Tür öffnen, die deutlich mehr Begehrlichkeiten entstehen ließe.
Die Auswirkungen des bis dato unklar formulierten Entwurfes wären fatal:
Entweder greift das Gesetz nur bei Anbietern, die Passwörter illegal ungehasht speichern und verfehlt somit seine Grundintention, oder erreicht eine Lenkungswirkung hin zu einer Abschwächung der Verschlüsselung und neuen Methoden, um auf Konten zuzugreifen. Oder aber er eröffnet, entgegen der politisch erklärten Intention, am Ende doch den Gerichten eine Auslegung, die wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2018 (Az: 2 BvR 2377/16), den Betreiber zur Entschlüsselung zwingen.

Wir als D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt fordern daher:

1. Ein mehrstufiges Prüfverfahren

Es ist zwingend notwendig, dass ein mehrstufiges Verfahren eingeführt wird: Sobald eine Meldung eingereicht wird, können Strafverfolgungsbehörden – nach einer Prüfung des Sachverhaltens und nur wenn ein hinreichender Verdacht für eine Straftat vorliegt – eine zukünftige Speicherung anordnen.

2. Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften

In jedem Bundesland sollten speziell ausgebildete und geschulte Staatsanwaltschaften – ähnlich dem ZAC in NRW – Cyberkriminalität zu ihrem Schwerpunktbedarf machen, um den TäterInnen und Taten im Internet mit den passenden technischen als auch rechtlichen Werkzeugen zu begegnen. Die Aktivitäten des Bundes sollten auf ihre Stärkung ausgerichtet sein, nicht auf die Schaffung weiterer Institutionen, die lediglich die bisherigen Mängel verwalten.

3. Verbesserung der Ausstattung von Polizeikräften

Neben den Staatsanwaltschaften muss auch Kriminalpolizei personell und sachlich besser ausgestattet werden. Polizeikräfte müssen in verschiedenen Disziplinen der Bekämpfung von Kriminalität im Netz ausgebildet und geschult werden. Wünschenswert wären zudem „Digitale Streifen“.

4. Keine Vorverlagerung von Strafbarkeiten

Die Vorverlagerung der Strafbarkeit auf Straftaten, die weder begangen, noch versucht wurden, geht zu weit. Der geplante Straftatenkatalog ist gründlich zu überprüfen, die gesamte Reform sollte eng mit den Beratungen des Änderungsgesetzes zum NetzDG zusammengefasst sein. Die in diesem Gesetzesvorhaben vorgeschlagenen Änderungen zur Schaffung eines Zentralregisters und der Einteilung und Speicherung von Profilen zu Gruppen lehnen wir zudem ab.

D64 ist die Denkfabrik des digitalen Wandels. Unsere Mitglieder sind von der gesamtgesellschaftlichen Auswirkung der digitalen Transformation auf sämtliche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens überzeugt und wollen diese progressiv und inklusiv gestalten. Dabei liefern wir Impulse um die digitale Transformation zum positiven Gelingen zu bringen. Wir sind uns einig, dass man eine Politik der Zukunft nicht mit Konzepten von gestern machen kann. D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wurde 2011 gegründet und ist gemeinnützig, überparteilich und unabhängig. Wir haben über 500 Mitglieder bundesweit, die sich allesamt ehrenamtlich engagieren und über das vereinseigene „digitale Vereinsheim“ organisieren. D64 bringt Expertinnen und Expertise aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Zivilgesellschaft, Bildung und Politik zusammen und bringt diese Expertise in die politische Debatte ein.

CC BY-NC Galit Hinon

D64 Neujahrsempfang 2020 – Unser Aufbruch in die digitalpolitische Zukunft

Wie blicken die Menschen in die Zukunft? Und wie können wir die Zukunft zusammen positiv gestalten? Diese und weitere Fragen haben wir auf unserem diesjährigen D64 Neujahrsempfang am 10.Februar in der Kalkscheune Berlin gestellt und mit prominenten Gästen diskutiert.

Das Thema unseres Neujahrsempfangs 2020 war Zukunftsoptimismus. Gemeinsam mit Youtuber und Kolumnist Rezo, der Generalsekretärin des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Maja Göpel und dem SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil haben wir diskutiert, wie wir in der digitalen Gesellschaft Zukunftsoptimismus verankern und unsere Zukunft gemeinsam gestalten können.

CC BY-NC Galit Hinon

Die Diskussion gab verschiedene Denkanstöße. Während Rezo darauf verwies, kaum jemanden zu kennen, der bei Gedanken an Klimawandel und anderen Themen positiv in die Zukunft schaue, betonte Lars Klingbeil, dass es auch positive Entwicklungen gebe wie zum Beispiel die viele jungen Menschen, die stärker für ihre Themen werben und dank digitaler Kommunikation viel präsenter seien.

Auch die Zuschauer vor Ort und im Stream haben sich aktiv an der Diskussion beteiligt. Via online Abstimmung stellte sich, zur Überraschung der Moderatorin und D64 Co-Vorsitzenden Laura Krause, heraus dass die meisten im Publikum positiv in die Zukunft blicken. Dieses optimistische Gefühl verstärkte auch Maja Göpel indem sie Wege aufzeigte, wie der Aktivismus im Bereich Nachhaltigkeit sich durchaus auszahlen kann und es zunehmend mehr Menschen gibt, die auch durch die Möglichkeiten der Digitalisierung an positiven Entwicklungen arbeiten.

Selbstverständlich ist es nicht gelungen, die angerissenen Fragen abschließend zu beantworten, aber die vielfältigen Perspektiven haben die Notwendigkeit der Debatte und die Einbeziehung diverser gesellschaftlicher Gruppen betont. Zukunftsoptimismus werden wir nich alleine vom politischen Berlin aus verbreiten können. Dies funktioniert nur, wenn die Gesellschaft von Beginn an in all ihrer Pluralität in die Debatte einbezogen wird. Aufgabe der Politik ist es, das Thema anzugehen, zusammen Visionen zu Entwickeln und sich stärker auf gemeinsame, gesellschaftliche Ziele zu fokussieren.

CC-0 Wolfram Eberius

Dieses Ziel verfolgen wir auch mit D64. Ein weiterer Höhepunkt des Abends – und unserer Vereinsgeschichte – war demnach auch die Vorstellung unseres neuen, ausschließlich mit Expertinnen besetzten Beirats. In den Beirat berufen wurden die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer, die Digitalaktivistin und ehemalige Abgeordnete im Europäischen Parlament Julia Reda, die Autorin Kathrin Passig, die Lehrstuhlinhaberin für Ethik in der Informationstechnologie der Universität Hamburg Prof. Dr. Judith Simon, die Co-Founderin und Speakerin Aya Jaff, sowie die Wirtschaftsinformatikerin Dr. Laura Sophie Dornheim. Kernaufgabe des Beirats ist es, über die nächsten zwei Jahre Inspirationen zu sammeln und erste Impulse zu liefern, die dann bei der Erstellung der Zukunftsvision verarbeitet werden. Mehr Informationen zu unserem Beirat gibt es hier.

Die inhaltliche Debatte des Abends wurde von Einblicken ins Vereinsleben abgerundet: Neben einem Rückblick ins vergangene aktive Jahr von D64 und einem Ausblick auf all das, was noch bevorsteht, wurden zwei langjährige Mitglieder geehrt. Nico Roicke wurde für seinen unermüdlichen Einsatz und die stets zuverlässige Unterstützung des Vereins zu allen Tageszeiten und in allen grafischen Belangen zum Ehren-Mitglied ernannt. Nico Lumma erhielt für sein Engagement bei der Gründung und dem Aufbau des Vereins sowie für sein stetiges Eintreten für dessen Werte den Titel des Ehren-Vorsitzenden.

Wir freuen uns sehr über die 300 Gäste, die vor Ort waren, über die über 5.000 Menschen, die über den Stream unser Programm verfolgt haben und all die vielen weiteren Anmeldungen, die leider die Kapazitäten vor Ort überstiegen, über wir uns aber auch im nächsten Jahr wieder sehr freuen.

Für uns gilt der Abend des Neujahrsempfang 2020 als Aufbruch in die digitalpolitische Zukunft – und das mit reichlich Optimismus.

D64 ernennt neuen Beirat: die Zukunft zur Utopie machen

Der gemeinnützige Verein und Think Tank D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V. hat im Rahmen seines Neujahrsempfangs seinen neuen, ausschließlich mit Expertinnen besetzten Beirat vorgestellt. In den Beirat berufen wurden die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer, die Digitalaktivistin und ehemalige Abgeordnete im Europäischen Parlament Julia Reda, die Autorin Kathrin Passig, die Lehrstuhlinhaberin für Ethik in der Informationstechnologie der Universität Hamburg Prof. Dr. Judith Simon, die Co-Founderin und Speakerin Aya Jaff, sowie die Wirtschaftsinformatikerin Dr. Laura Sophie Dornheim.

Vorgestellt wurde der Beirat im Rahmen des traditionellen D64 Neujahrsempfangs, der in der Kalkscheune Berlin stattfand und dieses Jahr ganz im Zeichen des Themas Zukunftsoptimismus stand. Prominente Gäste waren der SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil, die Generalsekretärin des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) Maja Göpel und der YouTuber und Kolumnist Rezo.

Höhepunkt des Abends war die Vorstellung des neu berufenen Beirats. Der Verein lässt sich zukünftig von sechs Expertinnen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik beraten: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Julia Reda, ehemalige Abgeordnete im Europäischen Parlament und Digitalaktivistin, Kathrin Passig, Journalistin und Autorin, Prof. Dr. Judith Simon, Professorin für Ethik in der Informationstechnologie der Universität Hamburg, Aya Jaff, Unternehmerin und Software-Entwicklerin, und Dr. Laura Sophie Dornheim, Wirtschaftsinformatikerin.

„Wir wollen das ständige Schwarzmalen und das Herbeischreiben von Untergangsszenarien durchbrechen. Wir glauben weiterhin an die Chancen der digitalen Transformationen und Gewinne für die Vielen, nicht nur die Wenigen.“

„Es ehrt uns sehr, dass so profilierte und vor Ideen sprudelnde Frauen D64 ab jetzt begleiten und gemeinsam die Debatte zur digitalen Transformation voran treiben werden”, betonte Laura-Kristine Krause, Co-Vorsitzende von D64 . „Wir sind als Verein auf die Impulse des neuen Beirats außerordentlich gespannt“. Hauptfokus des neu ernannten Beirats ist die Entwicklung einer Vision für die (digitale) Gesellschaft 2030 – und zwar ausdrücklich als Utopie. „Wir wollen das ständige Schwarzmalen und das Herbeischreiben von Untergangsszenarien durchbrechen, da wir weiterhin an die Chancen der digitalen Transformationen und Gewinne für die Vielen, nicht nur die Wenigen glauben, so Henning Tillmann, Co-Vorsitzender von D64. „Der Beirat wird Handlungsempfehlungen vorlegen, wie dieses Ziel erreicht werden kann“.

Dass der Beirat nur aus Frauen besteht ist absichtlich so gewollt, bestätigen die D64-Co-Vorsitzenden: „Insbesondere im Digitalbereich sind Panels oder Entscheidungsstrukturen häufig von Männern dominiert”, sagt Tillmann. „Dazu wollen wir einen Gegenakzent setzen, der die Breite der gesamten Digitalkompetenz abbildet“.

D64 plant gemeinsam mit dem neuen Beirat eine öffentliche Kick-Off-Veranstaltung für das laufende Jahr. Hierfür wird der Beirat Inspirationen sammeln und erste Impulse liefern, die dann bei der Erstellung der Zukunftsvision verarbeitet werden. Das Abschlusspaper des Beirats soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erscheinen.

Video vom D64-Neujahrsempfang 2020

Als gemeinnütziger Verein setzen wir uns dafür ein, dass die digitale Transformation positiv gestaltet wird. Mit über 500 Mitgliedern sind wir nicht nur einer der größten digitalpolitischen Vereine, sondern leisten mit regelmäßigen Veröffentlichungen und Kampagnen zu Themen wie Künstlicher Intelligenz, Open Source, digitaler Demokratie und vielem mehr unseren Beitrag zur Debatte.

Zugleich haben wir uns dem Auftrag verschrieben, eine positive Vision für die digitale Transformation zu entwickeln. In diesem Sinne war das Thema des Neujahrsempfangs 2020 Zukunftsoptimismus.
Wir diskutierten mit:

  • Lars Klingbeil, MdB und SPD-Generalsekretär (hat Saskia Esken, MdB und SPD-Parteivorsitzende, vertreten, die krankheitsbedingt absagen musste)
  • Maja Göpel, Generalsekretärin des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
  • Rezo, YouTuber und Kolumnist

Vor der Diskussion haben wir einen Überblick über die Arbeiten des Vereins gegeben, die D64-Gründungsmitgieder Nico Lumma und Nico Roicke geehrt, sowie den neuen D64-Beirat vorgestellt.

Das komplette Video vom D64-Neujahrsempfang 2020 findet sich hier bei YouTube (Beginn ab 20:04).

Stellungnahme zum BMJV-Diskussionsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts

So wie auf dem Bild für diesen Artikel dargestellt, stellt sich das Bundesjustizministerium die Umsetzung des Leistungsschutzrechts vor. Doch nicht nur die kleinen pixeligen Grafiken kritisieren wir als D64.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Diskussionsentwurf für ein erstes Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts veröffentlicht. Dieser enthält Regelungen zu einem Leistungsschutzrecht an Presseveröffentlichungen und zur Beteiligung von Verlegern an gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Er setzt damit Artikel 15 und Artikel 16 der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) um. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren hat das BMJV um Stellungnahme gebeten.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt hat hierzu folgende Stellungnahme an das BMJV versandt:

Der Diskussionsentwurf des BMJV zur Umsetzung des Artikel 15 der Digital Single Market – Richtlinie (DSM-RL) wird mehr Kosten als Nutzen nach sich ziehen. Das gescheiterte deutsche Leistungsschutzrecht (LSR) hat bereits gezeigt, dass Kontroll- und Durchsetzungskosten in keinem Verhältnis zu möglichen Erträgen für die Begünstigten des LSR stehen: Das LSR hat nicht nur seine Kernziele verfehlt und nicht zu einer Umverteilung der Anzeigenerlöse von Suchmaschinenanbietern zu Presseverlagen oder einer Mehrnachfrage nach (bezahlten) Informationsleistungen geführt. Darüber hinaus wurde außerdem die Entwicklung neuer und innovativer Angebote aufgrund des Festhaltens am LSR gehemmt.
Es ist nicht ersichtlich, wie der Diskussionsentwurf diese Mängel bei der Umsetzung des Artikel 15 der DSM-RL behebt.

1. Die Abgrenzung privater Postings mit Presseinhalten von kommerziellen ist weiterhin unklar.

Zwar gestattet der Diskussionsvorschlag eine

“öffentliche Zugänglichmachung einer Presseveröffentlichung im Internet und die Vervielfältigung einer Presseveröffentlichung zu diesem Zweck, soweit sie zu privaten oder nicht-kommerziellen Zwecken durch einzelne Nutzer erfolgt”.

Hierbei ist die Abgrenzung von privaten und kommerziellen Nutzungen jedoch unklar. Als eine “private” Nutzung kann beispielsweise auch eine Veröffentlichung in einer geschlossenen Facebook-Gruppe gelten. Diese bilden eine Form von Öffentlichkeit, die oft durchaus kommerziell genutzt wird. Es ist deshalb fraglich, ob Plattformanbieter wie Facebook, zukünftig für Postings ihrer Nutzer zahlen müssen, wenn diese Presselinks beinhalten.

Darüber hinaus kann ein “kommerzieller Zweck” auch über einen indirekten Nutzen der Berichterstattung für den Postenden gegeben sein. Eine Klarstellung, wodurch ein kommerzieller Nutzen unmittelbar gegeben ist, ist deshalb dringend erforderlich. Beispielsweise verschwimmen bei Influencern die private und kommerzielle Nutzung eines Accounts häufig. Hier stellt sich die Frage, wann ein Presselink unmittelbar kommerziell genutzt wird. Durch einen Meinungsbeitrag und die Benutzung entsprechender Pressequellen profiliert sich ein Influencer. Das kann die Popularität steigern und damit den kommerziellen Nutzen von bezahlter (und gekennzeichneter) Produktplatzierung.

Ist eine private und nicht-kommerzielle Nutzung von Presseveröffentlichungen durch einzelne Personen und das Setzen von Hyperlinks und die Nutzung einzelner Wörter (oder sehr kurzer Auszüge) einer Presseveröffentlichung ohnehin weiterhin gestattet – und klar definiert –, stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit eines solchen Gesetzes und ihrem – nicht zuletzt wirtschaftlichen – Nutzen. Im Jahr 2017 nahm die VG Media durch das LSR stellvertretend für die Presseverlage 30.000 Euro ein. Dies geschah unter Aufwendung von 2.250.099 Euro für die Rechtsdurchsetzung, wie man dem Jahresbericht 2017 der VG Media entnehmen kann.

2. Das Leistungsschutzrecht wird die Marktmacht großer Suchmaschinen weiter vorantreiben auf Kosten von kleinen, alternativen Suchmaschinen.

Vom LSR betroffen sind neben großen marktbeherrschenden Suchmaschinen wie Google auch kleinere Suchmaschinenbetreiber und andere “Dienste der Informationsgesellschaft”, die das identische Maß an Regulierung erfüllen müssen. Während große marktbeherrschende Plattformbetreiber über die notwendigen Mittel für langwierige rechtliche Auseinandersetzungen verfügen, sind es vor allem neue und kleinere Diensteanbieter, deren Angebote oder gar Existenz durch das LSR gefährdet wird. Den erweiterten Anwendungsbereich der Regelungen im Vergleich zum früheren deutschen LSR wächst also die Gefahr von Innovationsverhinderung und Standortnachteilen für deutsche und europäische Diensteanbieter im Vergleich insbesondere zur US-amerikanischen Konkurrenz.

3. Die schlussendlich erlaubte Länge von Snippets ist noch immer nicht geklärt.

In den Erläuterungen des vorgelegten Diskussionsentwurf des BMJV heißt es bzgl. der Reichweite des Leistungsschutzrechts:

“§ 87g Absatz 3 UrhG-E konkretisiert daher in – wenngleich nicht abschließender – Weise die unionsrechtlichen Vorgaben und stellt klar, was in der Regel unter einzelnen Wörtern oder sehr kurzen Auszügen zu verstehen ist, und zwar in Bezug auf einen eigenständigen Beitrag in einer Presseveröffentlichung.”

Der Gesetzgeber muss die Länge von “sehr kurzen Auszügen” klären. Mit Blick auf die Implementierung des Artikels 15 der DSM-RL in Frankreich muss dem Gesetzgeber dabei klar sein, dass sich große Suchmaschinenanbieter nicht durch maximale Einschränkungen von Snippets zur Kasse bitten lassen. Googles Ankündigung, in Frankreich auf Snippets gänzlich zu verzichten, sollte der Verlag nicht explizit einer kostenfreien Verwendung zustimmen, geht ausschließlich zu Lasten der Informationsfreiheit und damit der Verbreitung von Qualitätsjournalismus.

4. Inwiefern UrheberInnen, wie JournalistInnen und FotografInnen, von dem Gesetz profitieren werden, bleibt offen.

UrheberInnen wie JournalistInnen und FotografInnen sollen gem. § 87k UrhG-E einen “angemessenen” Anteil der Einnahmen erhalten. Was angemessen ist, lässt der Diskussionsentwurf hingegen offen. Hier wird die Chance verpasst, die Stellung der UrheberInnen tatsächlich zu stärken.

5. Eine Begrenzung der Vorschaubilder auf 128*128 Pixel ist absurd und gefährdet Kreativität im Internet.

Der aktuelle Minimalstandard von Smartphones hat eine HD-Auflösung, die 1.280 x 720 Pixel entspricht. Eine Auflösung von 128×128 Pixel entspricht circa 17% der Bildschirmgröße. Die Erstellung und Verbreitung sogenannter Memes mit Hilfe von Pressefotos wird damit stark eingeschränkt. Dies gefährdet ein wichtiges Stilmittel kreativ-zeitgemäßer Onlinekommunikation. Außerdem sind derart kleine Grafiken irreführend und nicht erläuternd für den zu vermittelnden Inhalt.

Ganz allgemein zeigt sich hier eine Widersprüchlichkeit und irritierende Schwerpunktsetzung was den Konkretheitsgrad des Diskussionsentwurfs betrifft: während Ansprüche der UrheberInnen unspezifisch bleiben (s. oben), sind Einschränkung der Nutzbarkeit überspezifiziert. Ebenso mangelt es an Technologieneutralität und Innovationsoffenheit.

Die geplante Umsetzung der Richtlinie ist unzeitgemäß und macht deutlich, dass dieses Gesetz allein großen Presseverlagen dienen soll. Dies passiert insbesondere auf Kosten von EndnutzerInnen. Das Monopol einiger weniger “Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft” wird dabei keinesfalls beschnitten, sondern im Gegenteil schlimmstenfalls deren weitere Stärkung in Kauf genommen. Der aktuelle Diskussionsentwurf zur Umsetzung der DSM-RL lässt weiterhin überaus kostspielige und langwierige Klärung im Rahmen von Gerichtsverfahren erwarten und sorgt dadurch für lang andauernde Rechtsunsicherheit.