Stellenangebot: Studentische Hilfskraft (w/m/d)

D64 ist die Denkfabrik des digitalen Wandels. Unsere über 500 Mitglieder bundesweit sind von der gesamtgesellschaftlichen Auswirkung der digitalen Transformation auf sämtliche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens überzeugt und wollen diese progressiv und inklusiv gestalten. Dabei liefern wir Impulse, um die digitale Transformation zum positiven Gelingen zu bringen. D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wurde 2011 gegründet und ist gemeinnützig, überparteilich und unabhängig. Uns ist es ein Anliegen, Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Zivilgesellschaft, Bildung und Politik zusammenzubringen.

Zur Koordinierung der Vereinsarbeit und Unterstützung des ehrenamtlichen Vorstandes suchen wir zum 1. Mai 2020 für 15 Stunden/Woche eine Studentische Hilfskraft (w/m/d).

Du bist an der digitalpolitischen Zukunft interessiert, kannst eigenständig und organisiert arbeiten und studierst in einem politiknahen Studiengang? Dann lies dir unsere Ausschreibung durch und bewirb dich bei uns! 

Bewerbungsfrist ist der 05. April 2020. Weitere Details finden sich in der Ausschreibung.

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Maßnahmenkatalog zu Hasskriminalität: Richtige Intention, problematische Umsetzung

Im Februar verabschiedete das Bundeskabinett den Maßnahmenkatalog gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, der in den kommenden Wochen parlamentarisch beraten wird. D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt begrüßt die Grundintention der Bundesregierung, stärker gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus vorzugehen, stellt allerdings gravierende Mängel in dem aktuellen Entwurf fest. Sollten diese im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren nicht größtenteils ausgeräumt werden, fordert D64 die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, den Regierungsentwurf abzulehnen.

Der Maßnahmenkatalog greift einige relevante Problemfelder auf und steigert den rechtlichen Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern sowie Rettungskräften im Einsatz. Gewalt gegen diejenigen, die sich in ihrem Alltag für die Gemeinschaft einsetzen und mitunter ihr eigenes Leben riskieren, ist immer und zu jeder Zeit abzulehnen, sowie strafrechtlich zu verfolgen. Als Gesellschaft müssen wir uns geschlossen hinter diese Engagierten stellen.

Auch hinsichtlich digitaler Gewalt wird ein eklatantes Problem aufgegriffen. Für uns ist klar: Nur Löschen reicht nicht. Dadurch sind zwar die zum Teil strafrechtlich relevanten Inhalte nicht mehr öffentlich einsehbar, eine weitergehende, konsequente Rückmeldung an die Verfasserin oder den Verfasser und eine notwendige Strafverfolgung von Hass bleibt jedoch aus. Das bisherige juristische Vorgehen ist – obwohl es sich mitunter auch um Offizialdelikte handelt – immer noch zu aufwendig und komplex. Zudem fehlt es an einer Stärkung der Möglichkeiten für ein zivilrechtliches Vorgehen von Betroffenen, damit auch solche Persönlichkeitsrechtsverletzungen effektiver bekämpft werden können, die noch unter der Schwelle der Strafbarkeit bleiben.

Ein großes Versäumnis des 2017 eingeführten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ist die fehlende Verfolgung von Täterinnen und Tätern. Diensteanbieter können durch eine Meldung lediglich dazu aufgefordert werden, Inhalte zu sperren bzw. zu löschen. Neben vielen falsch gemeldeten Inhalten („Overblocking“) werden zwar strafrechtlich relevante oder persönlichkeitsrechtswidrige Inhalte entfernt, für den Täter bzw. die Täterin folgen jedoch zunächst keine weiteren Konsequenzen. Daher ist es ein richtiges Ziel, dass die Strafverfolgung grundsätzlich verbessert und Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden sollen.

Bekämpfung von Hasskriminalität darf nicht als Generalbegründung für mehr Überwachung dienen

Den Ansatz, dass Anbieter von Telemediendiensten – hierunter fallen Social Networks, Suchmaschinenbetreiber, Gaming Apps, Chat- & Datingdienste, aber auch Online-Medienanbieter (z.B. Podcasts & Foren) – Bestandsdaten der Nutzerinnen und Nutzern verdachtsunabhängig speichern und bei gewissen Straftatbeständen an das Bundeskriminalamt (BKA) generell weitergeben, lehnen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre ab.

Wir kritisieren scharf, dass es nicht einer Straftat bedarf, sondern bereits eine Ordnungswidrigkeit für die Herausgabe von Daten ausreicht. Hier ist eine grundrechtsschonende Umsetzung geboten, die dennoch die Ermittlungen ermöglicht. Wir schlagen vor, dass im Falle einer berechtigten Erstmeldung ohne bereits vorliegender richterlichen Anordnung nur die beanstandeten Inhalte und die Kennung des Nutzers (Accountname) an das BKA übergeben werden. Wenn von Seiten der zuständigen Ermittlungsbehörden eine Strafverfolgung bejaht wird, hinterlegt das BKA eine Anforderung beim Diensteanbieter, beim nächsten Login des entsprechenden Nutzers bzw. der entsprechenden Nutzerin, Daten wie z. B. die IP-Adresse weiterzuleiten. Da Hasskriminalität nur selten von „Wegwerf-Accounts“ begangen wird, wird eine Strafverfolgung nicht behindert.

Fraglich bleibt außerdem, wie die Herausgabe der Passwörter ablaufen soll. Diese müssen von den Diensteanbieter gemäß DSGVO und BSI verschlüsselt, genauer als Hashwert, gespeichert werden. Selbst wenn die Behörden in der Lage sind diese zu entschlüsseln, folgt häufig noch die Zwei-Faktor Authentifizierung. Eine Herausgabe von Passwörtern lehnen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen vollumfänglich ab. Dies haben wir bereits hier ausführlich begründet.
Auch wenn die Weitergabe von SIM-PINs (und ähnliches) zwar schon in §13 TKG geregelt ist, würde die Gesetzesänderung eine Tür öffnen, die deutlich mehr Begehrlichkeiten entstehen ließe.
Die Auswirkungen des bis dato unklar formulierten Entwurfes wären fatal:
Entweder greift das Gesetz nur bei Anbietern, die Passwörter illegal ungehasht speichern und verfehlt somit seine Grundintention, oder erreicht eine Lenkungswirkung hin zu einer Abschwächung der Verschlüsselung und neuen Methoden, um auf Konten zuzugreifen. Oder aber er eröffnet, entgegen der politisch erklärten Intention, am Ende doch den Gerichten eine Auslegung, die wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2018 (Az: 2 BvR 2377/16), den Betreiber zur Entschlüsselung zwingen.

Wir als D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt fordern daher:

1. Ein mehrstufiges Prüfverfahren

Es ist zwingend notwendig, dass ein mehrstufiges Verfahren eingeführt wird: Sobald eine Meldung eingereicht wird, können Strafverfolgungsbehörden – nach einer Prüfung des Sachverhaltens und nur wenn ein hinreichender Verdacht für eine Straftat vorliegt – eine zukünftige Speicherung anordnen.

2. Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften

In jedem Bundesland sollten speziell ausgebildete und geschulte Staatsanwaltschaften – ähnlich dem ZAC in NRW – Cyberkriminalität zu ihrem Schwerpunktbedarf machen, um den TäterInnen und Taten im Internet mit den passenden technischen als auch rechtlichen Werkzeugen zu begegnen. Die Aktivitäten des Bundes sollten auf ihre Stärkung ausgerichtet sein, nicht auf die Schaffung weiterer Institutionen, die lediglich die bisherigen Mängel verwalten.

3. Verbesserung der Ausstattung von Polizeikräften

Neben den Staatsanwaltschaften muss auch Kriminalpolizei personell und sachlich besser ausgestattet werden. Polizeikräfte müssen in verschiedenen Disziplinen der Bekämpfung von Kriminalität im Netz ausgebildet und geschult werden. Wünschenswert wären zudem „Digitale Streifen“.

4. Keine Vorverlagerung von Strafbarkeiten

Die Vorverlagerung der Strafbarkeit auf Straftaten, die weder begangen, noch versucht wurden, geht zu weit. Der geplante Straftatenkatalog ist gründlich zu überprüfen, die gesamte Reform sollte eng mit den Beratungen des Änderungsgesetzes zum NetzDG zusammengefasst sein. Die in diesem Gesetzesvorhaben vorgeschlagenen Änderungen zur Schaffung eines Zentralregisters und der Einteilung und Speicherung von Profilen zu Gruppen lehnen wir zudem ab.

D64 ist die Denkfabrik des digitalen Wandels. Unsere Mitglieder sind von der gesamtgesellschaftlichen Auswirkung der digitalen Transformation auf sämtliche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens überzeugt und wollen diese progressiv und inklusiv gestalten. Dabei liefern wir Impulse um die digitale Transformation zum positiven Gelingen zu bringen. Wir sind uns einig, dass man eine Politik der Zukunft nicht mit Konzepten von gestern machen kann. D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wurde 2011 gegründet und ist gemeinnützig, überparteilich und unabhängig. Wir haben über 500 Mitglieder bundesweit, die sich allesamt ehrenamtlich engagieren und über das vereinseigene „digitale Vereinsheim“ organisieren. D64 bringt Expertinnen und Expertise aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Zivilgesellschaft, Bildung und Politik zusammen und bringt diese Expertise in die politische Debatte ein.

CC BY-NC Galit Hinon

D64 Neujahrsempfang 2020 – Unser Aufbruch in die digitalpolitische Zukunft

Wie blicken die Menschen in die Zukunft? Und wie können wir die Zukunft zusammen positiv gestalten? Diese und weitere Fragen haben wir auf unserem diesjährigen D64 Neujahrsempfang am 10.Februar in der Kalkscheune Berlin gestellt und mit prominenten Gästen diskutiert.

Das Thema unseres Neujahrsempfangs 2020 war Zukunftsoptimismus. Gemeinsam mit Youtuber und Kolumnist Rezo, der Generalsekretärin des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Maja Göpel und dem SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil haben wir diskutiert, wie wir in der digitalen Gesellschaft Zukunftsoptimismus verankern und unsere Zukunft gemeinsam gestalten können.

CC BY-NC Galit Hinon

Die Diskussion gab verschiedene Denkanstöße. Während Rezo darauf verwies, kaum jemanden zu kennen, der bei Gedanken an Klimawandel und anderen Themen positiv in die Zukunft schaue, betonte Lars Klingbeil, dass es auch positive Entwicklungen gebe wie zum Beispiel die viele jungen Menschen, die stärker für ihre Themen werben und dank digitaler Kommunikation viel präsenter seien.

Auch die Zuschauer vor Ort und im Stream haben sich aktiv an der Diskussion beteiligt. Via online Abstimmung stellte sich, zur Überraschung der Moderatorin und D64 Co-Vorsitzenden Laura Krause, heraus dass die meisten im Publikum positiv in die Zukunft blicken. Dieses optimistische Gefühl verstärkte auch Maja Göpel indem sie Wege aufzeigte, wie der Aktivismus im Bereich Nachhaltigkeit sich durchaus auszahlen kann und es zunehmend mehr Menschen gibt, die auch durch die Möglichkeiten der Digitalisierung an positiven Entwicklungen arbeiten.

Selbstverständlich ist es nicht gelungen, die angerissenen Fragen abschließend zu beantworten, aber die vielfältigen Perspektiven haben die Notwendigkeit der Debatte und die Einbeziehung diverser gesellschaftlicher Gruppen betont. Zukunftsoptimismus werden wir nich alleine vom politischen Berlin aus verbreiten können. Dies funktioniert nur, wenn die Gesellschaft von Beginn an in all ihrer Pluralität in die Debatte einbezogen wird. Aufgabe der Politik ist es, das Thema anzugehen, zusammen Visionen zu Entwickeln und sich stärker auf gemeinsame, gesellschaftliche Ziele zu fokussieren.

CC-0 Wolfram Eberius

Dieses Ziel verfolgen wir auch mit D64. Ein weiterer Höhepunkt des Abends – und unserer Vereinsgeschichte – war demnach auch die Vorstellung unseres neuen, ausschließlich mit Expertinnen besetzten Beirats. In den Beirat berufen wurden die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer, die Digitalaktivistin und ehemalige Abgeordnete im Europäischen Parlament Julia Reda, die Autorin Kathrin Passig, die Lehrstuhlinhaberin für Ethik in der Informationstechnologie der Universität Hamburg Prof. Dr. Judith Simon, die Co-Founderin und Speakerin Aya Jaff, sowie die Wirtschaftsinformatikerin Dr. Laura Sophie Dornheim. Kernaufgabe des Beirats ist es, über die nächsten zwei Jahre Inspirationen zu sammeln und erste Impulse zu liefern, die dann bei der Erstellung der Zukunftsvision verarbeitet werden. Mehr Informationen zu unserem Beirat gibt es hier.

Die inhaltliche Debatte des Abends wurde von Einblicken ins Vereinsleben abgerundet: Neben einem Rückblick ins vergangene aktive Jahr von D64 und einem Ausblick auf all das, was noch bevorsteht, wurden zwei langjährige Mitglieder geehrt. Nico Roicke wurde für seinen unermüdlichen Einsatz und die stets zuverlässige Unterstützung des Vereins zu allen Tageszeiten und in allen grafischen Belangen zum Ehren-Mitglied ernannt. Nico Lumma erhielt für sein Engagement bei der Gründung und dem Aufbau des Vereins sowie für sein stetiges Eintreten für dessen Werte den Titel des Ehren-Vorsitzenden.

Wir freuen uns sehr über die 300 Gäste, die vor Ort waren, über die über 5.000 Menschen, die über den Stream unser Programm verfolgt haben und all die vielen weiteren Anmeldungen, die leider die Kapazitäten vor Ort überstiegen, über wir uns aber auch im nächsten Jahr wieder sehr freuen.

Für uns gilt der Abend des Neujahrsempfang 2020 als Aufbruch in die digitalpolitische Zukunft – und das mit reichlich Optimismus.

D64 ernennt neuen Beirat: die Zukunft zur Utopie machen

Der gemeinnützige Verein und Think Tank D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V. hat im Rahmen seines Neujahrsempfangs seinen neuen, ausschließlich mit Expertinnen besetzten Beirat vorgestellt. In den Beirat berufen wurden die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer, die Digitalaktivistin und ehemalige Abgeordnete im Europäischen Parlament Julia Reda, die Autorin Kathrin Passig, die Lehrstuhlinhaberin für Ethik in der Informationstechnologie der Universität Hamburg Prof. Dr. Judith Simon, die Co-Founderin und Speakerin Aya Jaff, sowie die Wirtschaftsinformatikerin Dr. Laura Sophie Dornheim.

Vorgestellt wurde der Beirat im Rahmen des traditionellen D64 Neujahrsempfangs, der in der Kalkscheune Berlin stattfand und dieses Jahr ganz im Zeichen des Themas Zukunftsoptimismus stand. Prominente Gäste waren der SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil, die Generalsekretärin des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) Maja Göpel und der YouTuber und Kolumnist Rezo.

Höhepunkt des Abends war die Vorstellung des neu berufenen Beirats. Der Verein lässt sich zukünftig von sechs Expertinnen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik beraten: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Julia Reda, ehemalige Abgeordnete im Europäischen Parlament und Digitalaktivistin, Kathrin Passig, Journalistin und Autorin, Prof. Dr. Judith Simon, Professorin für Ethik in der Informationstechnologie der Universität Hamburg, Aya Jaff, Unternehmerin und Software-Entwicklerin, und Dr. Laura Sophie Dornheim, Wirtschaftsinformatikerin.

„Wir wollen das ständige Schwarzmalen und das Herbeischreiben von Untergangsszenarien durchbrechen. Wir glauben weiterhin an die Chancen der digitalen Transformationen und Gewinne für die Vielen, nicht nur die Wenigen.“

„Es ehrt uns sehr, dass so profilierte und vor Ideen sprudelnde Frauen D64 ab jetzt begleiten und gemeinsam die Debatte zur digitalen Transformation voran treiben werden”, betonte Laura-Kristine Krause, Co-Vorsitzende von D64 . „Wir sind als Verein auf die Impulse des neuen Beirats außerordentlich gespannt“. Hauptfokus des neu ernannten Beirats ist die Entwicklung einer Vision für die (digitale) Gesellschaft 2030 – und zwar ausdrücklich als Utopie. „Wir wollen das ständige Schwarzmalen und das Herbeischreiben von Untergangsszenarien durchbrechen, da wir weiterhin an die Chancen der digitalen Transformationen und Gewinne für die Vielen, nicht nur die Wenigen glauben, so Henning Tillmann, Co-Vorsitzender von D64. „Der Beirat wird Handlungsempfehlungen vorlegen, wie dieses Ziel erreicht werden kann“.

Dass der Beirat nur aus Frauen besteht ist absichtlich so gewollt, bestätigen die D64-Co-Vorsitzenden: „Insbesondere im Digitalbereich sind Panels oder Entscheidungsstrukturen häufig von Männern dominiert”, sagt Tillmann. „Dazu wollen wir einen Gegenakzent setzen, der die Breite der gesamten Digitalkompetenz abbildet“.

D64 plant gemeinsam mit dem neuen Beirat eine öffentliche Kick-Off-Veranstaltung für das laufende Jahr. Hierfür wird der Beirat Inspirationen sammeln und erste Impulse liefern, die dann bei der Erstellung der Zukunftsvision verarbeitet werden. Das Abschlusspaper des Beirats soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erscheinen.

Video vom D64-Neujahrsempfang 2020

Als gemeinnütziger Verein setzen wir uns dafür ein, dass die digitale Transformation positiv gestaltet wird. Mit über 500 Mitgliedern sind wir nicht nur einer der größten digitalpolitischen Vereine, sondern leisten mit regelmäßigen Veröffentlichungen und Kampagnen zu Themen wie Künstlicher Intelligenz, Open Source, digitaler Demokratie und vielem mehr unseren Beitrag zur Debatte.

Zugleich haben wir uns dem Auftrag verschrieben, eine positive Vision für die digitale Transformation zu entwickeln. In diesem Sinne war das Thema des Neujahrsempfangs 2020 Zukunftsoptimismus.
Wir diskutierten mit:

  • Lars Klingbeil, MdB und SPD-Generalsekretär (hat Saskia Esken, MdB und SPD-Parteivorsitzende, vertreten, die krankheitsbedingt absagen musste)
  • Maja Göpel, Generalsekretärin des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
  • Rezo, YouTuber und Kolumnist

Vor der Diskussion haben wir einen Überblick über die Arbeiten des Vereins gegeben, die D64-Gründungsmitgieder Nico Lumma und Nico Roicke geehrt, sowie den neuen D64-Beirat vorgestellt.

Das komplette Video vom D64-Neujahrsempfang 2020 findet sich hier bei YouTube (Beginn ab 20:04).

Stellungnahme zum BMJV-Diskussionsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts

So wie auf dem Bild für diesen Artikel dargestellt, stellt sich das Bundesjustizministerium die Umsetzung des Leistungsschutzrechts vor. Doch nicht nur die kleinen pixeligen Grafiken kritisieren wir als D64.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Diskussionsentwurf für ein erstes Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts veröffentlicht. Dieser enthält Regelungen zu einem Leistungsschutzrecht an Presseveröffentlichungen und zur Beteiligung von Verlegern an gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Er setzt damit Artikel 15 und Artikel 16 der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) um. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren hat das BMJV um Stellungnahme gebeten.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt hat hierzu folgende Stellungnahme an das BMJV versandt:

Der Diskussionsentwurf des BMJV zur Umsetzung des Artikel 15 der Digital Single Market – Richtlinie (DSM-RL) wird mehr Kosten als Nutzen nach sich ziehen. Das gescheiterte deutsche Leistungsschutzrecht (LSR) hat bereits gezeigt, dass Kontroll- und Durchsetzungskosten in keinem Verhältnis zu möglichen Erträgen für die Begünstigten des LSR stehen: Das LSR hat nicht nur seine Kernziele verfehlt und nicht zu einer Umverteilung der Anzeigenerlöse von Suchmaschinenanbietern zu Presseverlagen oder einer Mehrnachfrage nach (bezahlten) Informationsleistungen geführt. Darüber hinaus wurde außerdem die Entwicklung neuer und innovativer Angebote aufgrund des Festhaltens am LSR gehemmt.
Es ist nicht ersichtlich, wie der Diskussionsentwurf diese Mängel bei der Umsetzung des Artikel 15 der DSM-RL behebt.

1. Die Abgrenzung privater Postings mit Presseinhalten von kommerziellen ist weiterhin unklar.

Zwar gestattet der Diskussionsvorschlag eine

“öffentliche Zugänglichmachung einer Presseveröffentlichung im Internet und die Vervielfältigung einer Presseveröffentlichung zu diesem Zweck, soweit sie zu privaten oder nicht-kommerziellen Zwecken durch einzelne Nutzer erfolgt”.

Hierbei ist die Abgrenzung von privaten und kommerziellen Nutzungen jedoch unklar. Als eine “private” Nutzung kann beispielsweise auch eine Veröffentlichung in einer geschlossenen Facebook-Gruppe gelten. Diese bilden eine Form von Öffentlichkeit, die oft durchaus kommerziell genutzt wird. Es ist deshalb fraglich, ob Plattformanbieter wie Facebook, zukünftig für Postings ihrer Nutzer zahlen müssen, wenn diese Presselinks beinhalten.

Darüber hinaus kann ein “kommerzieller Zweck” auch über einen indirekten Nutzen der Berichterstattung für den Postenden gegeben sein. Eine Klarstellung, wodurch ein kommerzieller Nutzen unmittelbar gegeben ist, ist deshalb dringend erforderlich. Beispielsweise verschwimmen bei Influencern die private und kommerzielle Nutzung eines Accounts häufig. Hier stellt sich die Frage, wann ein Presselink unmittelbar kommerziell genutzt wird. Durch einen Meinungsbeitrag und die Benutzung entsprechender Pressequellen profiliert sich ein Influencer. Das kann die Popularität steigern und damit den kommerziellen Nutzen von bezahlter (und gekennzeichneter) Produktplatzierung.

Ist eine private und nicht-kommerzielle Nutzung von Presseveröffentlichungen durch einzelne Personen und das Setzen von Hyperlinks und die Nutzung einzelner Wörter (oder sehr kurzer Auszüge) einer Presseveröffentlichung ohnehin weiterhin gestattet – und klar definiert –, stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit eines solchen Gesetzes und ihrem – nicht zuletzt wirtschaftlichen – Nutzen. Im Jahr 2017 nahm die VG Media durch das LSR stellvertretend für die Presseverlage 30.000 Euro ein. Dies geschah unter Aufwendung von 2.250.099 Euro für die Rechtsdurchsetzung, wie man dem Jahresbericht 2017 der VG Media entnehmen kann.

2. Das Leistungsschutzrecht wird die Marktmacht großer Suchmaschinen weiter vorantreiben auf Kosten von kleinen, alternativen Suchmaschinen.

Vom LSR betroffen sind neben großen marktbeherrschenden Suchmaschinen wie Google auch kleinere Suchmaschinenbetreiber und andere “Dienste der Informationsgesellschaft”, die das identische Maß an Regulierung erfüllen müssen. Während große marktbeherrschende Plattformbetreiber über die notwendigen Mittel für langwierige rechtliche Auseinandersetzungen verfügen, sind es vor allem neue und kleinere Diensteanbieter, deren Angebote oder gar Existenz durch das LSR gefährdet wird. Den erweiterten Anwendungsbereich der Regelungen im Vergleich zum früheren deutschen LSR wächst also die Gefahr von Innovationsverhinderung und Standortnachteilen für deutsche und europäische Diensteanbieter im Vergleich insbesondere zur US-amerikanischen Konkurrenz.

3. Die schlussendlich erlaubte Länge von Snippets ist noch immer nicht geklärt.

In den Erläuterungen des vorgelegten Diskussionsentwurf des BMJV heißt es bzgl. der Reichweite des Leistungsschutzrechts:

“§ 87g Absatz 3 UrhG-E konkretisiert daher in – wenngleich nicht abschließender – Weise die unionsrechtlichen Vorgaben und stellt klar, was in der Regel unter einzelnen Wörtern oder sehr kurzen Auszügen zu verstehen ist, und zwar in Bezug auf einen eigenständigen Beitrag in einer Presseveröffentlichung.”

Der Gesetzgeber muss die Länge von “sehr kurzen Auszügen” klären. Mit Blick auf die Implementierung des Artikels 15 der DSM-RL in Frankreich muss dem Gesetzgeber dabei klar sein, dass sich große Suchmaschinenanbieter nicht durch maximale Einschränkungen von Snippets zur Kasse bitten lassen. Googles Ankündigung, in Frankreich auf Snippets gänzlich zu verzichten, sollte der Verlag nicht explizit einer kostenfreien Verwendung zustimmen, geht ausschließlich zu Lasten der Informationsfreiheit und damit der Verbreitung von Qualitätsjournalismus.

4. Inwiefern UrheberInnen, wie JournalistInnen und FotografInnen, von dem Gesetz profitieren werden, bleibt offen.

UrheberInnen wie JournalistInnen und FotografInnen sollen gem. § 87k UrhG-E einen “angemessenen” Anteil der Einnahmen erhalten. Was angemessen ist, lässt der Diskussionsentwurf hingegen offen. Hier wird die Chance verpasst, die Stellung der UrheberInnen tatsächlich zu stärken.

5. Eine Begrenzung der Vorschaubilder auf 128*128 Pixel ist absurd und gefährdet Kreativität im Internet.

Der aktuelle Minimalstandard von Smartphones hat eine HD-Auflösung, die 1.280 x 720 Pixel entspricht. Eine Auflösung von 128×128 Pixel entspricht circa 17% der Bildschirmgröße. Die Erstellung und Verbreitung sogenannter Memes mit Hilfe von Pressefotos wird damit stark eingeschränkt. Dies gefährdet ein wichtiges Stilmittel kreativ-zeitgemäßer Onlinekommunikation. Außerdem sind derart kleine Grafiken irreführend und nicht erläuternd für den zu vermittelnden Inhalt.

Ganz allgemein zeigt sich hier eine Widersprüchlichkeit und irritierende Schwerpunktsetzung was den Konkretheitsgrad des Diskussionsentwurfs betrifft: während Ansprüche der UrheberInnen unspezifisch bleiben (s. oben), sind Einschränkung der Nutzbarkeit überspezifiziert. Ebenso mangelt es an Technologieneutralität und Innovationsoffenheit.

Die geplante Umsetzung der Richtlinie ist unzeitgemäß und macht deutlich, dass dieses Gesetz allein großen Presseverlagen dienen soll. Dies passiert insbesondere auf Kosten von EndnutzerInnen. Das Monopol einiger weniger “Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft” wird dabei keinesfalls beschnitten, sondern im Gegenteil schlimmstenfalls deren weitere Stärkung in Kauf genommen. Der aktuelle Diskussionsentwurf zur Umsetzung der DSM-RL lässt weiterhin überaus kostspielige und langwierige Klärung im Rahmen von Gerichtsverfahren erwarten und sorgt dadurch für lang andauernde Rechtsunsicherheit.

Passwörter schützen statt rausgeben – dieser Entwurf muss überarbeitet werden

Am vergangenen Freitag hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorgestellt. D64 begrüßt zwar grundsätzlich das Vorhaben, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu überarbeiten und insbesondere gegen rechtsextreme Hasskriminalität vorzugehen.

D64 lehnt jedoch die im Entwurf enthaltenen weitreichenden Befugnisse von Sicherheitsbehörden gegenüber digitalen Plattformen – u.a. die Speicherung und Herausgabe von IP-Adresse, Portnummer und Passwörtern – als völlig unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs.

“Rechtsextremismus und Hasskriminalität müssen auch im Internet bekämpft werden. Gleichzeitig darf diese Bekämpfung weder als Vorwand für Vorratsdatenspeicherung noch für die Weitergabe von Passwörtern missbraucht werden. Wir fordern deshalb eine Überarbeitung des Entwurfs. Dieser muss die Datensicherheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen und darf ihre freiheitlichen demokratischen Grundrechte nicht beschneiden.”, sagt D64-Vorstandsmitglied Lena Stork.

Effektive Strafverfolgung ist ohne die Herausgabe von Passwörtern möglich und sinnvoll. Bereits mit dem NetzDG sind die Betreiber dazu angehalten, strafbare Inhalte zu löschen. Selbstverständlich ist es notwendig über die Löschung hinaus strafbare Inhalte den Strafverfolgungsbehörden zuzuführen. Hierfür benötigen Bund und Länder mehr digital-versierte Polizeikräfte sowie Staatsanwältinnen und -anwälte, anstelle von ausufernden und unkontrollierten Überwachungskompetenzen.

Die Herausgabe vertraulicher Passwörter sowie die automatisierte Weiterleitung von IP-Adressen in Verdachtsfällen sind beides Forderungen, denen wir vehement widersprechen. Stattdessen sollte sich das BMJV dafür einsetzen, dass Unternehmen und Organisationen Passwörter so speichern, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Zugriff auf diese sensiblen Daten haben können. Wir fordern sicherere Systeme, statt mehr Unsicherheitsfaktoren. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger gilt es, die Prinzipien “Datenschutz und Sicherheit by Design” konsequent umzusetzen.

Auch aus technischer Sicht ist der Vorstoß des BMJV als antik und unsinnig einzustufen. Es ist Branchenstandard und Anforderung der Datenschutzgrundverordnung Passwörter nicht im Klartext zu speichern, sondern nur ein Abbild (“Hash”), um die Passwörter bei Diebstahl unbrauchbar zu machen. Die technische Umsetzung des Zwangs, Passwörter zu speichern und zugänglich zu machen, würde Unternehmen zwingen, sich den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung zu widersetzen, die Datensicherheit von Millionen Menschen gefährden und damit auch Deutschland als sicheren Digitalstandort mit starkem Datenschutz international schwächen.

Angesichts des fortwährenden Ausbaus der Befugnisse der Sicheitsbehörden werden grundrechtliche Freiheiten mehr und mehr eingeschränkt. Die Bundesregierung sollte sich vor Augen führen, dass sie nicht nur die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch das freiheitliche Zusammenleben schützen muss. Dafür ist es unabdingbar, dass ein Leben ohne staatliche Überwachung möglich ist. Dies ist insbesondere angesichts erstarkender autoritärer Regierungen, die auch in Europa um sich greifen, von herausragender Bedeutung.

Think Global – Act Local

Wer eine der Maximen der Digitalen Transformation, think global – act local, ernst nimmt und ihre gesellschaftliche Notwendigkeit begreift, versteht auch, dass weder die kulturellen Baustellen noch Lösungen ausschließlich in Berlin, auf der Bundesebene oder in exklusiven Kreisen gelöst werden können. Auch als digitaler Verein ist uns der persönliche Austausch und die Interaktion auf kommunaler Ebene ein besonders wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir in diesem Herbst das netzkultur_festival in Freiburg finanziell unterstützt und wünschen uns, dass das Konzept auch andere kommunale Akteure inspiriert.

Kultureller Wandel

Der kulturelle Wandel kann nur erfolgreich gestalten werden, wenn möglichst viele mitanpacken „können“. Dieses Können setzt sich zusammen aus dem Wissen und Verständnis der bestehenden Probleme und der Befähigung, sie lösen zu können. Und genau das liegt bei vielen Herausforderungen der Netzkultur nicht vor. Wie könnte aber das Informieren, Lernen und Gestalten dazu in der gesamtgesellschaftlichen Breite mehr ankommen? Vielleicht in einladenden Angeboten, die nicht nach Arbeit und Belastung riechen.

Foto Fionn Große

netzkultur_festival

In Freiburg heißt eine Lösung darauf netzkultur_festival, eine Veranstaltung die letzten Monat in einer der attraktivsten Räumlichkeiten der Region, dem Kreativpark Lokhalle, zum ersten Mal stattfand. Organisiert hat das Festival #freiburg_gestalten, ein agiles Netzwerk von ehrenamtlich Engagierten, das sich mit dem Thema Digitale Transformation kommunal befasst. Finanziert und als kostenfreies Angebot ermöglicht, wurde das Vorhaben über einige Sponsoren, u.a. auch D64. Die Idee des Festivals ist es, mit diversen Themen und Speaker_innen das breite Spektrum der Netzkultur abzubilden und im lockeren Rahmen eines Festivals möglichst viele Menschen mit und ohne Internethintergrund anzusprechen. Aber ein weiteres Ziel ist auch, einen Raum für mehr interdisziplinären Austausch zur Verfügung zu stellen.

In der Digitalen Transformation brauchen Menschen neben dem Netz auch physische Begegnungsräume und zwar in der Umgebung, in der sie sich die meiste Zeit aufhalten. Deshalb ist die kommunale Betrachtung so grundlegend wichtig und notwendig. Wo diese Räume fehlen, können sie geschaffen werden. Auch das ist eine Erkenntnis der Transformationsprozesse: Nicht darauf zu warten, dass eine Anweisung von oben kommt und günstige Voraussetzungen zu erhalten, sondern die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, sich Verbündete zu suchen, neue Wege zu gehen und günstige Voraussetzungen zu schaffen. Hier könnte das netzkultur_festival eine Blaupause für andere Städte und Regionen sein, als Projekt aus der Zivilgesellschaft für die Zivilgesellschaft.

Foto Fionn Große

 

Beim netzkultur_festival kamen ca. 70% der Speakerinnen und Speaker aus dem lokalen und 30% aus dem überregionalen Raum, weil es darum ging, die Expertise vor Ort sichtbar zu machen und an der kommunalen Entwicklung zu beteiligen. In der Digitalen Transformation müssen die Prophetinnen und Propheten im eigenen Land wertgeschätzt werden, um wirksame und nachhaltige Prozesse zu erreichen. Wer das Fehlen netzkultureller Angebote und eines Diskurses in seiner Umgebung beklagt, sollte sich spätestens jetzt Gedanken machen, welche Verbündete er alle mit ins Boot holen könnte, um sich mit ihnen gemeinsam auf den Weg zu machen, weil im kulturellen Wandel immer noch gilt: Think Global – Act Local.

Wer mehr zur Organisation des netzkultur_festivals wissen oder sich noch Inspiration abholen möchte, kann sich gerne bei unserem Vorstandsmitglied Dejan Mihajlović (dejan.mihajlovic@d-64.org) melden.

Nachruf auf Jimmy Schulz

Jimmy Schulz ist tot. Wir verneigen uns tief vor ihm, denn er hat als
unermüdlicher Streiter für eine bessere Digitalpolitik in diesem Land
gekämpft und ist stets für die Bürgerrechte in der digitalen Zeit
eingetreten. Jimmy hat mit seiner positiven Grundeinstellung viele
Menschen mitgerissen und er hat früh Zeichen gesetzt und stets
versucht, sein Umfeld aufzurütteln. So hat er 2010 im Bundestag eine
Rede gehalten und dabei vom iPad abgelesen, was zu einer Veränderung
der Geschäftsordnung des Bundestages führte. Das iPad ist mittlerweile
im Haus der Geschichte zu bewundern. Jimmy hat LAN-Parties im
Bundestag abgehalten, um für eine größere Akzeptanz von
Computerspielen zu werben, er hat Krypto-Parties organisiert, um
moderne Verschlüsselungstechnologien näher zu. bringen.

Jimmy hat immer gemacht, war immer ein Anlaufpunkt, auch als er nicht
im Bundestag war. Selbst als ihm der Krebs schon sehr zugesetzt hatte,
hat Jimmy immer nicht aufgegeben, hat Sitzungen per Videocall verfolgt
und sich weiter in die Debatten eingebracht. Zuletzt habe ich Jimmy
beim 48forward Festival in München getroffen, bei der er eine seiner letzten Reden hielt:
Habt Mut! Wege aus der selbstverschuldeten digitalen Unmündigkeit.

D64 verliert einen guten Freund und unermüdlichen Kämpfer für die gute
Sache. Unser Mitgefühl gilt seiner Frau und seinen Kindern. Jimmys
Stimme wird fehlen, aber wir werden ihn nicht vergessen.

Nico Lumma
(D64-Gründungsmitglied und ehem. Co-Vorsitzender)

und der D64-Vorstand

Im vergangenen Sommer hat Jimmy Schulz ein sehr lesenswertes Interview mit dem Spiegel geführt, das man nur jeder und jedem ans Herz legen kann.

Foto: CC-BY-SA 4.0 Sanjar Khaksari

Grundrechte zuerst. E-Evidence second.

D64 fordert eine grundlegende Überarbeitung der aktuellen Vorschläge rund um die “E-Evidence-Verordnung”. Der diskutierte Entwurf sieht einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte von Millionen Bürgerinnen und Bürgern vor und schafft rechtsstaatliche Kontrolle über Strafverfahren faktisch ab.

Derzeit berät das Europäische Parlament den Vorschlag für eine Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (kurz EPOC- oder E-Evidence-Verordnung). Der Entwurf will die Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel bei grenzüberschreitenden Strafverfahren beschleunigen, sieht dabei aber eine Abkehr von bestehenden Grundprinzipien der Rechtshilfe, erhebliche Grundrechtseingriffe und einen weitgehenden Verzicht auf rechtsstaatliche Kontrolle vor.

D64 begrüßt zunächst das zugrundeliege Ziel der Verordnung, dass Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaates (Anordnungsstaat) die Möglichkeit erhalten sollen, Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten direkt von einem in einem anderen Mitgliedstaat (Vollstreckungsstaat) ansässigen Provider heraus zu verlangen.

Dem folgt allerdings ein großes Aber: Eine Einbeziehung der zuständigen Behörde im Vollstreckungsstaat ist nur in bestimmten Fällen vorgesehen. Die anordnende Behörde soll zwar zeitgleich mit der Herausgabeanordnung eine Mitteilung an die zuständige Behörde im Vollstreckungsstaat übersenden. Diese kann allerdings nicht die Verletzung von Grundrechten rügen. Sie kann der anordnenden Behörde lediglich Hinweise bezüglich bestimmter Vorrechte, Immunitäten oder drohender Beeinträchtigung der nationalen Interessen geben. Im Ergebnis gehen also rechtstaatliche Kontrollmechanismen in den nationalen Prozessordnungen ins Leere – eine äußerst problematische Vorstellung.

In der Konsequenz kann die Verordnung schwerwiegende Folgen haben.

Bereits jetzt gehen Interpretationen über strafwürdige Sachverhalte in der Europäischen Union teils weit auseinander – man möge nur an rechtspopulistisch regierte Mitgliedsstaaten wie Ungarn denken. In der Konsequenz kann das dazu führen, dass Provider in und die Vollstreckungsstaaten selbst bei einer strafrechtlichen Verfolgung mitwirken, obwohl die jeweilige Tat im eigenen Land legal ist. Im Extremfall werden Provider oder Vollstreckungsstaaten hier zu Helfern politischer Verfolgung.

Der Provider muss die Anordnung binnen 10 Tagen, in Notfällen binnen 6 Stunden, befolgen. Ähnlich wie beim US Cloud-Act können die Anordnungen sich auch gegen Provider mit Sitz in einem Drittstaat richten. Entscheidend soll sein, ob die Nutzung der angebotenen Dienste Personen in der EU möglich ist. Damit Gesetze oder die zuständigen Behörden des Drittstaates die Herausgabe nicht untersagen, braucht es zwar Abkommen mit diesen Staaten, die EU und die USA verhandeln ein solches Abkommen bereits.

D64 fordert die Zurückstellung des Entwurfs

Zweifel bestehen zudem, ob die Verordnung überhaupt erforderlich ist. Die erst 2017 in den Mitgliedstaaten umgesetzte Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung sollte durch verbindliche Regelungen die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit verbessern. Die Wirkungen des Gesetzes wurden bisher jedoch noch nicht evaluiert.

Vor diesem Hintergrund fordert D64 die Zurückstellung des Entwurfs bis eine umfassende Evaluierung der Richtlinie über die europäische Ermittlungsanordnung stattgefunden hat. Darüber hinaus muss der aktuelle Vorschlag unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses grundlegend überarbeitet werden und am Ende folgende drei Punkte berücksichtigen:

  1. Vollstreckungsstaat und Provider benötigen effektive Möglichkeiten, die Verletzung von Grundrechten zu rügen.
  2. Die gegenseitige Anerkennung von justiziellen Akten wird auf die Fälle gegenseitiger Strafbarkeit begrenzt.
  3. Berufsgeheimnisträger werden umfassend geschützt.