Transport

Ankunft eines Transportbehälters am Zwischenlager in Würenlingen

Transporte radioaktiver Stoffe sind in der Schweiz zwar selten, kommen aber doch regelmässig vor. Denn die Kernkraftwerke werden einmal im Jahr mit frischen Brennelementen versorgt. Umgekehrt werden radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente ins zentrale Zwischenlager transportiert. Bei solchen Transporten gelten strengste Sicherheitsvorkehrungen, damit der Schutz von Menschen und Umwelt jederzeit gewährleitstet ist. Die Vorschriften in der Schweiz richten sich nach internationalen Regelwerken über den Transport gefährlicher Güter. Bewilligungen für den Transport von Kernmaterial werden vom Bundesamt für Energie ausgestellt. Grundlage der Bewilligung des Bundesamtes für Energie ist eine sicherheitstechnische Stellungnahme des ENSI. Die Voraussetzungen für die Erlangung einer solchen Transportbewilligung sind in der Kernenergieverordnung festgehalten. Für den Transport von radioaktiven Abfällen und anderem radioaktiven Material, das kein Kernmaterial ist, stellt das ENSI Bewilligungen für den Transport von und zu Kernanlagen gemäss Strahlenschutzgesetzgebung aus. Bei der Durchführung von Transportinspektionen in den Kernanlagen kontrolliert das ENSI die Einhaltung der Vorschriften.

entsorgen-transport-umlad-wuerenlingen-458x343

Beim Transport radioaktiver Stoffe fällt oft der Begriff „Castor“. Dabei ist „Castor“ eigentlich nur eine Markenbezeichnung. Die Fachleute reden deshalb neutraler von „Transport- und Lagerbehältern“. Unabhängig vom Namen, sind diese Behälter wahre Kolosse: Die etwa sechs Meter hohen Zylinder sind rund 130 Tonnen schwer und haben eine massive Stahlwand. In ihnen werden hochaktive abgebrannte Brennelement transportiert. Wegen ihrer gefährlichen Fracht müssen diese Behälter deshalb harte Belastungstests aushalten, etwa einen 800 Grad Celsius heissen Brand, einen Sturz aus 9 Metern Höhe, einen Flugzeugabsturz oder einen Tauchversuch im Wasser. Nach jedem dieser Tests müssen die Behälter absolut dicht bleiben. Das ENSI prüft diese Behälter und erteilt Anerkennungen für ausländische Zulassungen gemäss Gefahrgutrecht, bescheinigt die Zwischenlagereignung und überwacht die Fertigung der Behälter, die für die Einlagerung in der Schweiz vorgesehen sind. Kommen die Behälter im Zwischenlager in Würenlingen an, werden sie zuerst auf ihre Dichtigkeit geprüft, bevor sie in die Lagerhalle des Zwischenlagers gebracht werden. Derzeit stehen dort 34 Behälter, was 17 Prozent der maximalen Lagerkapazität entspricht. Aber nicht nur die hochaktiven Abfälle werden nach Würenlingen gebracht, sondern auch die schwach- und mittelaktiven Abfälle aus den Kernkraftwerken sowie aus Medizin, Industrie und Forschung. Diese Abfälle werden im Bundeszwischenlager eingelagert, bis sie in ein geologisches Tiefenlager verbracht werden können.

Top-Artikel

News

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA haben gemeinsam Empfehlungen für die Herstellung und Verwendung von Verpackungen für radioaktives Material veröffentlicht. Damit folgen sie einer Empfehlung von Experten der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA. Ziel des Dokumentes ist es, den sicheren Transport von radioaktiven Stoffen zu unterstützen.

Weiterlesen...

Im März 2000 hatte die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) Transporte abgebrannter Brennelemente nach England zur Wiederaufarbeitung untersagt, nachdem sich die englische Aufsichtsbehörde kritisch zur Sicherheit der Wiederaufarbeitungsanlagen geäussert hat. Gestützt auf einen neuen Bericht der englischen Aufsichtsbehörde und auf Besprechungen der HSK in England mit dieser Behörde sowie auf die anschliessende Besichtigung der Wiederaufarbeitungsanlagen hat die HSK ihren Transportstopp aufgehoben.

Weiterlesen...

Hintergrundartikel

Dokumente

Dieses Formular spezifiziert die erforderlichen Unterlagen und Informationen für die Erteilung eine Bewilligung zur Transport radioaktiver Stoffe von und zu Kernanlagen auf Schweizer Staatsgebiet. Für Transporte von Kernmaterialien sowie von radioaktiven Abfällen von und zu Kernanlagen nach KEG ist ein Gesuch beim BFE zu stellen. Das Gesuch ist mit einem Begleitbrief und den geforderten Kopien […]

Weiterlesen...

Der „Leitfaden für das Qualitätsmanagement bei der Herstellung und Verwendung von Verpackungen für die Beförderung radioaktiver Stoffe“ gibt Empfehlungen für Konstrukteure, Hersteller, Eigentümer und Verwender von zulassungs- und prüfpflichtigen Verpackungen für radioaktive Stoffe. Die Anforderungen an die Qualitätssicherung in Unterabschnitt 1.7.3 des ADR werden durch den Leitfaden präzisiert. Der Leitfaden wird gemeinsam von den für […]

Weiterlesen...

Das ENSI ist die kompetente Behörde für Genehmigungen von Versandstückmustern sowie für gefahrgutrechtliche Genehmigungen für den Versand radioaktiver Stoffe. Die Vereinigung der europäischen Aufsichtsbehörden (EACA = European Association of Competent Authorities), in der die Schweiz seit 2010 Mitglied ist, hat einen Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsberichten für Versandstückmuster erstellt und zuletzt die Revision 2 veröffentlicht. […]

Weiterlesen...

Mit dem ADR 2015 wird eine Änderung betreffend die Freimengenregelung für spaltbare Stoffe in den Transportvorschriften für radioaktive Stoffe umgesetzt. So wird beispielsweise die bisherige 15-g-Freimengengrenze für gemischte Spaltnuklide auf 2 g herabgesetzt, sodass für Mengen zwischen 2 g und 15 g der Transport unter der entsprechenden UN-Nummer für spaltbare Stoffe erfolgen muss. Solche Transporte […]

Weiterlesen...

Das ENSI ist die kompetente Behörde für Genehmigungen von Versandstückmustern sowie für gefahrgutrechtliche Genehmigungen für den Versand radioaktiver Stoffe. Die Vereinigung der europäischen Aufsichtsbehörden (EACA = European Association of Competent Authorities), in der die Schweiz seit 2010 Mitglied ist, hat einen Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsberichten für Versandstückmuster erstellt und zuletzt die Revision 2 veröffentlicht. […]

Weiterlesen...

Diese Richtlinie gilt für Auslegung, Herstellung und Verwendung von Transport- und Lagerbehältern (T/L-Behälter), die für die  Trockenlagerung von abgebrannten Brennelementen (BE) und verglasten hochaktiven Abfällen (HAA) in Zwischenlagern eingesetzt werden, welche als Behälterlager realisiert wurden. In Zwischenlagern, die als Behälterlager konzipiert bzw. realisiert werden, übernehmen die T/L-Behälter die meisten, jedoch nicht alle sicherheitstechnischen Aufgaben. Für […]

Weiterlesen...

Im Mai 1998 wurden aufgrund von Überschreitungen der Kontaminationsgrenzwerte bei Transporten abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich und England vorübergehend die Transport-Bewilligungen sistiert. Die HSK hat für die Transporte zur Vermeidung von Kontaminationsüberschreitungen daraufhin eine Reihe von Massnahmen verlangt, die von den an den Transporten beteiligten Organisationen umgesetzt wurden. Zwischen August 1999 und November 2000 […]

Weiterlesen...