Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist Die Rote Hilfe und ihr Netz der Solidarität.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Ausserdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Die Rote Hilfe e.V. setzt sich aus Personen zusammen, die sich alle der politischen Linken zugehörig fühlen. Wir sind politisch und finanziell unabhängig, arbeiten strömungsübergreifend zusammen und haben ein pluralistisches Selbstverständnis. Unser Anspruch ist es, im Fall von staatlicher Repression gegen Einzelne oder die linke Bewegung insgesamt tätig zu werden und Solidarität zu organisieren. Bei allen möglichen Differenzen innerhalb der Linken: Im Fall von Angriffen stehen wir zusammen!
Weitere Informationen zu unserer aktuellen Kampagne:
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Zum Jahresende hat der Kampf gegen staatliche Repression einen Erfolg zu verzeichnen: Nach genau 16 Monaten in Haft kam der G20-Gegner Loïc am 18. Dezember 2019 endlich auf freien Fuß, wenn auch unter strengen Meldeauflagen. Damit gab das Hamburger Landgericht seine Blockadehaltung gegen die wiederholten Anträge auf Haftverschonung auf.
Der französische Aktivist Loïc war von den deutschen Repressionsorganen wegen seiner Beteiligung an den Gipfelprotesten im Juli 2017 in Hamburg mit internationalem Haftbefehl gesucht worden und am 18. August 2018 festgenommen worden, als er seine Eltern in Nancy besuchte. Für eine konkrete Straftat gibt es keine Beweise; stattdessen wird ihm seine bloße Anwesenheit im Demonstrationszug an der Elbchaussee, aus dem heraus es zu militanten Aktionen kam, zur Last gelegt. Anfang Oktober 2018 wurde Loïc an die deutschen Behörden ausgeliefert, die ihn seither im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis festhielten.
Der Prozess, der am 18. Dezember 2018 gegen ihn und vier G20-Gegner aus dem Raum Frankfurt begann, versucht - ähnlich wie in den Ronderbarg-Prozessen - die bloße Beteiligung an einer Versammlung zu kriminalisieren, wohingegen der individuelle Tatnachweis in den Hintergrund tritt. Bei der Verfolgung der G20-Proteste werden die verbliebenen Reste rechtsstaatlicher Vorstellungen massenhaft über Bord geworfen, und es ist kein Wunder, dass nun das Kollektivschuldprinzip offenbar in diesem Rahmen als neue Grundlage eines politischen Feindstrafrechts in der Rechtsprechung verankert wird.
Seit dem 16. November 2019 ist der linke Aktivist Peter Krauth in Venezuela auf Betreiben der Bundesanwaltschaft in Haft: ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit Bernhard Heidbreder und Thomas Walter an den Aktionen der militanten Gruppe K.O.M.I.T.E.E. Mitte der 1990er Jahre beteiligt gewesen zu sein. Das oberste Gericht in Caracas soll nun feststellen, ob die Festnahme, die auf der Grundlage eines Interpol-Haftbefehls erfolgte, rechtmäßig war. Nach venezolanischem Recht sind die vorgeworfenen Taten schon lange verjährt, und es ist höchste Zeit, dass der Berliner Autonome umgehend freigelassen wird.
Peter Krauth stellte ebenso wie seine beiden Genossen einen Asylantrag und wartet auf seine Anerkennung als politischer Flüchtling. Aufgrund seines prekären Aufenthaltsstatus hatte er nur ein vorläufiges Ausweisdokument und wurde am 16. November 2019 ausführlicher überprüft, als er vom venezolanischen Flughafen El Vigía aus nach Caracas fliegen wollte. Dabei stellten die Beamt*innen fest, dass die Bundesanwaltschaft einen zuletzt im August erneuerten Interpol-Haftbefehl gegen Peter Krauth veranlasst hat, und nahmen ihn fest. Seither wartet der Berliner auf eine Entscheidung des obersten Gerichts.
Esther Bejarano, Feine Sahne Fischfilet, Leyla Imret, Ole Plogstedt, Dota Kleingeldprinzessin, Konstatin Wecker, Mouctar Bah, Bini Adamczak, Prof. Dr. Alex Demirovic, Bernadette La Hengst, Dieter Süverkrüp, ....sie alle untertstützen die Rote Hilfe e.V.!
Teil der Kampagne „Solidarität verbindet“ der Roten Hilfe e.V. ist es, Personen des öffentlichen Lebens zu gewinnen, die Rote Hilfe öffentlich zu unterstützen. Eine ganze Reihe Musiker*innen, Autor*innen und anderer Kultur- sowie Wissenschaffender, haben uns Statements zukommen lassen, mit denen sie ihre Wertschätzung für unsere Solidaritätsarbeit kundtun – und die Zahl wächst ständig weiter.
Die aktuelle Liste findet ihr hier, wo sich die heutigen Unterstützer*innen in der illustren Gesellschaft von Intellektuellen der Weimarer Republik finden, die sich für die damalige Rote Hilfe Deutschland einsetzten.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist Die Rote Hilfe und ihr Netz der Solidarität.
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Ausserdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
Am 22. November 2019 wurde bekannt, dass das Berliner Finanzamt der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit auf Bundesebene aberkannt hat. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe, die damit verbunden sind, sieht sich die Organisation nunmehr in ihrer Existenz bedroht. Das ist ein weiterer massiver Angriff auf linke Vereinsstrukturen, bei dem sich die Finanzbehörde eine politische Bewertung anmaßt und somit als verlängerter Arm der Repressionsorgane in Erscheinung tritt.
Der Beschluss des Finanzamts für Körperschaften I in Berlin, der bereits am 4. November gefasst wurde, beruht auf den Umtrieben des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, das die VVN-BdA seit Jahren als „linksextremistisch beeinflusst“ bezeichnet und unter der Überschrift „Extremistische Organisationen“ listet. Die Bewertung durch den mehr als fragwürdigen Inlandsgeheimdienst wird dabei durchaus unterschiedlich aufgenommen: so ließ das Finanzamt Oberhausen-Süd vor wenigen Wochen die Nennung im bayerischen VS-Bericht nicht als Grundlage für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA Nordrhein-Westfalen gelten, sondern erkannte der Landesvereinigung den Status wieder zu. Der Entzug der Gemeinnützigkeit ist dabei keineswegs ein bloße sprachliche Einstufung, sondern greift die finanziellen Grundlagen des Verband der NS-Verfolgten an: neben dem zu erwartenden Spendenrückgang muss die VVN-BdA rückwirkend für die vergangenen Jahre hohe Steuernachzahlungen leisten. Zudem werden Bündnispartner*innen abgeschreckt, die bei einer Zusammenarbeit mit der antifaschistischen Vereinigung ebenfalls den Entzug der Gemeinnützigkeit oder die Streichung staatlicher Fördermittel befürchten müssen.
Beim aktuellen Schritt des Finanzamts handelt es sich nicht um den ersten Angriff der Repressionsorgane gegen die seit 1947 existierende Organisation, die von Überlebenden aus verschiedenen Verfolgtengruppen gegründet wurde. Während des Kalten Kriegs war sie umfangreichen Repressalien ausgesetzt – von der Schließung des Bundesbüros 1951 bis hin zu einem Verbotsverfahren ab 1959, das 1962 daran scheiterte, dass die Nazivergangenheit der maßgeblich damit betrauten Juristen aufgedeckt wurde. Berufsverbote gegen zahllose Mitglieder folgten in den 1970er Jahren, und bis heute bemühen sich die Repressionsbehörden, die Aktivitäten der VVN-BdA zu kriminalisieren und zu diffamieren.
Schon vor dem G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 diente dieses Großereignis als Anlass, um linke Aktivist*innen mit massiven Repressalien zu überziehen. Die Proteste selbst wurden brutal angegriffen, und seither werden unter Verweis auf das Gipfeltreffen die absurdesten Verfolgungsmaßnahmen erprobt – vom Verbot der Internetplattform linksunten bis hin zum Online-Pranger gegen Menschen, die der Teilnahme an Aktionen vor Ort verdächtigt wurden. Nun stehen zwei politische Massenprozesse gegen insgesamt 30 Linke bevor, die nach dem Kollektivschuldprinzip abgeurteilt werden sollen. Anfang September 2019 wurde 19 jungen Gipfelgegner*innen eine umfangreiche Anklageschrift zugesandt. Darin wird ihnen vorgeworfen, an einem Demonstrationszug durch die Hamburger Straße Rondenbarg während des G20-Gipfels im Juli 2017 beteiligt gewesen zu sein. Alle waren damals 21 Jahre oder jünger und gelten damit als Jugendliche bzw. Heranwachsende. Geplant ist, sie alle gemeinsam vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit anzuklagen.
Anfang Oktober erhielten dann noch 11 weitere Aktivist*innen, die nach Erwachsenenstrafrecht verfolgt werden, ebenfalls eine Anklageschrift. In beiden Verfahren werden – ähnlich wie bereits im Elbchaussee-Verfahren – den Betroffenen keine individuellen Taten vorgeworfen, sondern nur die reine Teilnahme am Demonstrationszug. Damit soll das „Hooligan-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts angewendet werden, nach dem die Angeklagten allein aufgrund ihrer Anwesenheit für alle Vorfälle mitverurteilt werden können – und das, obwohl das BVG damals die Übertragung auf politische Versammlungen explizit ausschloss. Die Vorwürfe umfassen unter anderem gemeinschaftlichen schweren Landfriedensbruch, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Banden. Im Raum steht bei beiden Verfahren die Androhung mehrjähriger Haftstrafen. Gezielt bauen die Repressionsorgane damit ein massives Angstszenario auf, um die Betroffenen einzuschüchtern und auch andere Aktivist*innen von der Teilnahme an Protesten abzuschrecken. Das erste Verfahren wird bewusst gegen Heranwachsende geführt, um die Öffentlichkeit ausschließen zu können. Mit einem solchen Geheimprozess soll nicht nur eine kritische Aufarbeitung der Polizei- und staatlichen Gewalt rund um den G20-Gipfel verhindert werden.
Durch den Ausschluss der Öffentlichkeit soll zudem noch zusätzlicher Druck aufgebaut und die jungen Genoss*innen von solidarischen Unterstützer*innen im Gerichtssaal abgeschottet werden. Für die Angeklagten wird – neben der Aussicht auf einen Prozess und der Strafandrohung selbst – zudem die Lebensplanung des nächsten Jahres komplett in Frage gestellt. Die ständigen Fahrten zu den Gerichtsterminen in Hamburg machen es unmöglich, den Schulabschluss, das Studium, die Ausbildung oder das Lohnarbeitsverhältnis wie geplant fortzuführen. Somit zerstört der Staat durch seinen Angriff bewusst die Perspektiven von 30 linken Aktivist*innen. Diese Bedrohung soll schon vor Prozessbeginn die Angst der Betroffenen schüren und eine Entsolidarisierung und Spaltung der Angeklagten bewirken. Der Staat erhofft sich, dass einzelne Angeklagte durch abweichende Strategien die Arbeit der Repressionsbehörden erleichtern und den Zusammenhalt der Szene gefährden. Doch diese Rechnung darf nicht aufgehen!
Im größten Kommunist*innenprozess seit Jahrzehnten, der derzeit vor dem Oberlandesgericht (OLG) München stattfindet, mussten neun der insgesamt zehn Angeklagten inzwischen aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Der aus der Türkei stammende Aktivist Müslüm Elma verbleibt jedoch weiter im Gefängnis, da seit Jahren jeder Antrag auf Haftentlassung abgelehnt wird.
Ein Ende des Verfahrens ist nicht in Sicht. Die Hauptverhandlung dauert seit über drei Jahren an, in denen es mehr als 190 Verhandlungstage gegeben hat. Müslüm Elma befindet sich inzwischen seit über vier Jahren und sechs Monaten im Gefängnis.
Mit mehreren politischen Aktionen im November will ein Solidaritätsbündnis auf diesen Umstand aufmerksam machen und fordert seine sofortige Haftentlassung.
So werden am 18. November Rechtsanwält*innen aus aller Welt erwartet, um den Prozess zu beobachten und im Anschluss Stellungnahmen zum juristischen Vorgehen der Anklage abzugeben.
Am 27. November werden ehemalige politische Gefangene, die wie Müslüm Elma im Foltergefängnis von Diyarbakir inhaftiert waren, am Prozess teilnehmen, um ihre Solidarität zu erklären.
Der aus der Türkei stammende Kommunist Müslüm Elma wurde zusammen mit weiteren Personen am 15. April 2015 in Deutschland festgenommen. Vor seiner Festnahme lebte er seit Jahren als anerkannter politischer Flüchtling in Deutschland. Nun steht er bereits seit dem 17. Juni 2016 vor Gericht. Den Angeklagten wird vorgeworfen, das so genannte Auslandskomitee der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch gebildet zu haben und sich damit als Mitglied beziehungsweise – im Falle von Müslüm Elma – als Rädelsführer einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach Paragraph 129b des deutschen Strafgesetzbuches betätigt zu haben. Die Partei ist weltweit lediglich in der Türkei verboten.
Die Rote Hilfe Ortsgruppe Nürnberg – Fürth – Erlangen ist empört über die Inhaftierung des kurdischen Aktivisten Murat Akgül und fordert seine sofortige Freilassung. Er sitzt in Nürnberg in Untersuchungshaft, und führt seit dem 28.10.2019 einen Hungerstreik durch, weil er „unerlaubt nach Deutschland“ eingereist sein soll und gegen ihn eine Einreisesperre besteht.
Dabei lebt er bereits seit über 30 Jahren in Deutschland, hat eine Familie mit vier Kindern, eine feste Arbeitsstelle und Wohneigentum in Nürnberg. Dennoch wurde er Ende Mai 2019 von der Polizei aus seiner Wohnung gezerrt und direkt in ein Flugzeug nach Istanbul gesetzt. Der Hintergrund dieser ungeheuerlichen Abschiebung in die Türkei: Er soll auf einer Demonstration eine Fahne der YPG getragen haben (Volksverteidigungseinheiten, bewaffnete kurdische Miliz in Syrien, die den IS erfolgreich bekämpfte). Zudem besuchte er öfter den kurdischen Verein Medya Volkshaus und engagierte sich für die Rechte der Kurd*innen.
Das genügte, um ihn zum „Staatsfeind“ zu erklären. Die Folgen waren heftig. Murat Akgül erhielt eine Ausweisungsverfügung, ein Wiedereinreiseverbot nach Deutschland von zehn Jahren, Meldeauflagen und eine Aufenthaltsbeschränkung auf das Stadtgebiet Nürnberg. Der Staatsschutz wollte ihn loswerden. Schließlich gar die Abschiebung in die Türkei – nur weil er sich für Frieden und Freiheit in Kurdistan einsetzt.
Yildiz Aktaş wird am Freitag den 25.10.2019 vor dem Kammergericht Berlin aufgrund ihres Einsatzes für Selbstbestimmung, Ökologie und Feminismus im Nahen Osten und weltweit als „Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ angeklagt.
Während die Türkei als NATO-Mitgliedsstaat auch mit deutschen Panzern einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die kurdische Bevölkerung und die demokratische Selbstverwaltung in Rojava führt, unterstützt Deutschland die Türkei mit aktiver Ausweitung der Repression gegen die kurdische Bewegung. Dieselben Gründe, für die Deutschland Yildiz Aktaş zunächst Asyl gewährte, sind nun Grundlage für das Verfahren gegen sie. Ein Geschenk der Bundesregierung an Erdogan.
Die heute 51jährige Yildiz Aktaş wurde bereits 1981 - im Alter von 12 Jahren! - im Zuge einer großen Verfolgungswelle nach dem Militärputsch in der Türkei in dem berüchtigten Foltergefängnis Nr. 5 von Diyarbakir (kurdisch: Amed) inhaftiert. Eine erneute Inhaftierung erfolgte mit 15 Jahren. Ihr weiteres Leben war geprägt vom Kampf gegen Gewalt an Frauen und dem Einsatz für deren Recht auf Bildung, ihre finanzielle Unabhängigkeit und Gleichberechtigung. Sie war als Funktionärin der prokurdischen „Partei des Friedens und der Demokratie“ (DBP) aktiv, bis sie 2012 vor erneuter Repression nach Deutschland floh, wo ihr Asyl gewährt wurde.