Stoppt das Digitale-Versorgung-Gesetz

Die Bundesregierung muss ihre Datenschutz-Hausaufgaben machen: Das Digitale-Versorgung-Gesetz darf den Bundestag nicht passieren

Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (kurz Digitale-Versorgung-Gesetz oder DVG). D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt ruft die Abgeordneten des Bundestags auf, den Gesetzesentwurf in die Ausschussberatung zurückzusenden. Sollte der Entwurf in der aktuellen Form weiterhin zur Abstimmung stehen, empfiehlt D64 den Abgeordneten des Deutschen Bundestags wegen erheblicher datenschutzrechtlicher Mängel die Ablehnung.

„Die Grundidee, der medizinischen Forschung mehr Daten zur Verfügung zu stellen, ist gut. Wir unterstützen dies im Allgemeinen. Die konkrete, gesetzgeberische Ausgestaltung ist aus Sicht des Datenschutzes jedoch inakzeptabel. Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz entsteht eine riesige zentrale Datensammlung für deren Schutz der Gesetzesentwurf keine Regelungen findet. Hinzu kommt, dass auch pseudonymisierte Daten Rückschlüsse auf die Versicherten liefern können – das ist im Bereich von Gesundheitsdaten unverantwortlich. Hier muss der Bundesgesundheitsminister dringend nachbessern und vor allem auch den öffentlichen Dialog suchen“, fordert der D64-Co-Vorsitzende Henning Tillmann.

Die Sprecherin der D64 AG E-Health, Elif Kücüktas, ergänzt: „Dass es nicht einmal die Möglichkeit des Widerspruchs für die Datenweitergabe gibt, ist gesellschaftlich kaum zu vermitteln. Wenn einerseits beim Surfen im Internet Cookie-Banner im Überfluss weggeklickt werden sollen, andererseits sensible Daten von Versicherten ohne Kenntnis, grundlegendem Schutz und Widerspruchsmöglichkeiten weitergegeben werden, führt dies zu einem groben Missverhältnis.

Das Digitale-Versorgungs-Gesetz enthält neben der Datenweitergabe von Patientendaten der Krankenversicherung an Forschungseinrichtungen weitere digitalpolitische Maßnahmen im Gesundheitsbereich, wie z. B. Gesundheits-Apps auf Rezept. D64 bemängelt außerdem, dass entscheidende Details nicht in dem Gesetz selbst, sondern in einer kommenden Verordnung des Gesundheitsministers geregelt werden sollen. D64 ruft die Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf zurückzuziehen, alle Details dort einzuarbeiten und somit grundlegend zu überarbeiten.

Lang lebe die Superklausur – D64 auf Klassenfahrt in Erfurt

Am letzten Oktober-Wochenende 2019 fand nicht nur die Landtagswahl in Thüringen, sondern auch die jährliche Superklausur von D64 statt – passenderweise in Erfurt. Rund 60 Mitglieder aus allen Himmelsrichtungen kamen für zwei Tage nach Mitteldeutschland und genossen nicht nur Rostbratwurst und Donauwelle, sondern tauschten sich auch intensiv über Digitalpolitik, das zurückliegende Jahr und die zukünftige Arbeit unseres Vereins aus.

Zwei ganz besondere Höhepunkte wurden uns von unseren Mitgliedern Valentina Kerst und Leonhard Dobusch geliefert. Während Valentina Kerst uns einen Einblick in ihre Tätigkeit als Staatssekretärin in Thüringen gab und über die digitalpolitische Arbeit auf Landesebene berichtete, führte uns Leonhard Dobusch, der das Interesse „des Internets“ im Fernsehrat vertritt, in die Arbeit des Fernsehrats und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen im Öffentlichen Rundfunk ein.

Natürlich haben wir auch das Jahr 2019 Revue passieren lassen. Neben der Veröffentlichung von drei Papieren und zahlreichen regionalen Veranstaltungen wie Stammtischen, stand hier ganz besonders unser Wirken gegen Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform im Fokus. Obwohl die EU-Abgeordneten letztendlich in der Abstimmung nicht entsprechend unserer Forderungen abstimmten, konnten wir die öffentliche Debatte aktiv mitgestalten und trugen dazu bei, die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema und die Problematik zu erhöhen. Auch konnten wir zumindest die SPD-Vertreterïnnen überzeugen. Somit ist unser Einsatz hier zumindest als Teil-Erfolg zu bewerten.

Die Planung und Ausgestaltung der kommenden Themenschwerpunkte wurde hauptsächlich von acht unserer Arbeitsgemeinschaften vorangetrieben. Dabei ging es um digitale Demokratie, künstliche Intelligenz, Digitalisierung & sozial-ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung, Blockchain, digitale Kreativwirtschaft, E-Health und die Förderung von Startups. Zum ersten Mal stand auch ganz konkret der Wissensaustausch unter den Mitgliedern im Vordergund: In sog. Knowledge Pills haben Expertinnen und Experten ihr Praxiswissen in unterschiedlichen Bereichen der Vereinsarbeit weitergegeben und praktische Verfahren erläutert, die jedes Mitglied auch selbst anwenden kann – sei es die Organisation einer Veranstaltung oder einer Kampagne, der Schreibprozess für Positionspapiere oder die Mitwirkung an unserem Ticker (den man hier abonnieren kann).

Die Superklausur dient somit erneut als idealer Ausgangspunkt für unsere inhaltliche Aufstellung und unsere Vorhaben für die nächsten zwölf Monate. Wer mitmachen möchte, kann dem Verein hier beitreten.

KI in China: ein Schritt voraus, aber noch nicht alle Fragen geklärt

 

Mit mehr als 1,3 Milliarden Einwohnern, ist China nicht nur das bevölkerungsstärkste Land der Welt. Seit 2009 ist China bereits Exportweltmeister, bis 2030 will China die globale Führung im Bereich Künstliche Intelligenz übernehmen.

Als Mitglied des Vorstands von D64 hatte ich die Gelegenheit, gemeinsam mit Lars Klingbeil, Gründungsmitglied von D64 und Elvan Korkmaz, MdB, nach China zu reisen und mir die Entwicklungen vor Ort anzusehen.

 

 

Mit dem Fokus auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz haben wir in Peking und Shenzhen verschiedene Unternehmen und Organisationen u.a. aus den Bereichen Autonomes Fahren, Smart City, Fintech, E-Health und Robotik besucht und ihre Produkte und Services kennengelernt und diskutiert.

Ganz offensichtlich reichen fünf Tage nicht aus, um eine vollumfängliche Bestandsaufnahme wiederzugeben. Eine kleine Zusammenfassung möchte ich dennoch teilen:

  1. In China wird KI bereits in unterschiedlichsten Bereichen angewandt. Darunter viele alltägliche Anwendungen und Beispiele, die nicht mit unseren deutschen und europäischen Vorstellungen von Datenschutz und Privatsphäre vereinbar sind – bspw. Bild- und Spracherkennung. Wenn wir die Zukunft von KI mitgestalten möchten, müssen wir uns beeilen, denn die chinesische Technologie ist einsatzbereit.
  2. Wenn gewollt, klappt ein Rollout in China unglaublich schnell, bspw. E-Mobilität. Einem sehr liberalen Ansatz folgend, wird zuerst ausprobiert und dann, wenn nötig, nachträglich reguliert und Infrastruktur angepasst. Das mag zunächst positiv klingen, birgt aber auch Risiken für die Gesellschaft und Investitionsrisiken für Unternehmen.
  3. Rechtliche und gesellschaftliche Fragen sind zum großen Teil noch ungeklärt. Zwar gibt es bereits Modellregionen für selbstfahrende Autos, wer für mögliche Schäden haftet, konnte uns allerdings bisher niemand beantworten. Auch auf viele andere Fragen, die uns in Deutschland und der EU umtreiben (bspw. Dateneigentum), haben wir hier keine neuen Antworten gefunden.

 

In den Bereichen Hardwareproduktion, Datengenerierung und Datenverarbeitung ist China uns mit Sicherheit einen Schritt voraus. Regulatorisch allerdings gibt es noch Gestaltungsspielraum und genau hier liegt die Chance für Deutschland und Europa – für „Privacy made in Europe“. Diese Lücke sollten wir möglichst schnell besetzen um die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz entsprechend unserer Regulierungen und Werte mitzugestalten.

Wie genau das aussehen kann, dazu haben wir uns bereits in unserem Grundwertepapier zu Künstlicher Intelligenz Gedanken gemacht.

 

 

 

 

D64 fordert umfassende Förderung von Freier Software: Fünf Gründe für Open-Source-Software

Offenheit und Transparenz sind demokratische Grundwerte, die durch die digitale Transformation einen neuen Stellenwert gewonnen haben. Die lebendige Demokratie lebt von dem Wissen und der Mündigkeit ihrer Bürgerinnen und Bürger. Essenziell ist dabei auch die Verwendung von Software, die inzwischen in allen Bereichen der Gesellschaft, auch im Verhältnis von Staat zu Bürgerinnen und Bürgern von großer Bedeutung ist.

Unter anderem um staatliche Unabhängigkeit und Kontrolle über Datenflüsse in diesem wichtigen Bereich sicherzustellen, setzt die öffentliche Hand weltweit verstärkt auf Freie Software, deren Quellcode offen einsehbar ist. So wechselt bspw. die Regierung Südkoreas von Windows zu Linux, Schleswig-Holstein will mittelfristig ausschließlich auf Open-Source-Software umsteigen und auch das Forschungszentrum CERN hat in der letzten Woche angekündigt, vollständig auf offene Software-Lösungen umsteigen zu wollen.

Getreu dem Motto Public Money – Public Code fordert D64 mit seinem Positionspapier “5 Gründe für Open Source” eine deutlich stärkere Förderung von Open-Source-Software und offenen Standards im öffentlichen Sektor. Insbesondere setzt sich D64 für einen gemeinsamen Fond der Kommunen und Länder ein, der die Finanzierung von Fachanwendungen unter der Bedingung freier Lizenzierung sicherstellt. Außerdem sollte gerade auch in den Schulen die gemeinnützige Grundidee, der Umgang mit und die Besonderheiten Freier Software stärker thematisiert werden.

Das gesamte Positionspapier kann hier heruntergeladen werden (PDF): 5 Gründe für Open-Source-Software

 

Die fünf Kernpunkte des Papiers im Überblick:

Software ist politisch

Öffentliche Ausgaben müssen der Gesellschaft nutzen. Deshalb muss der Quellcode von Software, die mit öffentlichen Mitteln entwickelt wurde, auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. So entsteht ein für alle staatlichen Gliederungen gemeinsam nutzbarer Pool – ein digitales Allgemeingut.

Mehr Sicherheit mit freier Software

Öffentlicher Code ist transparent und nachprüfbar. Schwachstellen können deshalb von den Entwicklern unmittelbar behoben werden. Neben einem umfassenden Sicherheitskonzept kann so sichergestellt werden, dass Angreifer bei voller Kenntnis des gesamten Quellcodes dennoch keine Schwachstellen finden können.

Geringere Kosten mit freier Software

Softwaremonopole diktieren den Verwaltungen die Nutzungsbedingungen. Die Behörden müssen anschaffen, was ihnen angeboten wird, sie verlieren ihre Handlungsmacht. Freie Software wirkt dem entgegen und bricht die Monopole.

Besondere Synergie-Effekte ergeben sich bei den in der Verwaltung nötigen Fachanwendungen. Ein gemeinsam entwickelter Software-Pool bietet große Einsparpotentiale und fördert darüber hinaus regionale Entwicklerinnen und Entwickler, die mit der Programmierung oder Anpassung der Software beauftragt werden können und deren Neuentwicklungen dann bundesweit Projekten zugutekommen kann.

Nachhaltigkeit und Innovationsoffenheit dank freier Software

Freie Software kann einfach und schnell angepasst und verbessert werden. Deshalb ist quelloffene Software in besonderem Maße innovationsoffen.

Regionalförderung durch freie Software

Öffentliche Körperschaften können freie Software als Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung verwenden. Die Vergabe von Open-Source-Dienstleistungsaufträgen “hält das Geld in der Region” und verhindert den Mittelabfluss an die großen Softwarehäuser. Gleichzeitig ermöglicht der Einsatz regionaler Entwicklerinnen und Entwickler auch eine Anpassung der Programme an die jeweiligen regionalen Bedürfnisse undBesonderheiten.

Die vollständige Version mit Hintergrundinformationen zu allen fünf Punkten sowie einem Forderungskatalog findet sich hier: 5 Gründe für Open Source

Die Zukunft des Internets: Mehr als Facebook, Google und Co

Dieser Text unseres Co-Vorsitzenden Henning Tillmann erschien als Gastartikel in der Zeitschrift „Politik und Kultur“ (06/2019) des Deutschen Kulturrats. Die Ausgabe kann hier als PDF-Fassung heruntergeladen werden. Die Zeitschrift verzichtet leider vollständig auf eine gegenderte Sprache.

Die technische Grundlage des World Wide Webs ist beispielgebend für Heterogenität und Gleichberechtigung: Jeder Inhalt ist über eine einzigartige URL ansprechbar. Diese URL mag zwar in manchen Fällen lang und kryptisch sein, aber ist die Adresse einmal abgespeichert, kann der Inhalt beliebig oft abgerufen werden – bis der Anbieter des Inhalts diesen vom Netz nimmt. Eben jene Dezentralität war der Grundpfeiler des Web der ersten 20 Jahre. Tim Berners-Lee, der 1989 das World Wide Web erfand, sagte zum 30-jährigen Geburtstag dem britischen Guardian: „Der entscheidende Faktor ist die URL. Das Entscheidende ist, dass man zu allem verlinken kann.“
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Politische Kommunikation im digitalen Raum – Wie wir das Internet noch besser machen

Der EU-Wahlkampf ist auf der Zielgeraden und wieder stehen die sozialen Medien im Fokus: Twitter sperrt die Accounts von Politiker*innen und Medien, Politiker*innen schalten Werbungen auf allen Kanälen und Parteien unterstützen mit speziell eingerichteten Online-Redaktionen. Kurzum: Das Internet ist längst zum zentralen Platz für die politische Auseinandersetzung geworden – im positiven wie im negativen Sinn.

Was der Fokus auf die sozialen Medien auch zeigt: Es benötigt Veränderungen. Die Zivilgesellschaft muss gestärkt werden, demokratische Parteien müssen sich auf Regeln verständigen und gesetzliche Regelungen so getroffen werden, dass sie eine starke demokratische Kultur ermöglichen. Wie genau das funktionieren soll, haben wir in unserem Impulspapier Politische Kommunikation im digitalen Raum zusammengefasst.

Das Papier kann hier heruntergeladen werden (PDF).

Die wichtigsten drei Punkte davon hier noch einmal in pointierter Form: 

Soziale Medien sind nicht die Coffee To Go-Becher der politischen Kommunikation

Viele der Social Media-Kanäle, die jetzt rege vor sich hin wahlkämpfen werden ab dem Montag nach der Wahl erstaunlich schnell verstummen. Doch gerade in den sozialen Medien ist es wichtig, erreichbar zu bleiben und in ständigem Dialog mit Bürger*innen zu sein. Um dies in der Breite zu ermöglichen, sollten Parteien ihren Mitgliedern eine Vielzahl medial aufbereiteter Vorlagen und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Denn nur wer auf ein durchdachtes Kommunikationskonzept zurückgreifen kann, wird dazu befähigt, im digitalen Raum breite Wählergruppen anzusprechen.

Unternehmen sind ungeeignet, politische Diskurse zu leiten

Wie die Beispiele der Twitter-Sperrungen von Sawsan Chebli bis hin zur Jüdischen Allgemeinen zeigen, sind Unternehmen ungeeignet, um einen Rahmen für demokratische Diskussionen vorzugeben. Wir fordern deshalb, drei Monate vor Wahlen auf Landes-, Bundes-, oder Europa- Ebene öffentlich-rechtlich berufene staatsferne Kommissionen Lösch- und Unsichtbarkeitsmachungsmechanismen für politische Kanäle zugänglich zu machen. Sie sollen dafür sorgen, dass politische Diskussionen nach gesetzlichen und nicht nach Firmenregeln ablaufen.

Niemand hat die Absicht, Parteimedien zu etablieren

Parteieigene “Newsrooms” sind in aller Munde. Dass Parteien von einer klaren Trennung zwischen klassischen und “neuen” Medien abgekommen, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Doch der Aufbau von parteieigenen und geschlossenen Mediensystemen ist gefährlich: Die politische Berichterstattung ist bei unabhängigen Medien besser aufgehoben, eine parteienfinanzierte Konkurrenz, die Schönwetterjournalismus betreibt, lehnen wir deshalb ab.

Die vollständige Version inklusive eines ausgearbeiteten Code of Conducts für Parteien, gesetzlichen Regelungen zur politischen Werbung online und Forderungen an die Öffentlichkeitsarbeit von Parteien findet sich hier: Politische Kommunikation im digitalen Raum

EUdigital19: Der Digital-Thesen-Check zur Europawahl

Für welche digitalpolitischen Positionen stehen die deutschen Parteien bei der Europawahl 2019?

Dieser Frage sind wir von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wie schon zur Bundestagswahl 2017 mit unserem traditionellen Digital-Thesen-Check auf den Grund gegangen. Wir haben den im Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD) 28 Wahlprüfsteine zugesendet, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Digitalpolitik konkret vorzustellen. Deren Antworten finden sich hier.

Zu jeder Wahl gibt es unterschiedliche Onlineformate, bei denen sich Wählerinnen und Wähler über die Positionen der Parteien informieren können, ohne dafür kiloweise Wahlprogramme zu lesen. Da Plattformen wie der Wahl-O-Mat allerdings viele Themenbereiche abdecken, kommt die Digitalpolitik meist zu kurz. Dieses wollen wir auch dieses Jahr angehen und haben den Parteien Thesen zugeschickt, zu denen sie Stellung beziehen sollten. Neben den grundsätzlichen Positionierungen (Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung) hatten die Parteien zusätzlich die Möglichkeit, ihre Position kurz zu erläutern oder auf entsprechende Stellen ihres Wahlprogramms zu verweisen.

Unsere 28 Wahlprüfsteine decken eine große Bandbreite an Digitalthemen ab, die auch auf europäischer Ebene von großer Relevanz sind. Neben digitalpolitischen Evergreens wie der Vorratsdatenspeicherung und Urheberrechtsreform, geht es ebenso um nutzerfreundliche Datenschutzerklärungen, die Förderung von Open Source Software und die Gründung eines europäischen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz. Während die Meinungsverschiedenheiten der einzelnen Parteien bei vielen Themen deutlich werden, bringen einzelne Thesen auch große Einigkeit hervor. So sind alle befragten Parteien für eine europäischen Start-Up-Förderung, gemeinsame Forschungsprojekte und Open Data by default für alle EU-Institutionen.

Genauso spannend wie der Konsens zwischen den Parteien sind aber auch die Kontroversen. Wer herausfinden möchte, bei welchen Themenkomplexen es noch großen Diskussionsbedarf und Meinungsverschiedenheiten gibt, kann jetzt beim Digital-Thesen-Check 2019 reinschauen!

Wir hoffen, mit eudigital19.d-64.org einen informativen Mehrwert und eine Entscheidungshilfe für die Europawahl am 26. Mai 2019 geschaffen zu haben.

D64 fordert stärkeren Einsatz von Open Source Software in Behörden

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt erwartet von Bund, Ländern und Kommunen, gemeinsam mit europäischen Partnern Open Source-Software-Alternativen zu fördern. Darüber hinaus fordert D64, die Open Source-Eigenschaft als notwendiges Kriterium bei Software-Ausschreibungen festzulegen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler IT-Dienstleister (vitako) kritisiert in der aktuellen Debatte ihres Hausblatts die Abhängigkeit der Behörden von einzelnen Anbietern – insbesondere Microsoft – und zunehmende Datenschutzprobleme, die der Einsatz von Windows mit sich bringt.

Mit der Einführung von Windows 10 hat Microsoft einen Telemetriedienst eingeführt, der eine Vielzahl von Daten über den den Computer, aber auch personenbezogene Daten über die nutzende Person erfasst und an Microsoft übermittelt. Eine vollständige Deaktivierung dieses Dienstes ist nicht zulässig. Bisher ist außerdem nicht völlig transparent, welche Daten in diesem Rahmen übermittelt werden.

„Eine solche ungesteuerte Übertragung von Daten von den Computersystemen der Behörde an Dritte ist datenschutzrechtlich mindestens höchst fragwürdig“, so Erik Tuchtfeld, Sprecher der AG Open Source bei D64, „zudem untergräbt es das Prinzip der Datensouveränität, welches im Bereich der öffentlichen Verwaltung ganz besondere Bedeutung besitzt“”.

Vorstandsmitglied Lena Stork verdeutlicht: „Um die Abhängigkeiten zu lösen, muss klar gesagt werden, dass der quasi flächendeckende Einsatz von Windows 10 in Behörden innerhalb der EU schlicht nicht vertretbar ist. Bund, Länder und Kommunen sind gefordert, die grundsätzliche Unabhängigkeit von proprietären Software sicherzustellen und sich für die Nutzung plattformunabhänger, freier und quelloffener Software (Open Source-Software) einzusetzen.”

D64 fordert zudem, dass die derzeit hauptsächliche proprietäre Software nach und nach durch Open-Source-Software ergänzt oder ersetzt werden muss. Außerdem muss Open-Source künftig als ausschlaggebendes Kritierium in Software-Ausschreibungen vorgesehen werden.

Weitere Informationen sind in der Veröffentlichung der vitako zu finden sowie im Projekt “SiSyPHuS Win10” des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welches die Sicherheit von Windows 10 analysiert.

#BotBrief: Dein Brief an die Europaabegordneten mit dem Nein zum Uploadfilter!

In ganz Europa entstehen momentan Bewegungen gegen die EU-Urheberrechtsreform, die sich unter #Uploadfilter #Merkelfilter #Artikel13 oder #savetheinternet organisieren und den Kampf David gegen Goliath aufnehmen. Bislang werden diese Gegenbewegungen jedoch nicht ernstgenommen, sondern von Verbänden und PolitikerInnen als botgesteuerter Protest oder aus den USA gesteuert verharmlost. Dabei zeigen einige PolitikerInnen auch ein erschreckendes Unwissen über die Inhalte und Konsequenzen der Reform.

Wir wollen den EntscheiderInnen über die neue Urheberrechts-Richtlinie zeigen, dass wir keine Bots sind. Deshalb müssen wir protestieren und sicherstellen, dass unsere Stimmen auch von den Europaabgeordneten gehört werden. Bis zur Abstimmung Ende März oder Anfang April im Europäischen Parlament gilt es, die Abgeordneten davon zu überzeugen, gegen Artikel 11 und 13 zu stimmen. Denn Artikel 11 und 13 werden das Internet maßgeblich verändern – vermutlich zum Schlechteren für alle NutzerInnen, alle Kreativen und Kreativschaffenden, alle UrheberInnen sowie viele europäische Start-Ups, die digitale Geschäftsmodelle auf die Beine stellen.

Da vielen Abgeordneten das Internet noch immer recht fremd ist, sollen die Abgeordneten an ihren analogen Postfächern erkennen können, wie viele BürgerInnen diese Reform ablehnen. Deshalb möchten wir so viele Menschen wie möglich dazu animieren, ihren Abgeordneten einen altmodischen Brief zu schreiben!

Um diejenigen bei diesem Brief zu unterstützen, die zwar gegen Artikel 11 und 13 sind, aber nicht genau wissen, wie sie ihren Unmut zum Ausdruck bringen sollen, haben wir ein kleines Tool entwickelt: Auf BotBrief.eu haben wir den ultimativen Briefgenerator gebaut, mit dem jede/r die Europaabgeordneten seiner oder ihrer Wahl anschreiben kann.

Damit können wir zeigen, dass wir viele und dass wir echt sind. Wir wollen nicht, dass diese Urheberrechtsreform in der vorliegenden Form in Kraft tritt!

Rette dein Internet – D64 ruft mit Bündnis zu europaweitem Demo-Tag am 23. März auf!

Die geplante EU-Urheberrechtsreform droht, Kreativiität und den freien Austausch von Meinungen über das Internet massiv einzuschränken und schadet zudem dem Innovationsstandort Europa.Daher rufen wir als D64 in einem überparteilichen Bündnis gemeinsam mit vielen weiteren Vereinen, Verbänden, Jugendorganisationen und Parteien am 23. März 2019 zu europaweiten Protesten gegen die Reform auf!

Das Ziel ist klar: Keine #Merkelfilter!

Nachdem der im Trilogverfahren ausgehandelte Kompromiss für eine Reform des Urheberrechts im europäischen Binnenmarkt vergangene Woche den Ministerrat passiert hat und eben in der Sitzung des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament Zustimmung gefunden hat, liegt die finale Entscheidung nun im Europäischen Parlament, das Ende März oder Anfang April über die Reform abstimmen wird. “Alle Hoffnungen hängen nun an den Abgeordneten des Europäischen Parlaments”, sagt D64 Co-Vorsitzende Laura-Kristine Krause. “Wir wollen mit den Demonstrationen den vielen Menschen, die diese Reform ablehnen, Gehör und Sichbarkeit verschaffen.”

D64 stellt sich mit dem Protest auf der Straße auch gegen die untragbare Diskreditierung der Proteste gegen die Urheberrechtsreform als von “Bots” gesteuert. Wir rufen deshalb alle alle Gegnerinnen und Gegner des vorliegenden Vorschlags für eine Reform des Urheberrechts dazu auf, am 23. März 2019 auf die Straße zu gehen.

“Es ist unmöglich, dass wir uns auf diese Weise gegen etwas einsetzen müssen, das im deutschen Koalitionsvertrag doch eigentlich explizit ausgeschlossen wurde. Aber wir werden den Kampf gegen die Uploadfilter nicht aufgeben. Wir wollen kein gefiltertes Internet”, sagt Henning Tillmann, Co-Vorsitzender von D64. “Viele Europaabgeordnete – allen voran der Berichterstatter Axel Voss (CDU) – versuchen getreu dem Motto “Augen zu und durch” die Reform abgesegnet zu bekommen. Augen zu und durch funktioniert aber nur dann, wenn es drumherum leise ist. Und genau hier setzen die Demonstrationen von uns an!”

Lasst uns laut und präsent sein und zeigen, dass wir die Artikel 11, 12 und Artikel 13 in dieser Form ablehnen. Wir appelieren an die Europaabgeordneten, Artikel 11, 12 und Artikel 13 nicht zuzustimmen.

Wenn auch ihr ein starkes Zeichen setzen wollt, unterstützt den Aufruf und kommt am 23. März zu einer Demonstration in eurer Nähe!

Alle mitaufrufenden und unterstützenden Organisationen, die Städte der Demonstrationen und den offiziellen Aufruf findet ihr hier.

Worum geht es genau?

In den vergangenen Monaten wurde auf europäischer Ebene eine Reform des europäischen Urheberrechts erarbeitet, die seit langem in der Kritik steht. Ende März oder Anfang April wird das Parlament final über die Reform abstimmen.

Ein äußerst kritischer Punkt sind hierbei die sogenannten Upload-Filter, gegen die sich D64 seit langem stemmt und die zwangsweise nötig sein werden, um die Auflagen der Richtlinie zu erfüllen. Diese sollen dafür sorgen, dass Inhalte, die auf Internet-Plattformen hochgeladen werden, automatisch auf Urheberrechtsverletzungen geprüft werden. Die Praxis zeigt: Sie funktionieren nicht richtig, Fehlerkennungen sind die Regel, weshalb im Zweifel durch die Hintertür Zensurmaßnahmen eingeschleust werden.

Die Maßnahme Uploadfilter ist also in keinster Weise verhältnismäßig und wird auch kleinere Plattformen bedrohen, da viele von ihnen entgegen der Intention der Gesetzgeber unter die Artikel 11 und 13 fallen (oder zumindest fürchten müssen, darunter fallen zu können). Und das obwohl Urheberrechtsverletzungen dort oft bislang gar kein ernsthaftes Problem darstellen, und sie darüber hinaus nicht über die Ressourcen verfügen, diese verfolgen zu können.