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Wesensmerkmale der elektronischen Signatur

Ein digitales Zertifikat und die damit angewendete elektronische Signatur unterstützt in der Praxis die geschäfts- und rechtsrelevanten Obliegenheiten.

Mit der elektronischen Signatur wird ein Verfahren eingeführt, das mit höchster Verlässlichkeit aufzeigen kann, von wem die digitalen Daten (zum Beispiel ein E-Mail oder ein Dokument) stammen (Authentizität) und mit dem eine nachträgliche Veränderung des Dokumentes sofort erkannt werden kann (Integrität).

Der Absender kann dadurch seine Identität nachweisen und der Empfänger kann sich zweifelsfrei vergewissern, wer der Absender ist und dass das Dokument während der Übermittlung nicht verändert wurde.

Die folgenden Begriffe sind im Zusammenhang mit der elektronischen Signatur von Relevanz:

Authentizität (Authentication)

Stellt die elektronische Identität einer Person oder einer Anwendung sicher und zeigt unverfälscht wer sich über die elektronische Kommunikation Zugriff auf Daten (z.B. in einer VPN Umgebung), Web-Seiten und Dokumente verschafft. Zudem wird der Unterzeichner eines Dokumentes oder einer E-Mail-Nachricht (inkl. Anhänge) überprüfbar.

Autorisierung (Authorization)

Verlässliche Verwaltung, Überwachung und Sicherstellung der Rechte, Privilegien und Befugnisse eines Zertifikatsinhabers.

Integrität (Integrity)

Stellt die Unveränderbarkeit und Unverfälschbarkeit von elektronischen Informationen und Dokumenten sicher.

Vertraulichkeit (Confidentiality)

Prüft, kontrolliert und leitet den Informationsfluss und stellt den autorisierten Benutzerkreis sicher.

Nicht Anfechtbarkeit / Unleugbarkeit (Non-Repudiation)

Unterstützt das ultimative Ziel, Authentizität zu beweisen und die Integrität zu schützen. Die Nichtabstreitbarkeit und damit Beweisbarkeit ergibt in der elektronischen Kommunikation die Fähigkeit, den Absender für die elektronisch übermittelten Informationen in einem Rechtsstreit haftbar zu machen.