Informationen zu Seiten-Insights-Daten

Wenn du Facebook-Produkte wie u. a. Seiten nutzt, erfasst und verwendet Facebook die in der Facebook- Datenrichtlinie unter „Welche Arten von Informationen erfassen wir?“ beschriebenen Informationen. Erfahre in der Facebook-Cookie-Richtlinie mehr darüber, wie wir Cookies verwenden.
Für Seiten stellt Facebook den Seitenadministratoren Statistiken und Einblicke bereit, mit deren Hilfe diese Erkenntnisse über die Arten von Handlungen erhalten, die Personen auf ihren Seiten vornehmen („Seiten-Insights“). Der Schutz deiner Privatsphäre ist uns sehr wichtig. Deshalb haben wir Seiten-Insights so entwickelt, dass wir wichtige Trends anzeigen können ohne Details über dich preiszugeben, anhand derer du identifiziert werden kannst (bitte beachte, dass Seitenadministratoren in Insights dein Profilbild eventuell deinen „Gefällt mir“-Angaben für die Seite zuordnen können, wenn du ihre Seite mit „Gefällt mir“ markiert und deine „Gefällt mir“-Angaben für Seiten auf „öffentlich“ eingestellt hast).

Für Seiten-Insights verwendete Informationen

Wenn du eine Seite besuchst oder mit ihr bzw. ihren Inhalten interagierst, werden Informationen wie die folgenden erfasst und verwendet, um Seiten-Insights zu erstellen:
  • Aufrufen einer Seite bzw. eines Beitrags oder eines Videos von einer Seite
  • Eine Seite abonnieren oder nicht mehr abonnieren
  • Eine Seite oder einen Beitrag mit „Gefällt mir“ oder „Gefällt mir nicht mehr“ markieren
  • Eine Seite in einem Beitrag oder Kommentar empfehlen
  • Einen Seitenbeitrag kommentieren, teilen oder auf ihn reagieren (einschließlich der Art der Reaktion)
  • Einen Seitenbeitrag verbergen oder als Spam melden
  • Von einer anderen Seite auf Facebook oder von einer Webseite außerhalb von Facebook auf einen Link klicken, der zu der Seite führt
  • Mit der Maus über den Namen oder das Profilbild einer Seite fahren, um eine Vorschau der Seiteninhalte zu sehen
  • Auf den Webseiten-, Telefonnummer-, „Route planen“-Button oder einen anderen Button auf einer Seite klicken
  • Die Information, ob du über einen Computer oder ein Mobilgerät angemeldet bist, während du eine Seite besuchst oder mit ihr bzw. ihren Inhalten interagierst

Verantwortlichkeit für deine zum Erstellen von Seiten-Insights verwendeten Informationen

Für eine Seite bereitgestellte Seiten-Insights erfordern möglicherweise die Verarbeitung personenbezogener Daten, die unter den Schutz der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (oder „DSGVO“) fallen. Die DSGVO gilt für die Verarbeitung dieser Daten, wenn du beispielsweise in einem Gebiet wohnst, in dem Facebook Ireland die Facebook-Produkte bereitstellt. Dann sind Facebook Ireland und der Seitenadministrator möglicherweise gemeinsam für deine Daten verantwortlich, die im Zusammenhang mit einem Besuch oder einer Interaktion mit einer Seite (einschließlich ihrer Inhalte) erfasst werden, sofern die Daten für Seiten-Insights verarbeitet werden. In diesem Fall gilt Folgendes für die Verarbeitung unter gemeinsamer Verantwortung:
  • Facebook Ireland und der Seitenadministrator haben eine Vereinbarung geschlossen, in der ihre jeweiligen Verpflichtungen unter der DSGVO geregelt sind.
  • Facebook Ireland und der Seitenadministrator haben vereinbart, dass Facebook vorrangig dafür verantwortlich ist, dir Informationen über die gemeinsame Verarbeitung bereitzustellen und es dir zu ermöglichen, deine dir gemäß DSGVO zustehenden Rechte auszuüben. Gemäß DSGVO hast du das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Übertragbarkeit und Löschung deiner Daten sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung deiner Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung. In deinen Facebook-Einstellungen erfährst du mehr über diese Rechte.
  • Facebook Ireland und der Seitenadministrator haben vereinbart, dass die irische Datenschutzkommission die Behörde ist, die die Aufsicht über die Verarbeitung unter gemeinsamer Verantwortung federführend ausübt. Du hast das Recht, eine Beschwerde bei der irischen Datenschutzkommission (siehe www.dataprotection.ie) oder bei deiner lokalen Aufsichtsbehörde einzureichen.