Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist die Straflosigkeit von Verbrechen, die von der Polizei, dem Militär, dem Staat verübt wurden.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Ausserdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Auf der Rückreise aus dem Urlaub in Kroatien wurde Ismet Kilic am 26. Juli an einem Grenzübergang von der slowenischen Polizei festgenommen und befindet sich seitdem in Haft.
Es liegt der Verdacht nahe, dass auch in diesem Fall das türkische Regime dahinter steckt. Bereits in der Vergangenheit waren politische Flüchtlinge aus der Türkei, die teilweise seit Jahrzehnten in der BRD leben vorübergehend festgesetzt worden, da die Regierung in Ankara sie per Haftbefehl über Interpol suchen lässt.
Dabei steht Ankara international in der Kritik, mit diesem Instrument Jagd auf politische Gegner*innen zu machen, selbst wenn diese seit langer nicht mehr in der Türkei leben oder politisch aktiv sind.
Ismet Kilic musste 1997 die Türkei verlassen, da er sich als linker Gewerkschafter für Menschenrechte eingesetzt hatte. Er wurde in Abwesenheit zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, bevor ihm die Flucht nach Deutschland gelang. Hier beantragte der vorher als Tierarzt tätige Aktivist dann politisches Asyl, welches ihm auch gewährt wurde. Seit 2009 besitzt Kilic nun die deutsche Staatsangehörigkeit, die in der Türkei verhängte Strafe wäre im Mai nächsten Jahres verjährt.
Seine Familie und Freund*innen befürchten seine Auslieferung an den Folterstaat Türkei.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
„Es ist wirklich eine Farce, dass immer wieder anerkannte politische Flüchtlinge verhaftet werden, weil sie über Interpol von eben jenem türkischen Regime per Haftbefehl gesucht werden, dem sie ja glücklicherweise entkommen sind. Ankara muss diese Möglichkeit komplett entzogen werden. Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Freilassung von Ismet Kilic. Er muss unverzüglich nach Deutschland zurückgeholt werden.“
Update 04.07.: Die Versammlungsbehörde hat der Demonstration am Samstag aufgrund anderer Veranstaltungen in der Innenstadt ziemlich kurzfristig die angezeigte Route versagt. Daher findet der Auftakt der Demo um 14.00 Uhr am *Georgsplatz*, südlich und vom Bahnhof aus hinter der Oper, statt.
30.06.1994: Halim Dener
Vor 25 Jahren beim Plakatieren erschossen durch die Polizei in Hannover!
Halim Dener, ein 16-jähriger Geflüchteter und kurdischer Aktivist, wurde in der Nacht vom 30. Juni 1994 in Hannover durch eine Polizeikugel erschossen, als er sich mit weiteren Aktivisten am Steintorplatz aufhielt, um dort Symbole der kurdischen Befreiungsfront an die Wände zu plakatieren.
Die Jugendlichen wurden dabei von der Polizei gesichtet und verfolgt - bis zur Erschießung Halim Deners durch einen Zivilpolizisten. Am Oberlandesgericht Celle wurde gegen den Polizisten ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.
Am 27. Juni 1997 wurde der Polizist frei gesprochen, weil Indizien für eine Fahrlässigkeit angeblich nicht gegeben waren. Der Schuss aus der Dienstwaffe soll sich laut Aussage des Polizisten versehentlich gelöst haben, was auf Grund von Gutachetn als äusserst unwahrscheinlich angesehen werden muss.
Für ein würdevolles Gedenken an Halim Dener, wird zu seinem 25. Todestag eine bundesweite Demonstration in Hannover organisiert.
Auch wir als Teil dieser Kampagne rufen alle dazu auf, am 06.07.19 in Hannover zusammen auf die Straße zu gehen! Massenhaft, kraftvoll und laut!
siehe: https://rotehilfehannover.systemausfall.org/ und: http://halimdener.blogsport.eu/
Seenotrettung ist kein Verbrechen
Nachdem die Capitänin des Rettungsschiffes der Hilfsorganisation Sea-watch 3 mit 40 geretteten Geflüchteten am Hafen der Insel Lampedusa angelegt hatte, wurde sie von der italienischen Polizei festgenommen. Es wurden Ermittlungen wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung und Verletzung des Seerechts gegen die Seenotretterin aufgenommen. Seit gut zwei Wochen wartete die Organisation vergeblich auf eine Erlaubnis, in einen europäischen Hafen zu fahren.
Nach Angaben von Sea-Watch haben sich Deutschland, Portugal, Frankreich und Luxemburg bereit erklärt, Geflüchtete aufzunehmen.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
„Das Vorgehen von Carola Rackete ist mutig und war aus rein humanitären Gründen völlig legitim. Die an Bord befindlichen Geflüchteten waren nach so langer Zeit auf See völlig erschöpft und benötigen medizinische Hilfe. Seenotrettung ist kein Verbrechen, sondern dringend notwendig angesichts der menschenverachtenden Asylpolitik der Europäischen Union. Insbesondere der Rechtsaußen Innenminister Matteo Salvini will Härte zeigen und die Seenoretter*innen mit Repression überziehen. Wir versichern Carola Rackete und allen von Repression Betroffenen unsere Solidarität. Wir rufen dazu auf, sich öffentlich zu positionieren und an ihre Seite zu stellen.
Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Freilassung von Carola Rackete und die Unterbringung der Geflüchteten auf dem Festland!“.
Am Ende der heutigen Sitzung gegen 14:00betraten neun Beamt*innen der
bayerischen Spezialeinheit USK den Sitzungssaal, während der Vorsitzende
Richter Dr. Dauster mitteilte, dass Frau Dr. Büyükavci, Herr Dr. Aydin
und Herr Solmaz samt Verteidiger*innen und Dolmetscher*innen noch zu
bleiben hätten. Die drei Angeklagten wurden zunächst „festgesetzt“. Im
Anschluss verfügte der Vorsitzende die Durchführung von Anhörungen. Der
Generalbundesanwalt hatte beantragt, die am 19.02.2018 außer Vollzug
gesetzten Haftbefehle gegen die drei wieder in Vollzug zu setzen. Der
Vorsitzende ordnete an, dass diese Anhörungen einzeln nacheinander und
ohne ein Anwesenheitsrecht der anderen Prozessbeteiligten zu erfolgen
hatten. Die nicht betroffenen Angeklagten und ihre Verteidiger*innen
mussten den Verhandlungsbereich des Gerichts verlassen bzw. durften
diesen nicht mehr betreten. Nach überaus kurzer Anhörung und Beratung
wurden alle drei Angeklagten wieder in Untersuchungshaft genommen und
anschließend in die Untersuchungshaftanstalt gebracht.
Viersen, 24. Juni 2019
Während der Aktionstage von Ende Gelände im Rheinischen Revier kam es aus Sicht des Bündnisses zu zahlreichen Rechtsverstößen von Seiten der Polizei.
Der Rechtsbeistand von Ende Gelände weist auf folgende gravierende Rechtsverstöße hin:
Die Polizei Aachen und die zuständige Versammlungsbehörde versuchten bereits im Vorfeld ein Protestcamp zu untersagen. Das Verwaltungsgericht Aachen und das OVG Münster entschiedenen, dass die Verbote einer politischen Versammlung rechtswidrig waren.
Bereits angemeldete Demonstrationen, die unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen, wurden über Stunden hinweg grundlos aufgehalten und verboten.
Gekesselte Aktivist*innen wurde der Zugang zu Trinkwasser und Nahrung trotz großer Hitze verwehrt.
Es gab zahlreiche verletzte Aktivist*innen durch den Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray, Schlägen und Tritten. Einige Aktivist*innen mussten deshalb mit schweren Verletzungen in Krankenhäusern behandelt werden.
Festgenommenen Aktivist*innen wurde in den Gefangenensammelstellen ihr Recht auf einen Rechtsbeistand verweigert. Es wurde ihnen verboten, Rechtsanwält*innen zu kontaktieren. So passierten alle richterlichen Vorführungen ohne vorherigen Kontakt und in Abwesenheit eines Rechtsbeistands, zusätzlich ohne Übersetzungshilfen. Die versuchten Kontaktaufnahmen mit Aktivist*innen wurden ignoriert oder durch Falschaussagen der Polizeidienststellen verhindert.
Rechtsanwalt Christian Mertens zu den Vorfällen:
“Hier kann nicht mehr von Einzelfällen gesprochen werden. Das systematische Verwehren des Rechtsbeistands als elementares Grundrecht kann nur eine strategische Entscheidung der Einsatzleitung gewesen sein, um den legitimen Protest für Klimagerechtigkeit einzuschüchtern. Grundrechte müssen auch bei zivilem Ungehorsam gelten.“
“Wir bleiben solidarisch und lassen uns nicht durch willkürliche Repression einschüchtern. Wir feiern unseren erfolgreichen Protest trotz der massiven Einschränkungen durch die Polizei,” so Kathrin Henneberger, Pressespecherin von Ende Gelände.
Pressemitteilung des Solidaritätskreises „Freiheit für Adil Demirci“
Adil Demirci ist endlich in seiner Heimatstadt Köln angekommen!
Adil Demirci ist am Abend des 17.06.2019 in Köln angekommen. Der Solidaritätskreis „Freiheit für Adil Demirci“ empfing ihn umjubelnd am Flughafen. Nach insgesamt 14 Monaten traf Adil Demirci das erste Mal wieder auf seinen Vater, seinen Bruder, weitere Familienangehörige und viele Freunde.
Familie, Freunde und Unterstützter hätten sich herzlichst gewünscht, dass Demircis Mutter ihren Sohn bei diesem freudigen Ereignis hätte selber begrüßen können. Sehr oft hatte sich Adil Demircis Mutter diesen Moment herbei gewünscht und sich ausgemalt, wie sie endlich ihren Sohn umarmen und mit nach Hause nehmen darf. Dies bleibt ein unerfüllter Traum für alle.
„Wir machen solange weiter, bis Adil Demirci wieder in seine Heimat Köln ausreisen darf!“ Dies war der Leitsatz des Solidaritätskreises „Freiheit für Adil Demirci“. Das Ziel ist nunmehr nach 14 Monaten endlich erreicht. Auch unser Versprechen Adil Demircis Mutter gegenüber, für die Freiheit ihres Sohnes weiter zu kämpfen, hat der Solidaritätskreis einhalten können. Wir sind glücklich und froh, dass Adil Demirci endlich wieder in Köln ist! Auch sind wir glücklich darüber, dass er zu mindestens bei der Beerdigung seiner Mutter am 19.06.2019 dabei sein konnte und die Gelegenheit hatte, sich persönlich von ihr zu verabschieden.
Gerichtsprozess Demircis wird in der Türkei fortgeführt. Die Anwesenheit Demircis bei der nächsten Gerichtsverhandlung am 15.10.2019 in der Türkei ist nicht erforderlich. Seine Rechtsanwälte werden den Prozess juristisch weiter begleiten.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist der Tod von Oury Jalloh in einem Dessauer Polizeirevier im Jahre 2005.
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Ausserdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
Seit die aktuelle Ausgabe der Rote-Hilfe-Zeitung (RHZ) „Wenn wir brüderlich uns einen ... – Repression gegen linke Oppositionelle in der DDR“ erschienen ist, haben wir eine Vielzahl von Rückmeldungen erhalten, sowohl positive als auch negative. Das veranlasst uns, nochmal ausführlicher zur Wahl des Schwerpunkts dieser Ausgabe Stellung zu beziehen.
Mitglieder und Leser*innen haben beispielsweise die Befürchtung geäußert, dass wir uns vor dem Hintergrund von Verbotsdrohungen von sozialistischen/kommunistischen Teilen unserer Geschichte lossagen, um die Repressionsorgane zu besänftigen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir führen eine unbequeme und selbstkritische Diskussion, um aus unseren Fehlern zu lernen und gemeinsam gestärkt daraus hervorzugehen. Und das ist auch der wirkliche Grund, warum uns die Repressionsorgane ebenso wie reaktionäre Politiker*innen nach wie vor und derzeit verstärkt angreifen: Es passt ihnen nämlich nicht, dass wir gegenseitig solidarisch füreinander einstehen, Aufklärungsarbeit leisten, Prozesse gegen unterschiedlichste Aktivist*innen politisch begleiten, Genoss*innen im Knast betreuen und finanzielle Unterstützung für von Repression Betroffene auf die Beine stellen. Das ist nun seit über 40 Jahren Kern unserer Arbeit, die wir ständig verbessern und ausweiten.
Bereits 2016 haben wir uns mit dem RHZ-Schwerpunkt „Siegerjustiz – Verfolgung und Delegitimierung eines sozialistischen Versuchs seit 1990“ mit der Verfolgung von zehntausenden Funktionsträger*innen und anderen Bürger*innen der ehemaligen DDR durch die BRD befasst und mit den Betroffenen in dieser Frage solidarisiert – dieser Schwerpunkt war keine Glorifizierung der DDR und auch keine sonstige allgemeine Positionierung der Roten Hilfe e.V. zur DDR. Und auch der letzte, lange angekündigte und für alle Autor*innen offene Schwerpunkt der RHZ befasste sich mit einem konkreten, klar abgegrenzten Aspekt unserer Geschichte und ist ebenfalls keine wie auch immer geartete, allgemeine Positionierung der Roten Hilfe e.V. zur DDR als solcher. Das wird nicht zuletzt daran deutlich, dass ein Großteil der Beiträge von ihren Autor*innen namentlich gezeichnet und somit bewusst nicht im Namen der Roten Hilfe e.V. veröffentlicht wurde. Ebenso klar ist, dass beide Schwerpunkte nur einzelne, unvollständige Schlaglichter werfen und keine abschließende Bewertung darstellen können.
Anayasayı Koruma Örgütü’nün (BfV) Şubat ayının son günlerinde yayınladığı ve PKK’ye ilişkin büyük manipülasyonları içeren bültenine ilişkin tepkiler devam ediyor. Almanya Sol Parti’nin önemli isimlerinden Gregor Gysi “yasak yerine diyalog” önerisinde bulundu. Kürtlerin mücadelesinin görülmesi gerektiğine vurgu yapan Gysi, Kürt karşıtı bir duruş sergilendiğine dikkat çekti.
Gregor Gysi, Almanya’da legal ve yasal zeminde faaliyetlerini sürdüren Kürt kurumlarınına ilişkin manipülasyonla dolu bir bülten yayınlayan Anayasa’yı Koruma Örgütü’nün tek taraflı davrandığını belirterek, “PKK yasağı gibi istihbaratın bülteni de tek taraflı ve yanlıştır” dedi.
Gysi, sözlerine şöyle devam etti: “Kürtlerin farklı ülkelerde verdiği mücadele ve gelişimi görmek gerekir. Bunun yanında Kürtlerin Türkiye ve Suriye’de Erdoğan’a karşı verdikleri mücadelenin de görülmesi gerekir. Aslında tek çözüm diyalogdur. Diyaloglar çözer, yasaklar değil!”
Rote Hilfe: Denemediği yol yok
Öte yandan Rote Hilfe Yönetim Kurulu Üyesi Anja Sommerfeld de gazetemiz aracılığıyla Anayasayı Koruma Örgütü’nün PKK bültenine tepki gösterdi.
Liebe Genossinnen und Genossen, Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter ,
die mit vom Herzen den Kampf für Freiheit, Revolution und Sozialismus führen, als kommunistische Gefangene begrüssen wir Euch aus den Gefängnissen des imperialistischen Deutschlands mit innigen revolutionären Gefühlen. Heute, am 18. März, ist der Tag der Solidarität mit politischen Gefangenen.
Wir haben seit bald vier Jahren Eure Solidarität stets an unserer Seite gefühlt, sie hat uns viel Kraft gegeben. Tausend Dank dafür. Das folgende Satz ist nicht nur eine leere Hülse; “Solidarität ist die Zärtlichkeit der Völker“. Überall in der Welt kämpfen heute, zehntausende Revolutionärinnen und Revolutionäre, Sozialistinnen und Sozialisten und Verfechterinnen und Verfechter der Freiheit für ihre Ideale in den Kerkern der imperialistisch-kapitalistischen Banditen und fashistisch-reaktionären Regimes. Keine Repression, keine Folter, keine Hinrichtung oder Isolation, verhindert die Leidenschaft der politischen Gefangenen für Widerstand, für ihre Ideale, Freiheit, die Revolution und eine gerechte Welt.
Der Einzige Unterschied zwischen dem Gefängnis und Draußen ist nur der Ort, an dem wir uns, unabhängig von unserem Willen, aufhalten. Der Unterschied zwischen den Aufenthaltsorten sollte nur als Unterschied zwischen den Formen des Klassenkampfes verstanden werden. Die Quintessenz ist immer die Gleiche: Eine militante Klassenhaltung mit Prinzipien und standhaftes Revolutionär sein. Das Besondere an diesem *18. März* ist, dass der von der lieben HDP-Abgeordneten Leyla Güven, angeführte Hungerstreik für die Beendigung der Isolation-Folter an Abdullah Öcalan auf Imrali nun mehr von tausenden politischen Gefangenen in den Gefängnissen der Türkei und Kurdistans mit fortgeführt wird.