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Im folgenden Dokumentieren wir das Schreiben der Familie und des Freundeskreises von Sibylle und Hermann nach der Beendigung der Beugehaft gegen Sibylle verhängt wurde.
Sibylle S. aus der Beugehaft entlassen!
Sie gehören zu den Unterzeichnern eines Offenen Briefes u.a. an das Hessische Justizministerium, der sich mit dem laufenden Verfahren vor dem Frankfurter Landgericht gegen zwei mutmaßliche militante Linksoppositionelle befasste.
Nun hat das Frankfurter Landgericht Sibylle S. am 6. August aus der Beugehaft entlassen! Wir nehmen diesen Erfolg zum Anlass, Ihnen für Ihre Unterstützung vielmals zu danken.
Der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn hatte mit Schreiben vom 20. Juli auf den Offenen Brief geantwortet. Sein Schreiben enthielt einigen Unterricht in politischer Bildung, so wurden wir darauf hingewiesen, dass es dem Hessischen Justizminister verwehrt sei, richterliche Tätigkeit inhaltlich zu kontrollieren, es ging aber mit keinem Wort auf die unsägliche Behandlung von Hermann F. durch Polizei und Justiz ein.
Brachte nun der Verhandlungstag vom 6. August eine entscheidende Wende in diesem Verfahren, wie die Frankfurter Rundschau vom 07.08.2013 mutmaßte?
Zu Beginn des Prozesses am 06.08., der von zahlreichen BesucherInnen und von VertreterInnen vom Komitee für Grundrechte und Demokratie und der Internationalen Liga für Menschenrechte beobachtet wurde, teilte Richterin Stock mit, dass der Zeuge Hermann F. aufgrund ärztlicher Atteste nicht zur Vernehmung erscheine. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin eine Ordnungsstrafe von 400 €, ersatzweise 4 Tage Haft. Erschienen vor Gericht war Hermann F.’s Zeugenbeistand, Rechtsanwalt Stephan Baier, der der Kammer schon im Vorfeld das Attest der Hausärztin wie auch des derzeit Hermann behandelnden Psychotherapeuten und vor allem die fachärztliche Stellungnahme von Prof. Dr. Schauenburg und von Prof. Dr med. Günter H. Seidler vorgelegt hatte. Diese beiden Spezialisten von internationalem Ruf hielten eine gründliche psychotraumatologische Begutachtung vor einer eventuellen Zeugenvernehmung für „unabweisbar“. Nachdem Rechtsanwalt Baier hierzu noch weitere eindringliche Ausführungen gemacht hatte, verkündete das Gericht nach längerer Beratung, dass gegen Hermann keine Ordnungsstrafe verhängt werde, da es die Gefahr einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch eine gerichtliche Vernehmung sah. Ob jetzt ein traumatologisches Gutachten eingeholt wird, will das Gericht in der kommenden Woche entscheiden. Eine solche Begutachtung müsste zwingend auch die Umstände zum Gegenstand haben, unter denen Hermann im Jahr 1978 nach dem Sprengstoffunfall vernommen wurde. Jedenfalls hat das Gericht nach einer mehrmonatigen zähen Auseinandersetzung zugestanden, dass Hermann für eine gerichtliche Vernehmung nicht einfach für gesund erklärt werden kann.
Am Nachmittag des gleichen Tages erschien Sibylle S. vor Gericht, direkt vorgeführt aus dem Gefängnis, nur um nochmals zu erklären, dass sie keine Angaben machen werde. Da die vier Monate Gefängnis, also zwei Drittel der maximal sechs Monate Beugehaft, sie nicht gebeugt hatten, sah das Gericht keinen Sinn mehr in der Fortdauer der Haft und setzte Sibylle unmittelbar auf freien Fuß.
Der Prozess wird am kommenden Freitag, den 9. August fortgesetzt. Trotz der großen Freude über Sibylles Freilassung und der Erleichterung über die Entscheidung des Gerichts zur Vernehmung von Hermann F. bleibt noch die Unsicherheit, wie mit Hermann F. und dessen illegal zustande gekommenen Vernehmungsprotokollen weiter umgegangen wird und Sonja Suder, 80 Jahre alt, ist immer noch in Haft.
Mit freundlichen Grüßen
Familie und Freundeskreis von Sibylle S. und Hermann F.