Sibylle ist frei!

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www.verdammtlangquer.org
www.jungewelt.de

Im folgenden Dokumentieren wir das Schreiben der Familie und des Freundeskreises von Sibylle und Hermann nach der Beendigung der Beugehaft gegen Sibylle verhängt wurde.

Sibylle S. aus der Beugehaft entlassen!

Sie gehören zu den Unterzeichnern eines Offenen Briefes u.a. an das Hessische Justizministerium, der sich mit dem laufenden Verfahren vor dem Frankfurter Landgericht gegen zwei mutmaßliche militante Linksoppositionelle befasste.

Nun hat das Frankfurter Landgericht Sibylle S. am 6. August aus der Beugehaft entlassen! Wir nehmen diesen Erfolg zum Anlass, Ihnen für Ihre Unterstützung vielmals zu danken.

Der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn hatte mit Schreiben vom 20. Juli auf den Offenen Brief geantwortet. Sein Schreiben enthielt einigen Unterricht in politischer Bildung, so wurden wir darauf hingewiesen, dass es dem Hessischen Justizminister verwehrt sei, richterliche Tätigkeit inhaltlich zu kontrollieren, es ging aber mit keinem Wort auf die unsägliche Behandlung von Hermann F. durch Polizei und Justiz ein.

Brachte nun der Verhandlungstag vom 6. August eine entscheidende Wende in diesem Verfahren, wie die Frankfurter Rundschau vom 07.08.2013 mutmaßte?

Zu Beginn des Prozesses am 06.08., der von zahlreichen BesucherInnen und von VertreterInnen vom Komitee für Grundrechte und Demokratie und der Internationalen Liga für Menschenrechte beobachtet wurde, teilte Richterin Stock mit, dass der Zeuge Hermann F. aufgrund ärztlicher Atteste nicht zur Vernehmung erscheine. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin eine Ordnungsstrafe von 400 €, ersatzweise 4 Tage Haft. Erschienen vor Gericht war Hermann F.’s Zeugenbeistand, Rechtsanwalt Stephan Baier, der der Kammer schon im Vorfeld das Attest der Hausärztin wie auch des derzeit Hermann behandelnden Psychotherapeuten und vor allem die fachärztliche Stellungnahme von Prof. Dr. Schauenburg und von Prof. Dr med. Günter H. Seidler vorgelegt hatte. Diese beiden Spezialisten von internationalem Ruf hielten eine gründliche psychotraumatologische Begutachtung vor einer eventuellen Zeugenvernehmung für „unabweisbar“. Nachdem Rechtsanwalt Baier hierzu noch weitere eindringliche Ausführungen gemacht hatte, verkündete das Gericht nach längerer Beratung, dass gegen Hermann keine Ordnungsstrafe verhängt werde, da es die Gefahr einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch eine gerichtliche Vernehmung sah. Ob jetzt ein traumatologisches Gutachten eingeholt wird, will das Gericht in der kommenden Woche entscheiden. Eine solche Begutachtung müsste zwingend auch die Umstände zum Gegenstand haben, unter denen Hermann im Jahr 1978 nach dem Sprengstoffunfall vernommen wurde. Jedenfalls hat das Gericht nach einer mehrmonatigen zähen Auseinandersetzung zugestanden, dass Hermann für eine gerichtliche Vernehmung nicht einfach für gesund erklärt werden kann.

Am Nachmittag des gleichen Tages erschien Sibylle S. vor Gericht, direkt vorgeführt aus dem Gefängnis, nur um nochmals zu erklären, dass sie keine Angaben machen werde. Da die vier Monate Gefängnis, also zwei Drittel der maximal sechs Monate Beugehaft, sie nicht gebeugt hatten, sah das Gericht keinen Sinn mehr in der Fortdauer der Haft und setzte Sibylle unmittelbar auf freien Fuß.

Der Prozess wird am kommenden Freitag, den 9. August fortgesetzt. Trotz der großen Freude über Sibylles Freilassung und der Erleichterung über die Entscheidung des Gerichts zur Vernehmung von Hermann F. bleibt noch die Unsicherheit, wie mit Hermann F. und dessen illegal zustande gekommenen Vernehmungsprotokollen weiter umgegangen wird und Sonja Suder, 80 Jahre alt, ist immer noch in Haft.

Mit freundlichen Grüßen
Familie und Freundeskreis von Sibylle S. und Hermann F.

Aufruf zum Prozessbesuch am 6. August!

Das Frankfurter Landgericht hat für den 6. August Hermann F. geladen. Seine ärztlich festgestellte Verhandlungsunfähigkeit beantwortete das Gericht mit einem Gefälligkeitsgutachten durch den Neurologen Haag (s. letzte Verhandlungstage).

Wie wir so eben erfahren haben, beabsichtigt das Gericht am 6. August Sibylle S. aus der Beugehaft vorzuführen – um zu “überprüfen”, ob sie durch den Knast “gebeugt” wurde und zu Aussagen bereit ist.
Sibylle S. war mehrfach Zeugin geladen, um die unter folterähnlichen Bedingungen dem schwer verletzten Hermann F. abgerungenen Aussagen zu bestätigen. Sie hatte jede Aussagen verweigert. Dafür kam sie am 9. April 2013 für 6 Monate in Beugehaft, um ihre Aussage zu erzwingen.

Seid solidarisch mit Hermann F. und Sibylle S. und kommt am 6. August um 9 Uhr zur Verhandlung!

Offener Brief der Familie: Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie

Komitee für Grundrechte und Demokratie
Montag, 1. Juli 2013

Zum Verfahren gegen mutmaßliche RZ-Mitglieder in Frankfurt

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem oben angegebenen Strafverfahren gegen zwei vermeintliche
RZ-Mitglieder, das seit September letzten Jahres geführt wird, haben sich in dieser Woche Freunde und die Familie der in Beugehaft genommenen Sibylle S. und von Hermann F. mit einem offenen Briefappell an das hessische Justizministerium und in gleichlautenden Briefen an das Gericht und die Staatsanwaltschaft gewandt. (s. unten)

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie, das diesen Appell unterstützt, möchte auf diesen Apell hinweisen.
Kurz zum Hintergrund, so er Ihnen nicht bekannt sein sollte: Gegen Sibylle S., Zeugin in diesem Verfahren, wurde Anfang April Beugehaft verhängt, da sie Aussagen verweigert und gerichtlich kein Aussageverweigerungsrecht zugestanden bekommen hat.
Den beiden Angeklagten, Sonja Suder (80) und Christian Gauger (71). wird vorgeworfen, an drei Sprengstoffanschlägen der RZ in den 1970er Jahren beteiligt gewesen zu sein. Sonja Suder wird zudem vorgeworfen, dass sie Waffen für das Attentat auf die OPEC-Konferenz 1975 in Wien beschafft haben soll.
(mehr…)

Sibylle & Sonja müssen raus! 30. Mai, 16-17h Knastkundgebung Preungesheim

Wir sind nicht alle – es fehlen die Gefangenen !
Deshalb wollen wir zu unseren Protesten & Aktionen im Rahmen von Blockupy auch die Gefangenen miteinbeziehen und unseren beiden Genossinnen im Knast in Preungesheim einen lautstarken Besuch abstatten.
Seit August 2012 läuft der „RZ-Prozess“ in Frankfurt gegen Sonja und Christian. Sie wurden aus diesem Grund nach 30 Jahren im Exil im September 2011 von Frankreich an Deutschland ausgeliefert. Seitdem ist Sonja in Haft und wird im laufenden Verfahren beschuldigt, an Aktionen der Revolutionären Zellen in den 70er Jahren und an der Vorbereitung des Angriffs auf die OPEC-Konferenz beteiligt gewesen zu sein.
Auch Sibylle S. wurde in den 1980er Jahren wegen Aktionen der Revolutionären Zellen verurteilt und war jetzt als Zeugin geladen, um die 1978, nach der Explosion einer Bombe, dem schwer verletzten Hermann F. abgerungenen Aussagen zu bestätigen. Hermann hat später alle Aussagen zurückgezogen.
Sibylle verweigert jede Aussage, auch um das menschenverachtende Vorgehen gegen Hermann nicht noch im Nachhinein zu legitimieren. Dafür kam sie am 9. April 2013 für 6 Monate in Beugehaft, um ihre Aussage zu erzwingen.

Getroffen hat es eine – gemeint sind wir alle !
Unser Widerstand gilt damals wie heute dem kapitalistischen System, das verantwortlich ist für die Ausbeutung von Mensch und Natur, für Flucht, Vertreibung und Krieg und das sich zur Durchsetzung seiner Interessen aller Repressionsorgane bedient.

Gegen das europäische Krisenregime !
Weg mit der Beugehaft !
Wir werden keine Ruhe geben, bis wir ohne Knäste leben !!!

www.verdammtlangquer.org

30.04.: Knastkundgebung Sibylle & Sonja müssen raus

Sibylle & Sonja müssen raus
30.4.2013 Vorabend-Knastkundgebung
18.00 bis 19.00 Uhr Ffm-Preungesheim

Solidarität mit Sonja und Sibylle !
Naziaufmarsch verhindern !
Seit September letzten Jahres läuft der „RZ-Prozess“ in Frankfurt. In diesem Zusammenhang sind mittlerweile 2 Frauen inhaftiert. Sonja ist seit September 2011 in Haft und wird im laufenden Verfahren beschuldigt, an Aktionen der revolutionären Zellen in den 70er Jahren und an der Vorbereitung des Angriffs auf die OPEC-Konferenz beteiligt gewesen zu sein. Das Verfahren gegen Christian wurde inzwischen aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt.
Sibylle S. wurde als Zeugin geladen, um die unter folterähnlichen Bedingungen dem schwer verletzten Hermann F. abgerungenen Aussagen zu bestätigen.
Sibylle verweigert jede Aussagen, auch um das menschenverachtende Vorgehen gegen Hermann nicht noch im Nachhinein zu legitimieren. Dafür kam sie am 9. April 2013 für 6 Monate in Beugehaft, um ihre Aussage zu erzwingen.
Die Kämpfe gegen Faschismus, Rassismus und den kapitalistischen Staat sind immer mit Knast und Repression konfrontiert. Deshalb wollen wir am Vorabend des Naziaufmarsches unsere Solidarität mit den Gefangenen vor dem Knast zum Ausdruck bringen.
Weg mit der Beugehaft !
Getroffen hat es eine – gemeint sind wir alle !
Wir werden keine Ruhe geben, bis wir ohne Knäste leben !!!
www.verdammtlangquer.org