Update 12.06.2015:
Wir haben ein Faktenpapier (PDF) erstellt, das für die Delegierten zum SPD-Parteikonvent
alle wichtigen Informationen zur Vorratsdatenspeicherung auf einen Blick zeigt.
Update 09.06.2015:
Wir haben eine Übersicht aller Landesverbände zusammengestellt, die sich gegen die VDS positioniert haben.
Update 19.05.2015:
Antragsschluss für den Parteikonvent war gestern Abend. Vielen Dank für die unfassbar hohe Beteiligung! 100 Gliederungen haben bis jetzt
den Antrag beschlossen. Natürlich könnt ihr auch weiterhin vor Ort diesen Antrag beschließen und eure Unterstützung in der Liste vermerken, nur hat dies keinen direkten
Einfluss mehr auf den Parteikonvent. Ein starkes Zeichen bleibt es aber auch weiterhin.
Update 12.05.2015:
Video hinzugefügt („VDS verhindern – Letzte Chance SPD-Parteikonvent?“ von der re:publica).
Update 24.04.2015:
FAQ erweitert um Punkt zur „Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“.
Bis jetzt machen 122 SPD-Gliederungen mit. Mit dabei sind u. a. der Landesverband Berlin, die großen Unterbezirke Dortmund, Münster und Aachen, als auch der Juso-Bundesverband.
122. SPD Offenbach-Stadt121. Jusos UB Frankfurt (Oder)120. SPD Hessen-Süd (13.06.2015) Bestättigung des Beschlusses aus 2013 http://www.spdhessensued.de/meldungen/32031/196991/Zusammenhalt-braucht-Gerechtigkeit.html119. SPD Kreisverband Starnberg118. SPD-Bezirk Hannover117. SPD Ortsverein Nordhorn116. Kreisverband Recklinghausen115. SPD Stadtverband Speyer114. Ortsverein Speyer-Süd113. Jusos Aachen Stadt112. Landesverband Niedersachsen111. SPD-Unterbezirk Hildesheim110. SPD-Stadtverband Hildesheim109. SPD-Ortsverein Hildesheim-Himmelsthür108. SPD Ortsverein Neuendettelsau107. Initiative linker SozialdemokratenInnen in der SPD-Hessen/ "Mein Herz schlägt links" - Arbeitsgruppe in der SPD -106. Unterbezirk Bremerhaven105. SPD Kreisverband Fürth-Stadt104. Ortsverein SPD Essen-Rellinghausen103. Ortsverein Emsdetten102. Unterbezirk Bottrop101. Unterbezirk Bielefeld100. Unterbezirk München99. SPD-Ortsverein Gartenfeld-Neustadt (Mainz)98. Ortsverein Kiel-Süd97. SPD Ortsverein Lockhausen/Biemsen-Ahmsen96. Bezirksverband Oberpfalz95. Landesverband Sachsen94. Vorstand des Ortsvereins Brühl93. Abteilung 12 Helmholtzplatz, Berlin Pankow92. SPD OV Schwerin-Südstadt91. Ortsverein Baiersbronn90. Ortsverein Halle Nord-Ost89. SPD OV Heidesheim88. Forum DL2187. Ortsverein Affalterbach86. Ortsverein Denning85. SPD Kreisverband Ilm-Kreis84. Ortsverein Tamm83. SPD Ortsverein Telgte82. SPD Unterbezirk Vorderpfalz (Rheinland Pfalz)81. Unterbezirk Heidekreis80. SPD-Unterbezirk Kreis Wesel79. SPD Ortsverein Schifferstadt78. Ortsverein Magdeburg-Stadtfeld77. SPD Ortsverein Oldenburg Mitte Nord76. SPD Ortsverein Ilmenau75. SPD Heidelberg74. Ortsverein Rotenburg (Wümme)73. Ortsverein Loxstedt72. Ortsverein Bochum-Ehrenfeld71. Unterbezirk Vorderpfalz70. Bezirk Braunschweig69. Kreisverband Ulm68. Stadtverband Neuss67. Ortsverein Norderstedt66. SPD-Ortsverein Schwabing-West, München65. SPD Kreisverband Lübeck64. SPD Freiburg63. Ortsverein Neheim (Arnsberg)62. Unterbezirk Mülheim an der Ruhr61. Kreisverband Ostholstein60. SPD Berlin-Mitte59. Juso Kreisverband Gotha58. Ortsverein Niederrad57. Juso Kreisverband Erfurt56. SPD-Ortsverein Hünxe55. Ortsverein Hallstadt54. SPD Kreisvorstand Herzogtum Lauenburg53. Unterbezirk Cuxhaven (eigener Antrag)52. Ortsverein Cuxhaven51. Ortsverein Erfurt West50. Ortsverein im Amtsbereich Leezen49. SPD Ortsverein Kamp-Lintfort48. Kreisverband Plön47. Juso Stadtverband Magdeburg46. SPD Kreisverband Erlangen45. Unterbezirk Kreis Hamburg-Nord44. SPD Ortsverein Weilbach-Weckbach (Ufr/Bayern)43. Kreisverband Steglitz-Zehlendorf42. SPD Bezirk Hessen-Süd (http://assets02.hessenspd.net/docs/doc_55467_2014715144737.pdf Seite 12/13)41. Jusos Berlin40. SPD Berlin (Landesvorstandsbeschluss)39. Unterbezirk Göttingen38. Ortsverein Emsdetten37. Unterbezirk Dresden, Jusos Sachsen36. Unterbezirk Hameln-Pyrmont35. Ortsverein Baesweiler34. SPD Bezirk Oberbayern (mit eigenem Antragstext)33. Jusos Sachsen32. SPD Unterbezirk Landkreis Harburg31. Jusos Landkreis Haburg30. SPD Neukölln29. Ortsverein Lüdinghausen28. Unterbezirk Göppingen27. Kreisverband Segeberg26. Ortsverein Hofheim a. Ts.25. Ortsverein Köln Bilderstöckchen24. Unterbezirk Dortmund23. Distrikt Barmbek-Mitte (Hamburg)22. Ortsverein Schneverdingen21. Abteilung SPD Kreuzberg 61 Berlin20. SPD Ortsverein Weinsberg19. Jusos, Bundesverband18. Abteilung 12 Petersburger Platz Berlin Friedrichshain-Kreuzberg17. Unterbezirk Münster16. Ortsverein Rûttenscheid Unterbezirk Essen15. AsF Landesvorstand Schleswig-Holstein14. Kreis Tempelhof-Schöneberg (Berlin)13. Unterbezirk Bonn12. Ortsverein Vogelheim11. Unterbezirk Aachen10. Landesvorstand Jusos Saar9. Ortsverein Rosellen (Neuss)8. Ortsverein Ulmer Westen7. Ortsverein Bad Liebenzell / Unterreichenbach6. Ortsverein Martinsviertel-Johannesviertel (Darmstadt)5. Unterbezirk Friedrichshain Kreuzberg4. Ortsverein Altusried3. Ortsverein-Mitte der SPD Solingen2. Ortsverein Föhr1. Ortsverein Hamburg-Stellingen
Beschlüsse der Landesverbände
Unabhängig von dem Antrag zum Parteikonvent haben viele Landesverbände bereits in den letzten Monaten oder Jahren Beschlüsse gegen die Vorratsdatenspeicherung
gefasst. Bis auf fünf Landesverbände haben sich alle weiteren gegen die VDS positioniert:
Die Bundesregierung will, ohne jeglichen Grund, schnell machen: Es soll eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) geben. Die VDS ist nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert, sie ist überdies nicht vereinbar mit den Grundwerten der Sozialdemokratie. Daher gibt es hier einen Musterantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung für alle SPD-Gliederungen.
Seit des Urteils des EuGH (VDS-Richtlinie ist unvereinbar mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) ist sowohl die Passage zur Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag der Großen Koalition im Bund, als auch der Beschluss des SPD-Bundesparteitags 2011 zur VDS gegenstandslos geworden. Eine Partei, die mit #digitalleben einen umfangreichen Diskussionsprozess zum Leben in einer digitalisierten Welt anstößt, würde
mit einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eben jenen Prozess ad absurdum führen. Es wäre so, als würde ein ausgefeilter mathematischer Beweis direkt im ersten Schritt „1 + 1 = 3“ behaupten.
Eine Vorratsdatenspeicherung stellt alle Menschen in Deutschland bzw. Europa unter Generalverdacht. Das kann nicht die Antwort der Sozialdemokratie auf die Digitalisierung sein.
Wir, D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V., haben auf dieser Seite einen Musterantrag zur Ablehnung der VDS erstellt. Unser Verein besteht aus vielen aktiven Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (in unserem Beirat sind u. a. Gesche Joost und Malu Dreyer). D64 hat sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung der Gesellschaft aktiv, konstruktiv und kreativ mitzugestalten. D64 versteht sich als progressiver Think Tank, der über das reine Nachdenken hinaus auch politische Veränderungen erreichen will. Als Kompass für die inhaltliche Ausrichtung fungieren dabei die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität, die es vor dem Hintergrund der Digitalisierung zu aktualisieren gilt.
Wir würden uns sehr freuen, wenn du diesen Antrag so schnell wie möglich (!) in deinen Ortsverein und Unterbezirk einbringen würdest, damit die VDS endgültig der Vergangenheit angehört.
Vortrag auf der re:publica
Auf der re:publica 2015 in Berlin hat Henning Tillmann einen Vortrag über die Rolle des SPD-Parteikonvents gehalten.
Hier kannst du dir das Video ansehen, um auch noch einmal ein paar Argumente gegen die VDS zu sammeln:
Musterantrag
Hier ist ein Musterantrag, den deine SPD-Gliederung zum Parteikonvent (20. Juni 2015) stellen kann. Kopiere einfach folgenden Text oder verwende diese Word-Datei. Der Antrag muss bis zum 18. Mai um 24:00 Uhr beim SPD-Parteivorstand (antragskommission (at) spd (punkt) de) eingegangen sein. Mehr Informationen dazu findest du hier (PDF).
Der SPD-Parteikonvent möge beschließen:
Keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Europa
Die SPD spricht sich klar gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS, auch: Mindestspeicherung) aus. Auf europäischer Ebene bedarf es keiner Neuregelung der nicht mehr gültigen EU-Richtlinie 2006/24/EG. Als Teil der Bundesregierung wird die SPD nationale Alleingänge bzgl. einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung entschieden ablehnen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, gegen eine mögliche Wiedereinführung zu stimmen. Eine anlasslose und flächendeckende Speicherung ist mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar – und ebenso wenig mit den Grundwerten der Sozialdemokratie.
Auch die im April 2015 veröffentlichten Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten umschreibt nur mit neuen Worten die Idee der Vorratsdatenspeicherung: es werden anlasslos und flächendeckend Telekommunikations- und hochsensible Ortungsdaten über Wochen bzw. Monate gespeichert. Die SPD lehnt die Leitlinien ab und fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, entsprechenden Gesetzesentwürfen im Bundestag nicht zuzustimmen.
Der Beschluss „Datenschutz und Grundrechte stärken - Datenspeicherung begrenzen!“ des Parteitages in Berlin im Dezember 2011 ist nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gegenstandslos, da dieser vor dem Hintergrund der damals gültigen EU-Richtlinie, die Deutschland zu einer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtete, entstanden ist. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG verpflichtete Deutschland ein Gesetz zu erlassen, durch welches alle Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden sollten, die Verbindungsdaten ihrer Kundinnen und Kunden mindestens 6, höchstens 24 Monate zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz, mit dem diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden sollte, für verfassungswidrig erklärt. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Bundesparteitag im Dezember 2011 dafür ausgesprochen, unter der Wahrung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts europäisches Recht umzusetzen und sich zugleich auf europäischer Ebene für eine grundlegende Revision der EU-Richtlinie einzusetzen. Da es eine solche europäische Verpflichtung zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht mehr gibt, ist der Beschluss des Parteitages in Berlin gegenstandslos.
Die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unverhältnismäßiges Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht stellt. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Richtlinie zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die damalige Vorratsdatenspeicherung gegen Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetz (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) verstoßen hat.
Die Speicherung von Telekommunikationsdaten birgt durch die dabei entstehenden Datenmengen ein unverhältnismäßiges Risiko, das keineswegs mit vermeintlichen, aber objektiv nicht zu belegenden Vorteilen bei der Strafverfolgung aufgewogen werden kann. Zur Aufklärung von Straftaten müssen alle vorhandenen rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden und Ermittlungsbehörden ausreichend personell und technisch ausgestattet sein.
Auf dem Bundesparteitag 2011 gab es eine intensive Debatte zur Vorratsdatenspeicherung. Ein Antrag der Jusos, der die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung forderte, scheiterte nur knapp. Es musste mehrfach abgestimmt werden, da keine Mehrheit für ein Ja oder Nein erkennbar war. Der Parteivorstand setzte sich schließlich mit einem „eingeschränkten Ja“ zur VDS durch. Hier gilt aber zu bedenken: Der Bundesparteitag 2011 war vor den Enthüllungen von Snowden und vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Anders als 2011 gibt es auch keine Europäische Richtlinie mehr, die die Einführung einer VDS fordert. Eben auf jene Richtlinie bezog sich der damalige Beschluss. Auch der Koalitionsvertrag der Großen Koalition bezieht sich eben auf jene Richtlinie, die der EuGH als unvereinbar mit der Charta der europäischen Grundrechte bezeichnet. Zusammengefasst: Es gibt keine Grundlage für eine Vorratsdatenspeicherung und keine Beschlusslage der Partei mehr zu diesem Thema.
Gut ausgebildete Terrorist/innen und professionell organisierte Kriminelle werden immer Mittel und Wege finden, sich der Überwachung zu entziehen. Hier hilft nur konkrete Polizeiarbeit im Einzelfall. Stattdessen sollten wir mehr dafür tun, dass Menschen gar nicht erst zu Terrorist/innen werden. Ein guter Ansatz wäre massive Entwicklungshilfe in den Ursprungsländern des Terrors. Denn zu Terroristen werden vor allem Menschen, die in Armut leben und keine andere Perspektive mehr für ihr Leben sehen. Die Kosten dafür wären im Vergleich zu Überwachung und Kriegen verschwindend gering.
Mit den bereits heute verfügbaren Mitteln der Strafverfolgung. Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, können umfangreiche Überwachungsmaßnahmen gegen Einzelpersonen oder Gruppen angeordnet werden. In einem solchen Fall kann gezielt das Kommunikationsverhalten einer Person überwacht werden, ohne dass unbeteiligte Dritte davon betroffen sind. Anders als bei der VDS wird dabei nur auf Basis eines richterlichen Beschlusses und nicht anlasslos, sondern gezielt auf begründeten Verfacht hin überwacht und damit die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Die Vorratsdatenspeicherung ist also kein erforderliches Instrument zur Bekämpfung von Kinderpronografie.
Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die diese Einschätzung bestätigen. Ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht im Auftrag des Bundesjustizministeriums kam 2011 sogar zu dem Ergebnis, dass keine Schutzlücke durch das Wegfallen der VDS entstanden ist oder das durch fehlende Vorratsdaten die Aufklärung von Kapitalverbrechen verhindert wurde. Das Gutachten kann man hier nachlesen.
Nicht jede/r ist bei Facebook. Die, die dort sind, entscheiden freiwillig, dass und welche Informationen sie dort preisgeben. Facebook weiß z.B. nicht, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Das ist bei einer VDS anders, dort werden alle Daten von allen BürgerInnen permanent gesammelt. Sie werden dabei weder gefragt, noch können sie einstellen, welche Daten gesammelt werden. Der Umfang der Datensammlung von Facebook und Co. ist problematisch - aber das rechtfertigt nicht, dass dadurch andere Datensammlungen legitimiert werden. Die Enthüllungen von Edward Snowden haben gezeigt, dass Daten - egal wo sie gesammelt und gespeichert werden - nicht sicher sind. Die Konsequenz aus diesen Enthüllungen sollte sein, nicht noch mehr Daten zu sammeln, sondern die Sammlung soweit wie möglich zu beschränken und möglichst wenig zu speichern. Ein einzelnes Datenleck bei der VDS bedeutet die Offenlegung der Kommunikationsdaten von über 80 Millionen Bundesbürger/innen.
Eine anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist nach der Entscheidung des EuGH nicht mehr möglich. Die entscheidende Passage im EuGH-Urteil (Rn. 57, 58) lautet: „Hierzu ist erstens festzustellen, dass sich die Richtlinie 2006/24 generell auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen. Die Richtlinie 2006/24 betrifft nämlich zum einen in umfassender Weise alle Personen, die elektronische Kommunikationsdienste nutzen, ohne dass sich jedoch die Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert werden, auch nur mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte. Sie gilt also auch für Personen, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte. Zudem sieht sie keinerlei Ausnahme vor, so dass sie auch für Personen gilt, deren Kommunikationsvorgänge nach den nationalen Rechtsvorschriften dem Berufsgeheimnis unterliegen“.
Der EuGH hat insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Datenspeicherung kritisiert. Eine Speicherung von Daten ist daher grundsätzlich möglich, wenn sie dem angestrebten Ziel angemessen ist. Als unangemessen gilt laut EuGH hingegen die fehlende Einschränkung auf bestimmte (schwere) Straftaten und auch die Personengruppen, deren Daten gespeichert werden. Eine allgemeine Speicherung der Daten aller BürgerInnen ist somit unverhältnismäßig und nicht zulässig. Das BVerfG hat die Verhältnismäßigkeit der Datenspeicherung ebenfalls verneint und verlangt v.a. die Konkretisierung des Zugriffs auf diese Daten für schwere und schwerste Straftaten. Durch eine allgemeine und dauerhafte VDS droht laut BVerfG eine Gefährdung des Gemeinwohls. Diese besteht, weil Menschen ihr Verhalten verändern, wenn sie wissen, dass sie überwacht werden. Damit wird aber die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt, die im Grundgesetz garantiert wird. Außerdem hat das Gericht die Sicherheit der Daten als nicht gegeben eingestuft. Berücksichtigt man die von den Gerichten aufgestellten Kriterien und Grenzen, ist die VDS nur noch für sehr wenige Fälle und in sehr geringem Umfang rechtlich überhaupt zulässig. Bereits die umfangreiche VDS konnte nicht zeigen, dass ihr ein ausreichend positiver Effekt bei der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung gegenüber steht. Es ist daher vermessen anzunehmen, dass eine VDS in sehr engen Grenzen diesen Effekt nun haben sollte.
Es geht nicht darum, ob jemand etwas zu verbergen hat oder nicht. Es ist vielmehr Grundbestand der individuellen Persönlichkeitsrechte selbst bestimmen zu können, wer welche Informationen über mich und meine Kommunikationsdaten hat. Jede Datensammlung ist ein Eingriff in dieses Recht. Wir bestimmen ja auch selbst, ob und dass wir Gardinen an unsere Fenster hängen, obwohl wir sicherlich nichts zu verbergen haben. Aber wir wollen eben nicht, dass jede/r bei uns ins Wohn- oder gar Schlafzimmer schauen kann.
Die Telekommunikationsunternehmen speichern Daten zu Abrechnungszwecken in ganz unterschiedlichem Umfang und unterschiedlich lang. Dies ist nötig, um korrekte Telefonrechnung zu erstellen - wird aber in Zeiten von Flatrates auch immer weniger notwendig. Hier wäre, völlig unabhängig von einer VDS zu klären, inwiefern sich Unternehmen an das Prinzip der Datensparsamkeit halten. Die VDS würde die Unternehmen verpflichten, diese Daten auch dann zu speichern, wenn sie für die Abrechnung nicht benötigt werden. Darüber hinaus müssten sie diese Daten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Derzeit handhaben die Unternehmen diese Frage sehr individuell. Darum ist zu klären, unter welchen Umständen sie verpflichtet sind, diese Daten den Behörden zur Verfügung zu stellen. Solange hier keine Regelung gilt, weichen Kriminelle gezielt auf die Unternehmen aus, von denen sie wissen, dass sie ihre Daten nicht weitergeben. Die Herausgabe von Daten nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu klären, setzt aber nicht voraus, die Unternehmen zu verpflichten, Daten zu sammeln, die weit über ihre eigenen Bedarfe hinaus geht. Das BVerfG hat eindeutig festgestellt, dass bereits das Sammeln der Daten einen Grundrechtseingriff darstellt - und nicht erst ihre Auswertung.
Anders Breivik wurde nicht mit Hilfe von Vorratsdaten gestellt, sondern durch eine Anti-Terror-Einheit festgenommen, die nach einem Notruf auf die Insel Utoya kam. Breivik wurde auf frischer Tat geschnappt und nicht durch eine gezielte Ermittlung entdeckt. Außerdem gab es 2011 in Norwegen überhaupt keine Vorratsdatenspeicherung und sie wurde bis heute dort nicht eingeführt. Bei den Ermittlungen zum NSU haben die deutschen Sicherheitsbehörden durch Funkzellenabfragen und gezielte Überwachung von Personen und Gruppen große Datenmengen - darunter auch Telekommunikationsdaten - angesammelt. Diese haben keinen einzigen Mord verhindert, weil die Ermittlungen zum Teil jahrelang in die falsche Richtung gingen und Spuren nicht oder viel zu spät ausgewertet wurden. Das vermeintliche Fehlen von Daten sollte nicht als billige Ausrede genutzt werden, um Fehler des Verfassungsschutzes bei der Verfolgung und Aufdeckung des NSU zu verschleiern.
Die Umbenennung von VDS in Höchstspeicherfristen ändert nichts am Inhalt des neuen Vorschlags, der sich nicht wesentlich von alten Varianten unterscheidet. VDS bleibt VDS, egal welche neuen Namen dafür erfunden werden. Der Begriff „grundrechtsschonend“ zeigt bereits, dass es ebenauch hier einen Eingriff in Grundrechte gibt, dieser nur vermeintlich weniger schwer ist, als bisher. Aus unserer Perspektive verletzt die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten per se ein Grundrecht auf Privatsphäre. Zudem hat der EuGH klar geurteilt, dass sich die Speicherung nicht auf Personen beziehen darf, die keinen Anlass zur Strafverfolgung geben. Dies ist mit einer anlasslosen Speicherung nicht gegeben. Im neuen Vorschlage werden weiterhin ausnahmslos die Daten aller Personen gespeichert, so dass die Verhältnismäßigkeit weiterhin nicht gegeben ist. Bereits das Speichern von Telekommunikationsdaten verstößt gegen ein Grundrecht, nicht erst ihre Auswertung. Zur durch den EuGH geforderten Datensicherheit finden sich im neuen Vorschlag keine Hinweise. Die Speicherung erfolgt bei den Telekommunikationsanbietern. Wie sicher solche Daten sind und wer alles ein Interesse daran hat, diese Daten zu bekommen, haben die Enthüllungen von Edward Snowden gezeigt. Dass hierzu keine Aussagen getroffen werden, zeigt, dass sich die Ministerien hierzu keine großen Gedanken gemacht haben.
Antrag gestellt? Dann hier melden!
Wir möchten gerne die Gliederungen sammeln, die den Antrag gestellt haben. Bitte fülle das Formular aus, wenn dein Ortsverein, dein Unterbezirk, o. ä. diesen (oder einen leicht abweichenden) Antrag gestellt hat.
Es wird ausschließlich der Name der Gliederung veröffentlicht!
Organisationen gegen VDS
Viele Organisationen, Vereine und Verbände haben sich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Hier eine Auswahl:
Damit der Antrag auf dem Parteikonvent Erfolg hat, sollten sich viele Gliederungen und damit auch Delegierte an diesem Antrag beteiligen. Informiere andere Genossinnen und Genossen über die Vorratsdatenspeicherung, diesen
Antrag und warum die Sozialdemokratie endlich einen Schlussstrich unter die unsägliche Debatte ziehen sollte.