D64 fordert stärkeren Einsatz von Open Source Software in Behörden

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt erwartet von Bund, Ländern und Kommunen, gemeinsam mit europäischen Partnern Open Source-Software-Alternativen zu fördern. Darüber hinaus fordert D64, die Open Source-Eigenschaft als notwendiges Kriterium bei Software-Ausschreibungen festzulegen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler IT-Dienstleister (vitako) kritisiert in der aktuellen Debatte ihres Hausblatts die Abhängigkeit der Behörden von einzelnen Anbietern – insbesondere Microsoft – und zunehmende Datenschutzprobleme, die der Einsatz von Windows mit sich bringt.

Mit der Einführung von Windows 10 hat Microsoft einen Telemetriedienst eingeführt, der eine Vielzahl von Daten über den den Computer, aber auch personenbezogene Daten über die nutzende Person erfasst und an Microsoft übermittelt. Eine vollständige Deaktivierung dieses Dienstes ist nicht zulässig. Bisher ist außerdem nicht völlig transparent, welche Daten in diesem Rahmen übermittelt werden.

„Eine solche ungesteuerte Übertragung von Daten von den Computersystemen der Behörde an Dritte ist datenschutzrechtlich mindestens höchst fragwürdig“, so Erik Tuchtfeld, Sprecher der AG Open Source bei D64, „zudem untergräbt es das Prinzip der Datensouveränität, welches im Bereich der öffentlichen Verwaltung ganz besondere Bedeutung besitzt“”.

Vorstandsmitglied Lena Stork verdeutlicht: „Um die Abhängigkeiten zu lösen, muss klar gesagt werden, dass der quasi flächendeckende Einsatz von Windows 10 in Behörden innerhalb der EU schlicht nicht vertretbar ist. Bund, Länder und Kommunen sind gefordert, die grundsätzliche Unabhängigkeit von proprietären Software sicherzustellen und sich für die Nutzung plattformunabhänger, freier und quelloffener Software (Open Source-Software) einzusetzen.”

D64 fordert zudem, dass die derzeit hauptsächliche proprietäre Software nach und nach durch Open-Source-Software ergänzt oder ersetzt werden muss. Außerdem muss Open-Source künftig als ausschlaggebendes Kritierium in Software-Ausschreibungen vorgesehen werden.

Weitere Informationen sind in der Veröffentlichung der vitako zu finden sowie im Projekt “SiSyPHuS Win10” des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welches die Sicherheit von Windows 10 analysiert.

#BotBrief: Dein Brief an die Europaabegordneten mit dem Nein zum Uploadfilter!

In ganz Europa entstehen momentan Bewegungen gegen die EU-Urheberrechtsreform, die sich unter #Uploadfilter #Merkelfilter #Artikel13 oder #savetheinternet organisieren und den Kampf David gegen Goliath aufnehmen. Bislang werden diese Gegenbewegungen jedoch nicht ernstgenommen, sondern von Verbänden und PolitikerInnen als botgesteuerter Protest oder aus den USA gesteuert verharmlost. Dabei zeigen einige PolitikerInnen auch ein erschreckendes Unwissen über die Inhalte und Konsequenzen der Reform.

Wir wollen den EntscheiderInnen über die neue Urheberrechts-Richtlinie zeigen, dass wir keine Bots sind. Deshalb müssen wir protestieren und sicherstellen, dass unsere Stimmen auch von den Europaabgeordneten gehört werden. Bis zur Abstimmung Ende März oder Anfang April im Europäischen Parlament gilt es, die Abgeordneten davon zu überzeugen, gegen Artikel 11 und 13 zu stimmen. Denn Artikel 11 und 13 werden das Internet maßgeblich verändern – vermutlich zum Schlechteren für alle NutzerInnen, alle Kreativen und Kreativschaffenden, alle UrheberInnen sowie viele europäische Start-Ups, die digitale Geschäftsmodelle auf die Beine stellen.

Da vielen Abgeordneten das Internet noch immer recht fremd ist, sollen die Abgeordneten an ihren analogen Postfächern erkennen können, wie viele BürgerInnen diese Reform ablehnen. Deshalb möchten wir so viele Menschen wie möglich dazu animieren, ihren Abgeordneten einen altmodischen Brief zu schreiben!

Um diejenigen bei diesem Brief zu unterstützen, die zwar gegen Artikel 11 und 13 sind, aber nicht genau wissen, wie sie ihren Unmut zum Ausdruck bringen sollen, haben wir ein kleines Tool entwickelt: Auf BotBrief.eu haben wir den ultimativen Briefgenerator gebaut, mit dem jede/r die Europaabgeordneten seiner oder ihrer Wahl anschreiben kann.

Damit können wir zeigen, dass wir viele und dass wir echt sind. Wir wollen nicht, dass diese Urheberrechtsreform in der vorliegenden Form in Kraft tritt!

Rette dein Internet – D64 ruft mit Bündnis zu europaweitem Demo-Tag am 23. März auf!

Die geplante EU-Urheberrechtsreform droht, Kreativiität und den freien Austausch von Meinungen über das Internet massiv einzuschränken und schadet zudem dem Innovationsstandort Europa.Daher rufen wir als D64 in einem überparteilichen Bündnis gemeinsam mit vielen weiteren Vereinen, Verbänden, Jugendorganisationen und Parteien am 23. März 2019 zu europaweiten Protesten gegen die Reform auf!

Das Ziel ist klar: Keine #Merkelfilter!

Nachdem der im Trilogverfahren ausgehandelte Kompromiss für eine Reform des Urheberrechts im europäischen Binnenmarkt vergangene Woche den Ministerrat passiert hat und eben in der Sitzung des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament Zustimmung gefunden hat, liegt die finale Entscheidung nun im Europäischen Parlament, das Ende März oder Anfang April über die Reform abstimmen wird. “Alle Hoffnungen hängen nun an den Abgeordneten des Europäischen Parlaments”, sagt D64 Co-Vorsitzende Laura-Kristine Krause. “Wir wollen mit den Demonstrationen den vielen Menschen, die diese Reform ablehnen, Gehör und Sichbarkeit verschaffen.”

D64 stellt sich mit dem Protest auf der Straße auch gegen die untragbare Diskreditierung der Proteste gegen die Urheberrechtsreform als von “Bots” gesteuert. Wir rufen deshalb alle alle Gegnerinnen und Gegner des vorliegenden Vorschlags für eine Reform des Urheberrechts dazu auf, am 23. März 2019 auf die Straße zu gehen.

“Es ist unmöglich, dass wir uns auf diese Weise gegen etwas einsetzen müssen, das im deutschen Koalitionsvertrag doch eigentlich explizit ausgeschlossen wurde. Aber wir werden den Kampf gegen die Uploadfilter nicht aufgeben. Wir wollen kein gefiltertes Internet”, sagt Henning Tillmann, Co-Vorsitzender von D64. “Viele Europaabgeordnete – allen voran der Berichterstatter Axel Voss (CDU) – versuchen getreu dem Motto “Augen zu und durch” die Reform abgesegnet zu bekommen. Augen zu und durch funktioniert aber nur dann, wenn es drumherum leise ist. Und genau hier setzen die Demonstrationen von uns an!”

Lasst uns laut und präsent sein und zeigen, dass wir die Artikel 11, 12 und Artikel 13 in dieser Form ablehnen. Wir appelieren an die Europaabgeordneten, Artikel 11, 12 und Artikel 13 nicht zuzustimmen.

Wenn auch ihr ein starkes Zeichen setzen wollt, unterstützt den Aufruf und kommt am 23. März zu einer Demonstration in eurer Nähe!

Alle mitaufrufenden und unterstützenden Organisationen, die Städte der Demonstrationen und den offiziellen Aufruf findet ihr hier.

Worum geht es genau?

In den vergangenen Monaten wurde auf europäischer Ebene eine Reform des europäischen Urheberrechts erarbeitet, die seit langem in der Kritik steht. Ende März oder Anfang April wird das Parlament final über die Reform abstimmen.

Ein äußerst kritischer Punkt sind hierbei die sogenannten Upload-Filter, gegen die sich D64 seit langem stemmt und die zwangsweise nötig sein werden, um die Auflagen der Richtlinie zu erfüllen. Diese sollen dafür sorgen, dass Inhalte, die auf Internet-Plattformen hochgeladen werden, automatisch auf Urheberrechtsverletzungen geprüft werden. Die Praxis zeigt: Sie funktionieren nicht richtig, Fehlerkennungen sind die Regel, weshalb im Zweifel durch die Hintertür Zensurmaßnahmen eingeschleust werden.

Die Maßnahme Uploadfilter ist also in keinster Weise verhältnismäßig und wird auch kleinere Plattformen bedrohen, da viele von ihnen entgegen der Intention der Gesetzgeber unter die Artikel 11 und 13 fallen (oder zumindest fürchten müssen, darunter fallen zu können). Und das obwohl Urheberrechtsverletzungen dort oft bislang gar kein ernsthaftes Problem darstellen, und sie darüber hinaus nicht über die Ressourcen verfügen, diese verfolgen zu können.

DigitalPakt Schule – es braucht mehr als Geld und Technik

Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss ist der DigitalPakt Schule am 21. Februar im Bundestag beschlossen worden. Damit werden in den nächsten fünf Jahren fünf Milliarden Euro aus dem Bund in den Bildungsbereich fließen, die hoffentlich nachhaltig investiert den Einstieg in eine vernünftige digitalen Infrastruktur in Schulen ermöglichen sollen. Aus Sicht von D64 ist das zwar wegweisend und zu begrüßen, kann aber nur ein Anfang sein. 

Vielmehr setzt sich D64 dafür ein, dass zeitgemäße Bildung nicht einfach als das zur Verfügung Stellen von Infrastruktur begriffen, sondern als grundlegender Wandel in der Herangehensweise an Bildungsfragen begriffen wird. 

So hatte die  Kulturministerkonferenz der Länder in ihrem im Dezember 2016 veröffentlichten Strategiepapier der Kultusministerkonferenz Bildung in der digitalen Welt sich auf einen verbindlichen Rahmen geeinigt, und richtig erkannt, dass es dafür vor allem neue erforderliche Kompetenzen und Voraussetzungen und ihre Förderung braucht. Gut zwei Jahre später stellt sich die Fragen, wie viel davon bisher jeweils umgesetzt wurde und ob  ein Investitionspaket genügt, um den kulturellen Wandel, der durch die Digitale Transformation nötig ist, auch im notwendigen Ausmaß im Bildungsbereich zu erreichen.

Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren meistens die Technik und ihr “Mehrwert” in den Debatten über Digitales im Bildungsbereich im Mittelpunkt stand und dabei gerne der Blick auf den gesamtgesellschaftlichen Kontext, der Kultur der Digitalität, verloren ging. Es wird nicht umsonst bevorzugt über Tablet-Klassen, Apps und Lernplattformen diskutiert. Welches Bildungsverständnis braucht es aber in einer Kultur der Digitalität? Was sich zumindest mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen lässt, ist, dass das Digitalisieren von Prozessen und Strukturen aus dem Buchdruckzeitalter nicht genügen wird.

Damit die über 730 000 Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland neue technische Möglichkeiten im Kontext des kulturellem Wandels wirksam und nachhaltig aufgreifen können, benötigt es neben der Technik auch physische, zeitliche und kognitive adäquate Räume. Dafür sind flache Hierarchien, Interdisziplinarität, grenzüberschreitende Vernetzung und Austausch notwendig, die leider auch die am schwierigsten zu erreichenden Veränderungen darstellen, weil es dabei um geistige Hürden, bzw. eine tief verankerte Haltung geht. D64 fordert deshalb, dass nach Verabschiedung des DigitalPaktes, dass

  • administrative Tätigkeiten an Schulen von dafür eingestelltem Personal übernommen werden, damit Lehrkärfte sich auf ihren Bildungsauftrag konzentrieren können und eine stets funktionerende digitale Infrastruktur aufgebaut und konstant gewähleistet werden kann.
  • auch Ressourcen bereitgestellt werden, die wirksame und nachhaltige Schulentwicklung im Laufe des Schulalltags ermöglichen. Hier schlagen wir die “20-Prozent-Zeit” vor. Jeden fünften Tag, bzw. einen Schultag sollen Lehrerinnen und Lehrer frei vom Arbeitsalltag sich um eigene Projekte, im Rahmen von Schulentwicklung, kümmern können. Innovation braucht Freiräume.
  • Strukturen, Projekte und Veranstaltungen, die regional, grenzübergreifend und auch interdisziplinär Vernetzung und Austausch ermöglichen, unterstützt und gefördert werden.

Der Erfolg vom Auftakt mit den finanziellen Mitteln des DigitalPakts Schule wird von der Bereitschaft der jeweiligen Entscheidungsträger innerhalb der Länder und Kommunen abhängen, sich zu öffnen, transparenter zu agieren, regionale Potenziale in die Prozesse zu involvieren und attraktive Freiräume für die Entwicklung von wirksamen Konzepten und Innovation zu ermöglichen. Das kann nur in einem gesamtgesellschaftlichen Dialog und einer veränderten Haltung gelingen.

Dejan, Vorsitzender AG Bildung und Mitglied des Vorstands

Starker Abend, starke Speaker, über 300 Gäste und mehr als 6000 Zuschauer!

Wir haben ihn zwar noch nicht verhindert, aber ausgiebig diskutiert, wie es überhaupt soweit kommen konnte: Bei unserem D64-Neujahrsempfang gestern Abend war die aktuelle Debatte zu Artikel 13 natürlich das Top-Thema. Mit Julia Reda, Tiemo Wölken, Anna Wohlfarth und Lars Klingbeil hätten wir uns keine besseren Expertinnen und Experten auf die Bühne wünschen können.

Das sahen nicht nur unsere 300 Gäste vor Ort, sondern auch die mehr als 6000 Zuschauer so, die via Livestream dabei waren.

CC-BY 4.0 Wolfram Eberius

 

Ein Fazit: Nicht aufgeben, weiter für ein freies Internet einsetzen und Protest sichtbar machen. Ob auf der Straße oder mit einem Anruf beim Abgeordneten. Und für Jetzt und die Zukunft gilt: frühzeitig damit anfangen und Initiative ergreifen. An dieser Stelle ein herzliches Willkommen an unsere Neumitglieder, die sich gestern direkt an die Umsetzung gemacht haben.

Danke an alle SpeakerInnen und TeilnehmerInnen und Danke an unsere Sponsoren für einen großartigen Abend. Wir kämpfen weiter und fokussieren uns auf die anstehende Europawahl.

Denn klar ist: wir wählen unsere VertreterInnen und können bestimmen, wie es mit Europa, auch digitalpolitisch, weiter geht.

Wer sich den Abend nochmal zu Gemüte führen möchte, hier könnt ihr es euch anschauen:

Der #Merkelfilter und der Bruch des Koalitionsvertrags

Wikipedia hat als Beschreibung für den Begriff Koalitionsvertrag parat: „Von den beteiligten Parteien werden darin personelle und sachliche Bedingungen vertraglich vereinbart, unter denen sie bereit sind, gemeinsam eine Koalition zu formen.“ Doch was passiert, wenn die Bundesregierung, mit Angela Merkel an der Spitze, genau das Gegenteil von dem tut, was im Koalitionsvertrag niedergeschrieben wurde?

Aber eins nach dem anderen: Wir, Laura-Kristine Krause und Henning Tillmann, Co-Vorsitzende von D64 waren für die SPD Mitglieder der Delegation zur Verhandlung des Digitalkapitels im Koalitionsvertrag. Wir haben über viele Dinge mit der Union gestritten und diskutiert, aber letztendlich sehr kollegial zusammengearbeitet und ein – wie wir finden – guten Gesamtkompromiss gefunden.

Ein wichtiger Bestandteil des Vertrags (PDF) war die folgende, absolut unmissverständliche Formulierung:

„Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“ (Seite 49).

Dieser Satz war Bestandteil des Gesamtpakets, mit dem wir am Abend des 31. Januars 2018 die Gespräche über das Digitalkapitel abgeschlossen haben. Auch in den höheren Runden, die u. a. auf der Ebene der Parteivorsitzenden geführt wurde, blieb dieser Satz bestehen.

Szenenwechsel:
In den letzten Monaten wird auf europäischer Ebene über eine Reform des europäischen Urheberrechts diskutiert. Ein äußerst kritischer Punkt sind hierbei die sogenannten Upload-Filter. In der Theorie sollen diese dafür sorgen, dass Inhalte, die auf Internet-Plattformen hochgeladen werden, automatisch auf Urheberrechtsverletzungen geprüft werden. Die Praxis zeigt: Sie funktionieren nicht richtig, Fehlerkennungen sind der Standard, nicht die Ausnahme und im Zweifel werden durch die Hintertür Zensurmaßnahmen eingeschleust.
Um dies etwas plakativier zu machen, ist daher zu vermuten, dass folgende Inhalte nicht oder nur eingeschränkt in Zukunft gepostet werden können:

  • Ein Video (z. B. eine Instagram-Story), die im Hintergrund durch Zufall Radiomusik enthält, die urheberrechtlich geschütztes Material enthält.
  • Ein Foto, auf dem der/die Fotografierte ein Shirt mit einem urheberrechtlich geschütztem Motiv zu sehen ist.
  • Ein Statusbeitrag, der ein Zitat aus einem urheberrechtlich geschütztem Songtext enthält.

Anders als man möglicherweise annehmen könnte, sind nicht nur die großen Anbieter (Facebook, Google, …) betroffen, sondern quasi alle Anbieter, die nicht gleichzeitig jünger als drei Jahre sind, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz pro Jahr machen UND weniger als 5 Millionen NutzerInnen pro Monat haben. Während eben jene große Anbieter diese Filter verhältnismäßig leicht einbinden können, betrifft der von dem Bundeskanzleramt unterstütze Vorschlag vor allem kleine und mittlere Internetunternehmen.

Einige Abgeordnete der SPD und der CDU/CSU haben im Europaparlament im Sommer des letzten Jahres für die Reform gestimmt, in der auch die Upload-Filter implizit vorhanden sind. Während diese Abgeordnete nicht an den Koalitionsvertrag gebunden sind, ist dies bei der Bundesregierung ausdrücklich der Fall.

Wie aus Hintergrundgesprächen zu hören war, soll Angela Merkel in den letzten Wochen persönlich das Zepter des Handelns in die Hand genommen haben. So soll in enger Absprache mit dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron ein Deal entstanden sein, der auch die Zusage zu den Upload-Filtern enthält. In den Trilog-Gesprächen wird sich also Deutschland explizit für Filter einsetzen, die in einem neuen „Kompromiss“-Papier (PDF) verankert sind. Angela Merkel trägt nun die Verantwortung für diese Filter. Wir fordern sie und die Bundesregierung auf, den Koalitionsvertrag zu beachten und nicht vertragsbrüchig zu werden. 

Wir sind entsetzt und enttäuscht. Wenn der Koalitionsvertrag gut ein Jahr nach der Unterzeichnung durch die Bundeskanzlerin nach Belieben um 180 Grad geändert wird, was für einen Sinn macht es dann noch, Positionen schriftlich festzuhalten?

Laura-Kristine Krause und Henning Tillmann
Co-Vorsitzende von D64

D64-Neujahrsempfang 2019

Wir laden herzlich ein zum traditionellen

Neujahrsempfang 2019 von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.

am 20. Februar 2019 um 19 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr)

in die Kalkscheune, Johannisstraße 2 in Berlin Mitte.

Anmelden für den Neujahrsempfang könnt ihr euch bis zum 13. Februar hier.

Euch erwartet ein vielfältiges Programm mit einer Keynote von Andrea Nahles, einem Panel zur Europawahl 2019 und der Gestaltung von Digitalpolitik auf EU-Ebene mit spannenden Gästen und natürlich einem anschließenden Buffet.

Weitere Informationen findet ihr auf der Seite der Anmeldung

D64 unterstützt die Initiative „Public Money? Public Code!“

Die Initiative „Public Money? Public Code!“ der Free Software Foundation Europe (fsfe) fordert rechtliche Grundlagen, damit mit öffentlichen Mitteln entwickelte Software verpflichtend unter einer quelloffenen Lizenz veröffentlicht wird. Bund, Länder und Kommunen sollen ebenso – wo möglich – Open Source Software einsetzen.
Darüber hinaus soll gelten, dass wenn neue Software selbst entwickelt oder beauftragt wird, diese Software unter einer quelloffenen Lizenz veröffentlicht werden muss.

D64 unterstützt den Grundsatz, dass von der Allgemeinheit finanzierte Projekte auch der Allgemeinheit zugute kommen müssen.
Zudem können durch quelloffene Lizenzen Kosten reduziert werden, weil ähnliche Anwendungen nicht immer wieder neu programmiert werden müssen. Bei größeren Projekten können durch Zusammenarbeit unterschiedliche Ideen und Blickwinkel zusammengeführt werden. Die Unterstützung quelloffener Software fördert somit Innovation und die Unabhängigkeit von einzelnen Softwarefirmen.

Für D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt sind diese Ziele von grundsätzlicher Bedeutung und verdienen Unterstützung.

D64 schließt sich deshalb gerne der Initiative „Public Money? Public Code!“ an und unterzeichnet den offenen Brief an Abgeordnete in ganz Europa.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Initiative unter publiccode.eu zu finden.

Datensicherheit ist nicht neu: Das Bundesinnenministerium muss seiner Verantwortung gerecht werden

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. fordert die Bundesregierung auf, die in der vergangenen Woche bekannt gewordene Veröffentlichung von privaten Daten von Politikerinnen und Politikern und Prominenten zum Anlass zu nehmen um das Thema Datensicherheit wieder zu priorisieren.

Am vergangenen Freitag wurde bekannt, dass über Wochen hinweg sensible Informationen von Politikerinnen und Politikern und Prominenten im Internet veröffentlicht wurden. Diese Daten stammen mutmaßlich nicht aus einem professionellen Hack, sondern aus Angriffen auf wenig geschützte private Accounts. Diese passieren in Deutschland tagtäglich und stellen jedes Mal eine intensive Verletzung der Privatsphäre der Betroffenen dar.

Dass Bundesinnenminister Horst Seehofer sich seit Freitag nicht geäußert hat führt nur zu weiterer Unsicherheit. D64 hält die Bundesregierung dazu an, verstärke Informationsarbeit und Sensibilisierung für Datensicherheit & Datenschutz zu leisten. Ein Beispiel hierfür ist das D64 1×1 der IT-Sicherheit.

Vereinzelte Angriffe auf die persönlichen Accounts waren dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits wochenlang bekannt. Hier muss aufgeklärt werden, wieso ein schnelleres Handeln der Ermittlungsbehörden nicht erfolgte. Ferner ist das Bundesministerium des Innern (BMI) aktuell dem BSI gegenüber weisungsbefugt. Dieses kann damit in die Situation kommen, Sicherheitslücken nicht dem Hersteller melden zu können, weil diese Sicherheitslücke von einem Nachrichtendienst o.ä. genutzt wird. Hier wird IT-Sicherheit durch das gezielte Beibehalten von Sicherheitslücken, beispielsweise zum Zwecke der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), gefährdet. Dies schwächt die IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger und macht echte Datensicherheit unmöglich. Notwendig ist deshalb, das BSI ähnlich den Datenschutzbehörden unabhängig aufzustellen.

D64 fordert außerdem, dass konsequent gelten muss: Wird eine Sicherheitslücke gefunden, muss sie gemeldet werden! Dies gilt insbesondere auch für staatliche Behörden. Statt wirkungslose digitale Gegenschläge (Hackbacks) zu fordern, muss die Bundesregierung der Datensicherheit obere Priorität einräumen.

Außerdem stehen Betreiberinnen und Betreiber großer Dienste der vernetzten Gesellschaft umso stärker in der Pflicht, die Daten der Nutzerinnen und Nutzer besser abzusichern. Ein einseitiges Abwälzen der Verantwortung auf die Nutzerinnen und Nutzer lehnt D64 ab. Stattdessen sollen größere Anbieter von Kommunikationsdiensten verpflichtet werden, Sicherungsmaßnahmen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung obligatorisch anzubieten.

Datenschutz und Datensicherheit sind Standortvorteile Deutschlands. D64 appelliert an die Bundesregierung, diese spätestens zu diesem Anlass wieder in den Vordergrund zu stellen.