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Wir speichern nicht - Weitere Informationen hier...

Zivilgesellschaft zu ePrivacy: Keine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür! (30.11.2018)

 16 Organisationen und Verbände warnen die Bundesregierung in einem Offenen Brief davor, die laufende ePrivacy-Reform „als Instrument zur Erweiterung der polizeilichen Befugnisse und zur Aushebelung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs“ zur Vorratsdatenspeicherung zu nutzen und die Reform auf die lange Bank zu schieben. 

 
Stopp der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung nicht verzögern! (31.08.2018)

Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof zu einer Änderung seiner Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung bewegen. Dies geht aus einer Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hervor, die unter anderem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Digitalcourage initiiert wurden.[1] Dazu erklärt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

 
"Das ist #Spahnsinn" - Datenschützer kritisieren die Pläne von Gesundheitsminister Spahn (20.8.18)

Seit wenigen Tagen liegt ein Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vor. Datenschützer und Patienten sind alarmiert: "Bundesgesundheitsminister Spahn will eine auf zentralen Servern liegende ‚elektronische Patientenakte‘ mit Zugriff sowohl über die Gesundheitskarte und ihre Telematikinfrastruktur, als auch über das Internet." erklärt Dr. Silke Lüder vom Bündnis "Stoppt die E-Card". "Das bedeutet eine gigantische Sammlung sensibler Daten auf einem zentralen Server - für Datendiebe ein extrem attraktives Ziel mit hohem finanziellen Wert. Patienten, deren Daten dort gespeichert werden, werden quasi enteignet", ergänzt Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin von "Digitale Gesellschaft".

 
Neue Bevollmächtigte für Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (21.08.2018)

Ende 2016 haben wir Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Vor wenigen Wochen ist unser Anwalt Meinhard Starostik verstorben. Das hat uns sehr getroffen. Denn mit Meinhard haben wir nicht nur unseren Anwalt, sondern auch einen guten Freund verloren.

Wir haben eine neue rechtliche Vertretung organisiert. Mit Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp und Prof. Dr. Frank Josef Braun haben wir zwei Juristen gefunden, die als Hochschullehrer für Öffentliches Recht und Staatsrecht fachlich und standesrechtlich qualifiziert sind, unsere Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht zu übernehmen. Beide sind Teil des rechtsphilosophischen Diskurses, bereits in der Materie bewandert und haben auch schon zu dem Thema veröffentlicht. Wir sind überzeugt, dass die beiden Meinhards Verfassungsbeschwerde ganz in seinem Sinne gut durchkämpfen werden.

 
Nachruf auf Meinhard Starostik: Die Ohnmächtigen gegen die Mächtigen vertreten (12.06.2018)

 Am 12. Juni 2018 verstarb Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Verfassungsrichter des Landes Berlin, nach schwerer Krankheit im Alter von 68 Jahren.

Unser Freund und Mitstreiter Meinhard Starostik hat sich bis zum letztem Atemzug für Grundrechte eingesetzt. Er war Verfassungsrichter des Landes Berlin und hat als Rechtsanwalt mehrere Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (z.B. 2010 und 2016 gegen die Vorratsdatenspeicherung, gegen die Bestandsdatenauskunft, gegen Videoüberwachung, gegen ELENA) vertreten. So hat er das erste Gesetz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu Fall gebracht. Er ist gegen die Protokollierung des Surfverhaltens anhand von IP-Adressen und gegen die Geheimhaltung gerichtlicher Schriftsätze bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Auch hat er sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen eingesetzt und mit der Verwertungsgesellschaft C3S eine Alternative zur Gema aufgebaut. Jüngst gründete er die pEp-Genossenschaft, die Werkzeuge für einfache Verschlüsselung unterstützen soll.

 
Internetnutzer fordern Schutz vor Aufzeichnung des Surfverhaltens (05.06.2018)

 Deutschlands Datenschutzbehörden sollen ein "Verbot der Zwangsidentifizierung und der massenhaften Protokollierung des Surfverhaltens im Internet" aussprechen, fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einem Offenen Brief an die Datenschutzkonferenz. Auch nach der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung müssten Internetnutzer vor einer Vorratsspeicherung und Verfolgung der von ihnen abgerufenen Internetseiten durch Seitenbetreiber geschützt bleiben. Denn sensible Daten über die Internetnutzung könnten selbst höchste Amtsträger erpressbar machen, warnt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern.

 
Verfassungsgericht stellt Europarechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung in Frage (15.1.2018)

 Das Bundesverfassungsgericht stellt in Frage, ob die verdachtslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Bewegungsdaten in Deutschland "mit den Anforderungen des europäischen Gerichtshofs ... vereinbar" ist. In einem erst jetzt bekannt gewordenen Hinweis vom 6. November[1] verweist das Gericht auf ein Urteil, mit dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2016 schwedische und britische Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung verworfen hat. Der EuGH beanstandete schon damals die Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten auch von Personen, "bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte."[2]

 
Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsspeicherung: Verfassungsgericht fordert Stellungnahme (8.1.2018)

 Die Bundesregierung soll bis März zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur verdachtslosen Sammlung aller Verbindungs- und Standortdaten (Vorratsdatenspeicherung) Stellung nehmen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

 
Danke! Vorratsdatenspeicherung ist nun einen Schritt näher am Abgrund (23.11.2017)

Viele Unterzeichner haben mitgeholfen, dass die Vorratsdatenspeicherung jetzt einen weiteren Schritt näher an ihrer politischen Abschaffung ist. Herzlichen Dank, dass Sie unseren Appell gegen die Vorratsdatenspeicherung an die Jamaika-Verhandlerinnen und -verhandler mit unterschrieben haben!

Erst kurz vor Ende der Jamaika-Sondierungen haben CDU und CSU schließlich dem Druck und den Argumenten nachgegeben. Das kaum Vorstellbare ist passiert: Die Union hat ihren sinnlosen Grabenkampf für die Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung in den Jamaika-Sondierungen aufgegeben – das ist die neue, erkämpfte Sachlage! [1]

 
Werden Sie aktiv!

Das können Sie gegen die drohende Vorratsdatenspeicherung unternehmen:

 
5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung

Nach dem "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht" von CDU, CSU und SPD soll spätestens ab 1. Juli 2017 zehn Wochen lang nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. In Verbindung mit anderen Daten wird auch die Internetnutzung nachvollziehbar.

 Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Bislang durften Telekommunikationsanbieter im Grundsatz nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten und Internetkennungen nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen konnte eine Speicherung zudem weitgehend vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten vor Erfassung beseitigt die Vorratsdatenspeicherung.

Wo liegt das Problem?

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Sie wird von 54% der Bürger abgelehnt.

Unter der neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung werden wir alle leiden:

  • Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung und widerspricht der europäischen Grundrechte-Charta.
  • Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Insbesondere der Quellenschutz von Journalisten ist gefährdet, da ihre Quellen keinen Schutz vor dem Datenabruf genießen. Desweiteren kriminalisiert der ebenfalls neue Straftatbestand der "Datenhehlerei" die Arbeit von investigativen Journalisten und Bloggern.
  • Vorratsdatenspeicherung setzt Menschen dem Risiko des kriminellen Missbrauchs ihrer Daten aus – zum Beispiel durch Identitätsdiebstahl oder Erpressung. Der Grund: Die Sicherheit solch riesiger Datenmengen kann nicht garantiert werden. Erst recht nicht nach dem NSA-Skandal.
  • Vorratsdatenspeicherung erhöht für die Wirtschaft das Risiko von Industriespionage.
  • Nach den Enthüllungen Edward Snowdens rechnen viele Bürger damit, dass Geheimdienste oder andere Behörden die gespeicherten Daten mitlesen. Das schüchtert ein und kann dazu führen, dass Menschen nicht mehr politisch aktiv werden. Menschen können sich dazu genötigt sehen, ihre Meinung für sich zu behalten, weil sie vermuten, dass ihnen sonst die Einreise in andere Länder, eine Arbeitsstelle oder anderes verweigert wird.
  • Die Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Die Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Die Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen, die weiterhin spurenlos genutzt werden können.
Siehe auch die kritischen Berichte der Fernsehmagazine Frontal 21, ZAPP (1, 2, 3) und nano (Videos).

Aktueller Stand

Das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist in Kraft. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen es 2017 als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta bezeichnet hat, hat die Bundesnetzagentur erklärt, die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zum rechtskräftigen Abschluss nicht durchzusetzen. Seither haben viele Telekommunikationsanbieter erklärt, auf die Umsetzung zu verzichten.

 

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