Unterbach/Eller - Im geiste Gustav Landauers, die „Freie Erde“ in Düsseldorf

Quelle: RP-Online

Unterbach/Eller: Freie Erde
Richtfest für das Haus der Anarchisten 1921. Das Experiment „Freie Erde“ sorgte in Düsseldorf gerade in der Künstlerszene für großes Interesse. FOTO: privat/Josefine Müller
Unterbach/Eller. 1921 besetzte eine Gruppe von Anarchisten ein Stück Land im Eller Forst und versuchte dort ihren Traum von einer antikapitalistischen Welt zu verwirklichen. Das Experiment scheiterte, das Haus blieb aber mehr als 50 Jahre stehen.
Von Marc Ingel

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rp-online - Der frühe Tod des Anton Rosinke

Vennhausen. Der Schmied war eine schillernde Figur im Widerstand gegen die NS-Diktatur. Seine Heimat: die Siedlung Freiheit in Vennhausen. Von Marc Ingel

Was bleibt ist die Erinnerung, und die ist positiv. Es ist nicht immer das große Ganze, sondern es sind oft die Kleinigkeiten, die eine Rolle spielen. Wie jetzt bei der Verlegung eines Stolpersteins für Anton Rosinke vor seinem alten Wohnhaus an der Friedrich-Engels-Straße 14. Dabei kam der Nachbar aus Nummer 12 heraus und erzählte lebhaft, wie kinderlieb Rosinke gewesen sei. Er schilderte eine typische Situation: „Die Kinder der Siedlung Freiheit spielten laut auf der Straße, und Anton nahm sie vor dem Zorn der Erwachsenen, die sich durch den Lärm gestört fühlten, in Schutz.“ So etwas vergisst man nicht.

Anton Rosinke wurde am 14. Februar 1937 in der Gestapohaft am Jürgensplatz, vier Wochen nach seiner Festnahme, totgeschlagen. Er und sein Schwiegersohn, Ernst Binder, waren Anarcho-Syndikalisten.

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Zwei kurze Berichte: - Stolperstein und Sommerfest

Ein Stolperstein für Anton Rosinke

Am Freitag, dem 07.07.2017, wurde in der ….. der Siedlung „Freiheit“, ein Stolperstein für den Anarchosyndikalisten Anton Rosinke ein Stolperstein verlegt. Dieser Stolperstein ist Düsseldorfs erster (!) Stolperstein für einen Anarchosyndikalisten und gleichzeitig ist es der 300. Stolperstein der in Düsseldorf verlegt wurde. Zusammen mit mittlerweile mehr als 60.000 Stolpersteinen die europaweit verlegt wurden, ist auch der Stolperstein für Anton Rosinke Teil eines gigantischen, dezentralen und vergänglichen Kunstwerkes.

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Finger weg vom Streikrecht - Eine Niederlage am BVerfG - „Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar“

Kommentar
An dieser Stelle nur ein kurzer Kommentar von uns – eine genauere Analyse folgt später, wenn wir die Urteilsbegründung eingehend studiert haben.

Obwohl das BVerfG selbst davon spricht das das die „Regelung zur Verdrängung eines Tarifvertrags im Kollisionsfall in die Koalitionsfreiheit ein greift“ Hat es doch das Gesetz als solches erst ein mal gebilligt. Unserer Meinung nach hat es sich aber nicht um die eigentlichen Fragen gekümmert. Und da wo es das getan hat, diese ganz offensichtlich nicht berücksichtigt.
Denn auch wenn das Gesetz zur Tarifeinheit (TEG) Formal nichts zum Streikrecht sagt, wird es doch, falls es zu Streiks kommen sollte, diese evtl. starkt beeinflulssen. Wir sagen „sollte es zu Streiks kommen“ – denn in der BRD stehen, dank der Arbeitsgerichte und der der dort herrschenden Meinung das Streiks nur legitim sind zur Erreichung von Tarifpolitischen Zielen immer unter der Gefahr für illigitim erklärt zu werden. Erschwert auch noch dadurch, das der Streik laut herrschender meinung nur die „Ultima Ratio“ – also das allerletzte Mittel sein soll. Wenn nun also kleinere Gewerkschaften mit ihren Tarifpolitischen Zielen in Konkurrenz zu größeren Gewerkschaften stehen, dann kann nun sowohl die großere Gewerkschaft, also auch der Boss zum gericht ziehen und den Streik für unzulässig erklären lassen. Das geht dann ggf. weil der (angestrebte) Tarifvertrag (TV) der kleinere Gewerkschaft eh nicht zur Geltung kommen würde, da ja der TV der größeren gelten würde. Außerdem ist es ja gerade Ziel des Tarifeinheitsgesetztes die „Streikwut“ zu brechen – die Belegschaften zu Befrieden und die „Ordnung“ herzustellen, bzw zu erhalten.
Unserer Meinung nach hilft nun nur noch eines:
STREIK – Streik bei jeder Gelegenheit, am besten immer unbefristet und ohne jede Ankündigung. Dabei sollten zwei Forderungen immer Gebetsmühlenartig mit aufgenommen werden:
(1) Der verzicht der Arbeitgeber UND der anderen Gewerkschaften im Betrieb das TEG an zu wenden
(2) Die Arbeitgeber und die anderen Gewerkschaften dazu zu verpflichten auf den Gesetzgeber in sofern ein zu wirken das das Gesetzt ersatzlos gestrichen werden muss.

AG Finger weg vom Streikrecht der FAUD

 

Pressemitteilung Nr. 57/2017 vom 11. Juli 2017

Urteil vom 11. Juli 2017
1 BvR 1571/15, 1 BvR 1477/16, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1588/15

Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Auslegung und Handhabung des Gesetzes muss allerdings der in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen; über im Einzelnen noch offene Fragen haben die Fachgerichte zu entscheiden. Unvereinbar ist das Gesetz mit der Verfassung nur insoweit, als Vorkehrungen dagegen fehlen, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt werden. Der Gesetzgeber muss insofern Abhilfe schaffen. Bis zu einer Neuregelung darf ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt ist, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Das Gesetz bleibt mit dieser Maßgabe ansonsten weiterhin anwendbar. Die Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2018 zu treffen.

Die Entscheidung ist teilweise mit Gegenstimmen ergangen; zwei Mitglieder des Senats haben ein Sondervotum abgegeben.

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»Herrschaftsfreie Gesellschaften werden nicht mehr geleugnet« - Ein Gespräch mit Hermann Amborn. Über einen Irrtum von Jürgen Habermas, Fehler sozialistischer Modernisierung in Südäthiopien und die Rückkehr anarchistischer Traditionen

junge Welt 08.07.2017 / Wochenendbeilage / Seite 1 (Beilage)

Thomas Wagner

In Ihrem im vergangenen Jahr erschienenen Buch »Das Recht als Hort der

African Anarchism – By Sam Mbah & I.E. Igariwey

Aber sie stimmt. Als Ethnologe habe ich herrschaftsfreie Gesellschaften am Horn von Afrika kennengelernt, im Zuge längerer Feldforschungen im südlichen Äthiopien und im nördlichen Kenia. Auch durch Erlebnisse mit meinen Kontaktpersonen bin ich auf die Spur des Anarchismus gebracht worden. In Äthiopien gibt es eine große Anzahl von egalitären Ethnien. Man kann diesbezüglich eine Grenze zwischen dem Norden und dem erst um die Wende des 19. zum 20. Jahrhundert vom Kaiserreich eroberten Süden ziehen. Im Süden gibt es die große Gruppe der Oromo. Von nahezu 100 Millionen Einwohnern Äthiopiens gehören zwischen 40 und 45 Millionen den Oromo und den ihnen verwandten Gruppen an, zu denen ich die von mir untersuchte Burji-Konso-Gruppe zähle. Das ist ein mehr als 300.000 Menschen umfassendes Konglomerat von 15 Ethnien in Südwestäthiopien.

Welche Form der Wirtschaft betreiben diese Gruppen?

Die größte Oromo-Untergruppe in Südäthiopien sind die Borana. Sie betreiben Viehwirtschaft mit einem Einschlag von Hirtennomadismus. Sie bewohnen ein Gebiet, das bis runter an den Äquator reicht, nach Kenia und nach Somalia hinein. Sie gehören sicher zu den am stärksten herrschaftsfrei organisierten Gruppen. Die Burji-Konso hingegen sind eine Bevölkerung von sesshaften Bergbauern.

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DRK Soziale Dienste: - Unversöhnlich

Die Weichen früh auf Konflikt gestellt

Wie eine „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit dem Betriebsrat vom Arbeitgeber auch ausgelegt werden kann, konnten Interessierte am 06.07.2017 im Arbeitsgericht Hannover erleben. Die DRK-Soziale Dienste in der Region Hannover gGmbH, vertreten durch Frau Allgeier und Anwältin Dr. Rasche, wollten hier feststellen lassen, dass die Betriebsratswahl im November 2016 nichtig gewesen sei. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich.

Bild: Sitz des DRK Hannover. – Foto: Jens Kammradt

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VIO.ME vor Entscheidung: - Solidaritätserklärung unterzeichnen !

Der in Eigenregie und Selbstverwaltung produ- zierende Betrieb VIO.ME, seit dem letzten Jahr als Sozialkooperative anerkannt, ist erneut in akuter Gefahr. Seit dem 29. Mai ist ein Konkursverwalter durch Gerichtsentscheid berechtigt, im Auftrag der Eigentümerfamilie alle beweglichen Vermögens- gegenstände auf dem Betriebsgelände zu erfassen und unmittelbar an beliebige Interessenten zu veräußern. Er hat Zugriff auf sämtliche beweglichen Güter, auf den Maschinenpark und Werkzeuge, auf Rohstoffe und Produkte, auf die den Arbeitern gespendeten Fahrzeuge, aber auch auf Einrichtungen und Geräte der Zweigstelle der Sozialklinik, die sich im Betrieb befindet, ebenso auf das Lager mit Hilfsgütern für Flüchtlinge.  Mit dem Einsatz von Polizeigewalt ist zu rechnen.

INFO & PETITION HIER

„Riders Unite!“ - - Erfolgreiche #Deliverunion-Fahrraddemonstration

„Riders Unite!“ - Erfolgreiche #Deliverunion-FahrraddemonstrationAm Mittwoch, den 28. Juni 2017 protestierten die Fahrer_innen der Essenslieferdienste Foodora und Deliveroo mit einer großen #Deliverunion-Fahrraddemo quer durch Berlin für bessere Arbeitsbedingungen.

Mit den Sprechchören „The riders united will never be divided“ und „Foodora, Deliveroo – shame on you!“ setzen sie ein lautstarkes Zeichen gegen Ausbeutung und Auslagerung des unternehmerischen Risikos auf die Arbeiter_innen. Während es durch den öffentlichen Druck endlich gelang, Foodora an den Verhandlungstisch mit der FAU Berlin zu bringen, blockiert Deliveroo weiter die Kommunikation mit der FAU Berlin.

Fachkräftemangel: - Engpass nutzen!

Vor acht Jahren skizzierte die GGB Hannover längst auch die Chancen, die der allseits prognostizierte Fachkräftemangel in der Pflege mit sich bringen wird.[1] Gesetzt den Fall, sie werden auch genutzt! Doch die Zentralgewerkschaften, die bislang maßgeblich die Verhandlungen über die Arbeits- und Entgeltbedingungen mit den Arbeitgebern führen, hinken bis heute den Entwicklungen im immer gleichen Trott hinterher. Und lassen auch nicht erkennen, die Probleme einmal grundlegend anders angehen zu wollen. Sie bleiben in ihrer Systemlogik gefangen. Anders die GGB. Argumentative Schützenhilfe erhielt die Basisgewerkschaft nun von unerwarteter Stelle.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, zu deren Kerngeschäften u.a. die Unternehmensberatung gehört, kam in einer unlängst vorgelegten Studie zu dem Schluss, dass der Fachkräftemangel zu einer „Verschiebung von Marktmacht weg vom Arbeitgeber hin zum Arbeitnehmer“ führe. Und letztere dadurch „stärker als in der Vergangenheit seine Bedingungen für eine Beschäftigung durchsetzen“ könne. [2]

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