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]]>Im Frühjahr zerrte der stellvertretende Vorsitzende der rechtsextremen Partei „Pro NRW“, Kevin Gareth Hauer, den linken Provider Blogsport vor Gericht. Dieser habe sich geweigert, Fotos entfernen zu lassen, die Hauer mit erhobenem rechten Arm bzw. posierend mit einem großformatigen Hitlerbild zeigen. Im Sommer erklärte die vierte Zivilkammer des Landgerichts Essen die Veröffentlichung des einen der zwei streitigen Fotos aufgrund seines Alters und privaten Charakters für unverhältnismäßig, die des zweiten aber für zulässig. Es sei von „erheblichem öffentlichen Interesse“, dass sich Wähler*innen und interessierte Internetnutzer*innen von den rechten Überzeugungen des Gelsenkirchener Stadtrats auch weiterhin ein „Bild“ machen könnten.
Gegen den Beschluss, der eine Teilung der Kosten des Verfahrens vorsieht, hat der Rechtsbeistand des Klägers nun Beschwerde eingelegt. Das Gericht habe es versäumt, Hauers angebliche Urheberrechte an den Fotos zu würdigen. Damit droht das Verfahren in die zweite Instanz zu gehen. Wir informieren bei Getränken kurz über die Hintergründe des Rechtsstreits, die Hetze von Pro NRW gegen Minderheiten wie Roma, Homosexuelle und Muslime sowie die notorischen Versuche der Partei, über den Klageweg ihren neofaschistischen Hintergrund zu kaschieren.
SAMSTAG, 11. Oktober 2014, 20 Uhr
Stadtteil- & Infoladen LUNTE in Neukölln
Weisestr. 53, Nähe U-Bhf. Boddinstr. (U8)
Im Mai hatte der stellvertretende Vorsitzende der rechtsextremen Partei „Pro NRW“, Kevin Gareth Hauer, Klage gegen Blogsport eingereicht. Der Provider hätte sich geweigert, zwei Fotos entfernen zu lassen, die seine Persönlichkeitsrechte verletzen. Auf dem einen posiert Hauer in einem Verbindungshaus mit einem großformatigen, gerahmten Hitlerbild. Das andere zeigt ihn mit emporgerecktem Arm in einer Position, die an den „deutschen Gruß“ erinnert.
Für das Foto, das Hauer mit erhobenem rechten Arm zeigt, war hierbei die Behauptung ausschlaggebend, dass es bereits 15 Jahre alt sei. Außerdem präsentiere es den Kläger in privater, geringwertig wirkender Umgebung ohne Oberbekleidung. Nach Einschätzung der Kammer sei es ohne Wissen und Wollen des Abgebildeten ins Internet gelangt. Der mit der Wiederveröffentlichung verbundene Einbruch in seine persönliche Sphäre verletze somit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Anders sei es jedoch mit dem zweiten Bild bestellt, aus welchem inhaltlich hervorgehe, dass es der Kläger „noch 2008 für angemessen“ hielt, in Dritten zugänglichen Räumen ein großformatiges Foto von Adolf Hitler in die Kamera zu halten. Aufgrund von Hauers Kandidatur zum Europaparlament müsse es dem interessierten Wähler und Internetnutzer ermöglicht bleiben, sich über die politische Einstellung des Kandidaten ein „Bild“ zu machen. Hierbei sei zum Nachteil des Klägers auch zu berücksichtigen, dass seine Partei „Pro NRW“ als rechtsextrem beurteilt wird, weshalb das Foto als politische Aussage von „erheblichem öffentlichem Interesse“ sei.
Blogsport kommt aufgrund des Beschlusses mit Kosten von etwa 1.500 Euro aus dem Verfahren. Für den Kläger Kevin Gareth Hauer fallen zusätzlich noch die Gebühren des von ihm zurückgezogenen einstweiligen Verfügungsantrags an – insgesamt etwa 2.500 Euro.
Wir bedanken uns für die Unterstützung des Hartmut-Meyer-Archivs bei den Recherchen zum Fall sowie bei der Roten Hilfe für die Einrichtung des Spendenkontos: blogsportsoli.noblogs.org
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