Protestkundgebung vor der Deutsche Wohnen AG // Freitag, 02.06.17 // 11 Uhr

Quelle: http://deutsche-wohnen-protest.de/

02.06.2017 (Freitag) /// 11 Uhr

Ort: Mecklenburgische Str. 57, Berlin-Charlottenburg

Das Wohnen zu bezahlbaren Preisen in Berlin ist bedroht!

2004 hat der damalige SPD-PDS-Senat ganze Siedlungen, die bis dahin zum sozialen Wohnungsbau gehörten, privatisiert. Diese fatale Fehlentscheidung führte dazu, dass seitdem börsennotierte Konzerne wie die Deutsche Wohnen AG diese Gebäude im großen Stil aufkaufen konnten und es immer noch tun!

Die DW AG ist der größte private Wohnungseigentümer in Berlin und besitzt derzeit fast 110.000 Wohnungen. Ihre Renditestrategie ist eine aggressive Mietsteigerungspolitik. Modernisierungsmaßnahmen werden vorgenommen, die nicht die Wohnqualität für uns MieterInnen erhöhen sollen, sondern lediglich der Profitmaximierung dienen. Die Bestandspflege und längst fällige Instandhaltungsmaßnahmen der Gebäudekomplexe werden vernachlässigt. Es wird aber energetisch modernisiert- denn diese Kosten können ja auf die Miete umgelegt werden! Hochgiftige und leicht entzündliche Baustoffe sollen auf die Fassaden aufgebracht werden, die auf den somit hermetisch abgeschirmten Gebäuden allenfalls Schimmelbildung hervorrufen, aber nicht zu der versprochenen Einsparung an Energiekosten führen.

Die DW ignoriert zudem den Mietspiegel und stellt überhöhte Betriebskosten in Rechnung. Die Verdrängung von uns BestandsmieterInnen gehört zur Geschäftsstrategie. Doch wo sollen wir MieterInnen noch hinziehen? Denn die Profitmaximierungsstrategie der DW ist nur ein Beispiel für die Auswirkungen der mietenpolitischen Entwicklung in Berlin, wo systematisch preisgünstigere Alternativen zerstört werden.
Doch längst schauen wir MieterInnen diesem Treiben nicht mehr untätig zu! Wir lassen uns nicht verdrängen! Deswegen haben wir in zahlreichen Stadtteilen Berlins Bündnisse gegründet, um uns gemeinsam gegen die Machenschaften der DW AG zu wehren.

Wir fordern von der Politik:

  • Die Abschaffung des Gesetzes zur Energetischen Modernisierung,
  • eine wirksame Mietpreisbremse,
  • den Übergang der Bestände der DW und anderer Immobilienunternehmen in die öffentliche Hand unter Mitbestimmung durch die MieterInnenschaft,
  • einen wirksamen Mileuschutz in ganz Berlin und für alle MieterInnen

Am 02. Juni will die Aktionärsversammlung der DW AG in Frankfurt am Main ihre Geschäftspraktiken verfeinern und sich an ihrem Wachstum erfreuen. Dem werden wir hier in Berlin mit lautstarkem Protest begegnen!
Daher versammeln wir MieterInnen uns ebenfalls am 02. Juni um 11.00 Uhr vor dem Verwaltungsgebäude der DW AG zu einer Kundgebung, um ein Zeichen zu setzen und auf unsere Forderungen aufmerksam zu machen. Gemeinsame Anreise etc. (wird vorbereitet bzw. diskutiert). Kommt mit Plakaten, Transparenten, Nudelsalaten und Getränken! Kommt mit FreundInnen und NachbarInnen! Wir MieterInnen sind Berlin!

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Carnival of Subculture #6 – 03.06.2017

Aufruf an Projekte, Kollektive, Einzelpersonen…
Für eine solidarische Stadt!

Seit Jahren bestimmen Investoren und ihre Profitinteressen die Entwicklung Berlins. Bei der Wahl im Oktober sind Linke und Grüne für eine andere Politik angetreten. Doch bisher ist der Verdrängungsdruck für MieterInnen und nichtkommerzielle Projekte geblieben, immer noch begünstigt die herrschende Politik Profit mehr als sozialen Zusammenhalt. Trotz vieler Proteste findet Stadtpolitik immer noch mittels Räumungen und Polizeigewalt statt.
Wir treten ein für den Erhalt selbstbestimmter Wohn- und Freiräume, gegen Rassismus und Homophobie, für Solidarität besonders mit den Refugees und rufen alle auf, sich an der Demo am 03.06.2017 zu beteiligen. Der schon seit sechs Jahren stattfindende CARNIVAL OF SUBCULTURE bietet eine Chance, die Vielfalt der Initiativen zu zeigen und sich miteinander zu vernetzen.

Am Samstag den 03.06.2017 gibt es wieder einen Carnival of Subculture

Anders als in den letzen Jahren gibt es nach der Demo kein Strassenfest mehr vor der Köpi. Diesmal gibt es eine Kundgebung!
Auf Kundgebungen sind keine festen Stände erlaubt, daher sollten auf der Demo möglichst viele Wagen mitfahren (kleine, große, per Hand oder Fahrrad, egal), die dann vor der Köpi Ihre Projekte vorstellen können, Aktionen, Theater, Beiträge was auch immer…

Demo, Kundgebung und COS-Abschlussparty

Wir werden um 15 Uhr an der Frankfurter Allee Ecke Silvio-Meier-Str. auf Höhe des U-Bahnhofs Samariterstrasse mit der Demo starten. In der Demo werden zwei mobile Bühnen mitfahren, die uns mit politischen Text- und Musikbeiträgen (diverse Bands auf mobilen Bühnen) unterstützen. Das Ziel wird die Köpi sein. Wir werden weiter bis zum Görlitzer Bahnhof laufen und von dort in die Manteuffelstrasse einbiegen, um auf einer Zwischenkundgebung unsere Solidarität mit dem von Räumung bedrohten M99 zu zeigen.

Auch während der politischen Kundgebung wird unser Protest von Bands musikalisch unterstützt. Anschließend wird in der Köpi dann die COS Abschlussparty stattfinden.

Die Idee ist es einen möglichst großen Demoumzug zu machen, deshalb dieser Aufruf, Euch zu überlegen, ob ihr was machen könnt /wollt, um gemeinsam raus auf die Straße zu gehen und den gierigen Geldgeiern zu zeigen dass es auch anders geht!  Dass wir hier sind und bleiben!

Mitmachen!

Wir rufen alle Gruppen und Initiativen, die unsere Ziele teilen, auf, sich an der Demo, der Kundgebung und der Abschlussparty zu beteiligen. Organisiert Wagen und Fußgruppen! Wir brauchen OrdnerInnen für die Demo, zur Kundgebung und viele AktivistInnen, die bei der Abschlusskundgebung mitwirken. Tragt mit Redebeiträgen dazu bei, dass Probleme benannt und angegangen werden und ruft in Euren Projekten zur Teilnahme auf!

Informationen und Kontakt unter: http://cos4u.org/

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Hat Andrej Holm gelogen? – Ein Faktencheck

Einleitung

Nach der Bestellung von Andrej Holm als Staatssekretär für Wohnen in Berlin wurde intensiv über seine fünfmonatige Tätigkeit in den Jahren 1989/90 beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und seinen Umgang damit diskutiert. Ein von ihm im Zuge seiner Anstellung an der Humboldt-Universität zu Berlin vorgeblich falsch ausgefüllter Fragebogen ist zum Gegenstand einer zum Teil aufgeregt geführten Debatte in Tageszeitungen, Politik und sozialen Medien geworden. In diesen Debatten haben viele Vermutungen, Behauptungen und Vorwürfe eine Eigendynamik erhalten und sich zu dem Bild verfestigt, Andrej Holm sei nicht offen mit seiner Stasivergangenheit umgegangen. Von Lügen, arglistigen Täuschungen und Erinnerungslücken ist die Rede. Doch stimmt das überhaupt?

Ein F.A.Q. der AG #holmbleibt-Recherche
Kerstin Meyer, Elske Rosenfeld, Enrico Schönberg


Hat Andrej Holm seine Zugehörigkeit zur Stasi verschwiegen? Hat er dazu falsche Angaben gemacht?

Nein. In der öffentlichen Debatte setzt sich bisweilen die Meinung fest, dass Andrej Holm seine Zugehörigkeit zur Stasi verschwiegen oder vertuscht habe. Dies entspricht nicht den Fakten.
Unstrittig und gut dokumentiert ist, dass Andrej Holm seit den 90ern offen mit seiner ehemaligen Zugehörigkeit zur Stasi umgeht, sowohl in seinem persönlichen und beruflichen Umfeld wie auch in der Öffentlichkeit.
Weiterhin unstrittig ist auch, dass Andrej Holm beim Ausfüllen des Fragebogens der Humboldt Universität im Jahr 2005 seine ehemalige Zugehörigkeit zum MfS (unter Frage 2.4 im Fragebogen) ausdrücklich angegeben und mit einem zusätzlichen Verweis (unter Frage 2.1 im Fragebogen) bekräftigt hat.
Die öffentliche Debatte drehte sich faktisch um die Frage der begrifflichen Einordnung seiner Zugehörigkeit. Holm hat seine fünfmonatige Zugehörigkeit zum MfS nicht als hauptamtliche Tätigkeit für das MfS, sondern als Wehrdienst und begonnene Ausbildung beim MfS bezeichnet.

1.1 - Unstrittig ist, dass Andrej Holm seit den 90ern offen mit seiner ehemaligen Zugehörigkeit zur Stasi umgeht, sowohl in seinem persönlichen und beruflichen Umfeld wie auch in der Öffentlichkeit. In einem Interview aus dem Jahr 2007 mit der taz legt er beispielsweise nicht nur seine Ausbildungszeit beim MfS offen. Er weist auch darauf hin, dass er sich von anderen Wehrdienstleistenden unterschied, da er “später für die Staatssicherheit arbeiten wollte.” In diesem Interview aus dem Jahr 2007 beschreibt er auch den genauen Inhalt seiner Tätigkeiten in dieser Zeit.
Quellen:
1.2 - In Interviews mit der Berliner Zeitung und der Zeit äußert sich Andrej Holm im Dezember 2016 noch einmal umfassend zu seiner Tätigkeit beim MfS, seinem familiären Umfeld, den Umständen seiner Anwerbung und der Verantwortung, die sich aus seiner heutigen Einschätzung für ihn daraus ergibt. Er beschreibt das Ministerium für Staatssicherheit als Teil eines Unterdrückungssystems und übernimmt Verantwortung für seine Beteiligung an diesem “repressiven Apparat”. Er verstehe, dass Leidtragende dieses repressiven Apparats Schwierigkeiten mit seiner Person haben.
Quellen:
1.3 - Andrej Holm hat die Nichttätigkeits-Erklärung im Jahr 2005 unterschrieben. Den genauen Wortlaut der sog. Erklärung Nichttätigkeit, findet man hier dokumentiert. Dort gibt es keine Möglichkeit, die Zugehörigkeit zum MfS anders zu qualifizieren als entweder hauptamtlich oder inoffiziell. Andrej Holm war kein Inoffizieller Mitarbeiter (IM) und sah sich mit seiner nicht abgeschlossenen Ausbildung auch nicht als hauptamtlicher Mitarbeiter. Er hat diese Frage verneint, indem er die Erklärung entsprechend unterschrieb.
Andrej Holm hat jedoch gleichzeitig mit der unterzeichneten Nichttätigkeits-Erklärung den „Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542)“ ausgefüllt und abgegeben. In diesem Formular hat er seine Tätigkeit für das MfS angegeben und sie als Wehrdienst für das MfS bezeichnet. (vgl. Frage Nummer 7)
1.4 - Die Frage 2.1 (im „Zusatzfragebogen zum Personalblatt Fin 542) "Sind Sie für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/für das Amt für nationale Sicherheit oder für eine der Untergliederungen dieser Ämter oder vergleichbare Institutionen tätig gewesen ?" beantwortete Andrej Holm zwar mit "nein". Aber er nutzte das vorgesehene Feld für Anmerkungen ("Falls Ja,in welcher Weise/Funktion?") für den deutlichen Verweis "siehe Wehrdienst" auf die darunter liegende Frage (2.4 - "Haben Sie Ihren Wehrdienst beim MfS/AfNS abgeleistet?"). Holm hat diese bejaht und um weitere Angaben ergänzt. Holm hat also seine Zugehörigkeit zum MfS unter Frage 2.4 ausdrücklich angegeben und mit einem zusätzlichen Verweis unter Frage 2.1 bekräftigt.
1.5 - Anders als in der B.Z. vom 14.12.16 kolportiert, hat er hier nicht eine harmloser klingende Anmerkung wie "nur Wehrpflicht" gemacht. Diese Angabe ist falsch zitiert und hätte lauten müssen "siehe Wehrdienst".

War Andrej Holm hauptamtlicher Stasi-Mitarbeiter?

Das ist völlig unklar, weil es unterschiedliche Einordnungen seiner begonnenen Ausbildung beim MfS gibt. Die Einordnung von Andrej Holm als „hauptamtlicher Mitarbeiter“ ist umstritten. In den Kaderakten des MfS taucht der Begriff nicht auf. Die Stasi selbst hat den Begriff nur für eine spezielle Gruppe von inoffiziellen Mitarbeitern benutzt. Ob eine kurzzeitige und nicht abgeschlossene Ausbildung mit dem Ziel einer späteren Tätigkeit für die Stasi als „hauptamtlich“ beschreiben werden kann, ist historisch nicht geklärt. Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) bewertet auch jugendliche Offiziersschüler wie Andrej Holm als „hauptamtliche Mitarbeiter“.

2.1 - Umstritten ist die Frage, ob Andrej Holm hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS war, wie es das Formular „Erklärung zur Nichttätigkeit“ bei Einstellung in den öffentlichen Dienst abfragt. Andrej Holm hatte durch die Unterzeichnung der Erklärung diese Frage verneint.
2.2 - Den genauen Wortlaut der sog. Nichttätigkeits-Erklärung , die er im Jahr 2005 unterzeichnet hat, findet man hier dokumentiert. In der öffentlichen Debatte im Dezember 2016 wurde wenig berücksichtigt, dass Andrej Holm zusammen mit der unterzeichneten Nichttätigkeitserklärung den „Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542)“ ausfüllte, wo er seine Tätigkeit für das MfS angab und sie als Wehrdienst qualifizierte. (vgl. Frage 7)
2.3 - Andrej Holm hat eine Ausbildung beim MfS begonnen und wurde nach 5 Monaten bei der Auflösung des MfS aus dem Dienst entlassen. Sein Status als „Angehöriger des MfS“ in der Zeit vom 1.9.1989 bis 31.01.1990 war seit 2007 öffentlich bekannt und sein offener und öffentlicher Umgang damit ist sogar in seinem Wikipedia-Eintrag dokumentiert. Er wurde von der Stasi als Offizierschüler geführt.
2.4 - Der Begriff "hauptamtlicher Mitarbeiter" ist an sich schon umstritten: Zu Zeiten des MfS gab es keinen einheitlichen Begriff für hauptamtliche Mitarbeiter. Die Bezeichnung "Hauptamtliche" war kein gängiger Begriff für Wehrdienstleistende in der DDR. Üblich war die Bezeichnung "Angehörige des MfS" oder "Tschekisten".

Das MfS benutzte den Begriff „hauptamtliche inoffizielle Mitarbeiter“ (HIM) für Spitzel, die vom MfS mit einer offiziellen Legende in Betriebe und Institutionen eingeschleust wurden. Sie unterschieden sich in diesem Punkt von angeworbenen „inoffiziellen Mitarbeitern“ (IM). In diesem Sinn war Andrej Holm kein „hauptamtlicher Mitarbeiter“. Auch in den Kaderakten des MfS über Andrej Holm kommt der Begriff "hauptamtlicher Mitarbeiter" nicht vor.
Quellen:
  • Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen (BStU), 2016: Hauptamtliche Mitarbeiter. Offiziere und Unteroffiziere der Stasi. Berlin / BStU

2.5 - Die heutige Verwendung des Begriffs „hauptamtliche Mitarbeiter“ wurde nach der Wende von der Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen (BStU) geprägt. Dabei werden fünf Kategorien unterschieden (BStU, 2016):

  1. Berufsoffiziere- und Unteroffiziere
  2. Unteroffiziere und Soldaten auf Zeit
  3. Offiziere im besonderen Einsatz
  4. hauptamtliche Inoffizielle Mitarbeiter und
  5. Zivilangestellte.
Der Status Offiziersschüler - als solcher wird Andrej Holm in den MfS-Akten geführt - taucht in den Kategorien der hauptamtlichen Mitarbeiter nicht explizit auf.
Quellen:
  • Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen (BStU), 2016: Hauptamtliche Mitarbeiter. Offiziere und Unteroffiziere der Stasi. Berlin / BStU

2.6 - Im Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Stasiunterlagen des Landes Thüringen aus dem Jahr 2000, heißt es: Personen, die ihren Wehrdienst im Wachregiment oder in einer Wach- und Sicherungseinheit einer Bezirksverwaltung absolviert haben, machen “keine wahrheitswidrigen Angaben […] wenn sie die Frage nach einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS im Zusammenhang mit einer Einstellung im öffentlichen Dienst verneinen.”
Quellen:
2.7 - Wolfram Pröhl, "Stasi-Auflöser" aus Dresden, erinnert daran, dass der Status eines MfS-Angehörigen vor allem denen bekannt war, die die Akten anlegten, d.h. den Abteilungen Kader und Schulung des MfS, die sowohl ‚Personalanwerbe-Abteilungen‘ als auch interne Kontrollorgane waren. Und "wir wissen es heute, weil wir diese einsehen können."
Quellen:

Wenn nicht Hauptamtlicher, welchen Status hatte Andrej Holm dann?

Andrej Holm hat im September 1989 eine militärische Grundausbildung beim MfS begonnen und wurde anschließend in der Bezirksverwaltung Berlin des MfS eingesetzt. Nach einem Jahr sollte er mit einem Volontariat beginnen und anschließend Journalistik studieren. Er hatte sich schon als Jugendlicher zu einer langfristigen Karriere beim MfS bereit erklärt. Nach seiner Wahrnehmung befand er sich in der Ausbildung zum hauptamtlichen Angehörigen des MfS.

Fazit: Andrej Holm hat eine Ausbildung beim MfS begonnen und hat mit diesem Selbstbild seinen Werdegang in öffentlichen Darstellungen, Lebensläufen und Formularen so dargestellt.

3.1 - Aus den Kaderakten geht hervor, dass Andrej Holm nach einer militärischen Grundausbildung und dem Dienst in der Bezirksverwaltung Berlin ab September 1990 ein Volontariat in der Redaktion der Jungen Welt und ab 1991 ein Journalistikstudium in Leipzig absolvieren sollte. Unumstritten ist, dass Andrej Holm also am Beginn einer mehrjährigen Ausbildung mit dem Ziel einer späteren Tätigkeit für das MfS stand. In den Kaderakten des MfS wird Andrej Holm als Offiziersschüler geführt.
3.2 - Andrej Holm beschreibt in Interviews seine Zeit bei der Stasi als Beginn der Ausbildung zu einer künftigen hauptamtlichen Tätigkeit beim MfS.
Quellen:
3.3 - Der ehemalige Bürgerkomitee-Mitarbeiter Wolfhard Pröhl bewertet Andrej Holms Selbstwahrnehmung als Auszubildender als plausibel und verweist im Interview auf die lange Ausbildungsdauer eines Offziersschülers beim MfS. Holm habe sich in einem “Ausbildungs- und nicht in einem Arbeitsverhältnis” befunden, und sich nachvollziehbarer Weise als “MfS-Azubi” verstanden.
Quellen:

Was wusste Andrej Holm über seinen Status beim MfS?

Die Kaderakten des MfS waren auch für die ehemaligen Mitarbeiter/innen geheim. Andrej Holm wusste nicht, wie das MfS ihn in den internen Kaderakten führte. In Lebensläufen und Interviews hat Andrej Holm seine fünf Monate beim MfS als eine Abfolge von Grundausbildung und Dienst in der Berliner Bezirksverwaltung dargestellt, an das sich Studium und eine spätere Tätigkeit im MfS hätte anschließen sollen. Das stimmt mit der Aktenlage überein.

Von den insgesamt fast 200 Seiten der Kaderakte hat Andrej Holm nur einen Bruchteil selbst gesehen. In den acht von ihm handschriftlich unterschriebenen Dokumenten gibt es beispielsweise sieben verschiedene Bezeichnungen seiner Dienststellung. Die Stasi war als Geheimdienst auch gegenüber den eigenen Mitarbeiter/innen konspirativ organisiert. Andrej Holm hatte keinen Einblick in die interne Aktenführung der Kaderabteilung und konnte nicht wissen, wie das MfS ihn dort führte. Die ihm bekannten Dienstbezeichnungen unterscheiden sich von der internen Aktenführung.

4.1 - Die Stasi war als Geheimdienst auch gegenüber den eigenen Mitarbeiter/innen konspirativ organisiert. Andrej Holm hatte keinen Einblick in die interne Aktenführung der Kaderabteilung. Andrej Holm hat bis zur Einsichtnahme in die über ihn geführten Kaderakten beim MfS nicht gewusst, mit welchem Status das MfS ihn dort führte. Die inzwischen veröffentlichte Akte zeigt, dass Andrej Holm während seiner Ausbildungszeit acht verschiedene Dokumente unterzeichnet hat.

In diesen gibt es sieben verschiedene Bezeichnungen für seine Stellung beim MfS:

  • „Berufsoffizier/Berufsunteroffizier“,
  • „Angestellter beim MdI“,
  • „militärischer Dienst für das MfS“,
  • „Offiziersschüler“,
  • „Angestellter MdI“,
  • „zukünftige Tätigkeit beim MdI“
  • und „Vorbereitung auf den Dienst als Offizier“.
Nach seiner Einsichtnahme in die Akten im Dezember 2016 hat er die Universität umgehend über seinen in den Kaderakten angegebenen Status als "Offiziersschüler" informiert.
Quellen:
  • Bezeichnungen seiner Tätigkeit in eigenhändig unterzeichneten Dokumenten (Die meisten Dokumente stammen aus der Zeit vor seinem Dienstbeginn am 01.09.1989). Zum Vergleich zu den von Andrej Holm unterzeichneten Dokumenten, hier die gesamte Stasi-Akte zu Andrej Holm als .pdf.

Wusste Andrej Holm, dass er keinen normalen Grundwehrdienst leistet?

Andrej Holm hat nie behauptet, dass er einen normalen Grundwehrdienst von 18 Monaten bei der NVA geleistet hat. Er hat seine militärische Grundausbildung zusammen mit sogenannten Soldaten auf Zeit abgeleistet, die sich zu einem Wehrdienst von mindestens drei Jahren verpflichtet hatten. Aus Gründen der Geheimhaltung gab es keine sichtbaren Rangunterschiede während der Ausbildung. Die Dienstbezüge von Andrej Holm als Offiziersschüler (675 Mark) unterschiedenen sich nur geringfügig von den Dienstbezügen der Wehrdienstleistenden, die sich für mindestens drei Jahre verpflichtet hatten (580 bis 630 Mark). Die Dienststellung als Offiziersschüler spielte in der Ausbildung und Dienstzeit von Andrej Holm keine Rolle und war nur den Kaderakten beim MfS zu entnehmen.

5.1 - Der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk sagt im Interview mit der taz: „Jeder, der Offizier werden wollte, wusste genau, worin der Unterschied zu einem Grundwehrdienst bestand.“ Holm habe als Offiziersschüler einen Sold von 675 DDR-Mark erhalten. „Dieser Sold war vier Mal so hoch wie ihn ein normaler Soldat erhielt. Das wusste man“. Der dahinterstehende Vorwurf der Vertuschung ist nicht gerechtfertigt, denn Andrej Holm hatte nie behauptet, dass er einen normalen Grundwehrdienst geleistet hätte.
5.2 - Laut der veröffentlichten MfS-Akten erhielt Andrej Holm monatlich 675 DDR-Mark. Beim Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ und den diesem gleichgestellten Wach-und Sicherungseinheiten (WSE) wurden jedoch ausschließlich Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (SaZ) eingestellt, die sich für einen Wehrdienst von mindestens drei Jahren verpflichtet hatten. Mit diesen hat Andrej Holm nach eigener Aussage gemeinsam die militärische Grundausbildung absolviert. Soldaten auf Zeit (SaZ) erhielten je nach Dienstgrad seit 1986 einen Sold in der Höhe von 580 bis 630 Mark. Ein gravierender Unterschied zu den Dienstbezügen als Offiziersschüler bestand nicht.

Warum hat Andrej Holm in seinen Lebensläufen und dem Fragebogen das Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ angegeben, wenn er bei einer Wach- und Sicherungseinheit (WSE) war?

Beide Einrichtungen waren militärische Einheiten des MfS mit wenigen Unterschieden. Andrej Holm hat seine militärische Grundausbildung bei einer Wach- und Sicherungseinheiten (WSE) der Bezirksverwaltung Berlin des MfS absolviert. Wegen identischer Uniformen, vergleichbarer Aufgaben, gemeinsamer Ausbildungsobjekte und der Zugehörigkeit zum MfS konnte Andrej Holm wie andere Mitarbeiter des MfS davon ausgehen, dass es sich bei der Wach- und Sicherungseinheiten (WSE) um eine Einheit des Stasi-Wachregiments „Feliks Dzierzynski“ handelte.
Die Annahme, dass die Wach- und Sicherungseinheit (WSE), bei der Andrej Holm seine militärische Grundausbildung erhalten hat, eine Einheit des Wachregiments „Feliks Dzierzynski“ war, ist aus der alltäglichen gemeinsamen Praxis der beiden Einheiten, ihrer ähnlichen politischen Bedeutung und organisatorischen Verflechtung nachvollziehbar.
Auch in der Aufarbeitung der Geschichte des MfS durch die BStU wird die Zugehörigkeit zu Wach- und Sicherungseinheiten einem Dienst beim Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ gleichgestellt.

6.1 - Das Wachregiment "Feliks Dzierzynski“ unterstand als paramilitärischer Verband unmittelbar dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS). In den Bezirksverwaltungen des MfS gab es sogenannte Wach- und Sicherungseinheiten (WSE), die mit den Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes betraut waren. Diese Wach- und Sicherungseinheiten sind strukturell aus dem Wachregiment "Feliks Dzierzynski“ hervorgegangen, erfüllten vergleichbare Aufgaben, trugen dieselben Uniformen und Waffenarten und nutzten dieselben Ausbildungsobjekte wie das Wachregiment "Feliks Dzierzynski“.
Quellen:
6.2 - Wie auch im Wachregiment wurde in den WSE die Grundausbildung von Unteroffizieren und Soldaten auf Zeit absolviert, die sich für mindestens drei Jahre verpflichtet hatten.

In einem sogenannten Ministerbefehl (Befehl 11/89) wurde noch im Sommer 1989 die Offiziersausbildung der WSE aus dem Bestand der Hochschule des MfS herausgelöst und als Offiziersschule zur Ausbildung für den militärisch-operativen Wach- und Sicherungsdienst in das Wachregiment "Feliks Dzierzynski“ eingegliedert (BStU, MfS, BdL/Dok. Nr. 8945). Auch darin bestätigt sich die organisatorische Nähe zwischen Wach- und Sicherungseinheiten (WSE) und dem Wachregiments "Feliks Dzierzynski“.
Quellen:
6.3 - In der Praxis der Auflösung des MfS nach der Wende und bei der Überprüfung der ehemaligen Mitarbeiter des MfS wurde eine Tätigkeit in einer WSE der Tätigkeit im Wachregiment "Feliks Dzierzynski“ gleichgestellt.
Quellen:

Hat Andrej Holm seinen Status als Offiziersschüler beim MfS im Fragebogen der HU im Jahr 2005 verschleiert?

Nein. Unabhängig von der Frage, ob Andrej Holm seinen Dienstgrad überhaupt kannte (siehe Frage 3), wurde im Fragebogen nicht nach dem Dienstgrad oder einer möglicherweise für später geplanten Karriere bei der Stasi gefragt. Für die Bewertung der Glaubwürdigkeit von Andrej Holm ist es zudem unerheblich, weil auch der Status als Offiziersschüler für die spätere Bewertung seiner Zeit bei der Stasi als Ausbildung keinen Unterschied macht.
Andrej Holm hat in dem Fragebogen und seinen Lebensläufen mit den Angaben zum Stasi-Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ seine Zugehörigkeit zum MfS angegeben und nicht verschleiert oder verharmlost, wie oft kolportiert.


Als wie schwerwiegend ist Andrej Holms tatsächliche Mitarbeit beim MfS zu bewerten?

Seine Funktionen und Aufgaben bei der Stasi werden als eher harmlos und belanglos eingeschätzt. Fast alle Kritiker/innen und Unterstützer/innen gehen davon aus, dass Andrej Holms tatsächlichen Aktivitäten während seiner 5 Monate bei der Stasi als unbedeutend eingeschätzt werden können (siehe auch Punkt 2.3 im Hintergrund zur zweiten Frage). Auch laut Kriterien des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) und des Thüringer Landesbeauftragen (LstU Thüringen) werden Werdegänge wie die von Andrej Holm als „zumutbar für öffentliche Ämter“ bewertet.

8.1 - Kritiker/innen von Andrej Holm, die sich in den letzte Monaten zu Wort gemeldet haben, begründen ihre Kritik in den wenigsten Fällen mit Andrej Holms tatsächlicher Tätigkeit für das MfS. In der "Erklärung der Präsidentin der HU zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Herrn Dr. Holm" heißt es so z.B.: "Die Kündigung beruht nicht auf der Tätigkeit von Herrn Dr. Holm für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)."
Quellen:
8.2 - Auch in der Rechtssprechung werden jugendliches Alter und kurze Dienstzeiten bei der Bewertung der Tätigkeiten beim MfS berücksichtigt. In einem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 21. Juni 2001, 2 AZR 291/00 heißt es unter anderem:

„Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Nr. 6 des Stasi-Unterlagengesetzes vom 20.12.1991 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2272) – StUG – erstreckt sich die Überprüfung von Personen im öffentlichen Dienst nicht auf Tätigkeiten für das MfS vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Einschränkung ist ausdrücklich in das Gesetz mit der Begründung aufgenommen worden, es sei eine Sonderregelung für „Jugendsünden“ angebracht. An dieser gesetzgeberischen Intention können die Gerichte nicht achtlos vorbeigehen. Der Kläger war zwar bei Beendigung seiner Tätigkeit für das MfS schon 20 Jahre alt. Er befand sich damit aber immerhin in einem Alter, in dem der Gesetzgeber lange Zeit noch keine Volljährigkeit angenommen hat und auch heute noch z.B. nach § 1 II JGG auf Straftaten das Erwachsenenstrafrecht nicht voll für anwendbar erklärt. Verschweigt ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter eine MfS-Tätigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres, so ist dem öffentlichen Arbeitgeber jedenfalls bei einem nicht allzu gravierenden Maß der Verstrickung eher zumutbar, auf die Falschbeantwortung mit milderen Mitteln als mit einer fristlosen Kündigung – etwa mit einer Abmahnung oder mit einer ordentlichen Kündigung – zu reagieren, als wenn es sich um eine Tätigkeit für das MfS handelt, die unter keinen Umständen mehr als „Jugendsünde“ abgetan werden kann.“

8.3 - Der für die BStU tätige DDR-Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk beschreibt Andrej Holm in einem Artikel in der Wochenzeitung der Freitag - in Anbetracht seiner frühen Anwerbung noch als Kind - zunächst als "ein Opfer der Umstände: des Staates und der Eltern."
Dass Holm diese in so jungem Alter getroffene Entscheidungen 27 Jahre später noch nachhänge, sei "nicht gerecht". In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 15.1.17, nach Holms Entlassung als Staatssekretär, bedauert er diese als einen Verlust für die DDR-Aufarbeitung. Holm sei kein Verbrecher, sondern stehe für die Widersprüchlichkeit vieler DDR-Biografien. Er glaube nicht, dass Andrej Holm während seiner Stasimitarbeit im Herbst 1989 als "kleines Rädchen im Getriebe" etwas "von Belang" habe machen können.
Quellen:
8.4 - Jürgen Haschke (Landesbeauftragter des Freistaates Thüringen) benennt in den "Empfehlungen zur Verfahrensweise bei Personalüberprüfungen: Umgang mit den Auskünften des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR" eine Reihe von Kriterien, die Anstellungen einer Person trotz erwiesener Stasimitarbeit in einem öffentlichen Amt "zumutbar" machen. Auf Andrej Holm treffen mindestens zwei der dort benannten Zumutbarkeitskriterien zu:

  • (2) "die Tätigkeit wurde erst im Jahre 1989 unmittelbar nach Schulabschluß aufgenommen"
  • (4) "die Tätigkeit erfolgte nur kurzfristig und vor langer Zeit, dies jedoch nur unter inhaltlicher Berücksichtigung der erfolgten Zusammenarbeit."

Quellen:
  • Jürgen Haschke, Empfehlungen zur Verfahrensweise bei Personalüberprüfungen als .pdf , aus Horch und Guck - HEFT 13/1994

8.5 - Ehemalige Bürgerkomitee-Mitglieder und Stasiaufarbeiter aus Berlin und Dresden, die 1990 an der Installation eines Sonder- und dann Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen per Gesetz beteiligt waren, stuften Offiziersschüler mit Andrej Holms Status als "eher harmlos" (W. Pröhl) oder "belanglos" (P.Neumann) ein. Man hätte Leuten wie Holm maximal für eine "angemessene Zeit von Leitungsfunktionen abgeraten", so Neumann im Tagesspiegel.
Quellen:
8.6 - Eine Reihe von Anwälten hat sich im Zuge der Debatte um Andrej Holms Angaben im Fragebogen und deren arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu Wort gemeldet. Sie halten Andrej Holms Stasi-"Belastung" für schon zum Zeitpunkt seiner HU-Einstellung 2005 verjährt. Inzwischen, im Jahr 2017, seien selbst Tilgungsfristen für Schwerverbrechen wie sexueller Mißbrauch überschritten.

8.7 - Dafür, dass Andrej Holms Stasimitarbeit ihn im Jahr 2017 immer noch für öffentliche Ämter disqualifiziere, sprechen sich trotz seines damaligen Alters, seiner kurzen Dienstdauer und der seither vergangenen Zeit unter anderem Vera Lengsfeld, Philipp Lengsfeld und der Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen Hubertus Knabe aus. Diese Haltung wird vom Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk als "Einmal Stasi - immer Stasi" bewertet.
Quellen:

Konnten der Fragebogen und die Nichttätigkeitserklärung im Jahr 2005 überhaupt noch im Sinne ihres ursprünglichen Anliegens verwendet werden?

Der noch heute verwendete Fragebogen/Erklärung zur Nichttätigkeit wurde 1990 entwickelt und ausschließlich in Zuge einer umfassenden Prüfung und im Abgleich mit der tatsächlichen Belastung der Ausfüllenden ausgewertet. Fälle wie die Andrej Holms wären damals als unerheblich eingestuft worden. In der Presse und von anderen Stellen werden Andrej Holms Angaben heute aber pauschal und unabhängig von seiner tatsächlichen Tätigkeit als hinreichender Kündigungsgrund gewertet – und dass, obwohl der Fragebogen in seiner heutigen Verwendung von seinen Erfindern als “nicht mehr zeitgemäß” bewertet worden ist. Rechtsanwälte halten seine vermeintlich inkorrekten Angaben auch, u.a. aus Gründen der Verjährung, für arbeitsrechtlich irrelevant.

Der Fragebogen ist nicht mehr zeitgemäß und folglich ungeeignet, die Zumutbarkeit für den öffentlichen Dienst zu prüfen.

9.1 - Der in der Öffentlichkeit zur Diskussion stehende Personalbogen Andrej Holms mit Angaben zu seiner Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit besteht aus zwei Teilen.

In der Öffentlichkeit wird häufig von "dem Personalfragebogen" gesprochen. Tatsächlich handelt es sich aber um den zweiseitigen Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542) und die einseitige Erklärung Nichttätigkeit MfS-AfNS (Fin 547). Beide Formulare sind Teil eines Standardprozederes zur Überprüfung der Einstellung von Lehrkräften im Land Berlin und sie sind unter anderem auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu finden. Der Wortlaut des Fragebogens und der Nichttätigkeits-Erklärung ist seit ihrer Entstehung 1990 nicht verändert oder angepasst worden.
Quellen:
9.2 - Beide Dokumente sind in der historischen Situation des Umbruchs in der DDR und der Wiedervereinigung entstanden. Um zu verhindern, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter unbesehen in den Gesamt-Berliner öffentlichen Dienst übernommen werden, wurde 1990/91 eine Kommission aus ehemaligen Bürgerrechtlern eingesetzt, um Personen in Einzelgesprächen zu ihrer Mitarbeit zu befragen und ihre tatsächliche Belastung einzuschätzen. Um diesen Gesprächen zu einer einheitlicheren Bewertungsgrundlage zu verhelfen, wurde der Fragebogen entwickelt.

Für den Fall, das Personen ihre Stasimitarbeit vertuschen wollten, wurde so auch eine “Einstellungslüge” konstruiert, anhand derer diese Personen juristisch belangt werden sollten. Widersprüchliche Angaben, wie die von Andrej Holm, wären in einem Gespräch behandelt worden. Jegliche Angaben, ob objektiv falsch oder richtig, wären aber ausschließlich im Zusammenhang mit der tatsächlichen Belastung (z.B. Dienstgrad, Dauer des Dienstes, tatsächliche Aufgaben, etc.) bewertet worden. Laut Einschätzungen von Experten wäre Andrej Holm mit seinem Hintergrund als unbelastet durchgewunken worden. Widersprüchliche oder objektiv unrichtige Angaben in den Dokumenten hätten in keinem Falle schwerer gewogen, als die tatsächliche Belastung des Betreffenden.
Quellen:
9.3 - Im Jahr 2005 wurde der Fragebogen ohne individuelle Gespräche verwendet. Es lag ihm weder eine Ausfüllhilfe bei, noch war den Ausfüllenden klar, wie und auf welcher Grundlage ihre Angaben bewertet werden würden. Bürgerrechtler, die an der Auflösung der Stasi, bzw. der Erstellung des bis heute genutzten Fragebogens beteiligt waren, halten diesen für eine Überprüfung der damaligen Stasi-Mitarbeit für „nicht mehr zeitgemäß“. In der Bewertung von Andrej Holms Fall wurden jedoch in der Presse ebenso wie in der Begründung der Entlassung Holms durch HU-Präsidentin Kunst - entgegen der ursprünglichen Praxis - die objektiv fehlerhaften Angaben im Fragebogen unabhängig von Andrej Holms tatsächlicher Belastung zum Maß der Bewertung gemacht.
Quellen:
9.4 - Verschiedene Rechtsanwälte haben die Meinung geäußert, dass eine Falschangabe im Fragebogen/ der Erklärung im Jahr 2005 keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr habe. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg argumentiert in der taz anhand gesetzlicher Verjährungsfristen, dass die Humboldt Universität Andrej Holm im Jahr 2005 nicht mehr nach seiner Stasitätigkeit in den Jahren 1989/90 hätte fragen dürfen. Selbst ein Tötungsverbrechen sei nach dem auf Andrej Holm anzuwendenden Jugendstrafrecht nach einem solchen Zeitraum bereits aus dem Strafregister getilgt gewesen und hätte nicht mehr angegeben werden müssen. Zudem habe seine 15 Jahre zurückliegende Stasimitarbeit keinerlei Relevanz für seine Eignung für ein wissenschaftliches Anstellungsverhältnis an der HU.

Auch die Fachanwälte für Arbeitsrecht Ziegenhagen argumentieren in einem Statement auf ihrer Website, dass nur falsche Angaben über verkehrswesentliche Eigenschaften ein Kündigungsgrund seien. Andrej Holms Angaben fielen nicht in diese Kategorie. Ebenfalls habe keine Gefahr bestanden, dass es auf der Arbeit zu einer Wiederholung der Straftat kommt. Auch sie führen die gesetzlichen Tilgungsfristen von Vorstrafen an, die im Falle Holm nach 15 Jahren überschritten waren. Sie zitieren eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen Kündigungen aufgrund von Falschangaben - anhand der Schwere der Stasi-Belastung, deren Relevanz für das Arbeitsverhältnis und deren Verjährung - im Sinne der Betroffenen entkräftet wurden. Die Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die Entlassung Holms durch Präsidentin Kunst gerichtlich nicht zu halten gewesen wäre.

Das Arbeitsgericht Potsdam urteilte im Jahr 2017 ebenfalls im Sinne eines hochrangigen Landesbediensteten in Brandenburg, der im Jahr 1991 und noch einmal im Jahr 2016 falsche Angaben zu seiner IM-Tätigkeit gemacht hatte - und zog zur Urteilsfindung die tatsächlichen Tätigkeiten des Betroffenen für das MfS und die Verdienste für seinen Arbeitgeber ab seiner Einstellung 1991 heran.
Quellen:

Woher kommt die häufig wiederholte Behauptung, Andrej Holm habe sich auf „Erinnerungslücken“ berufen? Hat sich Andrej Holm nur „scheibchenweise“ erinnert?

Den Begriff der „Erinnerungslücken“ hat Andrej Holm selbst nie benutzt – er taucht als Überschrift in einer dpa-Meldung zur Pressekonferenz am 14. Dezember 2016 das erste Mal auf und wird seither von der Presse und auch der Politik vielfach aufgegriffen. Andrej Holm hat seine Zeit bei der Stasi und auch seinen dort geplanten Ausbildungsweg nicht verschwiegen und 2007 in einem taz-Interview auch presseöffentlich gemacht. Ein Abgleich von Andrej Holms Stellungnahmen (2007, 2016) mit den veröffentlichten Akten und Recherchen zeigt, dass er mit allen wesentlichen Details seiner Zeit beim MfS offen und wahrheitsgemäß umgegangen ist.

Unterschiede gibt es lediglich bei Details, zu Daten und bei Dienstbezeichnungen (vgl. auch Frage 4 und die Frage 5 zum Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ und Frage 3 zum Status als Offiziersschüler). Der Vorwurf, „seine Vergangenheit habe man scheibchenweise kennengelernt“, entspricht daher nicht den Fakten.

10.1 - Den Begriff der „Erinnerungslücken“ hat Andrej Holm selbst nie benutzt – er taucht als Überschrift in einer dpa-Meldung zur Pressekonferenz am 14. Dezember 2016 das erste Mal auf und wurde seither von der Presse und auch der Politik vielfach aufgegriffen.
10.2 - Ein Abgleich von Andrej Holms Stellungnahmen (2007, 2016) mit den veröffentlichten Akten und Recherchen zeigt, dass er mit allen wesentlichen Details seiner Zeit beim MfS offen und wahrheitsgemäß umgegangen ist. Die veröffentlichten Akten bestätigen Andrej Holms Darstellungen seiner Zeit bei der Stasi (grün und kursiv markiert). Abweichungen (rot und unterstrichen markiert) und eine Ergänzung (blau und fett markiert) gibt es lediglich bei einigen Daten und Diensteinheiten sowie seinem Dienstgrad als Offiziersschüler (vgl. dazu auch Frage 3 und Frage 7).
Quelle: Stasi-Akten über Andrej Holm (veröffentlicht am 13.12.2016) Quelle: Andrej Holm (2007 und 10.12.2016)
Bereitschaftsserklärung im Alter von 14 Jahren (1985) „Als ich im Alter von 16 Jahren von Kollegen meines Vaters für eine langfristige Verpflichtung im Ministerium für Staatssicherheit geworben wurde“ (10.12.2016)
Einstellung als Offiziersschüler „Meine Tätigkeit unterschied sich vom reinen Wehrdienst aber dadurch, dass ich später für die Staatssicherheit arbeiten wollte. (2007) . Keine Nennung des Dienstgrads. (vgl. dazu auch Frage 3 und Frage 7)
Dienst in der Bezirksverwaltung Berlin (bei der Abteilung AKG) „Ich habe zunächst eine Grundausbildung gemacht und kam dann zu einer Abteilung in der Berliner Bezirksverwaltung. Die hat sich Auswertungs- und Kontrollgruppe genannt“ (2007)
Militärische Grundausbildung bei der Wach- und Sicherungseinheit der BV Berlin (S. 61) Militärische Grundausbildung beim Wachregiment „Felix Dzierzynski“ (2007, 10.12.2016)
Verpflichtung zum Dienst im militärischen Beruf

Aus einem von Andrej Holm unterschriebenen Dokument vom 1. September 1989 geht hervor, dass er sich verpflichtet „im Ministerium für Staatssicherheit Dienst im militärischen Beruf zu leisten“.

Ein Beginn und das Ende dieses Dienstes im militärischen Beruf geht aus der Verpflichtungserklärung nicht hervor.
„später für die Staatssicherheit arbeiten wollte“ (2007)

„eine langfristige Verpflichtung im Ministerium für Staatssicherheit“ (10.12.2016)
Delegierung zum Studium der Journalistik für das Studienjahr 1991/92 an der Karl-Marx-Universität in Leipzig (S. 75) „Meine Gegenforderung war, dass ich dafür ein ziviles Studium bekomme, um nicht an der Staatssicherheitshochschule ausgebildet zu werden“ (2007)

„Nach einer Grundausbildung war ein ziviles Studium der Journalistik für mich vorgesehen“ (10.12.2016)
Geplantes Volontariat bei der Tageszeitung Junge Welt ab September 1990 Das für mich eingeplante Volontariat bei der Tageszeitung ‚Junge Welt’(10.12.2016)
Dienstende am 31.01.1990 Dienstende am 15. Februar 1990 (10.12.2016)
Quellen:
10.3 - Der Begriff „Erinnerungslücken“ ist problematisch, weil er nicht berücksichtigt, dass nicht nur die biografische Darstellung durch Andrej Holm selbst, sondern auch die Kaderakte über Andrej Holm eine Quelle ist, an die historisch kontextualisierend heranzugehen ist.
Quellen:

In der Presse und in der Entlassungsforderung des Regierenden Bürgermeister Michael Müller wird Andrej Holms Umgang mit seiner Vergangenheit kritisiert. Hat Andrej Holm es versäumt, um Entschuldigung zu bitten und sich von der Stasi zu distanzieren?

Nein. Andrej Holm ist in der Öffentlichkeit nicht nur offen mit seiner Stasi-Vergangenheit umgegangen, sondern hat sich mehrfach deutlich von Unrecht und Repression in der DDR distanziert. Er hat sich zu seiner persönlichen Verantwortung bekannt und auch explizit diejenigen, denen in der DDR Leid zugefügt wurde, um Verzeihung gebeten. Bereits im taz-Interview von 2007 distanzierte er sich von seiner Tätigkeit bei der Stasi im Wendeherbst. Später beschrieb er die Stasi als „Teil des Repressions- und Unrechtsapparates“ und machte deutlich, dass er ohne die Wende in Situationen geraten wäre, in denen er Schuld auf sich geladen hätte.

In den meisten Artikeln wird gefordert, Andrej Holm hätte "offen" mit seiner Vergangenheit umgehen und "sich distanzieren" müssen. Was nach Ansicht der Kritiker ein angemessener Umgang mit einer Stasi-Vergangenheit wie der von Andrej Holm wäre, wird äußerst selten tatsächlich ausgeführt. Folgendes hat Andrej Holm seit 1990 unter anderem in dieser Hinsicht getan:
taz-Interview 2007

Bereits 2007 in einem taz-Interview distanzierte Andrej Holm sich von seiner Entscheidung für eine Laufbahn beim MfS: „Die Reflexion darüber, was Staatssicherheit tatsächlich war, die begann bei mir erst nach der Wende. Seitdem habe ich da auch einen anderen Blick darauf.“. Er machte deutlich, dass er ohne die Wende in Situationen geraten wäre, in der Schuld auf sich geladen hätte.
Quellen:
Rede auf dem Landesparteitag der Partei die LINKE 2016

In seiner Rede auf dem Landesparteitag am 10.12.2016 distanziert sich Andrej Holm klar von seiner Entscheidung, zum MfS zu gehen:

“Ich war in der DDR Teil des Repressions- und Unrechtsapparates, habe aber im fehlenden Mut zum ‚Nein‘ selbst den Druck eines autoritären Systems gespürt. Meine persönliche Schlussfolgerung aus meiner Biographie ist die feste Überzeugung, dass eine freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft allen anderen vorzuziehen ist.“

Quelle:
Interview gegenüber ZeitOnline

In einem Interview gegenüber ZeitOnline am 23. Dezember 2016 gibt Andrej Holm ausführlich Auskunft über seine Jugendzeit und die Entscheidung, eine Bereitschaftserklärung für die Stasi zu unterschreiben. Auch in diesem Gespräch distanziert er sich eindeutig von seinen Entscheidungen als Jugendlicher und zeigt auch Verständnis für die aktuellen Diskussionen:

„Ja, sie (die Stasi) war Teil eines Unrechtssystems und ein zentrales Instrument, um Leid über viele Leute zu bringen. Unabhängig davon, dass ich selbst zu kurz dabei war, um jemandem richtig zu schaden, ist das eine Verantwortung, die ich auch spüre. Ich wäre, wenn die DDR nicht zusammengebrochen wäre, mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit in die Situation gekommen, Teil von diesem Unterdrückungssystem zu werden. Ich verstehe also, wenn gerade die, die zu DDR-Zeiten verfolgt wurden, heute sagen: Über diese Personalie wollen wir reden.“

Quellen:
Stellungnahme vom 12. Januar 2017

In einer Erklärung vom 12. Januar 2017 (also vor der Entlassungsforderung von Michael Müller am 14.01.2017) nimmt Andrej Holm nochmals öffentlich zu den Vorwürfen Stellung und bittet ganz explizit um Verzeihung bei denen, die von der Stasi verfolgt und überwacht wurden:

„Mir war bewusst, dass dies mit der Entscheidung für ein öffentliches Amt zu Diskussion führen wird. Ich stelle mich dieser Diskussion und wenn dabei in den letzten Wochen durch unsensible Wortwahl oder unangebrachte Vergleiche, insbesondere bei den Opfern des Repressionsapparates der DDR der Eindruck entstanden sein sollte, ich wolle erlittenes Unrecht relativieren, so möchte ich hier klarstellen: Das lag nicht im Entferntesten in meiner Absicht und ich möchte mich dafür entschuldigen. Ich bin mir bewusst, dass ich mit meiner als 18jähriger gefällten Entscheidung für eine Laufbahn beim Ministerium für Staatssicherheit Teil eines Repressionsapparates war und damit strukturell Verantwortung für die Überwachung und Repression in der DDR übernehmen muss. Diese historische Schuld nehme ich auf mich und bitte insbesondere diejenigen, denen in der DDR Leid zugeführt wurde, um Verzeihung. Ich habe großen Respekt vor all jenen, die in der DDR einen unangepassten Weg gingen. Ich habe für mich aus der Wendezeit die Lehre gezogen, fortan den Mut zu finden, selbst auch kritisch und unangepasst zu sein.“

Quellen:

Primärquellen und Dokumente


Der „Fragebogen“:
Der in der Öffentlichkeit zur Diskussion stehende Personalbogen Andrej Holms besteht aus zwei Teilen, dem Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542) und der einseitigen Erklärung Nichttätigkeit MfS-AfNS (Fin 547).

Der in der Öffentlichkeit zur Diskussion stehende Personalbogen besteht aus dem zweiseitigen Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542) und der einseitigen Erklärung Nichttätigkeit MfS-AfNS (Fin 547).

Dem standardisierten Zusatzfragebogen zum Personalblatt sind zudem im Normalfall die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 angehängt.

Beide Formulare sind Teil eines Standardprozederes zur Überprüfung der Einstellung von Lehrkräften im Land Berlin. Die beiden Formulare sind unter anderem auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu finden. Nicht dort zu finden ist aber eine Ausfüllhilfe oder ähnliche Erläuterungen zu den angesprochenen beiden Formularen. Ob eine solche existiert oder je existiert hat, entzieht sich unserer Kenntnis.
zusatzfragebogen_ausschnitt

Ausschnitt aus dem Zusatzfragebogen Fin542



Andrej Holms Antworten

Sind Sie für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/für das Amt für nationale Sicherheit oder für eine der Untergliederungen dieser Ämter oder vergleichbare Institutionen tätig gewesen?

Holms Antwort: nein

Falls ja, in welcher Weise/Funktion?

Holms Antwort: Siehe Wehrdienst

Haben Sie finanzielle Zuwendungen von einer der genannten Stellen erhalten?

Holms Antwort: nein

Haben Sie eine Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit einer der genannten Stellen unterschrieben?

Holms Antwort: nein

Haben Sie Ihren Wehrdienst bei einer der genannten Stellen abgeleistet?

Holms Antwort: ja

Falls ja, nähere Angaben über Zeitraum, Funktion, örtlichen Einsatz, Aufgaben:

"Grundausbildung bei Wachregiment "Filix Dzerzinski" in Berlin, vom 01.09.1989 bis zum 14.02.1990"


Akte(n):

  • Stasi-Akte über Andrej Holm – lange Variante als .pdf veröffentlicht von der Robert Havemann Gesellschaft e.V. am 13.12.2016
  • Stasi-Akte über Andrej Holm – kurze Variante als .pdf veröffentlicht von der B.Z am 12.12.2016 (mit Datum des Kopienstempels von Nov. 2006 )

Aussagen zur Biografie:


Links:

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Empfang am Haus der Statistik // 20. Mai 2017 um 15:00

Empfang/Debatte/Party
anlässlich des Hauptstadtfinanzierungsvertrag
und der bevorstehenden Kommunalisierung des Haus der Statistik

20.Mai 2017 15 Uhr
Ort: vor dem Haus der Statistik (Ecke Otto Braun/Karl Marx Allee)

Gemäß dem am 8.5.2017 zwischen Bundesregierung und dem Land Berlin unterzeichneten Hauptstadtfinanzierungsvertrag wird das Haus der Statistik vom Land Berlin erworben. Damit ist grundsätzlich der Weg frei das Konzept der Initiative Haus der Statistik zu realisieren.

Dieser Erfolg soll gefeiert werden. Zugleich wollen wir erörtern wie es nun konkret weiter geht und welche Hürden noch zu nehmen sind.

Mit dem ganztägigen Programm nimmt der im Januar 2016 begonnene Vernetzungsprozess mit allen interessierten Akteuren nun wieder an Fahrt auf. Ein 3. großer Vernetzungsratschlag soll Ende Juni stattfinden.

Auch das Dragonerareal wurde im Hauptstadtfinanzierungsvertrag dem Land Berlin übertragen. Daher wollen wir gemeinsam mit Akteuren dieses Schwesterprojektes feiern und diskutieren.

Weitere Infos und Programm unter: https://hausderstatistik.org/

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… denn die Häuser gehören uns… Demonstration am 26.Mai am Kotti

Die Kreuzberger Initiativen BOSS&U, Bizim Kiez, Mieterrat im NKZ, Stadt von Unten, MieterInnen im Mariannenkiez, Sozialmieter.de laden zusammen mit Kotti&Co zur gemeinsamen Demonstration gegen steigende Mieten und Verdrängung ein.

Am Freitag 26. Mai 2017 um 17:00 am Kottbusser Tor.

Gefeiert wird dort auch das 6-jährige Bestehen von Kotti & Co, sowie das 5-jährige Bestehen ihres Protest-Gecekondus!

Wir freuen uns auf Euch!

Weitere Infos unter: https://kottiundco.net/

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4. Mieterforum Pankow am 31.05.2017 in der Wabe

“Wende in der Wohnungspolitik – Ankündigung und Realität.”

Termin: 31.05.2017
19:00 Uhr, WABE im Kulturareal Thälmannpark
Moderation: Andrej Holm

Aktive Mieter*innen aus Pankower Mietshäusern diskutieren die Veränderungen in der Berliner Mieten – und Wohnungspolitik unter der neuen rot-rot-grünen Regierung.

  • Mietenbündnis 2017 – werden die Kommunalen sozialer und mieterfreundlich
  • Energetische Modernisierung bei den Kommunalen warmmietenneutral?
  • Milieuschutz – versagt in Pankow?
  • Kommunales Vorkaufsrecht nutzen?

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Veranstaltung – Das ist unser Haus! – oder: Vorkaufsrechte für Alle! // 09.05.2017 ab 18:00

Das ist unser Haus! – oder: Vorkaufsrechte für Alle!
Dienstag, 9.05.2017 im ExRotaprint Projektraum

Beginn der Veranstaltung: 18:00 Uhr
Beginn der Filmvorstellung: 19:30 Uhr

Diskussion und Filmpräsentation, organisiert vom Mietshäuser Syndikat zusammen mit den Filmemachern Burkhard Grießenauer, Daniel Kunle und Holger Lauinger im Projektraum von ExRotaprint .

Die Veranstaltung beginnt mit einem Gespräch mit Vertreter*innen aus drei Berliner Häusern, die auf verschiedenen Wegen im letzten Jahr eine Übernahme in Selbstverwaltung bzw. eine Re-Kommunalisierung erreichen konnten (Seume14, Wrangel66,  Zossener48).

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit mehr Hausgemeinschaften Ihre Häuser „vom Markt nehmen können“ und bezahlbare Mieten langfristig gesichert werden? Welche Rolle kann dabei das Vorkaufsrecht durch die Berliner Bezirke spielen?

Anschließend wird der Film „Das ist unser Haus!“ (65 Min) über das Modell „Mietshäuser Syndikat“ in Anwesenheit der Filmemacher gezeigt. (D 2016, 65 Min.,16:9)
.

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AlltageinTagaus – Ein Lefebvre Symposium über das Recht auf Stadt // Do. 4. Mai 2017 ab 13:00

english version see below


AlltageinTagaus – Ein Lefebvre Symposium über das Recht auf Stadt

Der MA-Studiengang „Raumstrategien“ der weißensee kunsthochschule berlin lädt in einem Symposium am Donnerstag, den 4. Mai 2017, dazu ein, die heutige Bedeutung der Raum-, Urbanisierungs- und Revolutionstheorie von Henri Lefebvre – nicht zuletzt die Aktualität seines vielzitierten Rufs Recht auf Stadt – für gestalterische und stadtpolitische Prozesse zu diskutieren.

Zusammen mit drei der wichtigsten Interpreten von Lefebvres Theorien im deutschsprachigen Raum, Christian Schmid (Zürich), Klaus Ronneberger (Frankfurt) und Christoph Schäfer (Hamburg), werden Fragen um die Repräsentation, Produktion und Aneignung des Raums behandelt. Die praktische Relevanz dieser Theorien wird in der abendlichen Podiumsdiskussion zwischen Christoph Schäfer – der in Hamburg mit Park Fiction und PlanBude erfolgreiche Interventionen an der Schwelle zwischen Kunst, Aneignung und Planung mitinitiierte – und Vertreterinnen der Berliner Initiativen Stadt von Unten und Kotti&Co am jüngst vom Bund an die Stadt übertretenen Dragoner Areal hervorgehoben.

Wann und wo:

  • Donnerstag, 4. Mai 2017
  • 13 – 18 Uhr_ Symposium im Kultur-, Gewerbe- und Freizeitzentrum MehringHof, Gneisenaustrasse 2a, 10961 Berlin
  • 20 – 21.30 Uhr_ Podiumsdiskussion im Club Miami, Obentrautstraße 1, 10963 Berlin
  • Anschließend Party mit Rodeo FM (live) und DJ.  Eintritt frei.
  • Text zum Symposium in Langform als .pdf
  • Link: https://www.facebook.com/alltageintagaus

AlltageinTagaus – A Lefebvre Symposium about the Right to the City

On May 4th, 2017 the MA-Programme “Spatial Strategies” of weißensee academy of art berlin offers an opportunity to discuss the current relevance of Henri Lefebvre’s theories about space, urbanisation and revolution—including his often-quoted claim right to the city—for artistic processes and urban politics within a symposium.

Klaus Ronneberger (Frankfurt), Christian Schmid (Zürich) and Christoph Schäfer (Hamburg), three of the most important voices in the interpretation of Lefebvre’s theories in the German-speaking context, will address questions around the representation, production and appropriation of space. The practical relevance of these theories is highlighted in the concluding podium discussion, during which Christoph Schäfer—who in Hamburg co-initiated successful interventions between art, appropriation and planning such as Park Fiction and PlanBude—will interact with members of the Berliner initiatives Stadt von Unten and Kotti&Co in Dragoner Areal, a contested space recently passed over by the central government to the city administration.

When and where:

  • Thursday, May 4 2017
  • 1 – 6 pm_ Symposium: Kultur-, Gewerbe- und Freizeitzentrum MehringHof, Gneisenaustrasse 2a, 10961 Berlin
  • 8 – 9.30 pm_ Podium discussion: Club Miami, Obentrautstraße 1, 10963 Berlin
  • Afterwards party with Rodeo FM (live) and DJ.  Free entry;
  • the event’s language is German.
  • Link: https://www.facebook.com/alltageintagaus
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Keine Sause ohne Lause // Hoffest in der Lausitzer Straße10/11 am 28.04.2017

KEINE LAUSE OHNE SAUSE
LAUSE KALACAK BAŞKA ÇARE YOK
KEEP IT LIT AT LAUSE

Wir feiern alle! Lause Bleibt lädt zur Sause, kommt alle und feiert mit.

We’re partying – all of us! Lause Bleibt invites you to our big get-together. Everyone’s welcome!

Birlikte kutluyoruz! Lause Kalacak insiyatifinin başarısını kutalamak için hepinizini kutlamaya davet ediyoruz.

28/04/17 / 16h / in der Lausitzer Str. 10/11

  • 16h / Kaffee und Kuchen- Coffee and cake – kahve ve pasta
  • 18h / Kiezversammlung mit der Versteigerung der Lause an den Niedrigstbietenden – Community gathering, including aucti­oning off Lause to the lowest bidders -Bize en uygun teklifin kararlaştırılacağı mahalle toplantısı
  • 20h / Party, Party, Party mit Performance, Live-Musik und DJs – Party with performances, live music and DJs – Eğlence, performanslar, canlı müzik, DJ

LAUSE KALACAK, LAUSE RESISTS, LAUSE BLEIBT

Infos: https://www.facebook.com/Lausebleibt/


Informationen zur Lausitzer 10/11

Wir Mieter_innen, Gewerbetreibende und Leute aus Vereinen und Projekten in der Lausitzer Str. 10/11 haben uns seit letztem Dezember organisiert, weil wir akut von Verdrängung bedroht sind.Im Dezember hatten wir mitbekommen, dass der Eigentümer des Gebäudekomplexes, Taekker Berlin, das Maklerbüro Engel & Völkers mit dem Verkauf beauftragt hatte – mit dem Ziel, das Gebäude in einen „Loftkomplex“ umzuwandeln. Angestrebter Preis: 19,4 Millionen Euro. Dies wäre ein enormer Gewinn, denn Taekker hat die Häuser vor etwa zehn Jahren für eine Summe von 2, 3 Millionen Euro von der Stadt Berlin gekauft. Taekker setzte also auf eine Preissteigerung um 17 Millionen Euro, obwohl er bis heute keine Instandhaltung und Sanierung des teilweise maroden Gebäudes unternommen hat.

Wir sind eine über Jahrzehnte gewachsene Hausgemeinschaft und lassen uns das nicht gefallen. Wir sind gemeinsam und vieles: Politische und künstlerische Initiativen, NGOs, Handwerker_innen, Familien, Wohngemeinschaften, Musiker_innen. Nachbar_innen. Wir leben hier seit 50 Jahren. Wir betreiben Werkstätten, Archive, machen Filme, Fotos und Kampagnen. Wir schreiben Texte, wir entwerfen Schriften, wir programmieren, kuratieren, unterrichten und übersetzen. Wir kämpfen gegen Rassismus, Nazis und Sexismus und wollen eine Stadt für alle. Viele Kooperationen sind auf den Fluren, zwischen den Etagen des Hauses und in der Nachbarschaft entstanden.

Seit Dezember gibt es bei uns regelmäßige Hausversammlungen und in einer Reihe von AGs kümmern wir uns um: Pressekontakte, Videoclips, Transparente, Plakate, Vernetzung mit anderen Mieter_innenprotesten und Initiativen für eine Stadt für alle, Forderungen an Bezirk und Senat, Strategien und Utopien.

Im Januar haben wir bei einem Go-In in Taekkers Büro am Paul-Lincke-Ufer klargemacht, dass wir alle im Haus bleiben wollen und bleiben werden. Wir forderten Taekker dazu auf, das Kaufangebot bei Engel & Völkers zurückzunehmen und mit uns über eine tragbare Lösung für alle im Haus zu verhandeln.

Unser vielfältiger Widerstand hat Eindruck gemacht. Am 8. Februar hat Taekker einer Delegation von uns zugesichert, er nehme das Angebot beim Maklerbüro zurück und werde gemeinsam mit den Nutzer_innen nach einer langfristigen Lösung suchen. Es ist aber überhaupt nicht absehbar, was aus diesen Verhandlungen weiter hervorgeht und ob wir tatsächlich erreichen können, dass alle langfristig und zu guten Konditionen bleiben können. Wir bleiben wachsam und organisiert.

Vor allem aber sehen wir uns nicht als isoliertes Hausprojekt, sondern verstehen unsere Organisierung als Teil des Kampfes für eine Stadt für alle. Viele Menschen in Kreuzberg und anderen Bezirken wehren sich derzeit gegen Gentrifizierung und Verdrängung, so die Mieter_innen der Otto-Suhr Siedlung, die Mietergemeinschaft Kotti & Co am Kottbusser Tor. Und es gibt auch Erfolge dieses Kampfes, so können das Café Filou, der Buchladen Kisch & Co in der Oranienstraße und der Laden Bantelmann in der Wrangelstraße nach den Protesten jetzt erstmal bleiben.
Wir fordern Senat und Bezirk auf, eine Kehrtwende in der Mieten- und Stadtpolitik zu unternehmen – nach vielen Jahren der Privatisierung und einer Politik zugunsten von Immobilienwirtschaft und Profiten mit der Miete. Und wir setzen darauf: Widerstand lohnt sich!

Milljöh statt Millionen!

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Zwischen Sabotage und Vernissage – Kämpfende Hütten zu Gast in der Friedel54 // ab 29.04.2017 um 20:00

Zwischen Sabotage und Vernissage – Kämpfende Hütten zu Gast in der Friedel54

Am 29.April 2017 findet in der Friedelstraße 54 ab 20:00 eine Ausstellungseröffnung statt.
Schon lange hatten wir es vor. Nun ist es so weit. Die Ausstellung „Urbane Proteste in Berlin von 1872 bis heute. Residiert am 29. April in der Friedelstraße 54. Besonders freut es uns, da unsere Hausgemeinschaft und der Kiezladen im Erdgeschoss Teil dieser gelebten Geschichte sind und der Blick auf die vergangenen 100 Jahre des Mieter*innenwiderstands wichtiges Wissen bereit hält. „Geschichte wird gemacht“ ist die für uns zentrale Aussage der Ausstellung, die uns Mut macht, dass auch in der Friedelstraße noch lange nicht alles vorbei ist. Wir freuen uns über eure Teilnahme an der Vernissage als kulturellen Teil unserer Aktionswoche.

KÄMPFENDE HÜTTEN – der Titel ist Programm. Die Ausstellung stellt urbane Proteste konsequent aus Sicht der Betroffenen dar. Und zwar der Betroffenen, die sich gegen gesellschaftliche Verhältnisse wehren, oder wie der Stadtforscher Manuel Castells Anfang der 70er über städtische Bewegungen sagte: „mit einem Schrei voll Leben und Kampf, der die technokratischen Mythen von der Rationalität der Städte übertönt, mit einem Schrei, der daran erinnert, dass auch die Macht über die Stadt von der Straße kommt.“

Friedelstraße 54, 12047 Berlin // U-Hermannplatz

Gegen Spende wird es Sekt und Brezeln geben.

KÄMPFENDE HÜTTEN – Urbane Proteste in Berlin von 1872 bis heute Ausstellung in Bewegung – http://kaempfendehuetten.blogsport.eu

Kiezladen Friedel54 – http://friedel54.noblogs.org

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Aufruf zur antikapitalistischen Demonstration am 30. April 2017

Am 30. April 2017 gehen wir gemeinsam auf die Straße. Steigende Mieten, zunehmender Stress vom Jobcenter, rassistische Polizeikontrollen oder fehlende Möglichkeiten und Orte das Leben im Kiez selbst zu gestalten – das alles sind Teile einer sich verschärfenden, kapitalistischen Stadtumstrukturierung, die uns alle betrifft.

Unsere Antwort ist Selbstorganisierung von unten! Gemeinsam können wir etwas verändern.

Vorab-Termine, mehr Infos und die Route: http://organizeberlin.blogsport.eu/

Selbstverwalteter Wohnraum statt Verdrängung

In Berlin wird es immer schwieriger bezahlbaren Wohnraum zu finden oder zu behalten. Besonders Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben, sind davon bedroht, ihre Wohnungen zu verlieren. Die Mieten steigen immer weiter.

Modernisierungen und Sanierungen sind dabei meist ein vorgeschobenes Mittel der Eigentümer_innen, mehr Geld aus Wohnraum zu pressen. Wer die Miete nicht bezahlen kann, wird schon bald zwangsgeräumt und läuft Gefahr auf der Straße zu landen. Das ist bereits heute Realität für tausende Menschen in Berlin. Bezahlbarer Wohnraum wird dringend benötigt! Doch stattdessen werden Eigentumswohnungen und teure Apartments geschaffen und luxussaniert. Statt der „Sozialen Stadt“ erleben wir eine Umstrukturierung, die nur auf finanzstärkere Menschen zugeschnitten ist. Ganz nach dem Motto: „Arme raus – Reiche rein“!

Unsere Antwort auf Verdrängung ist die gegenseitige Unterstützung im Kiez! Wir wollen gemeinsam gegen die Vereinzelung ankämpfen und keinen Menschen allein lassen, der Angst um die eigene Wohnung hat.

Gleichberechtigtes Zusammenleben statt Rassismus

Angekommen in Berlin, wird jeder asylsuchende Mensch zum Gegenstand einer Industrie, von der vor allem deutsche Unternehmen und Staatsbürger*innen profitieren. Im geheucheltem Namen der “humanitären Hilfe”, die durch das zweitrangige Asylrecht einen Widerspruch zum “vollen” Menschenrecht der Staatsbürger*innen darstellt, stürzen sich soziale Träger, Security-Unternehmen, Catering- und Hygiene-Firmen auf die neuentdeckte Job- und Geldquelle. Asylsuchende Menschen müssen dabei in Massenlagern hre Lebenszeit, professionell bevormundet und stets überwacht, vergeuden. Wir fordern soziale und bezahlbare Wohnungen auch für alle Menschen, die in Berlin Schutz suchen, anstatt des Aufbaus neuer Armutsgebiete am Rande Berlins durch Container-Dörfer und Modular-Bauten (sogenannte MUF). Diese rassistische Ausgrenzungspolitik und ihre antisoziale Industrie werden die menschenunwürdigen Zustände stattdessen langfristig etablieren und verschärfen.

Kiezleben statt Vereinzelung

Teil der Verdrängung ist auch, dass es immer weniger Orte und Möglichkeiten gibt, gemeinsam unsere Nachbarschaft zu gestalten und dort Zeit zu verbringen ohne dabei viel Geld ausgeben zu müssen. Wir brauchen Räume, in denen wir uns kennenlernen und vernetzen können. Diese sind Ausgangspunkte für gemeinsame Kämpfe. Am Beispiel des Sports zeigt sich das sehr deutlich. In unserem Kiez brauchen wir keinen Elitesport und keine kommerziellen Vereine, keine Großevents. Stattdessen brauchen wir intakte Bolzplätze und Sporthallen. Öffentliche, nichtkommerzielle Sport- und Freizeiteinrichtungen, die von der gesamten Nachbarschaft genutzt werden können, müssen stärker gefördert werden. Offene Angebote für Menschen aller Altersgruppen müssen erhalten und ausgebaut werden. Sport ist für alle da, nicht nur für körperlich fitte Jungs.

Unsere Antwort: Selbstorganisation und Solidarität!

Die Berliner Politik hat die Stadt zu dem gemacht, was sie gerade ist. Jede Regierung bedient nur kapitalistische Interessen und ist nicht an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet. Wir müssen deswegen aufhören, unsere Hoffnungen in die Parteien und Parlamente zu setzen. Von Rot-Rot-Grün bis zu rechten Kräften wie der AfD werden rassistische Spaltungen und soziale Ausgrenzungen weiter verschärft.

Wir organisieren uns lieber selbst, denn wir wissen am besten, wie wir leben wollen, was wir brauchen und was gut für uns ist. Wir kämpfen für eine Stadt von unten, die sich solidarisch gegen Mieterhöhungen, Zwangsräumungen und die Schaffung von teurem Wohnraum richtet. Wir wollen Wohnraum für alle und unkommerzielle Freiräume – Selbstverwaltet statt im privatem Eigentum. Lasst uns zusammen als Nachbar_innen für die Selbstverwaltung unserer Kieze und unserer Stadt kämpfen.

Selbstorganisation bedeutet:

 

  • den Kontakt zu Nachbar_innen und Kolleg_innen suchen
  • mit einer Erwerbsloseninitiative oder einer Basisgewerkschaft für die eigenen Rechte beim Jobcenter und der Arbeit kämpfen
  • die Beratungsangebote im Kiez nutzen und sich gemeinsam gegen Diskriminierung wehren
  • an den Angeboten der selbstorganisierten Vereine im Kiez teilnehmen
  • Veranstaltungen im Kiez besuchen und sich mit anderen austauschen
  • mit einer Mieter_inneninitiative vernetzen
  • die politischen Kämpfe gegen Rassismus unterstützen

Der Wedding ist voll von Initiativen, Vereinen und selbstorganisierten Gruppen. Dort treffen sich Menschen, um sich auszutauschen und solidarisch gegen Verdrängung, Rassismus, Diskriminierung und für ihre Interessen zu kämpfen, sich kennenzulernen und Spaß zu haben!

Einige dieser Gruppen organisieren gemeinsam die antikapitalistische Demonstration am 30. April. Wir wollen eine Stadt für uns alle. Kommt vorbei und macht mit! Organize!

 

  • Vorab-Termine, mehr Infos und die Route: http://organizeberlin.blogsport.eu/

Veröffentlicht unter Mieten, MUF, Rassismus, Repression, Termin | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Aufruf zur antikapitalistischen Demonstration am 30. April 2017

Das Vorkaufsrecht – Ein Rundbrief für MieterInnen in Berlin

Reichlich Lesestoff… die Sache mit dem Vorkaufsrecht.

Da die Regionalberatung des Mietshäuser Syndikat in letzter Zeit häufig zum Thema Vorkaufsrecht von MieterInnen und MieterInnengemeinschaften angesprochen worden ist, hat sie für Euch ihren Wissensstand zum Thema zusammengefasst. Im Text wird auch eine Fachtagung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg angesprochen, die Dokumentation dieser ist fertig und ist hier vom Bezirk veröffentlicht.

Liebe Initiativen, Hausgemeinschaften, stadtpolitisch Engagierte,

immer wieder wurde in den letzten Jahren gefordert, dass die Berliner Bezirke ihr Vorkaufsrecht ausüben sollten. Damit ließen sich die Aufteilung in Wohneigentum oder mietpreissteigernde Sanierungen zumindest teilweise verhindern oder abschwächen. Dieses Instrument wurde in Städten wie München und Hamburg in der Vergangenheit immer wieder genutzt, in Berlin hat sich der Bezirk Tempelhof-Schöneberg in 2015 erstmals dazu entschlossen, ein Vorkaufsrecht auszuüben. So wurde im April 2015 das Vorkaufsrecht bei den von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Höchstgebot verkauften Wohnungen in der Großgörschen und Katzlerstraße geltend gemacht. Bei diesen Häusern gilt es auch noch eine Besonderheit abzuwarten: Der Bund klagt hier gegen den Bezirk, weil das Vorkaufsrecht vom Bezirk nicht mit dem Höchstpreis veranschlagt wurde, sondern zueinem verminderten Preis.

Im Dezember 2015 (s. Pressemitteilung Nr. 154 vom 15.12.2015) hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Vorkaufrecht bei der Wrangelstr. 66 ausgeübt. Aktuell wird die Ausübung mindestens bei jedem Verkaufsfall von Wohnobjekten in einem Gebiet mit Satzungsrecht geprüft.

In der Koalitionsvereinbarung wurde vereinbart:

„Die Koalition will das Vorkaufsrecht zu einem effektiven Instrument entwickeln. Der Senat wird zusammen mit den Bezirken im ersten Halbjahr 2017 ein Konzept für strategische Ankäufe und die Ausübung von Vorkaufsrechten erarbeiten und dem Abgeordnetenhaus vorlegen.“

Außerdem:

„Zur Flankierung der wohnungspolitischen Ziele und um Spekulation zu begrenzen, nutzt Berlin verstärkt seine Vorkaufsrechte nach Baugesetzbuch. Dazu sollen gezielt Vorkaufsrechts-Verordnungen erlassen werden. Vorrang hat der Ankauf zugunsten von städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Es werden Verfahren entwickelt und finanzielle Ressourcen bereitgestellt, um innerhalb der Zweimonatsfrist eine wirksame Ausübungspraxis durch die Bezirke zu ermöglichen.“

D.h. in den nächsten Monaten könnten richtungsweisende Schritte zur Nutzung des Vorkaufsrechtes unternommen werden. Wir sehen das Instrument als Möglichkeit, für die Mieter*innen aus der Spirale von Verkauf, Aufteilung in Wohneigentum und die damit verbundenen Mietsteigerungen zumindest teilweise herauszukommen.

Im Folgenden soll daher der Ablauf bzw. unser Wissenstand vorgestellt werden.

Das Vorkaufsrecht durch die Bezirke

Nach dem § 24 BauGB (Baugesetzbuch) haben die Bezirke (Gemeinden) ein Vorkaufsrecht. Dieses kann wahrgenommen werden, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. U.a. ist es für die Bezirke möglich, das Vorkaufsrecht in Gebieten, in denen eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB existiert, wahrzunehmen. Das VKR kann auch zugunsten Dritter ausgeübt werden. Dies wird, solange die Bezirke nicht die entsprechenden Mittel zur Verfügung haben, die Regel sein.

Abwendungsvereinbarung

Priorität der Bezirke wird es aber nicht sein, dass in möglichst vielen Fällen das VKR tatsächlich ausgeübt wird, sondern die in § 27 BauGB gegebene Möglichkeit zur Abwendung des Vorkaufsrechts durch Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung. Diese wird dem Käufer vom Bezirk zugestellt. Darin werden verschiedene Bedingungen formuliert. So kann z.B. für einen Zeitraum von 20 Jahren ausgeschlossen werden, dass die Wohnungen in Wohneigentum nach WEG umgewandelt werden. Des Weiteren werden regelmäßig energetische Sanierungen, die über das gesetzlich verlangte Maß hinausgehen, der Anbau von Balkonen und der Einbau von Aufzügen ausgeschlossen. In der AV werden Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung vereinbart.

Für die Mieter*innen ist es wichtig, dass diese Regelungen möglichst weitreichend in ihrem Sinne gefasst werden und die Vertragsstrafen möglichst hoch sind sowie im Grundbuch gesichert werden. Andernfalls können diese einfach eingepreist oder durch einen Weiterverkauf umgangen werden. Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde bereits ein Katalog von möglichen Bestandteilen für Abwendungsvereinbarungen erstellt.

Fristen und Kauf zum Verkehrswert

Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von zwei Monaten, nachdem dem Bezirk der vollständige Kaufvertrag zugegangen ist, ausgeübt werden. Die betroffenen Häuser haben also eine extrem kurze Frist, um alle notwendigen Schritte zu organisieren: Die Hausgemeinschaft muss zusammen finden und entscheiden, ob das Haus in Selbstverwaltung oder über eine der städtischen Wohnbaugesellschaften (WBG) gekauft werden soll. Außerdem muss der Bezirk kontaktiert werden, denn nur dieser kann das VKR ausüben.

Angesichts der nach wie vor anhaltenden Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt ist wichtig, dass nach § 28 BauGB für den Bezirk die Möglichkeit besteht, das VKR zum Verkehrswert auszuüben „wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet“. Hier bietet sich die Möglichkeit
anstatt der oft absurden Kaufpreise, das VKR zum teilweise niedriger liegenden Verkehrswert auszuüben. Für die Bezahlbarkeit der Mieten kann die Ausübung des VKR zum Verkehrswert ausschlaggebend sein. Da dieses Vorgehen für den Verkaufenden die Rendite schmälert, ist hier die Wahrscheinlichkeit höher, dass gerichtlich dagegen vorgegangen wird. Wenn die Koalition das VKR zum Verkehrswert als politisch sinnvolles Mittel nutzen will, müssen für die Übernahme eines Prozessrisikos entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die Dritten

Teile der Senatsverwaltung favorisieren als Dritte die städtischen WBG. Aus Sicht der Mieter*innen und der Bezirke kann es aber auch sinnvoll sein, dass die Dritten aus einem Pool gemeinwohlorientierter Träger (WBG, Stiftungen, Genossenschaften, Mietshäuser Syndikat) gewählt werden können. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg möchte bereits einen solchen Interessentenpool aufbauen.

Die WBG werden nicht in jedem Fall Interesse an den Häusern haben bei denen ein VKR ausgeübt werden kann, da sie enge Vorgaben zur Rentabilität der Ankäufe erfüllen sollen. Die „Gemeinwohlorientierten“ könnten eventuell für die Mieter*innen langfristig bessere Konditionen und vor allem umfangreiche Selbstverwaltungsmöglichkeiten anbieten. Bezüglich des Kaufpreises kann es in manchen Fällen mehr Spielraum geben, zaubern können diese aber auch nicht. Mieter*innengemeinschaften könnten und sollten aber auch versuchen mit den WBG umfangreichere Selbstverwaltungs- und Mitbestimmungsrechte auszuhandeln. In Berlin gibt es eine lange Geschichte der Selbstverwaltung, auch bei Häusern, die sich im Eigentum einer WBG befinden. Diese Erfahrungen müssen für die neuen „VKR-Häuser“ nutzbar gemacht werden und von Hausgemeinschaften verhandelt und durchgesetzt werden.

Die Bezirke

Da die Bezirke diejenigen sind, die ein VKR ausüben können, sind diese in der Pflicht hier tätig zu werden. Zur Zeit hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine Vorreiterrolle inne. So wurde im Dezember 2016 eine Fachtagung zum Thema organisiert, bei der die verschiedenen Problemstellungen bei der Ausübung des VKR vorgestellt und diskutiert wurden. Durch die Verwaltung wurde ein Kriterienkatalog erstellt, nach dem alle Verkaufsvorfälle im Bezirk überprüft werden. Des Weiteren wurde ein Ablaufplan über die notwendigen Schritte erstellt, innerhalb derer das VKR ausgeübt werden kann. Ob weitere Bezirke in den Gebieten mit Erhaltungssatzung Verkaufsfälle auf Ausübung des VKR angehen werden, ist noch offen. Auf der Fachtagung selbst, waren jedoch auch Baustadträte und Verwaltungsmitglieder aus anderen Bezirken mit regem Interesse vertreten. So z.B. die Baustadträte von Mitte und Neukölln.

Aussichten

Neben der Bekanntmachung des Vorkaufsrechts als Instrument der Bezirke muss ein Ziel sein, das Vorgehen bzw. die angestrebten Verfahren durch die Bezirke und die Senatsverwaltung, welche noch nicht festgelegt sind, im Sinne der Mieter*innen zu gestalten. Da als Voraussetzung der Ausübung des VKR eine Erhaltungssatzung vorliegen muss, müssten diese auf weitere Gebiete in den Stadtbezirken ausgeweitet werden. Im Koalitionsvertrag heißt es z.B. hierzu:

„Die Koalition unterstützt stadtweit die Ausweisung von Sozialen Erhaltungsgebieten. Mit dem Monitoring Soziale Stadt sollen Empfehlungen für Gebietsausweisungen gegeben werden.“

Die Bezirke selber müssen dazu bewegt werden, Personal für die Ausübung des VKR bereitzustellen und sich die fachliche Kompetenz dazu zu erarbeiten. Denn nur sie sind in der Lage, die Verkaufsfälle systematisch zu überprüfen, die Mieter*innen erfahren schließlich häufig genug erst im Nachhinein von einem Verkauf ihres Hauses. Auch die Betroffenen über einen bevorstehenden Verkauf zu informieren, wäre daher Aufgabe der Bezirke.

Der Senat muss aufgefordert werden, entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen und auch Verantwortung für rechtliche Auseinandersetzungen zu übernehmen. Auch ein Fonds zur Zwischenfinanzierungen von Vorkaufsrechten muss von der Senatsebene ausreichend finanziert werden.

Bei allen diesen Schritten sind aktive Mieter*innengemeinschaften gefragt, die die Bezirke und den Senat zum Handeln bewegen.

Regionalberatung Berlin-Brandenburg
im Mietshäuser Syndikat
März 2017

Kontakt und Information: berlin-brandenburg@syndikat.org

Der Rundbrief als .pdf.

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