…von wegen!

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..alte Barrikaden weg (und Türen gleich auch), neue davor. Das Spiel geht weiter..
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Fenster raus, Bewachungsfritzen mit Hund rein.
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Und jetzt?
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Endlich wird das Projekt ausgesteckt und ausgeschrieben? Aussteckungsstangen..
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Sogar auf dem Dach der Labitzke? Wird hier die neue “wir reissen alles untenrum ab, aber das Dach bleibt noch stehen für die Aussteckungen”- Taktik erprobt?
Wenns da mal nur keine Einsprachen gibt, sonst wärs ja glatt eine Räumung auf Vorrat gewesen..

Die X Lügen von Mobimo und Stadt Zürich…

…welche von den Medien unhinterfragt nachgeplappert wurden

Hier eine kleine Auffrischung, gespickt mit etwas juristischem Hintergrund und Faktenlage.

  1. Lüge#1: “Mobimo besitzt Abbruchbewilligung für Labitzke-Areal” – Tatsache ist: Es gibt keine “rechtsgültige Abbruchbewilligung”, um seine Gebäude abzureissen braucht ein Eigentümer aufgrund der umfassenden Schweizerischen Eigentumsrechte gar keine Abbruchbewilligung – jedoch im Rahmen eines Neuprojekts beginnt der Neubau mit dem Abriss, wofür es eine Baubewilligung braucht. Über diese verfügt Mobimo nicht!
  2. Lüge#2: “Mobimo muss Altlasten sanieren” – Tatsache ist: Das Labitzke-Areal ist keine Altlast, sondern gemäss Altlastenverordnung weder sanierungsbedürftig noch überwachungsbedürftig. Für Mobimo/Stadt Zürich dient die Altlastensanierung lediglich als Vorwand.
  3. Lüge#3: ″Für Mobimo war es wegen der Besetzung unmöglich, die Baugespanne auszustecken” – Tatsache ist: Mobimo hat weder mit MieterInnen noch BesetzerInnen Kontakt aufgenommen, um den Zugang zum Areal für die Aussteckung anzufragen. Aussteckungen auf bebautem Gelände ist Routinesache und wäre kein Hindernis gewesen.
  4. Lüge#4: “Mobimo verfügt über eine Bewilligung zum Abriss/Neuprojekt” – Tatsache ist: Mobimo hat das Neuprojekt weder ausgeschrieben noch ausgesteckt, was zwingend ist für ein ordentliches Baubewilligungsverfahren. Ein Baugesuch bei den Behörden alleine reicht nicht.
  5. Lüge#5: “Kein Abriss auf Vorrat” – Tatsache ist: Mobimo und Stadt Zürich lügen: Der Abbruch und Neubau von Gebäuden ohne rechtsgültige Baubewilligung ist Abriss auf Vorrat per excellence – Mobimo/Stadt Zürich brechen somit mit einem Grundsatz, der sich seit den 60er, 80er, 90ern (“Zürn brennt”) etabliert hat.
  6. Lüge#6: “Es wird auf dem Labitzke-Areal keine Brache geben” – Tatsache ist: Da gemäss Mobimo/Stadt Zürich tatsächlich “Altlasten” ausgehoben werden müssen, kann aus logistischen Gründen keine Aussteckung erfolgen. Wenn mal die Aussteckung/öffentliche Ausschreibung erfolgt, beginnt die Rekursfrist – die wird es sicherlich geben!

Abgekupfert von der AL (jap, das sind die mit dem Wolf): Anatomie eines vorzeitigen Abbruchs
Mercischön! (für den Artikel, nicht für die Räumung)