Jung und Billig in Bremen?

Wir freuen uns, dass bereits seit Juni auch die FAU Bremen dabei ist:

“Seit 2011 arbeiten die Gruppen der FAU-nahen Anarchosyndikalistischen Jugend (ASJ) aus Berlin und Leipzig an der Kampagne „Jung und billig – Gegen Ausbeutung im Minijob“. Die FAU Bremen nimmt zusammen mit anderen lokalen Gewerkschaften der FAU an der Neuauflage der Kampagne teil. Mit der Kampagne, die sich auf den ersten Blick an jüngere geringfügig Beschäftigte richtet, soll auf Missstände im „System Minijob“ allgemein aufmerksam gemacht werden und sollen Beschäftigten ermutigt werden sich zusammen mit der Gewerkschaft für ihre Rechte einzusetzen.
Die FAU Bremen bietet hierfür regelmäßig eine gewerkschaftliche Beratung an, um gemeinsam Wege für die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen finden zu können.Mehr Infos auf der Sonderseite zur Kampagne: bremen.fau.org/minijob.”

Jung und Billig in Halle?

Web-Bild Minijobkampagne Halle 2

Die FAU Halle beteiligt sich an der Kampagne gegen Ausbeutung im Minijob!

Minijobs sind Arbeitsverhältnisse wie alle anderen auch. Geringfügig Beschäftigte haben die selben Rechte wie VollzeitarbeiterInnen. Das ist leider bisher nicht überall angekommen, oder es wird bewusst ignoriert.

Probleme mit dem Recht auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, unbezahlte Überstunden oder kalte Kündigungen scheinen eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Über ein Fünftel der Arbeitsverhältnisse bundesweit sind geringfügige Beschäftigungen. In Halle sind es über 16%. Und der Sektor wächst. Die tolerierte Missachtung von Arbeitnehmerrechten und die damit einhergehenden Lohnkosteneinsparungen machen einen Großteil der Attraktivität der Minijobs für die ArbeitgeberInnen aus. Wer aber auf den 450€-Job angewiesen ist, dem schmerzt jeder kleine Lohnwegfall.

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Die Mindestlohnerhöhung – kein großer Grund zum Feiern

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Wie Ende Juni entschieden wurde, wird der gesetzliche Mindestlohn von € 8,50 auf € 8.84 Brutto erhöht werden. Das ist bei weitem noch nicht genug für MindesverdienerInnen, um am Ende des Monats auf ein ordentliches Gehalt zu kommen. Doch Widerstand gegen diese kleinliche Erhöhung hat es bisher und wird es wohl noch kaum geben.

Die KollegInnen von der IWW Bremen haben einen Text zur Rolle des DGB bei der Festlegung des Mindestlohnes geschrieben Continue reading

Lohnnachzahlung für Minijobbende in Hannover!

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Nachdem wir neulich erst von einer Lohnnachzahlung in Kiel berichtet hatten, können wir heute von einem weiteren Erfolg in Hannover schreiben. Dort konnte die Beschäftigte mithelfe dies örtlichen FAU-Syndikates eine 4-stellige Lohnzahlung von ihrem Arbeitgeber einfordern: Continue reading

Ein Mindestlohn, der sich nicht lohnt (wenn ihr Sonderzahlungen bezieht)

Der Anfang 2015 eingeführte Mindestlohn in Höhe von 8,50€ Brutto sollte den GeringverdienerInnen Deutschlands die Möglichkeit geben, ihren Lebensstandard und ihre spätere Altersrente aufzubessern. Dass dies angesichts der niedrigen Lohnuntergrenze nur ein marginaler Fortschritt sein konnte, war schon vorher klar.

Jetzt allerdings hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weitere Einschnitte in die progressiven Aspekte des Mindestlohngesetzes angekündigt. Continue reading

Neue Version der Minijob Broschüre veröffentlicht!

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Anfang April hat die ASJ Leipzig die neue Minijob-Broschüre herausgebracht.

Auch die neue Auflage hat den Zweck, Minijobbende über ihre Rechte aufzuklären und sie zum kollektiven Kampf zu ermutigen. Überarbeitung, Ausbeutung, rechtswidrige Praktiken wie das Vorenthalten des gesetzlichen Urlaubsanspruches – das ist alles ein Alltag im deutschen Niedriglohnsektor, den wir nicht dulden wollen.

Die von der ASJ Leipzig herausgegebene Broschüre beruht größtenteils auf jener Version, die bereits vor einigen Jahren von der Berliner ASJ konzipiert wurde. Die Änderungen beinhalten: Continue reading

Dreistellige Lohnnachzahlung für Minijobbende in Kiel

Hier ein Arbeitsrecht-Fall aus Kiel der zeigt, dass es sich lohnt, auch im Minijob für die eigenen Rechte einzustehen:

Eine beliebte Kneipe am Kieler Ostufer musste kürzlich vor dem Arbeitsgericht einem Vergleich zustimmen, der sie zu einer Nachzahlung im höheren dreistelligen Bereich verpflichtet. Das ist eigentlich wenig spektakulär, allerdings sind die Details recht interessant: Es handelte sich um eine Tätigkeit auf Minijobbasis und dauerte nur knapp acht Monate. Desweiteren ging es lediglich um banale Dinge wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt und sonstige ausstehende Gehälter, also alles Pflichten, die in einem Arbeitsverhältnis selbstverständlich sind. Eine derartig hohe Nachforderung für diesen kurzen Zeitraum ist daher recht beachtlich.

Das Ergebnis der Verhandlung kann man wohl als Quittung dafür verstehen, dass arbeitsrechtliche Mindeststandards missachtet wurden. Willkür des Arbeitgebers, Angst vor Jobverlust und Vereinzelung der Beschäftigten sorgen normalerweise dafür, dass die prekäre Situation stillschweigend hingenommen wird. Insofern zeigt dieses positive und nachahmenswerte Beispiel, dass ausbeuterische Verhältnisse in der Gastronomie keine Selbstläufer zu sein brauchen. Gegenwehr ist notwendig und möglich.

Gerade in Hinblick auf die Vereinzelung halten wir es für unerlässlich, dass sich die Beschäftigten untereinander austauschen, sich solidarisieren und gemeinsam Druck aufbauen, damit die verdienten Gehälter endlich in ihre Taschen fließen und die oftmals haarsträubenden Bedingungen in der Kieler Gastronomie hoffenth ein Ende finden.

Dazu sollte die Rechnung lieber ohne den Wirt gemacht werden.

 

Quelle: https://kiel.fau.org/bitteschoen-die-rechnung/