Cathin

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Strukturformel
Struktur von Cathin
Allgemeines
Freiname Cathin
Andere Namen
  • Pseudonorephedrin
  • Norpseudoephedrin
  • β-Hydroxyamphetamin
  • (+)-(1S,2S)-2-Amino-1-phenylpropan-1-ol
Summenformel C9H13NO
CAS-Nummer
PubChem 441457
ATC-Code

A08AA07

Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Stimulans

Eigenschaften
Molare Masse 151,21 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

174–176 °C[1]

Löslichkeit

schlecht in Wasser (20 g·l−1 bei 20 °), löslich in Salzsäure und Ethanol[1]

Sicherheitshinweise
Bitte die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
06 – Giftig oder sehr giftig

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301​‐​315​‐​319​‐​335
P: 261​‐​301+310​‐​305+351+338 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]

Xn
Gesundheits-
schädlich
R- und S-Sätze R: 22
S: keine S-Sätze
Toxikologische Daten

161 mg·kg−1 (LD50Mausi.p.)[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Cathin (INN), auch Norpseudoephedrin, Pseudonorephedrin, β-Hydroxyamphetamin, ist ein Alkaloid, chemisch ein Amphetamin, und zählt zu den Stimulantien. Cathin ist eines der Alkaloide in der Droge Kath, die vor allem in den Hochlagen ostafrikanischer Länder und auf der arabischen Halbinsel verbreitet ist.[3] Der Wirkstoff wird unter anderem aus Blättern des vorkommenden Kathstrauches gewonnen, teils auch aus Zweigspitzen mit Blättern.

Anwendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Kathstrauch enthält Cathin.

Cathin-haltige Arzneimittel werden als Anorektika (Appetitzügler) verkauft. Diese sind rezeptpflichtig und dürfen nur über wenige Wochen hinweg benutzt werden.

Als Arzneimittel wurden Vita-Schlank-Tropfen und X-112 vom europäischen Markt genommen. Nach der Namensänderung von Norpseudoephedrin auf Cathin ist ein Medikament unter dem Namen ALVALIN Lösung hergestellt worden.

Der Stoff steht auf der Dopingliste des IOC, der Grenzwert liegt bei über 5 µg/ml im Urin.

Rechtsstatus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland ist Cathin durch das Betäubungsmittelgesetz als verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft, der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist damit grundsätzlich strafbar. Niedrige Dosen bzw. Mengen (d. h. „…ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 5 vom Hundert als Lösung, jedoch nicht mehr als 1 600 mg je Packungseinheit oder je abgeteilte Form bis zu 40 mg Cathin, berechnet als Base“) sind von betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen.

Handelsnamen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alvalin

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e f Datenblatt Cathin bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 16. März 2011 (PDF).Vorlage:Sigma-Aldrich/Name nicht angegeben
  2. Für Stoffe ist seit dem 1. Dezember 2012, für Gemische seit dem 1. Juni 2015 nur noch die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung gültig. Die EU-Gefahrstoffkennzeichnung ist daher nur noch auf Gebinden zulässig, welche vor diesen Daten in Verkehr gebracht wurden.
  3. Stefan W Toennes, Sebastian Harder,1 Markus Schramm, Constanze Niess, and Gerold F Kauert: "Pharmacokinetics of cathinone, cathine and norephedrine after the chewing of khat leaves", Institute of Forensic Toxicology, University of Frankfurt, PMC 1884326 (freier Volltext).
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