Von HENRYK M. BRODER
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag ist nicht, wie man vermuten könnte, ein Tag der Abrechnung mit allen Verkehrssündern, sondern eine Versammlung von Experten und Expertinnen, die mit der Theorie und der Praxis des Verkehrsrechts zu tun haben: Ministerialbeamte, Richter, Anwälte, Techniker, Fahrlehrer, Mediziner.
Auf dem jüngsten Verkehrsgerichtstag wurde unter anderem über „moderne Messmethoden“ bei der Blutentnahme referiert, über Dashcams als „Beweismittel im Zivil- und Strafverfahren“ und über den Einsatz von „Mega-Containerschiffen“, die „immer größer“, aber nicht unbedingt immer sicherer würden. Den Eröffnungsvortrag hielt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, Rüdiger Grube: „Deutsche Bahn – Herausforderungen und Perspektiven.“ Ich vermute, dass er, um seinen eigenen Auftritt nicht zu verpassen, eher mit seinem Dienstwagen als mit der Bahn angereist ist. Aber das nur am Rande.
Ein Thema, das seit vielen Jahren buchstäblich in der Luft hängt, ohne sich zu bewegen, kam in Goslar nicht zu Sprache: Soll man eine Altersobergrenze für Führerscheininhaber einführen oder die Senioren wenigstens verpflichten, sich ab einem bestimmten Alter einem Fitnesstest zu unterziehen?