Glühwein
Glühwein ist ein alkoholhaltiges Heißgetränk, das in Mitteleuropa traditionell in der Adventszeit, häufig auf Weihnachtsmärkten, getrunken wird. Daneben ist abgefüllter Glühwein unterschiedlicher Qualität für Privathaushalte in der Vorweihnachtszeit im Handel erhältlich. Ähnliche Getränke sind Glögg, Grog, Punsch und Feuerzangenbowle.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Vorläufer des Glühweins ist das Conditum Paradoxum aus der Antike. Im Mittelalter waren kalt getrunkene Würzweine beliebt, wie der Hypocras, die in den Gewürzzutaten und im Geschmack dem heutigen Glühwein vermutlich ähnlich waren.
Glühwein im heutigen Sinne gibt es seit Winter 1956, als Rudolf Kunzmann in einer kleinen Ein-Mann-Weinkellerei in Augsburg-Pfersee mit Zucker und Gewürzen versetzten Wein erstmals in Flaschen füllte und als Glühwein verkaufte.[1] Da damals Zucker als Zutat noch verboten war, verhängte das Marktamt der Stadt Augsburg einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Weinrecht. Dieser Bußgeldbescheid ist Beleg für den ersten in Flaschen abgefüllten Glühwein in Deutschland.[2] Später wurde das Weinrecht geändert und Glühwein somit legalisiert.
Herstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zur Herstellung von Glühwein wird roter oder weißer Wein mit verschiedenen Gewürzen (üblicherweise Zimt, Gewürznelken, Zitronenschale, Sternanis) erhitzt und nach Geschmack gesüßt. Bei der Zubereitung sollte der Glühwein keinesfalls über 80 °C erhitzt werden, da der im Glühwein enthaltene Alkohol ab 78 °C verdampft, die Gewürze ihren Geschmack nachteilig verändern und das Zuckerabbauprodukt Hydroxymethylfurfural entsteht, das unter dem Verdacht steht, krebserregend zu sein.[3] Der Mindestalkoholgehalt des im Einzelhandel erhältlichen Glühweins ist gesetzlich auf 7 % Vol. festgelegt.
Industriell produzierter Glühwein wird häufig aus Massenweinen niederer Qualität hergestellt und dann sehr stark gesüßt, um den Gütemangel des verwendeten Weins zu kaschieren. Dieser Glühwein wird häufig in großen Flaschen oder Getränkekartons billig angeboten. Bessere Qualitäten erhält man, wenn man schweren Südwein (spanischen Fasswein oder Rhône-Weine gehobener Qualität) entsprechend würzt und dann nur wenig süßt.
Je nach Region werden unterschiedliche Weine verwendet. In Deutschland wird im Allgemeinen Rotwein gewählt, im nördlichen Italien oft Weißwein, in Österreich kommt beides vor. Aus Hessen und Unterfranken kommt eine Spielart, die mit Apfelwein hergestellt wird. In Nürnberg wird ebenfalls ein Glühwein aus Weißwein produziert, der in Franken weit verbreitet ist.
Bei den branntweinhaltigen Varianten mit Rum, Weinbrand oder Likören wie Amaretto handelt es sich genau genommen nicht um Glühwein, sondern um Punsch:
„Das Erzeugnis Glühwein ist definiert als aromatisiertes Getränk, welches ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein hergestellt und hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt wird. Der Mindestalkoholgehalt des Getränkes beträgt 7 % (Vol%).“
„Glühwein ist ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk […] Der Zusatz von Wasser ist verboten. […] Der vorhandene Alkoholgehalt eines Glühweins muss mind. 7 % vol und weniger als 14,5 % vol betragen.“
Bei dem auf Weihnachtsmärkten oftmals angebotenen „Kinderglühwein“ handelt es sich nicht um Wein, sondern um erhitzten aromatisierten, und teilweise zusätzlich gesüßten, Fruchtsaft.
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- gesundheit.de: Glühwein und Alkohol
- Wein mit Schimmelschutz, Radiofeuilleton Mahlzeit: Über Inhaltsstoffe in Wein und Glühwein
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Einblick: Seinen Glühwein gibt es sogar in New York zu kaufen. In: Augsburger Allgemeine.
- ↑ Dasing – Die Heimat des Glühweins. In: Süddeutsche.de.
- ↑ Friedhelm Schachtschneider: Glühwein – ein Getränk kämpft um sein Image. Welt Online, 28. November 2009, abgerufen am 14. Dezember 2010.
- ↑ Glühwein – Geheimnis in Rot? Pressemitteilung des Landes Berlin vom 2. Dezember 2009, 10:45 Uhr, Mitteilungen des Senats.
- ↑ Merkblatt zu Glühwein, Pressemitteilung des Landes Rheinland-Pfalz vom Januar 2014.