Google Play

Google Play Nutzungsbedingungen

27, Juli 2016

1. Einführung

Anwendbare Bestimmungen. Vielen Dank, dass Sie Google Play nutzen. Google Play wird von Google Inc. bereitgestellt ("Google", "wir" oder "uns"), mit Sitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, und unterliegt den Google Nutzungsbedingungen ("Google Nutzungsbedingungen"). Google Play ist ein "Dienst", wie in den Google-Nutzungsbedingungen definiert. Bei diesen Google Play Nutzungsbedingungen handelt es sich um zusätzliche Bedingungen, die für die Nutzung von Google Play gelten. Ihre Nutzung von Google Play und den darüber verfügbaren digitalen Inhalten unterliegt diesen Google Play Nutzungsbedingungen und den Google Nutzungsbedingungen. Diese werden gemeinsam als "Nutzungsbedingungen" bezeichnet.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Google Play Nutzungsbedingungen und den Google Nutzungsbedingungen haben die Google Play Nutzungsbedingungen Vorrang. Zur Nutzung des Google Play Store ist es erforderlich, dass Sie den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch. Falls Sie die Nutzungsbedingungen nicht verstehen oder nicht vollständig akzeptieren, dürfen Sie den Google Play Store nicht verwenden.

Bevor Sie den Google Play Store nutzen können, ist es zunächst erforderlich, dass Sie den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch. Falls die Nutzungsbedingungen für Sie nicht verständlich sind oder Sie diese nicht vollständig akzeptieren, können Sie den Google Play Store nicht verwenden. Einige Produkte und Funktionen sind möglicherweise nicht in allen Ländern verfügbar. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Google Play-Hilfe.

2. Bereitstellung von Google Play

Vertragsschluss. Wenn Sie Inhalte“ (definiert als Datendateien, Apps, Text, Software für Mobilgeräte, Musik, Audiodateien oder andere Sounddateien, Fotos, Videos oder sonstige Bilder) bei Google Play erwerben, gehen Sie einen Vertrag ein mit entweder:

(a) Google Commerce Limited direkt (ein „Direct Sale”); oder

(b) falls entsprechend gekennzeichnet, mit dem Anbieter der Inhalte, wobei Google diesen vertritt („Agency Sale“); oder

(c) im Falle von Android Apps mit dem jeweiligen Anbieter der App (ein „App Sale“).

Jedes Mal, wenn Sie Inhalte erwerben, schließen Sie einen separaten Vertrag:

(d) auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingunge (soweit anwendbar) mit der Google Commerce Limited (im Falle eines Direct Sale);

(e) auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingunge (soweit anwendbar) mit dem Anbieter der betreffenden Inhalte (im Falle eines Agency Sale); oder

(f) mit dem Anbieter der betreffenden Inhalte (im Falle von App Sales).

Dieser separate Vertrag nach jeweils (d), (e) oder (f) besteht zusätzlich zu Ihrem Vertrag mit Google Inc. für die Nutzung des Dienstes (d.h. diesen Google Play Nutzungsbedingungen).

Im Falle von Agency Sales gilt die Regelung in den Google Nutzungsbedingungen bezüglich der Rechte für begünstigte Dritte nicht für Ihre Nutzung des Dienstes.

Zugriff auf Inhalte. Sie können Google Play verwenden, um nach Inhalten für Ihr Mobilgerät, Ihren Computer oder ein anderes unterstütztes Gerät ("Gerät") zu suchen und/oder diese herunterzuladen. Die Verfügbarkeit von Inhalten variiert von Land zu Land. Darum stehen möglicherweise nicht alle Inhalte in Ihrem Land zur Verfügung. Einige dieser Inhalte können von Google angeboten werden, während andere von Dritten, die nicht mit Google verbunden sind, zur Verfügung gestellt werden. Google ist nicht für Inhalte bei Google Play verantwortlich, die nicht von Google stammen, und macht sich solche Inhalte auch nicht zu eigen.

3. Ihre Nutzung von Google Play

Altersbeschränkungen. Die Nutzung von Google Play ist nur Personen in einem Alter von mindestens 13 Jahren gestattet. Personen in einem Alter unter 18 Jahren benötigen die Erlaubnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, um Google Play verwenden und den Nutzungsbedingungen zustimmen zu können. Damit Sie als Familienadministrator einer Familiengruppe bei Google Play agieren können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Sie dürfen nicht auf Google Play zugreifen, wenn Ihnen gemäß den Gesetzen des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in dem Sie Google Play aufrufen oder verwenden, der Erhalt oder die Nutzung des Dienstes bzw. der Inhalte untersagt oder anderweitig rechtlich verboten ist. Darüber hinaus sind alle zusätzlichen Altersbeschränkungen zu beachten, die ggf. für die Nutzung bestimmter Inhalte bei Google Play gelten.

Grundlegende Nutzungsanforderungen. Zur Nutzung des Dienstes benötigen Sie ein Gerät, das die jeweils gültigen System- und Kompatibilitätsanforderungen für die relevanten Inhalte erfüllt, einen funktionierenden Internetzugang und kompatible Software. Diese Faktoren können sich auf Ihre Möglichkeit zur Verwendung des Dienstes und auf die Funktionalität des Dienstes auswirken. Die Erfüllung dieser Systemanforderungen liegt in Ihrer Verantwortung.

Drittanbieter-Gebühren. Im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung von Inhalten und Google Play können Zugriffs- oder Datengebühren bei Drittanbietern anfallen, zum Beispiel bei Ihrem Internetanbieter oder Mobilfunkanbieter. Solche Gebühren können beispielsweise entstehen, wenn Sie über Google Play bereitgestellte Dienste mithilfe von Diensten oder Geräten von Drittanbietern verwenden. Solche Gebühren liegen in Ihrer Verantwortung.

Updates. Von Zeit zu Zeit kann die Installation von Updates für Google Play oder dazugehörige Google-Software erforderlich sein, um Google Play weiterhin verwenden sowie Inhalte aufrufen oder herunterladen zu können. Inhalte, die von Google stammen, können von Zeit zu Zeit mit den Google-Servern kommunizieren, um die Verfügbarkeit von Updates für die Inhalte und die Funktionalität von Google Play zu überprüfen. Hierzu gehören Fehlerkorrekturen, Patches, erweiterte Funktionen, fehlende Plug-ins und neue Versionen (gemeinsam als "Updates" bezeichnet). Ihre Nutzung der von Ihnen installierten Inhalte setzt voraus, dass Sie dem Erhalt solcher automatisch angeforderten Updates zugestimmt haben. Wenn Sie mit solchen automatisch angeforderten und empfangenen Updates nicht einverstanden sind, sollten Sie den Google Play Store nicht verwenden und diese Inhalte nicht installieren.

Google kann jede Google-App oder jede App, die Sie bei Google Play heruntergeladen haben, auf die jeweils neue Version aktualisieren, wenn Google feststellt, dass durch das Update eine kritische Sicherheitslücke in Verbindung mit der App behoben wird. Dies gilt unabhängig von den Update-Einstellungen, die Sie in der Google Play App oder auf Ihrem Gerät ausgewählt haben.

Informationen über Sie. Zum Zugriff auf bestimmte Dienste oder Inhalte bei Google Play werden Sie möglicherweise gebeten, Informationen wie Ihren Namen, Ihre Adresse und Zahlungsdetails anzugeben. Die von uns erhobenen Daten, einschließlich der von Dritten eingeholten Informationen, werden von Google und seinen verbundenen Unternehmen gemeinsam für die Bereitstellung des Dienstes verwendet. In der Datenschutzerklärung von Google wird erläutert, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und Ihre Daten schützen, wenn Sie Google Play nutzen. Alle Informationen, die Sie Google bereitstellen, müssen stets korrekt und aktuell sein. Google muss Ihre personenbezogenen Daten, wie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, möglicherweise an Anbieter weitergeben, damit Ihre Transaktionen verarbeitet und/oder Inhalte für Sie bereitgestellt werden können. Google hat mit den Anbietern vereinbart, dass diese Informationen von ihnen in Übereinstimmung mit ihren Datenschutzbestimmungen verwendet werden.

Wenn Sie Mitglied einer Familiengruppe bei Google Play sind, können Ihre Familienmitglieder in der Familiengruppe bestimmte Informationen über Sie sehen. Wenn Sie der Familienadministrator einer Familiengruppe bei Google Play sind, sehen Familienmitglieder, die Sie zur Familiengruppe einladen, Ihren Namen, Ihr Foto und Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie einer Familiengruppe als Familienmitglied beitreten, können andere Familienmitglieder Ihren Namen, Ihr Foto und Ihre E-Mail-Adresse sehen. Außerdem sieht Ihr Familienadministrator eine Aufzeichnung aller Inhalte, die Sie mithilfe einer Familienzahlungsmethode erwerben. Dies umfasst auch eine Beschreibung der Inhalte.

Unberechtigter Kontozugriff. Sie sind verpflichtet, Ihre Nutzerdaten sicher zu verwahren und nicht an andere weiterzugeben. Es ist nicht erlaubt, persönliche Daten anderer Nutzer von Google Play oder von anderen Google-Diensten über Google Play zu erfassen oder in Erfahrung zu bringen. Dazu gehören auch Kontonamen.

Deaktivierung von Konten. Falls Google den Zugriff auf Ihr Konto in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen deaktiviert – beispielsweise im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen –, können Sie möglicherweise nicht mehr auf Google Play, Ihre Kontodaten sowie sämtliche Dateien oder anderweitigen Inhalte in Ihrem Konto zugreifen. Wenn Sie der Familienadministrator einer Familie bei Google Play sind und Google den Zugriff auf Ihr Konto deaktiviert, können Ihre Familienmitglieder unter Umständen nicht mehr auf Familienfunktionen zugreifen, für die eine Familiengruppe erforderlich ist. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Familienzahlungsmethode oder Familienabos handeln. In Abschnitt 6 finden Sie Informationen zu den Rechten, die Ihnen zustehen, falls es Ihnen nicht möglich ist, Inhalte vor der Deaktivierung Ihres Kontos herunterzuladen.

Malware-Schutz. Zum Schutz vor schädlicher Drittanbieter-Software und anderen Sicherheitsproblemen kann Google Informationen zu den Netzwerkverbindungen, dem Betriebssystem und Apps von Drittanbietern auf Ihrem Gerät einholen. Falls eine App als unsicher eingestuft wird, erhalten Sie eine Warnung von Google. Sollte die App bekanntermaßen schädlich für Geräte, Daten oder Nutzer sein, kann Google sie auch entfernen oder deren Installation auf Ihrem Gerät blockieren. Sie können diese Schutzmechanismen in der App "Google Einstellungen" auf Ihrem Gerät deaktivieren. Über den Store installierte Apps können jedoch weiterhin im Hinblick auf Sicherheitsprobleme analysiert werden.

4. Erwerb und Zahlung

Kostenlose Inhalte. Bestimmte Inhalte können kostenlos zum Herunterladen oder Verwenden bereitgestellt werden. Alle Nutzungsbedingungen, die für zahlungspflichtige Inhalte gelten, gelten auch für kostenlose Inhalte, mit Ausnahme zahlungsbezogener Bestimmungen. So sind beispielsweise die Bestimmungen zu Erstattungen in diesen Nutzungsbedingungen nicht auf kostenlose Inhalte anwendbar. Google kann den Zugang und die Nutzung bestimmter kostenloser Inhalte einschränken.

Kauf von Inhalten. Ihr Vertrag über den Erwerb und die Nutzung von Inhalten gilt als abgeschlossen, sobald Sie von Google eine E-Mail-Bestätigung für den Kauf erhalten. Die Vertragserfüllung beginnt, sobald der Kauf abgeschlossen ist. Wenn Sie der Familienadministrator einer Familiengruppe bei Google Play sind, müssen Sie eine gültige Familienzahlungsmethode für Ihre Familienmitglieder einrichten, mit der Inhalte bei Google Play und in Apps gekauft werden können. Sie sind für alle Käufe von Inhalten verantwortlich, die Ihre Familienmitglieder mit der Familienzahlungsmethode tätigen. Wenn eine Familiengruppe gelöscht wird oder ein Familienmitglied die Familiengruppe verlässt, werden Ihnen unter Umständen ausstehende Käufe in Rechnung gestellt, die von Familienmitgliedern mit der Familienzahlungsmethode getätigt wurden.

Google Payments. Um Inhalte bei Google Play erwerben zu können, müssen Sie den Zahlungsbedingungen in den Nutzungsbedingungen von Google Payments zustimmen. Falls Sie noch kein Google Payments-Konto haben, können Sie ein solches Konto auf dieser Webseite erstellen. Dort finden Sie zudem weitere Informationen zu Google Payments. Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise von Google Payments gelten für jeden Kauf von Inhalten mit Ihrem Google Payments-Konto. Lesen Sie sich diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie Inhalte erwerben. Bei einigen Käufen über Google Play erfolgt die Transaktion unmittelbar zwischen Ihnen und dem Anbieter des jeweiligen Produkts. In diesen Fällen können Ihre personenbezogenen Daten an den Anbieter weitergegeben werden, um die Durchführung der Transaktion und die Kontoführung zu ermöglichen. Diese Weitergabe erfolgt gemäß den Datenschutzhinweisen für Google Payments.

Andere Möglichkeiten zur Zahlungsabwicklung. Google bietet Ihnen möglicherweise neben Ihrem Google Payments-Konto weitere Möglichkeiten zur Zahlungsabwicklung, um den Kauf von Inhalten bei Google Play zu vereinfachen. Alle geltenden Bedingungen sowie anderen rechtlichen Vereinbarungen in Bezug auf Ihre Nutzung einer bestimmten Methode zur Zahlungsabwicklung sind einzuhalten, unabhängig davon, ob diese Bedingungen bzw. Vereinbarungen mit Google oder einem Dritten bestehen. Google kann Möglichkeiten zur Zahlungsabwicklung nach eigenem Ermessen und ohne Ankündigung hinzufügen oder entfernen. Sobald Ihr Kauf abgeschlossen ist, kann Google oder der Zahlungsabwickler Ihre Kreditkarte oder Ihr anderes Zahlungsmittel, das Sie für eine Bestellung angeben, mit dem jeweils zutreffenden Betrag belasten (einschließlich eventuell anfallender zusätzlicher Beträge wie Steuern). Sie sind allein für die Zahlung aller anfallenden Beträge im Zusammenhang mit Ihren Bestellungen bei Google Play verantwortlich.

Abrechnung über den Mobilfunkanbieter. Um festzustellen, ob Sie Bestellungen mit Ihren Mobilgeräten über Ihr Konto bei Ihrem Mobilfunkanbieter abrechnen können, sendet Google Kennzeichnungen Ihres Geräts, Ihre Abonnement-ID und die Seriennummer der SIM-Karte an Ihren Netzbetreiber, wenn Sie ein Google Play-Konto auf einem Gerät erstellen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die Nutzungsbedingungen des Netzbetreibers akzeptieren. Der Netzbetreiber kann Google Informationen zu Ihrer Rechnungsadresse senden, um die Erstellung Ihres Google Play-Kontos zu ermöglichen. Diese Informationen werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Google gespeichert und verwendet.

Preise. Preise und Verfügbarkeit aller Inhalte bei Google Play können sich jederzeit ändern, bevor Sie auf die Schaltfläche klicken, um Inhalte zu erwerben.

Steuern. Falls ein Anbieter von Inhalten verpflichtet ist, Steuern zu berechnen bzw. zu zahlen, werden Ihnen diese Steuern berechnet, sofern Sie nicht einen gültigen Nachweis über eine Steuerbefreiung von der zuständigen Steuerbehörde vorlegen (falls zutreffend). "Steuern" umfasst alle Gebühren, Zollabgaben oder Steuern (mit Ausnahme der Einkommenssteuer), die mit dem Erwerb von Inhalten verbunden sind. Dazu gehören auch entsprechende Strafzahlungen oder Zinsen.

Einhaltung der Steuervorschriften. Alle geltenden Steuervorschriften sind einzuhalten. Dazu gehören auch die Meldung und Zahlung von Steuern, die sich aus Ihrer Nutzung von Google Play oder dem Erwerb von Inhalten über Google Play ergeben. Die Meldung und Zahlung solcher anfallenden Steuern liegt in Ihrer Verantwortung.

Endgültigkeit des Erwerbs. Soweit dies in den Nutzungsbedingungen oder den im Dienst angezeigten Google Play Erstattungsrichtlinien nicht ausdrücklich anders angegeben ist, gilt jeder Erwerb von Inhalten als endgültig. Falls ein Ersatz, eine Rückgabe oder eine Erstattung für einen Erwerbsvorgang gewährt wird, kann dieser Erwerbsvorgang rückgängig gemacht werden und Sie können möglicherweise nicht mehr auf die Inhalte zugreifen, die Sie im Rahmen dieses Erwerbsvorgangs erworben haben. Ihre Rechte, den Erwerb von Inhalten zu widerrufen, zu stornieren oder zurückzugeben und eine Erstattung zu erhalten, werden in diesen Nutzungsbedingungen erläutert. Ihre gesetzlichen Rechte werden hierdurch nicht berührt.

Vorbestellungen. (a) Wenn Sie Inhalte vorbestellen, wird Ihr Vertrag für den Erwerb und die Nutzung dieses Artikels wirksam, sobald der Inhalt in Ihrem Konto verfügbar ist. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung für den Erwerb. Sie können eine Vorbestellung jederzeit bis zu dem Zeitpunkt stornieren, an dem der Inhalt verfügbar wird. Um die Vorbestellung zu stornieren, gehen Sie in Ihrem Konto bitte auf die Seite "Meine Bestellungen" und folgen der Anleitung.

(b) Sobald der Inhalt in Ihrem Konto zur Verfügung steht, gelten die selben Rückgabemöglichkeiten wie für andere Inhalte, die Sie über Google Play erwerben. Weitere Informationen erhalten Sie in den nachfolgenden Bedingungen.

(c) Wir müssen Ihre Vorbestellung leider stornieren, wenn der Inhalt über Google Play nicht mehr angeboten wird, bevor er verfügbar wird. Wir behalten uns eine Stornierung vor, wenn sich der Preis ändert, bevor Ihre Vorbestellung verfügbar wird.

5. Abonnements

Testabonnements für Zeitschriften, Nachrichten und Musik. Ein kostenloses Testabonnement für eine Zeitschrift oder Nachrichten im Google Play Kiosk oder für Musik (auch als Teil eines kostenpflichtig erworbenen Abonnements für die jeweiligen Inhalte), gibt Ihnen für einen bestimmten Testzeitraum freien Zugang zu diesen Inhalten. Mit Ende der Testphase wird Ihnen der Preis des von Ihnen abgeschlossenen Abonnements für den ersten Abrechnungszeitraum berechnet, der sich an die Testphase anschließt, und dieser wird Ihnen bis zu der Kündigung Ihres Abonnements berechnet. Damit Ihnen keine Kosten entstehen, müssen Sie das Abonnement vor dem Ende der Testphase kündigen. Wenn Sie während der Testphase Ihr Abonnement kündigen, behalten Sie den Zugriff auf die Zeitschriften, die Sie während dieser Testphase erhalten haben, nicht jedoch den Zugriff auf Nachrichten Abo-Musik (wie unten definiert), auf die Sie während der Testphase Zugriff erhalten haben, außer Sie werden zahlender Abonnent. Der Zugang zu kostenlosen Testabonnements kann für jeden Nutzer in einem bestimmten Zeitraum auf eine bestimmte Anzahl von kostenlosen Testabonnements beschränkt sein. Mehr Informationen zur Kündigung von Abonnements finden Sie weiter unten in diesem Abschnitt 5 unter „Beendigung“.

Testversionen von Apps. Wenn Sie eine Testversion einer Android App abonnieren, können Sie für einen vom App-Entwickler angegebenen Testzeitraum die Abonnementleistungen für diese App kostenfrei nutzen. Nach Ende der Testphase wird Ihnen der Preis für den Abrechnungszeitraum des Abonnements berechnet. Dies wird so lange fortgesetzt, bis Sie das Abonnement beenden. Damit Ihnen diese Kosten nicht entstehen, müssen Sie vor dem Ende der Testphase kündigen. Sobald Sie die Testversion kündigen, haben Sie keinen Zugriff mehr auf die App und die Abonnementleistungen.

Beendigung. Wenn Sie ein automatisch wiederkehrendes, regelmäßiges Abonnement erwerben (unabhängig davon, ob monatlich, jährlich oder mit einer anderen Laufzeit), können Sie dieses Abonnement jederzeit vor dem Ende des laufenden Zahlungszyklus kündigen. Die Kündigung gilt ab der nächsten Laufzeit. Falls Sie zum Beispiel ein monatliches Abonnement erwerben, können Sie dieses Abonnement jederzeit während jedes Monats dieses Abonnements kündigen und die Kündigung gilt ab dem nächsten Monat. Für den laufenden Abrechnungszeitraum erhalten Sie keine Erstattung, außer für in Abschnitt 6 erwähnte Mängel etc. oder falls anderweitig geregelt in den Nutzungsbedingungen. Bei Abonnements von Zeitschriften oder Nachrichten im Google Play Kiosk erhalten Sie während des laufenden Abrechnungszeitraums weiterhin Ausgaben und Updates (falls zutreffend) des betreffenden Abonnements. Nach dem Ende dieses Abrechnungszeitraumes ist Ihr Zugriff auf vorher zugänglich gemachte Zeitschriften-Ausgaben nicht von der Kündigung betroffen, Ihr Zugang zu kostenpflichtigen Nachrichten endet jedoch mit Ablauf des Abrechnungszeitraumes, in dem Ihr Abonnement gekündigt wurde. Bei Musik-Abonnements erhalten Sie während des laufenden Abrechnungszeitraumes weiterhin Zugriff auf die Abo-Musik (wie in Abschnitt 8 definiert); allerdings endet Ihr Zugriff auf die Abo-Musik mit dem Abrechnungszeitraum, in dem Ihr Abonnement gekündigt wurde. Zusätzliche Erstattungsrichtlinien für Musik und Publikationen sind jeweils in Abschnitt 8 und 11 unten erläutert.

Preisänderungen. Beim Erwerb eines Abonnements wird Ihnen zunächst der Preis berechnet, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abonnements gültig ist. Sollte der Preis für das Abonnement später erhöht werden, informiert Google Sie darüber. Die Erhöhung gilt ab der nächsten fälligen Zahlung nach der Benachrichtigung, vorausgesetzt, dass Sie mindestens 10 Tage vor dieser nächsten Abrechnung informiert wurden. Falls Sie weniger als 10 Tage vorher informiert werden, gilt die Preiserhöhung erst ab der Zahlung nach der nächsten fälligen Zahlung.

Ablehnung von Preisänderungen. Wenn Sie den erhöhten Preis für ein Abonnement nicht zahlen möchten, können Sie das Abonnement gemäß dem in der Google Play-Hilfe beschriebenen Ablauf kündigen. Ihnen werden dann keine weiteren Beträge für dieses Abonnement berechnet, sofern Sie uns vor dem Ende des laufenden Abrechnungszeitraums benachrichtigt haben. In einigen Fällen ist es möglich, dass Google Ihr Abonnement bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter kündigt, sofern Sie nicht dem erneuten Abonnement zu dem neuen Preis zustimmen. Falls Ihr Abonnement gekündigt wird und Sie später ein erneutes Abonnement abschließen möchten, wird Ihnen der zu diesem Zeitpunkt gültige Preis berechnet.

6. Rechte und Einschränkungen

Lizenz zur Nutzung von Inhalten. Nach der Zahlung der entsprechenden Vergütung für Inhalte verfügen Sie - im Falle einer begrenzten Nutzungsdauer für den von Ihnen ausgewählten Zeitraum, ansonsten solange, wie Google und die entsprechenden Rechteinhaber über die Rechte zur Bereitstellung der Inhalte verfügen - über das nicht exklusive Recht, Kopien der entsprechenden Inhalte auf Ihre Geräte herunterzuladen oder zu streamen, soweit dies von Google jeweils ausdrücklich über die Google Play-Benutzeroberfläche erlaubt wurde und den in den Nutzungsbedingungen und relevanten Richtlinien beschriebenen Beschränkungen entspricht. Sie dürfen diese Inhalte für private, nicht kommerzielle Zwecke auf Ihren Geräten bzw. gemäß der Autorisierung über Google im Rahmen des Dienstes ansehen, verwenden und anzeigen. Alle Rechte in Bezug auf Google Play und dessen Inhalte, die Ihnen nicht ausdrücklich im Rahmen der Nutzungsbedingungen gewährt werden, verbleiben bei Google und den Lizenzgebern.

Verletzung der Lizenzbedingungen. Falls Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, enden Ihre Rechte im Rahmen dieser Lizenz unmittelbar. Darüber hinaus kann Google in diesem Fall Ihren Zugriff auf Google Play, die Inhalte und/oder Ihr Google-Konto beenden, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung besteht.

Keine öffentliche Darstellung. Sie sind nicht berechtigt, Inhalte vollständig oder teilweise im Rahmen einer öffentlichen Aufführung oder Darstellung zu zeigen, selbst wenn keine Gebühr dafür verlangt wird. Ausgenommen sind Nutzungen, die keine Urheberrechte oder anderen geltenden Rechte verletzen. Die Verwendung eines Tools oder einer Funktion, das/die als autorisierter Teil von Google Play bereitgestellt wird (z.B. "Empfehlungen in sozialen Netzwerken" in Abschnitt 8), ist zulässig, solange diese Verwendung genau der von Google angegebenen und zugelassenen Nutzung entspricht.

Veräußerung, Verteilung oder Übertragung an Dritte. Sie dürfen Inhalte nicht ohne Autorisierung veräußern, vermieten, verpachten, weiterverteilen oder ändern, öffentlich senden, übermitteln oder zugänglich machen. Ihre Nutzungsrechte können an Dritte weder unterlizenziert, (im Wege der Rechtsnachfolge) übertragen oder abgetreten werden. Dazu gehören auch alle Downloads von Inhalten, die Sie über Google Play erhalten. Die Nutzung eines Tools oder einer Funktion, das/die als autorisierter Teil von Google Play zur Verfügung gestellt wird (z.B. "Empfehlungen in sozialen Netzwerken") steht dieser Bestimmung nicht entgegen, sofern Sie das Tool/die Funktion exakt in der von Google angegebenen und zugelassenen Art und Weise verwenden.

Aufzeichnung von Streams. Sie dürfen Google Play bzw. die Inhalte nicht in Verbindung mit Software zum Kopieren oder Aufzeichnen von Streams oder ähnlicher Software verwenden, um Inhalte, die als Stream bereitgestellt werden, aufzuzeichnen oder zu kopieren.

Weitergabe. Inhalte als Teil eines Dienstes dürfen nicht weitergegeben, verliehen, mit mehreren Personen oder für irgendeine andere Einrichtung verwendet werden, ausgenommen exakt in der Art und Weise, wie sie von Google angegeben und zugelassen wurde (z. B. durch "Empfehlungen in sozialen Netzwerken").

Sicherheitsfunktionen. Sie dürfen weder selbst versuchen noch andere unterstützen, autorisieren oder ermutigen, die Sicherheitsfunktionen oder -komponenten, wie etwa Digital Rights Management-Software oder Verschlüsselungen, die Inhalte bzw. Google Play schützen, verbergen oder in sonstiger Weise den Zugang beschränken, zu umgehen, zu deaktivieren oder abzustellen. Die Verletzung einer Sicherheitsfunktion kann zivil- oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Eigentumshinweise. Es ist nicht zulässig, Wasserzeichen, Labels oder andere rechtliche oder Eigentums-Hinweise in Inhalten zu entfernen. Darüber hinaus dürfen Sie nicht versuchen, über Google Play erhaltene Inhalte zu verändern, einschließlich aller Veränderungen zum Zweck des Verbergens oder Änderns von Angaben zur Eigentümerschaft oder Herkunft von Inhalten.

Nutzung von Android Apps. Apps von Google Play sind in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Geschäfts- und Programmrichtlinien von Google Play zu verwenden. Die aktuelle Version dieser Richtlinien finden Sie hier.

Fehlerhafte Inhalte. Nachdem Inhalte in Ihrem Konto verfügbar sind, sollten Sie diese Inhalte baldmöglichst dahin gehend überprüfen, ob sie ordnungsgemäß heruntergeladen bzw. gestreamt und wie angegeben verwendet werden können. Bei Fehlern oder Mängeln sollten Sie uns so früh wie möglich informieren. Im Falle von Android Apps sollten Sie sich bei Mängeln oder Funktionsproblemen an den Anbieter der App wenden. Informationen hierzu finden Sie in der Google Play-Hilfe.

Falls es sich um andere Inhalte als Apps handelt, können Sie – vorbehaltlich aller Einschränkungen in den nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen für die spezifischen Inhalte – von bei Google Play getätigte Bestellungen zurücktreten, wenn Google Play in Bezug auf die erworbenen Inhalte nicht wie erwartet funktioniert. Sie erhalten von Google dann entweder einen Ersatz für Ihre Inhalte (falls verfügbar) oder eine Erstattung. Sollte Google eine Erstattung vornehmen, gilt diese Erstattung als alleiniges Rechtsmittel. Durch die Auszahlung einer Erstattung oder eines Guthabens verpflichten wir uns nicht, zukünftig die gleiche oder eine ähnliche Erstattung auszuzahlen. Im Falle von Abonnements kann Google eine Erstattung für die gesamte Laufzeit oder eine Teilerstattung für Ausgaben gewähren, die Sie in der verbleibenden Laufzeit des Abonnements nicht erhalten haben.

Entfernung oder Nichtverfügbarkeit von Inhalten. Gemäß den Nutzungsbedingungen stehen Ihnen erworbene Inhalte im Falle einer Ausleihe für den von Ihnen ausgewählten Zeitraum und in anderen Fällen solange, wie Google über das Recht zu deren Bereitstellung verfügt, über Google Play zur Verfügung. In bestimmten Fällen – etwa, wenn Google die entsprechenden Rechte verliert, einen Dienst einstellt, Inhalte eingestellt werden oder gegen geltende Bestimmungen oder Gesetze verstoßen wird – kann Google von Ihnen erworbene Inhalte von Ihrem Gerät entfernen bzw. den Zugriff darauf beenden. Sie werden über eine solche Entfernung bzw. Beendigung rechtzeitig von Google in Kenntnis gesetzt. Falls Sie vor einer solchen Entfernung oder Beendigung keine Kopie der Inhalte herunterladen können, erhalten Sie von Google entweder (a) falls möglich einen Ersatz für die Inhalte oder (b) eine Erstattung für diese Inhalte. Sollte Google eine Erstattung vornehmen, gilt diese Erstattung des Kaufpreises als alleiniges Rechtsmittel.

Auswirkungen von Erstattungen. Falls Sie von Google eine Erstattung des Preises für Inhalte erhalten, sind Sie nicht mehr berechtigt, auf die relevanten Inhalte zuzugreifen.

Auswählen, Kopieren und Einfügen. Für einige textbasierte Inhalte können Funktionen zum Auswählen, Kopieren und Einfügen verfügbar sein. Diese Funktionen dürfen nur innerhalb des angegebenen Umfangs und nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden.

Mehrere Konten. Falls Sie über mehrere Google-Konten mit verschiedenen Nutzernamen verfügen, können Sie in einigen Fällen Inhalte zwischen Konten übertragen, falls Sie der Inhaber aller betroffenen Konten sind und falls Google im Rahmen des Dienstes eine Funktion für solche Übertragungen bereitgestellt hat.

Zugriffsbeschränkungen für Geräte. Google kann von Zeit zu Zeit Beschränkungen bezüglich der Anzahl an Geräten und/oder Softwareanwendungen festlegen, über die Sie auf Inhalte zugreifen können. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Hilfe für die relevanten Inhalte innerhalb von Google Play. Google wird gegebenenfalls zum Zweck der Umsetzung solcher Beschränkungen die eindeutigen Gerätekennungen Ihrer Geräte erfassen und speichern.

Gefährliche Aktivitäten. Die Dienste bzw. Inhalte wurden nicht für die Verwendung in Hochsicherheitsbereichen wie Kerntechnik, lebenserhaltenden Systemn, Systemen zur Kommunikation im Notfall, Flugzeugnavigation oder -kommunikation bzw. Flugsicherung oder Systemen anderer Art konzipiert, in denen Fehlfunktionen der Dienste oder Inhalte zu Todesfällen, Verletzungen bzw. zu schwerwiegenden Personen- oder Umweltschäden führen können.

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen. Falls sich die Nutzungsbedingungen ändern, werden Sie vor Ihrem nächsten Erwerb von Inhalten bei Google Play gebeten, die neuen Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Sobald Sie die neuen Nutzungsbedingungen akzeptiert haben, gelten diese für Ihre Nutzung aller Inhalte (einschließlich bereits erworbener Inhalte) und alle nachfolgenden Verträge, bis Sie über weitere Änderungen unterrichtet werden.

Falls Sie die aktualisierten Bedingungen nicht akzeptieren, können Sie keine weiteren Inhalte über Google Play erwerben und die letzte von Ihnen akzeptierte Version der Nutzungsbedingungen gilt weiterhin für Ihre Nutzung der Inhalte. In diesem Fall räumt Google Ihnen falls möglich einen angemessenen Zeitraum ein, in dem Sie eine Kopie aller Inhalte, die Sie zuvor bei Google Play erworben haben, auf Ihr Gerät herunterladen können. Sie können diese Kopie der Inhalte dann in Übereinstimmung mit der letzten von Ihnen akzeptierten Version der Nutzungsbedingungen weiterhin auf Ihren Geräten aufrufen.

Nach Ablauf dieses Zeitraums ist das Herunterladen Ihrer erworbenen Inhalte nicht mehr möglich. Zudem können Sie Google Play möglicherweise nicht mehr verwenden, um Ihre erworbenen Inhalte oder zugehörige Support-Dienste aufzurufen oder zu verwenden. In diesem Fall erhalten Sie von Google entweder einen Ersatz für die Inhalte oder eine Erstattung des Preises. Darüber hinaus ist es möglicherweise erforderlich, dass Sie ein neues Konto erstellen, um Ihre bei Google Play erworbenen Inhalte bzw. zugehörige Support-Dienste aufzurufen oder zu verwenden.

7. Erlöschen des Widerrufsrechts

Wenn Sie ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, steht Ihnen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu bei Verträgen zum Erwerb digitaler Inhalte. Mit Ausnahme vom Erwerb einzelner Publikationen bei Google Play Kiosk gilt dies auch für den Erwerb von Inhalten bei Google Play. Beim Erwerb von Inhalten bei Google Play stimmen Sie jedoch zu, dass Ihnen die Inhalte sofort zur Verfügung gestellt werden, und bestätigen, dass Sie folglich auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten.

Google bietet für verschiedene Inhaltstypen bei Google Play zusätzliche Erstattungsrechte, die in diesen Nutzungsbedingungen dargelegt sind.

8. Musik auf Google Play

Einführung. Google Play umfasst bestimmte musikbezogene Dienste, die nachfolgend genauer beschrieben sind und als "Musik", „Abo-Musik“ und „Musikspeicherdienst“ definiert werden.

Musik, Abo-Musik. Im Google Play Store können Sie eine Vielzahl digitaler Musikinhalte und musikbezogener Inhalte durchsuchen, in der Vorschau anzeigen, streamen, erwerben, herunterladen, empfehlen und verwenden. Dazu gehören unter anderem Musikdateien, Musikvideo-Dateien, Auszüge, Clips, Künstlerinformationen, Erfahrungsberichte von Nutzern, Musikrezensionen von professionellen Dritten und andere digitale Inhalte ("Musik"). Bestimmte Musik kann Ihnen zugänglich sein über den Erwerb eines Abonnements (oder das Beziehen eines kostenlosen Testabonnements) eines Musik-Abonnement Dienstes über Google Play („Abo-Musik“). Musik kann geistiges Eigentum von Google oder dessen Partnern und Lizenzgebern sein und Wasserzeichen oder andere eingebettete Daten enthalten. Zur Klarstellung: „Musik“ fällt unter die „Inhalte“-Definition in Abschnitt 2.

Gespeicherte Inhalte. Sie können mit Google Play auch digitale Inhalte, wie Musikdateien, zugehörige Metadaten und Albumcover, über die Musiksoftware im Musikspeicher (wie nachfolgend definiert) speichern ("gespeicherte Inhalte"). Zur Klarstellung: „Musik“ schließt keine gespeicherten Inhalte ein. Gespeicherte Inhalte können sich sowohl auf Dateien beziehen, die Sie direkt in den Musikspeicher hochladen, als auch auf Dateien, die Google zu Dateien "scannt und matcht", die lokal auf Ihrem Gerät gespeichert sind.

Musikspeicherdienste. Google Play kann Ihnen Zugang zu (a) Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung stellen, in dem Sie Musikinhalte und dazugehörige Daten, inklusive Musik und gespeicherten Inhalten, speichern können ("Musikspeicher"), und/oder zu (b) Softwareanwendungen (einschließlich Web-, Desktop- und mobiler Anwendungen) und dazugehörigen Diensten bereitstellen, mit denen Sie Musik über den Musikspeicher hochladen, verwalten, aufrufen und wiedergeben können ("Musiksoftware"). Musikspeicher und Musiksoftware werden in diesen Nutzungsbedingungen gemeinsam als "Musikspeicherdienst" bezeichnet. Zur Klarstellung: Gespeicherte Inhalte und Abo-Musik können Ihnen über dieselbe Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden.

Nutzung des Musikspeicherdienstes. Beim Speichern von Musik-Inhalten und gespeicherten Inhalten im Musikspeicher erstellen Sie eine Vervielfältigung dieser Inhalte und beauftragen Google, diese für Sie in Ihrem Auftrag zu speichern und sie über Ihr Google-Konto für Sie verfügbar zu halten. Durch die Nutzung des Musikspeicherdienstes weisen Sie Google an, alle notwendigen Merkmale und Funktionen des Musikspeicherdienstes bereitzustellen, um Ihnen die Verwendung der Musik und gespeicherten Inhalte zu erleichtern. Wenn Sie darüber hinaus Musik und gespeicherte Inhalte mithilfe der Musiksoftware aufrufen oder verwenden, werden die entsprechenden Funktionen zusammen mit allen zur Ausführung erforderlichen Schritten über den Musikspeicherdienst auf den Google-Servern initiiert und durchgeführt. Google kann im Rahmen der Ausübung der von Ihnen angeforderten, notwendigen technischen Schritte zur Bereitstellung des Musikspeicherdienstes (a) Musik und gespeicherte Inhalte über verschiedene Netzwerke und in verschiedene Medien übertragen und (b) Änderungen an Musik und gespeicherten Inhalten vornehmen, die notwendig sind, um diese Inhalte an die technischen Anforderungen verbundener Netzwerke, Geräte, Dienste oder Medien anzupassen. Sie gewährleisten gegenüber Google, dass Sie über die erforderlichen Rechte verfügen, im Musikspeicher die gespeicherten Inhalte zu speichern, die Sie Google im Musikspeicher hochladen oder speichern lassen, und Google die in diesem Abschnitt beschriebenen Handlungen durchführen zu lassen. Sie verpflichten sich, keine rechtswidrigen Inhalte in den Musikspeicher hochzuladen.

Rückgängigmachung eines Musikerwerbs; Erstattung. Sie können jeden Erwerb von Musik (inklusive Musik-Abos) bei Google innerhalb einer Frist von sieben Werktagen gegen eine Erstattung rückgängig machen, beginnend nach dem Tag, an dem Ihnen die Musik erstmals zum Herunterladen oder Streamen zur Verfügung steht. Bei Musik-Abos unter Inanspruchnahme einer Testphase gilt Folgendes: (i) Sie können Ihr Abonnement während der Testphase jederzeit kündigen (wie in Abschnitt 5 oben geregelt); (ii) das vorstehend genannte Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen gilt hier nicht, wenn das Musik-Abo bereits zahlungspflichtig geworden ist. Sobald Sie erworbene Musik jedoch herunterladen oder streamen, erlischt Ihr Recht zur Rückgängigmachung des Erwerbs dieser Musik, außer Ihnen stehen bei z.B. fehlerhafter Musik Gewährleistungsrechte zu. Wenn Google Ihnen für ein Musik-Abonnement eine Erstattung leistet, wird die noch laufende Abonnements-Dauer anteilig berücksichtigt. Wenn Google Ihnen eine Erstattung geleistet hat, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Zugang zu der betreffenden Musik.

Sonstige Google-Abonnements. Möglicherweise bekommen Sie Zugang zu einem Google Play Musik-Abonnement als Teil des Abonnements eines anderen Google Produktes; zudem können Sie auch Zugang zu anderen Google-Abonnements als Teil eines Google Play Musik-Abonnements bekommen. Diese Nutzungsbedingungen sind Grundlage Ihrer Nutzung von Google Play und jedes Google Play Musik-Abonnements, nicht die Bedingungen eines anderen Google Produktes, auch nicht die des anderen Google Produktes, durch das Sie Zugang zu einem Google Play Musik-Abonnement bekommen.

Empfehlungen in sozialen Netzwerken. Wenn Sie Musik erwerben, ermöglicht Google Ihnen eventuell, die gesamten oder einen Teil der Inhalte über Ihr Profil auf Google+ oder andere zugelassene soziale Netzwerke oder Websites zu teilen ("Empfehlung in sozialen Netzwerken"). Eine Verpflichtung von Google hierzu besteht jedoch nicht. Ihre Nutzung der Empfehlungen in sozialen Netzwerken unterliegt diesen Nutzungsbedingungen sowie allen anderen Nutzungsbedingungen, die für die sozialen Netzwerke oder Websites gelten, mit denen Sie diese Empfehlungen teilen. Google kann in Bezug auf Inhalte aus Google Play die Nutzung der Empfehlungen in sozialen Netzwerken einschränken. So kann Google beispielsweise die empfohlene Musik als zeitlich beschränkten Auszug statt in voller Länge bereitstellen.

Rechte an gespeicherten Inhalten. Sie behalten alle Rechte an gespeicherten Inhalten, die Sie bereits innehatten. Zur Klarstellung: Gespeicherte Inhalte unterliegen nicht der Lizenzgewährung an Google im Abschnitt "Ihre Inhalte in unseren Diensten" der Google Nutzungsbedingungen.

Geografische Einschränkungen. Der Musikspeicherdienst und Musik sind momentan nur in einigen Ländern verfügbar. Sie stimmen zu, keine falschen, ungenauen oder irreführenden Informationen bereitzustellen, um sich fälschlicherweise als Einwohner eines der unterstützten Länder auszugeben, und nicht zu versuchen, die Beschränkungen hinsichtlich des Zugriffs auf oder der Verfügbarkeit des Musikspeicherdienstes oder Musik zu umgehen.

Einhaltung der Einstellungen. Alle Einstellungen oder Parameter, die von Google oder einem Urheberrechtsinhaber in Bezug auf Musik festgelegt wurden, müssen beachtet und eingehalten werden. So kann Google oder ein Urheberrechtsinhaber beispielsweise Fehler in der Musik korrigieren, zusätzliche Funktionen hinzufügen oder die Sicherheitseinstellungen oder die regionale Verfügbarkeit der Musik ändern. Im Falle solcher Änderungen wird Ihre Musik automatisch aktualisiert.

Drittanbieter-Bestimmungen. Vorbehaltlich gegensätzlicher Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen gelten Dritte, die ihre Musikinhalte oder anderen Inhalte an Google als Musik oder für eine andere Verwendung in Verbindung mit dem Google Play Store lizenzieren (einschließlich Anbietern im Falle von Agency Sales), nur als begünstigte Dritte gemäß diesen Nutzungsbedingungen in Bezug auf die spezifischen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, die ihre Inhalte direkt betreffen ("Drittanbieter-Bestimmungen"). Dies gilt zudem ausschließlich zu dem Zweck, diesen Dritten die Durchsetzung ihrer Rechte an diesen Inhalten zu ermöglichen. Durch keinen Teil dieser Nutzungsbedingungen ergibt sich ein Recht für begünstigte Dritte in Bezug auf eine Partei außerhalb der Drittanbieter-Bestimmungen. Dazu gehören unter anderem alle Bestimmungen oder Vereinbarungen, die durch Verweis Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen sind oder auf die lediglich Bezug genommen wird.

Software und Daten von Drittanbietern. Informationen zu Software, einschließlich Open Source-Software, und Daten von Drittanbietern innerhalb des Musikspeicherdienstes finden Sie hier.

Lizenzierungspartner. Informationen über einige unserer Partner, mit denen wir zusammenarbeiten, um Ihnen Musik auf Google Play anzubieten, finden Sie hier.

9. Bücher auf Google Play

Datenschutzerklärung. In der Datenschutzerklärung für Bücher auf Google Play ist beschrieben, wie wir mit personenbezogenen und bestimmten anderen, von Ihnen generierten Informationen umgehen, wenn Sie Inhalte auf Google Play in Form von E-Books ("E-Books") nutzen.

Geräteanforderungen. Informationen zu den Systemanforderungen erhalten Sie hier. Dort finden Sie auch Angaben dazu, welche Geräte mit dem Dienst kompatibel sind und zum Kaufen und Abrufen von E-Books verwendet werden können.

Aktualisierungen für E-Books. Google oder die Urheberrechtsinhaber von E-Books können diese E-Books von Zeit zu Zeit aktualisieren und die Einstellungen bezüglich der digitalen Rechte für solche Inhalte ändern. So können Google bzw. die Urheberrechtsinhaber beispielsweise Fehler in den E-Books korrigieren, zusätzliche Funktionen hinzufügen oder die Sicherheitseinstellungen für diese Inhalte ändern. Im Falle solcher Änderungen werden Ihre E-Books automatisch aktualisiert. Dies gilt nicht, wenn Sie eine Kopie der E-Books auf ein Gerät heruntergeladen haben. Ihre gesetzlichen Rechte werden hierdurch nicht eingeschränkt.

Rückgängigmachung. Über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Bezug auf fehlerhafte Inhalte hinaus haben Sie das Recht, den Vertrag über den Erwerb oder die Ausleihe von E-Books innerhalb einer Frist von sieben Werktagen gegen eine Erstattung rückgängig zu machen, beginnend nach dem Tag, an dem Ihnen das E-Book zum Lesen erstmals zur Verfügung steht, mit Ausnahme von Ausleihen von E-Books für die Dauer von 24 Stunden, für die das Recht zur Rückgängigmachung nicht gilt. Nachdem Google eine Erstattung an Sie vorgenommen hat, wird die Transaktion rückgängig gemacht und Sie können nicht mehr auf die betreffenden E-Books zugreifen.

Zusätzliche Einschränkungen. Durch den Verkauf von Bücher-Inhalten entstehen keinerlei Werberechte an diesen Inhalten.

10. Filme und TV Shows auf Google Play

Einführung. Google Play umfasst bestimmte videobezogene Dienste, die als "Videodienste" definiert werden. In den Nutzungsbedingungen werden Inhalte, die zur Bestellung über die Videodienste angeboten werden, als "Videos" bezeichnet.

Rückgängigmachung: Sie können den Vertrag über den Erwerb von Videos innerhalb einer Frist von sieben Werktagen ab Vertragsschluss gegen eine Erstattung rückgängig machen, sofern die Videos nicht angefangen wurden. Google behält sich das Recht vor, Erstattungsanträge, die nach der Frist von sieben Werktagen eingehen, in eigenem Ermessen zu genehmigen oder abzulehnen. Erstattungsanträge aus einem anderen Grund können über das Formular in der Google Play-Hilfe eingereicht werden.

Bestelloptionen. Wenn Sie Videos über den Videodienst bestellen, können Sie entweder (i) die Videos innerhalb des Zeitraums, der bei der Bezahlung auf der Transaktionsseite sowie in Ihrer Bestätigungs-E-Mail angegeben ist ("Wiedergabezeitraum"), beliebig oft ansehen ("Leihvideos") oder (ii) falls möglich, die Videos in dem Ihnen zur Verfügung gestellten Online-Speicher abspeichern und beliebig oft ansehen, solange die Videos in dem Online-Speicher verfügbar sind ("Online-Speicher-Videos").

Wiedergabezeitraum – Leihvideos. Durch das Pausieren, Stoppen oder Zurückspulen eines Leihvideos wird der Wiedergabezeitraum für dieses Leihvideo nicht verlängert. Jedes Leihvideo kann einen unterschiedlichen Wiedergabezeitraum aufweisen. Der Wiedergabezeitraum wird Ihnen vor der Bestellung angezeigt.

Wiedergabezeitraum – Online-Speicher-Videos. Alle Online-Speicher-Videos im Online-Speicher stehen zur unbegrenzten Wiedergabe zur Verfügung, solange Google über die Rechte zur Bereitstellung dieser Online-Speicher-Videos an Sie verfügt ("Nutzungszeitraum“). Durch Pausieren, Stoppen oder Zurückspulen eines Online-Speicher-Videos im Online-Speicher wird der Nutzungszeitraum nicht verlängert. Jedes Online-Speicher-Video kann einen unterschiedlichen Nutzungszeitraum aufweisen.

Voraussetzungen für die Wiedergabe. Videos dürfen nur in den Regionen online abgerufen werden, in denen Google die entsprechenden Videos zugänglich macht. Sie können Videos (1) online wiedergeben, wenn Sie über eine Internetverbindung verfügen und in Ihrem Google-Konto angemeldet sind, oder (2) offline über ein zuvor autorisiertes Gerät wiedergeben. Zur Autorisierung eines Geräts für die Wiedergabe von Videos müssen Sie online sein.

Gerätebeschränkungen – Leihvideos. Jedes Leihvideo darf nur auf einem Gerät gleichzeitig angesehen werden, entweder online oder über ein autorisiertes Offline-Gerät.

Wiedergabebeschränkungen – Online-Speicher-Videos. Bei Online-Speicher-Videos dürfen Sie (1) nur einen Stream je Online-Speicher-Video von Ihrem Online-Speicher gleichzeitig wiedergeben, (2) bis zu drei Online-Speicher-Videos gleichzeitig als Stream von Ihrem Online-Speicher wiedergeben, (3) bis zu fünf Geräte für die Offline-Wiedergabe von Online-Speicher-Videos gleichzeitig autorisieren (zur Autorisierung weiterer Geräte muss zuvor eines dieser fünf Geräte deaktiviert werden), (4) dasselbe Gerät nur dreimal innerhalb von 12 Monaten autorisieren und zweimal innerhalb von 12 Monaten deaktivieren, (5) alle 90 Tage maximal zwei Geräte für die Offline-Wiedergabe deaktivieren und (6) nicht mehr als drei Google-Konten auf demselben Gerät autorisieren.

11. Kiosk auf Google Play

Dieser Abschnitt bezieht sich auf das Angebot an Publikationen (regelmäßig erscheinende Zeitschriften und Nachrichten) im Google Play Kiosk und nicht auf regelmäßig erscheinende Inhalte in anderen Android Apps.

Ermäßigungen für Print-Abonnenten. Bei einigen Anbietern erhalten Sie möglicherweise Rabatt auf ein Publikationen-Abonnement bei Google Play, wenn Sie bereits Abonnent der Print-Ausgabe sind. Falls Sie Ihr Print-Abonnement der Publikation beenden oder Ihr Print-Abonnement ausläuft und Sie es nicht verlängern, wird Ihr ermäßigtes Abonnement für diesen Inhalt bei Google Play automatisch beendet.

Erstattungen. Wenn Sie eine Erstattung erhalten, kann Google eine Erstattung für die gesamte Laufzeit oder eine Teilerstattung für nicht zugänglich gemachte Inhalte der restlichen Laufzeit (falls vorhanden) gewähren. Nachdem Sie eine Erstattung von Google erhalten haben, können Sie nicht mehr auf die betreffenden Ausgaben der relevanten Publikation zugreifen, die Sie während des erstatteten Zeitraums erhalten haben. Im Falle einer Teilerstattung gilt dies für alle Inhalte der relevanten Publikation, die Sie noch nicht erhalten haben. Falls Publikationen nicht mehr bei Google Play verfügbar sind, etwa weil ein Titel eingestellt oder an einen anderen Verlag verkauft wird, der keine Publikationen bei Google Play anbietet, erhalten Sie von Google eine Erstattung. Dabei kann es sich um eine Erstattung für die aktuelle Laufzeit oder eine Teilerstattung für Inhalte handeln, die während der aktuellen Laufzeit noch nicht zugänglich gemacht wurden.

Informationen, die Google an Herausgeber von Publikationen weitergibt. Wenn Sie ein Abonnement beliebiger Länge für eine Publikation bei Google Play erwerben, wird Google Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Anschrift und eine eindeutige Kennzeichnung mit dem Herausgeber der Publikation teilen. Als Abonnent einer Publikation wird Google zudem Ihren Leseverlauf innerhalb der Publikation mit dem Herausgeber dieser Publikation teilen. Google hat mit dem Herausgeber der Publikation vereinbart, dass diese Informationen von ihm in Übereinstimmung mit dessen Datenschutzerklärung verwendet werden. Wenn Sie eine einzelne Ausgabe einer Publikation bei Google Play kaufen, kann Google Ihre Postleitzahl an den Herausgeber der Publikation weitergeben. Die Herausgeber erhalten zudem Vertriebsinformationen zu den Verkäufen ihrer Publikationen.

Überprüfung von Print-Abonnements. Falls Sie ein Publikations-Abonnement bei Google Play über ein bestehendes Print-Abonnement bei dem Herausgeber dieser Publikation abschließen möchten, kann Google einen Drittanbieter beauftragen, Ihr Print-Abonnement bei dem Herausgeber zu überprüfen, und Sie zu diesem Zweck um bestimmte Angaben zu Ihrem Print-Abonnement bitten. Diese Informationen werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Google verwendet.

Kündigung: Zusätzlich zu Ihren Gewährleistungsrechten im Falle eines fehlerhaften Inhaltes (siehe Abschnitt 6) sind in Abschnitt 5 Ihre Kündigungsrechte in Bezug auf Print-Abonnements erläutert.