Bundesgericht lehnt Haftentlassung von Marco Camenisch ab
Nach mehr als einem Jahr Bedenkfrist hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Haftentlassung von Marco abgelehnt. Dabei stützt sich das Bundesgericht (wie die vorhergehenden Ämter) auf eine politische Begründung: Marco distanziere sich nicht von seiner politischen Position, folglich sei ihm die bedingte Entlassung zu verweigern.