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Gesetz in Kraft Schweiz schiebt ab sofort kriminelle Ausländer ab

Von Mario Lips | Stand: 01.10.2016 | Lesedauer: 2 Minuten
Schweiz weist „schwarze Schafe“ aus
Quelle: Die Welt
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Mit dem 1. Oktober treten in der Schweiz strengerer Regeln für die Abschiebung straffälliger Ausländer in Kraft. Damit wird die 2010 angenommenen Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ umgesetzt.

Quelle: Die Welt

Seit dem 1. Oktober schiebt die Schweiz kriminelle Einwanderer in ihre Heimatländer ab.
  • Die Regelung trifft Straftäter, die zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt worden sind; Ausnahmen sind vorgesehen.
  • Das neue Gesetz fand im Jahr 2010 bei einem Volksentscheid die Zustimmung der Schweizer Bürger.
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Vor rund sechs Jahren fand sich in der Schweiz bei einem Volksentscheid eine Mehrheit für eine weitreichende Maßnahme: 52,9 Prozent der Eidgenossen stimmten für die „Ausschaffungsinitiative“. Mittlerweile ist dazu ein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden und seit dem 1. Oktober schiebt die Schweiz straffällig gewordene Ausländer ab.

Das Programm betrifft Straftäter, deren Vergehen mit einem Jahr Haft oder mehr geahndet werden. Mord, Totschlag oder Sexualdelikte gehören zu diesen Taten, aber auch Sozialhilfebetrüger oder schwere Steuersünder müssen jetzt um ihren Verbleib in dem Alpenland zittern.

Die Regelung sieht vor, dass je nach Schwere der Straftat die Ausweisung für mindestens fünf Jahre und höchstens 15 Jahre gilt. Nur bei wiederholten Vergehen kann auch ein lebenslanger Bann ausgesprochen werden.

Kleinere Delikte bleiben folgenlos

Weniger schwere Straftaten wie Schwarzfahren oder kleinere Diebstähle sind von dem neuen Gesetz ausgenommen, solange sie Gefängnisstrafen mit weniger als einem Jahr Haft zur Folge haben. Zudem gibt es einige Ausnahmen von der strengen Bestimmung: Ausländer, die in der Schweiz geboren sind, dürfen bleiben, genauso werden auch Menschen, die schon sehr lange in der Schweiz leben und arbeiten, verschont. Auch Flüchtlinge, die unter dem Schutz des Asylgesetzes stehen, werden nicht in ihre Heimat abgeschoben.

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Bestrebungen der konservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), noch rigoroser gegen kriminelle Einwanderer vorzugehen, lehnten die Bürger bei einem weiteren Volksentscheid im Februar ab. Die SVP hatte damals zur Diskussion gestellt, ob nicht auch kleinere Delikte eine Ausweisung zur Folge haben sollten.

Unter den in der Schweiz lebenden Ausländern befinden sich auch 14,9 Prozent Deutsche. Nach den Italienern (15,3 Prozent) ist dies die größte Gruppe von Migranten im Nachbarland. Aus Afrika kommen lediglich 4,3 Prozent, Asiaten, Menschen aus Ozeanien und Staatenlose machen 6,5 Prozent aus.

Schweiz stimmt über härtere Abschiebungsregeln ab

Ein Jahr nach dem von den Schweizer Wählern beschlossenen Bauverbot für Minarette stimmen die Eidgenossen erneut über ein Ausländer-Thema ab. Die "Ausschaffungs-Initiative" sieht vor, dass Ausländer auch bei Delikten wie Sozialhilfebetrug automatisch aus dem Land gewiesen werden.

Quelle: Reuters

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