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onlinebeitritt
Eine Analyse der IWW Bremen

gleiche arbeit
Zum 31.12.2016 sind die Tarife für die Leiharbeit durch die Tarifgemeinschaft der DGB Gewerkschaften gekündigt. Die DGB Einzelgewerkschaften wie ver.di und IG Metall wollen angeblich ihre Mitglieder befragen, mit welchen Lohnerhöhungsforderungen verhandelt werden soll. Die Tarifgemeinschaft der acht DGB Gewerkschaften ist gewillt einen Lohntarif zu verhandeln und abzuschließen.
Für kräftige Lohnerhöhungen, die fast allen Leiharbeiter*innen zu Gute kämen, bräuchte es jedoch in der Leiharbeitsbranche keine Tarifverhandlungen und auch keine speziellen Tarifverträge.
Gibt es keinen Tarifvertrag speziell für Leiharbeiter*innen müssten die gesetzlichen Regelungen gelten. Und die heißen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Es ergibt sich die Chance, dem Niedriglohn in der Leiharbeit ein Ende zu setzen. Ca. 1 000 000 Leiharbeiter*innen müssten deutlich mehr Lohn bekommen. Für die meisten kämen dann die deutlich höheren Tarifverträge in den Entleihbetrieben zur Geltung. Schaut den fest angestellten Kolleg*innen auf den Lohnzettel – und schnell ist klar: Diese Lohnerhöhung wäre möglich, wenn die DGB Gewerkschaften alle bestehenden Tarifverträge für die Leiharbeit kündigen würden.

Weiterlesen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Kräftige Lohnerhöhungen für LeiharbeiterInnen möglich