Ab geht die Post / Ab zum Amtsgericht!

Prozess am 08.09. um 12:30

Die Mieten in Münster steigen und steigen, am Bahnhof folgt eine millionenschwere Luxussanierung der Nächsten, die Wohnungsnot in Münster scheint mittlerweile Normalzustand geworden zu sein. Doch das Amtsgericht Münster beschäftigt sich mit den WIRKLICH WICHTIGEN DINGEN und versucht legitimen Protest gegen Verdrängung, Wohnungsnot und Mangel an selbstverwalteten / kulturellen / sozialen / nicht-kommerziellen Räumen zu kriminalisieren.

Nachdem der letzte Prozess rund um die Räumung der „Alten Post“ am 09. Juni erfreulicherweise eingestellt wurde, geht es nun weiter im Gerichtssaal. Diesmal der Vorwurf: angebliche Vermummung. Die angeklagte Person freut sich über Unterstützer_innen im Publikum, also schaufelt euch ein Stündchen frei und kommt vorbei! Wir wollen den geplanten Freispruch mit leckerem (veganen) Kuchen angemessen feiern, denn by the way, am 08.09. ist auch ein Geburtstag!

Also laden wir euch herzlich ein am Freitag, 08.09.2017 um 12:30 zum Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 1. Etage, Sitzungssaal 112 B zu kommen!

…und/oder sich mit eigenen Aktionen solidarisch zu zeigen (;

Wie immer der Hinweis: Die Staatsanwaltschaft kommt manchmal auf die wenig angenehme Idee, Menschen aus dem Publikum irgendein Verfahren anzuhängen. Sollten im Kontext der Räumung der „Alten Post“ Fotos oder Videos bei den Behörden vorliegen, aus denen euch irgendein Tatvorwurf konstruiert werden könnte, überlegt euch bitte, ob ihr das Risiko eingehen wollt, im Zuschauer_innenraum Platz zu nehmen.

All My Friends Are Criminalz 3 – Soliparty gegen Repression

„Das geht raus an alle tanzwütigen Gesetzesbrecher*innen, Bullenschubsende Queerköpfe und sonstiges widerspenstiges Partyvolk mit dem Hang zur gepflegten Feierei.
Heute Abend schwingen wir das Tanzbein bei der dritten Auflage von „All My Friends Are Criminals“ und füllen die Solikassen für all diejenigen, die in den letzten 2 Jahren versuchten die Verhältnisse in Münster und darüber hinaus zum Tanzen und ins wanken zu bringen.

Das musikalische Rahmenprogramm des Abends wird gestaltet von den Dj*anes: „A Trashical rrriotcat (Trash, Pop, Abriss), Taler (Hip – Hop, Trap) und AVN (Techno, Tekhouse) …tba…
Für veganes, fabelhaftes Essen wird gesorgt sein und die Cocktails Swagghetti Yolonaise, Mojito, Cuba Libre werden euch den Abend, auch als alkfreie alternative, versüßen. Eintritt ist für lau, jedoch freuen wir uns natürlich über ein bisschen Geklimper in der Spendendose…

Continue reading All My Friends Are Criminalz 3 – Soliparty gegen Repression

21.06. Kuchen im Kiez

Ecke Papenburger Str. / Meppener Str.

Der Bau des E-Centers ist schlussendlich doch gestartet. Aber Widerstand gegen Verdrängung im Hansaviertel ist noch lange nicht erstickt. Ein toller Teil der Hafenkultur wird z.B. mit der B-Side erhalten bleiben. Wir wollen zusammenkommen, Kuchen essen, uns gegenseitig kennenlernen und vernetzen.
Außerdem haben während der Besetzung der Alten Post viele Leute Anzeigen z.B. wegen „Widerstand“ oder „Hausfriedensbruch“ bekommen. Die meisten werden inzwischen wissen, wie brutal die Räumung verlief. Um diese Leute mit ihren Kosten zu unterstützen, gibt’s Kaffee/Tee und Kuchen gegen Spende.

Solifoto für das neue Squat Bochum

Wir haben es uns nicht nehmen lassen unsere solidarischen Grüße an die Besetzer*innen des Squats Bochum in der Hernerstraße 131 zu senden… Wir freuen uns über jede Besetzung die neu auftaucht und wünschen euch viel Kraft, Mut und Ausdauer für die kommenden Tage.

What ever you say – squat will stay

Infos zum Squat in Bochum:

https://linksunten.indymedia.org/en/node/213071

https://linksunten.indymedia.org/en/node/213514

Reflexionstext zu Hausbesetzungen in Münster

Das Revoulutionäre Kommitee aus Münster hat sich die Mühe gemacht und einen Reflexionstext zu den vergangenen Hausbesetzungen und nachbarschaftlichen Organisierungsversuchen geschrieben. Lohnt sich zu lesen und werden wir bald auch noch unseren Senf dazu geben….

https://linksunten.indymedia.org/en/node/213865

„Wir wollen die Hausbesetzungen in Münster am Köhlweg zum Anlass nehmen, um zu analysieren, was durch die aktuelle Form der Hausbesetzungen in Münster erreicht wird, aber vor allem auch, was nicht erreicht wird. Hintergrund unserer Überlegungen sind die sechs Besetzungen die in der Stadt zwischen Oktober 2015 (Zollamt) und April 2017 (Köhlweg 17 & 19) stattfanden.

In den bisherigen Aufrufen wurden immer wieder die Ziele formuliert, durch die Besetzung eines Hauses einen Raum zu schaffen, der Ausgangspunkt werden soll für eine (Selbst-)Organisierung der Nachbar*innenschaft und somit den Aufbau von basisdemokratischen Strukturen von unten. Gleichzeitig soll ein Raum geschaffen werden, der frei ist von kapitalistischer Profitlogik, bürokratischen Strukturen und der einen Schutzraum für Menschen bietet, die von gesellschaftlicher Diskriminierung betroffen sind. Nicht zuletzt sollen die Besetzungen auch auf symbolischer Ebene auf den Leerstand und die gleichzeitige Aufwertung und Verdrängung in der Stadt aufmerksam machen.

Wir teilen weitestgehend die in den Aufrufen formulierte Analyse der jetzigen Stadtplanung: …

Continue reading Reflexionstext zu Hausbesetzungen in Münster

[MS] Kuchen im Kiez

Von Münster Alternativ:
Der Bau des E-Centers ist schlussendlich doch gestartet. Aber Widerstand gegen Verdrängung im Hansaviertel ist noch lange nicht erstickt. Ein toller Teil der Hafenkultur wird mit der B-Side erhalten bleiben. Wir wollen zusammenkommen, Kuchen essen, uns gegenseitig kennenlernen und vernetzen.
Außerdem haben während der Besetzung der Alten Post viele Leute Anzeigen z.B. wegen „Widerstand“ oder „Hausfriedensbruch“ bekommen. Die meisten werden inzwischen wissen, wie brutal die Räumung verlief. Um diese Leute mit ihren Kosten zu unterstützen, gibt’s Kaffee und Kuchen gegen Spende.

Weitere Infos in Kürze.

[MS] Alte Post: Prozess muss nach Stunden unterbrochen werden

Fortsetzung am 09.06. um 13.00 in Raum 112B

Bei dem Prozess am Freitag, 02. Juni, war eine Person angeklagt, da sie Widerstand gegen die mit Polizeigewalt durchgesetzte Räumung der Alten Post geleistet haben soll. Doch über das Verlesen der Anklageschrift ging das Verfahren kaum hinaus. Grund dafür: Richter Schönfelder weigerte sich, die Wahlverteidiger_innen des Angeklagten zuzulassen! Auch Befangenheitsanträge wurden gestellt.

Direkt zu Beginn des Prozesses beantragte der Angeklagte persönlich, einen Wahlverteidiger seines Vertrauens zuzulassen. Ein solcher Antrag darf nur abgewiesen werden, wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Doch Richter Schönfelder zog es vor, die angeklagte Person unverteidigt zu lassen und wies den Antrag ab. Und das, obwohl er zugab, sich nicht mit dieser Art der Verteidigung auszukennen („Ich höre das jetzt zum ersten Mal…“) und immer wieder minutenlange Pausen entstanden, in denen Schönfelder über seinen Büchern grübelte.

Warum er die Wahlverteidigung nicht einfach zuließ, blieb dem Publikum bis zum Ende unverständlich. Auch eine zweite und dritte Person, die als Wahlverteidigung vorgeschlagen worden waren, wurden abgelehnt.

Die angeklagte Person betonte immer wieder ihr Recht auf Wahlverteidigung. Es wurde ein Befangenheitsantrag gestellt, da der Richter „systematisch die Möglichkeit der Verteidigung“ einschränke und zudem die Akteneinsicht im Vorfeld erschwert worden sei. Langsam schien sich die Justiz in ihrer Autorität bedroht zu fühlen. Als im Publikum flüsternd eine Nachfrage geklärt wurde, ließ der für die Bewertung des Befangenheitsantrags zuständige Richter Neukäter zur Einschüchterung direkt drei uniformierte Justizbeamt_innen rufen, die sich u.a. im Publikumsbereich niederließen. Dort zogen sie sich demonstrativ ihre Handschuhe an und warfen böse Blicke in die Runde.

Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt. Im weiteren Verlauf drohte Richter Schönfelder mehrfach Personen ein Bußgeld von 250 Euro an, falls er noch einmal unterbrochen werde. Selbst dem Angeklagten wurde ein Ordnungsgeld angedroht, dabei war es doch vor allem der Richter, der die Anträge immer wieder unterbrach und nicht zuende lesen lies. Ein weiterer Befangenheitsantrag wurde gestellt und Richter Schönfelder fühlte sich „ermüdet“.

Nach mehreren Stunden endet das Verfahren schließlich, ohne dass die Cop-Zeugen Krämer und Funk überhaupt gehört wurden. Der Prozess wird am Freitag, den 09.06. um 13.00 fortgesetzt. Wieder im Amtsgericht, Raum 112 B. Die Zeugen wurden nicht ein zweites Mal geladen, ein Video von der Räumung wurde angekündigt.

[MS] Schon wieder Post: Prozess am 02.06. um 11:15

Termin von indymedia

Ihr Lieben,

am 02.06. hat eine weitere Person eine Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit der Räumung der Alten Post. Es heißt also wieder – Ab zum Amtsgericht! – diesmal um 11:15 Uhr, Sitzungssaal 112B, Gerichtsstraße 2-6. Da die Einlasskontrollen wohl wieder etwas dauern, kommt im besten Fall eine halbe Stunde früher.

Die Anklage lautet diesmal: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Alle von euch, die am Rosenmontag 2016 dabei waren, wissen genau wie lächerlich dieser Vorwurf im Lichte der brutalen Räumung erscheint. Für alle, die sich damals kein Bild machen konnten – hier zwei aussagekräftige Szenen der Räumung: https://www.youtube.com/watch?v=z-oFoBpCAyU
https://www.youtube.com/watch?v=rFEjAtiMzNo

Um die Verquerung und Umdrehung der Machtverhältnisse an diesem Tag und das Herunterspielen der Polizeigewalt anzuprangern, sind vom Angeklagten alle herzlich eingeladen, vorbeizukommen. Gerade im Lichte der aktuellen Gesetzesreform des Widerstandsparagraphen, der jeden kleinsten Kontakt mit Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe führen lässt, sind hier wieder einmal alle gemeint!

Nochmal der Hinweis: Die Staatsanwaltschaft kommt manchmal auf die wenig angenehme Idee, Menschen aus dem Zuschauer*innenraum irgendein Verfahren anzuhängen. Sollte im Kontext der Räumung der Alten Post Material bei den Behörden vorliegen (z.B. Videos), aus denen euch irgendein Tatvorwurf konstruiert werden könnte, überlegt euch bitte ob ihr das Risiko eingehen wollt im Zuschauer*innenraum Platz zu nehmen.

Wenn du magst & kannst: komm doch vorbei 🙂

[MS] Prozessauftakt zur Besetzung der Alten Post

Dieser Bericht wurde auf indymedia veröffentlicht.

 

Am Dienstag, 23.05. fanden die ersten Prozesse statt, die im Zusammenhang mit der Besetzung der Alten Post stehen.

Schon vor Verhandlungsbeginn war der Gerichtsraum überfüllt von Zuschauer_innen, die gekommen waren um den angeklagten Menschen zu unterstützen. Viele Zuschauer_innen mussten stehen wenn sie dem Prozess folgen wollen. Auch die lokale Presse war vertreten und hat Interviews geführt.

Der Vorwurf lautet ‚Hausfriedensbruch‘. Die angeklagte Person soll sich am 8.2.16 in der Alten Post am Hansaring befunden haben, die einige Tage zuvor besetzt worden war. Die Staatsanwaltschaft wertete seine Anwesenheit als Einbruch.

Die Person, die in diesem Verfahren angeklagt wird, kam selbst auch zu Wort und erläuterte, dass der Vorwurf des ‚Hausfriedensbruchs‘ paradox anmute, da es sich bei der Alten Post um ein Gebäude handelte, welches zum damaligen Zeitpunkt abgerissen werden sollte, was später auch erfolgt ist. Bei der riesigen Brachfläche, die jetzt die Bewohner_innen des Hansaviertels vor sich haben, wirkt diese Argumentation zum ‚Schutz des Eigentums von Bürger_innen‘ mehr als lächerlich.

Es wurde auch die politische Brisanz des Ortes erläutert. Die Menschen im Hansaviertel haben sich seit Bekanntwerden des Vorhabens von der Firma Stroetmann ein riesiges E-Center bauen zu wollen, gewehrt. Einkaufsmöglichkeiten gebe es in der Ecke genug, was auch durch Untersuchungen belegt worden sei. Der Stadtrat ignorierte die mehr als 500 Einwände gegen das Bauvorhaben und machte damit deutlich, dass eine Politik des Profits wichtiger ist, als die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen, die in dieser Stadt leben.

Diese Worte schienen beim Richter Künneth auf Widerstand zu stoßen, da er die angeklagte Person unterbrach und ihm vorwarf, dass seine Äußerungen nichts mit der Sache zu tun hätten.

Doch tat dieser nichts anderes, als den Prozess und die Besetzung in einen größeren Zusammenhang einzubetten indem er fragte: „Was sind Anklagen wegen Hausfriedensbruch anderes als Eigentumsschutz um seiner selbst willen, wenn das Gebäude- und das war monatelang öffentlich bekannt- der Abrissbirne geweiht und daher dem Verfall überlassen wird?“

Der Verteidiger wies außerdem auf Ungereimtheiten bei der Strafanzeige hin. So sei einerseits nicht klar, wer die Strafanzeige überhaupt gestellt habe. Zum anderen bezog sich die Strafanzeige auf den 06.02., während die Räumung, bei der die angeklagte Person angetroffen wurde, am 08.02 stattfand. Die Verteidigung forderte deshalb eine Einstellung des Verfahrens.

Der Richter zog sich daraufhin zur Beratung zurück und erläuterte nach einer 10-minütigen Unterbrechung, dass es unterschiedliche Rechtsprechung in ähnlichen Verfahren gab, aber tatsächlich offen bleibt wer die Strafanzeige gestellt hat und ob diese überhaupt Gültigkeit besitzt.

Deshalb wird ein zweiter Prozesstermin angesetzt.

Der Widerstand im Hafenviertel, Hausbesetzungen und die Forderung nach einem Sozialen Zentrum sind schon seit Jahren Themen, die viele Menschen in Münster beschäftigen, diskutieren und wofür sie kämpfen. Doch die Stadtpolitik ignoriert diese Stimmen und versucht durch Repression, durch Polizei und Gerichte, kritische Stimmen kleinzuhalten.

Deshalb ist es wichtig, dass die angeklagten Menschen Solidarität erfahren. Das kann auf verschiedenen Wegen passieren, wie zum Beispiel durch die Anwesenheit von Unterstützer_innen bei Prozessterminen. Auch Spenden sind wichtig, denn leider kommen auf die Angeklagten außer dem Stress auch Kosten zu, wofür jeder Beitrag zählt.

Sämtliche Spenden für die Menschen, die derzeit Prozesskosten haben, können an das Konto der Schwarz-Roten-Hilfe Münster überwiesen werden:

Schwarz-Rote-Hilfe Münster
Betreff: leerstand beleben
IBAN DE02440100460282052468
BIC PBNKDEFFXXX
Postbank Dortmund

Falls es dazu kommt, dass alle Beschuldigten freigesprochen werden – was selbstverständlich zu hoffen ist ; ) – fließt jeglicher Überschuss an gespendetem Geld nach Deckung der Prozesskosten ausschließlich in die Anti-Repressionsarbeit der Schwarz-Roten-Hilfe Münster. Wir informieren euch, wenn der Folgetermin des Verfahrens feststeht.

Auch möchten wir euch einladen diesen Freitag eine Person vor Gericht zu unterstützen, die im Rahmen der Räumungssituation draußen vor der Post ein Verfahren am Hals hat. Die Person freut sich über alle, die kommen!

Wann? Freitag, 2.06, 11:15 Uhr

Wo? Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6 , Sitzungssaal 112B

[MS] Prozess zur Räumung der Besetzung am Schifffahrter Damm

Dieser Bericht wurde auf indymedia veröffentlicht:

Am Mittwoch, 24. Mai fand der erste Prozess im Rahmen der Räumung des Schifffahrter Damms statt. Das Haus wurde im August 2016 besetzt, nachdem es jahrelang leer stand und durch den Eigentümer Geringhoff dem Verfall überlassen wurde. Nachdem sich Richterin und Staatsanwältin einig waren, dass dringend „ein Zeichen gesetzt“ werden müsse gegen diese andauernden Besetzungen in Münster, wurde das Verfahren gegen Auflage eingestellt.

Trotz der spontanen Ankündigung (erst am Nachmittag vor dem Prozess wurde bekannt, dass das Verfahren doch öffentlich stattfinden wird) fanden sich einige Unterstützer_innen im Amtsgericht Münster ein. Ganz im Gegensatz zu den Zeug_innen: Viele waren verhindert und auch Geringhoff schien es nicht für nötig zu halten, zu dem Verfahren, dass er selbst durch seinen Strafantrag ins Leben gerufen hatte, zu erscheinen.

Die vier angeklagten Menschen aus Münster und Bremen wurden beschuldigt „im Rahmen einer Hausbesetzung gemeinschaftlich widerrechtlich in Eigentum eingedrungen“ zu sein und somit den Hausfrieden gebrochen zu haben. Völlig zurecht stellte der Verteidiger die Frage, was für ein Friede denn bitte gebrochen wurde? Die Wohnungssituation in Münster ist verheerend, eine Immobilienblase ist entstanden, Menschen wurden und werden verdrängt, auch aus dem Schifffahrter Damm 84. Doch Geringhoff lässt sein Haus ungenutzt leerstehen – und beschwert sich dann, wenn Menschen Leerstand beleben!

Die Richterin Goldberg sieht das anders. „Es ist nicht legitim und zeitgemäß, durch Besetzungen auf politische Missstände hinzuweisen“, behauptet sie. Nicht zeitgemäß? Beurteilen die Gerichte jetzt also die Modernität politischer Aktionen?

Richterin und Staatsanwältin schienen sich außerordentlich gut zu verstehen. Noch bevor das erste Argument der Verteidigung hervorgebracht werden konnte, waren sie sich einig, das Verfahren nur nach Auflage einzustellen. Die Staatsanwältin machte ganz offen ihre Strategie bekannt. Es solle mit dem Prozess „ein Zeichen gesetzt“ werden, ein abschreckendes Beispiel, damit sich Hausbesetzungen in Münster nicht wiederholen. Vor dem Hintergrund, dass Hausfriedensbruch oft wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO ganz ohne Auflagen eingestellt wird und die Besetzung am Schifffahrter Damm mehrfach als einladend und nachbarschaftlich beschrieben wurde, war dieses sture Beharren schon merkwürdig. Es wurde deutlich, das Gericht wollte in diesem Prozess nicht die Verhältnismäßigkeit prüfen und schon gar kein „Zeichen setzen“ gegen Leerstand und Wohnungsnot in Münster.

Immerhin wurde das Verfahren eingestellt, gegen Auflage von 20 Sozialstunden. Hierfür hatten sich die Angeklagten selbst entschieden, möglich wäre auch die Zahlung einer Strafe von 200 Euro gewesen. Die Ignoranz der Staatsanwältin wurde mehr als deutlich, als die Verteidigung den Einwand erhob, dass diese Strafe im Vergleich zum Einkommen der Angeklagten zu hoch angesetzt sei. Sie bezeichnete dies als „Gehampele“ und „Geschachere“ – es scheint völlig an ihrer Lebensrealität vorbei zu gehen, dass 200 Euro für Menschen viel Geld sein können. Auch der allseits verbreitete Rassismus aus der Mitte kam zum Vorschein, als sich die Staatsanwältin in diesem Zusammenhang abfällig über Basare äußerte. Auf die Frage, was die Angelegenheit denn bitte mit Marktkulturen zu tun habe, fiel ihr wohl keine gute Antwort ein. Anschließende Kritik aus dem Publikum wurde von der Richterin harsch verhindert, während diese selbst aber nichts zur Äußerung der Staatsanwältin sagte.

Äußerst lächerlich waren die Klagen der Richterin Goldberg zum „fehlenden Geständnis“. So jammerte sie allen Ernstes, was sie doch für eine Arbeit hatte, weil die Angeklagten nicht sofort brav die äußerst hoch angesetzte Strafe bezahlten, sondern ein Prozess stattfinden „musste“. So musste sie auch noch Zeug_innen einladen, einen Termin organisieren, Telefonate führen, und, und, und… Arme Goldberg, als ob sie dafür als Richterin am Amtsgericht nicht einige Tausend Euro pro Monat verdienen würde. Wir raten bei so viel Stress dringend zum Jobwechsel!

Alles in allem also ein sinnloser Prozess, der wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. Die Auflage von 20 Sozialstunden ist einzig dem Bestreben von Richterin und Staatsanwältin zu verdanken, explizit ein Zeichen gegen Hausbesetzungen in Münster setzten zu wollen. Während Leerstand und Immobilienspekulation offensichtlich völlig im Trend liegen, seien Hausbesetzungen nicht mehr „zeitgemäß“. Wir glauben kaum, dass sich Hausbesetzer_innen auf diese Weise von Gerichten abhalten lassen, solange sich nichts an den Zuständen in den Städten ändert!

Solidarische Grüße an die Menschen aus Bremen, die durch die nervige Herumfahrerei noch mehr Stress mit der ganzen Angelegenheit hatten.

Danke an alle Menschen, die die Besetzung des Schifffahrter Damms und die weiteren Besetzungen in Münster unterstützen! Häuser denen, die sie nutzen – Squat the world!