Erfurt (Germany) Prozess gegen die Besetzer_innen des ehemaligen Keglerheims in Erfurt |
04.08.2010
Bericht über den Prozess gegen die Besetzer_innen des ehemaligen Keglerheims in Erfurt aus Sicht der Betroffenen und ihrer Unterstützer_innen.
Politisch geführter Prozess wg. dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs in Erfurt (Besetzung des ehemaligen Keglerheims, 22.11.2009)
Am Freitag, den 23.07.2010 um 10:30Uhr, fand im Amtsgericht Erfurt die Hauptverhandlung gegen vier Betroffene – zwei Jugendliche, zwei Heranwachsende mit dem Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs, anlässlich der Besetzung des Keglerheims am 22.11.2009 statt.
Insgesamt wurden beim Keglerheim 24 Besetzer_innen in Gewahrsam genommen und deren Personalien festgestellt. Dass ausgerechnet diese vier jungen Menschen eine Anklageschrift mit Hauptverhandlungstermin erhielten, halten wir zum Einen für eine willkürliche Repressionsmaßnahme zur Abschreckung der jugendlichen Betroffenen. Zum Anderen halten wir es für einen weiteren Versuch die Hausbesetzer_innenszene durch den staatlich ausgeübten Druck zu entsolidarisieren. Diese erzieherische Sanktionsmaßnahme hatte bei den Betroffenen jedoch nicht den, von den staatlichen Organen, gewünschten Erfolg. Die vier Betroffenen hatten politische Statements vorbereitet, welche sie am Ende der Hauptverhandlung verlasen. Bis dato machten alle vier Betroffenen keine Aussagen! – Die politischen Statements der Betroffenen befinden sich zum Nachlesen am Ende dieses Artikels. Nach einer Absprache zwischen den Anwält_innen der Betroffenen, der Richterin und der Staatsanwaltschaft wurde die Hauptverhandlung mit der Urteilsverkündung: Einstellung gegen Auflage von jeweils zwanzig Arbeitsstunden, abzuleisten in einer sozialen, gemeinnützigen Einrichtung, beendet.
Seit dem Häuserkampf zum Erhalt des Besetzten Hauses (auf dem ehemaligen Topf&Söhne Gelände) in Erfurt hat sich die staatliche Repressionsmacht mit Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuchen gegenüber der Hausbesetzer_innenszene hervorgetan. Die Räumung des Besetzten Hauses am 16.04.2009 wurde von einem martialischen Polizeiaufgebot vorgenommen. Alle Personen aus der Sitzblockade vor dem Haus wurden stundenlang in Gewahrsam gehalten, bei minderjährigen wurden die Eltern nicht informiert. Die Medien berichteten von leeren Flaschen, Äxten und langen Messern im Haus, um das Polizeiaufgebot zu rechtfertigen. Auch die am Abend stattfindende Solidemo wurde repressiv behindert, in dem sie lange Zeit nicht loslaufen konnte und immer wieder Übergriffe auf die Demo stattfanden. Selbst nach der Räumung brach die Repressionswelle gegen die sogenannte Hausbesetzerszene nicht ab. (siehe http://rotehilfeerfurt.blogsport.de/2010/06/21/alle-strassenbahnen-stehen-still-wenn-die-polizei-es-will/ )
Dieser Prozess zum Keglerheim hat unserer Meinung nach gezeigt, dass sich die Hausbesetzer_innen von diesen Repressionsmaßnahmen nicht einschüchtern lassen und weiter für ein selbstverwaltetes Zentrum in Erfurt und überall kämpfen werden! Die Notwendigkeit für unabhängige Häuser fernab von kommerziellen Zwecken, mit viel Raum und Zeit für emanzipatorische Diskussionsprozesse und mit großen Räumlichkeiten zur Umsetzung eigener Utopien, besteht nach wie vor. Wir, als Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt, prangern die Staatlichen Repressionsmaßnahmen und die öffentlichen Medien für ihre instrumentalisierende Berichterstattung an und stehen weiterhin allen davon Betroffenen zur Unterstützung dagegen beiseite.
Bericht über die Hauptverhandlung zum Keglerheim
Im Vorfeld der Hauptverhandlung waren drei von vier Akten unvollständig. Die vier Anwält_innen der Betroffenen stellten Aussetzungsanträge, welche nicht akzeptiert wurden.
Die Hauptverhandlung wurde also am 23.07.2010 um 10:30Uhr am Amtsgericht Erfurt eröffnet. Gleich zu Beginn ermahnte die Richterin die anwesenden solidarischen Unterstützer_innen, dass sie hier nicht im Kasperletheater seien und deshalb während der Verhandlung Ruhe im Gericht zu herrschen hat. Die Personalien der Betroffenen wurden einzeln abgefragt. Während dessen stellte eine Anwältin klar, dass die Nachfragen der Richterin zu Einkommen und Schulden nicht beantwortet werden müssen, worauf keine der betroffenen Personen Auskunft darüber erteilte. Die Berufsbezeichnung, im Sinne einer Aussageverweigerung, muss allgemein gehalten werden (nur Schüler_in; in Ausbildung…). Anschließend verlas die Staatsanwältin die Anklageschrift im Eiltempo. Die Richterin rief die polizeilichen Zeugen auf: Es waren vier anwesend, einer fehlte unentschuldigt und zwei waren im Urlaub. Der Eigentümer, der die Strafanzeige gestellt hatte, wurde von der Richterin als entschuldigt gemeldet, obwohl dieser extra im Vorfeld von einem_einer derAnwält_innen als wichtiger, zu ladender Zeuge beantragt worden war. Stattdessen kündigte sie forsch an, er habe eine Stellungnahme als Fax zu seiner Strafanzeige für diese Hauptverhandlung geschickt, welche später nach der Ansicht des Videos zur Beweisaufnahme von ihr verlesen werden würde. Eine Meldung der Anwältin einer Betroffenen wurde bei dieser Ansprache der Richterin einige Zeit übergangen, dann endlich rief die Richterin sie auf. Die Anwältin sprach eine Rüge darüber aus, dass nicht alle Beweismittel vor dem Prozess für die Verteidigung zur Verfügung standen, unter anderem fehlte bei dem Strafanzeigenfax des Eigentümers vom 22.11.2009 die erste Seite, sowie das Video. Die Richterin nahm die Beschwerde der Anwältin barsch zur Kenntnis, änderte aber an ihrem Vorgehensvorschlag nichts und ging auch sonst nicht weiter darauf ein.
So wurde nun ein geschnittenes Video der Polizei als Beweismaterial angesehen, welches nicht in den Akten enthalten war. Unserer Ansicht nach, war das Video für die Richterin das angeblich ausschlaggebende Beweismaterial zur Überführung der Angeklagten. Sie betonte die Bedeutung der Sichtung des Videos für die Verhandlung mehrmals und erachtete deshalb eine Anhörung des Hauseigentümers als geladenen Zeugen für nicht notwendig. Das Video begann mit idylllischen Aufnahmen des Waldes, in welchem das Keglerheim liegt. Anschließend wurde gezeigt, wie mehrere Menschen auf das Gelände gehen und dort eine Sitzblockade vor dem Haus bildeten, um die Räumung zu verhindern. Aus der Sitzblockade zogen die Polizist_innen mindestens zwei Personen mit Gewalt heraus. Die Gewalthandlungen der Polizei gegen Teilnehmer_innen der Blockade war auf dem Video nicht dokumentiert. In der 1. Etage des Hauses gab es einen Raum, in dem sich 19 Besetzer_innen aufhielten, als die Polizei dort eintraf. Im Video fehlten an dieser Stelle die Gewalthandlungen gegen mindestens zwei der männlichen Besetzer_innen. In einem weiteren Raum im 1. Obergeschoss befanden sich drei weitere Besetzer_innen. Im Video war zu sehen und zu hören, dass die Polizei aggressiv gegen diese vorging. Sie schrien lauthals und aggressiv beim Betreten des Raums: Auf den Boden! Runter mit euch!. Als eine Betroffene gegen einen Ofen gestoßen wurde und sich dabei verletzte, schenkte die Kameraeinstellung auf einen Balken. Die Polizeigewalt war somit nicht erkennbar. Die nächste Sequenz zeigte wie eine der Besetzer_innen auf den Boden gedrückt da lag, mit einem Polizisten hinter sich, welcher ihr die Hände auf dem Rücken hielt und der dabei irgendetwas schrie. Die Betroffene sagte: Schon in Ordnung. Ich mach ja gar nix., woraufhin der Polizist erwiderte: Ich sach ja nur. Anscheinend hatte die Besetzer_in den Beamten dazu gebracht, sich etwas zu beruhigen. Das Video gab sonst nichts her.
Nach der Einsichtnahme des Videos verlas die Richterin das Fax des Eigentümers, in welchem dieser behauptete, er hätte nie eine Duldung der Hausbesetzung ausgesprochen. Darauf wurde im weiteren Prozessverlauf jedoch nicht mehr eingegangen. Tatsache bleibt, dass eine Person aus dem Umfeld der Besetzung zweimal mit dem Eigentümer telefonierte. Beim ersten Telefonat äußerte sich der Eigentümer dahingehend, dass er sich eine Duldung bis zum nächsten Tag vorstellen könnte. Interessant ist, dass er nach einem geführten telefonischem Gespräch mit der Polizei meinte: Eine Duldung käme nun für ihn doch nicht mehr in Frage, weil die Polizei die Hausbesetzer_innenszene nicht als vertrauenswürdig einstufe. Wir, die Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt, bewerten dies als gezielte Repressionsmaßnahme der Polizei, es ist ihr geglückter Versuch eine Hausbesetzung zu verhindern, um Maßnahmen gegen gesellschaftliche Störenfriede ergreifen zu können. Unser Fazit daraus: Stört weiter.
Die Richterin ordnete mit ihrer fortgesetzten guten Laune eine halbstündige Pause an. In dieser sollten sich die Anwält_innen und deren Mandant_innen das Video noch einmal ansehen und besprechen, ob die bestehende Beweislage damit war das Video und die Berichte der Polizist_innen in den Akten, welche ja nur teilweise vorhanden waren, gemeint – die Hörung der polizeilichen Zeugen und eine wiederholte Ladung des Hauseigentümers überhaupt notwendig mache.
Nach der Pause wurde auf Anfrage einer der Anwältin ein Gespräch im Nebenraum zwischen juristischer Vertretung der Betroffenen und Staatsanwaltschaft im Beisein der Richterin von dieser großzügiger Weise gewährt.
Als die genannten Personen wieder in den Verhandlungsraum zurück kamen, wurden die Betroffenen aufgefordert, ihre Aussagen zu machen. Daraufhin verlasen diese ihre politischen Statements der Reihe nach. Die im Raum anwesenden Unterstützer_innen applaudierten nach jedem Statement lautstark und wurden dafür jedes Mal von der Richterin ermahnt, mit der Androhung zur Verweisung des Raumes sowie Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen das Publikum. Die Unterstützer_innen ließen sich davon nicht beeindrucken und klatschten trotzdem für jedes politische Statement.
Zum Abschluss dieses spaßigen Tages vor Gericht verkündete die Richterin das Urteil. Alle Betroffenen erhielten nach dem Gespräch mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen die Auflage von jeweils zwanzig Arbeitsstunden. Die Richterin ließ es sich nicht nehmen, noch mal darauf hinzuweisen, dass sie zwar Teilen der Statements zustimme, z. B. Häuser nicht verfallen und leer stehen zu lassen, dass es aber auf keinen Fall anginge, sich ohne Einwilligung des Eigentümers da einfach reinzuhocken. Des Weiteren drohte sie noch, wenn die Leute damit nicht aufhören würden, gäbe es bei den nächsten Verhandlungen nicht nur Einstellungen gegen Arbeitsauflagen, oder bei Erwachsenen Geldstrafen, sondern dann kämen auch Haftstrafen in Frage.
Wir, als Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt, bitten alle Hausbesetzer_innen (und überhaupt alle politische Aktivist_innen) darum, sich von dieser Androhung nicht abschrecken zu lassen! Denn genau das ist auch immer das Ziel von Repression.
Einige wenige sind von den Repressionsmaßnahmen konkret betroffen, doch gemeint sind wir alle, deshalb haltet zusammen und organisiert Solipartys, um die Repressionskassen zu füllen, denn Solidarität ist eine Waffe! Wir lassen uns nicht abschrecken!
Gerne könnt ihr euch bei eurer jeweiligen Antirepressionsgruppe melden, wenn ihr selbst von Staatlicher Repression betroffen seid, oder Informationen haben möchtet, wie ihr Betroffene unterstützen könnt!
Wir bleiben alle!
Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt Website: http://rotehilfeerfurt.blogsport.de/
Die Poltischen Statements der Betroffenen (a, b, c):
a) Wie schön wäre es jetzt, im Selbstverwaltetem Zentrum, in Erfurt zu sitzen und eine Tasse Tee zu trinken, werden sich heute die meisten in diesem Gerichtssaal denken. Doch die Realität sieht anders aus. Weil wir und viele andere sich einsetzten für ein neues unkommerzielles, kultuerelles und politisches Zentrum, müssen wir uns heute vor diesem Gericht verantworten, für eine legitime, notwendige selbstbestimmte Tat. Seit dem 16. April 2009 fehlt uns in Erfurt ein solches Zentrum in dem Menschen sich selbstbestimmt und frei entfalten können. Freiräume, die frei von jeglichen Diskriminierungen wie: Antisemitismus, Sexismus, Rassismus, Homophobie und andere Widerlichkeiten sind. In der Zeit, nach der Räumung des Top&Söhne- Geländes wurde immer wieder versucht ein neues Zentrum zu schaffen. Dafür wurden immer zerfallene und jahrelang ungenutzte Gebäude besetzt. Trotzdem kam es kurz nach der Bekanntgabe der Besetzung immer wieder zur Räumung. Die Begründung hierfür lautet, dass der Eigentümer dies nicht duldet. Doch, was ist Eigentum? Eigentum beschreibt im Kapitalismus das Verfügungsrecht über eine Sache oder Gegenstand, wobei in Folge dessen, es egal ist ob der Mensch diese Sache oder Gegenstand benutzt oder nicht.Um Teilweise etwas der kapitalistischen Verwertungslogik entgegenzusetzen, entschlossen wir uns, ans leerstehende Kegelheim zu besetzen, um dort unsere Vorstellung wenigstens ein Stück weit mit anderen verwirklichen zu können. Die uns allen aufgezwungene und letztlich mit Staatsgewalt durchgesetzte Eigentumsverordnung sah es aber anders vor und so wurde das Projekt, von einem Großaufgebot der Polizei geräumt. Gerade in einer Touristenstadt wie Erfurt, wollen wir aber wahrgenommen werden und unsere Vorstellungen eines besseren Lebens zu vermitteln. Dazu gehören nach unserer Ansicht Projekte in denen Menschen wohnen und leben können. Dazu gehört eine Küche für alle, oder eine Möglichkeit, fernab der Verfolgung durch Ordnungshüter, kreativ sein zu können. All das ist kein Hobby, kein Sozialer Dienst an der Volksgemeinschaft, sondern eine politische Entscheidung. Verbote werden daran nichts ändern. Ob wir, oder anderen spielt keine Rolle.Wir bleiben alle.
b) Wenn man durch Erfurts Straßen läuft, fallen einem schnell die vielen, häufig schon jahrelang leerstehenden, Häuser auf. Graue, alte Gebäude, die teilweise vom Zerfall bedroht sind prägen das Stadtbild. Diesen Leerstand in unattraktiven Wohnlagen wollen wir nutzen, denn die kulturellen Möglichkeiten in Erfurt sind begrenzt. Der Bedarf an nichtkommerziell und unkonventionell nutzbaren Räumen ist vorhanden. Wir wollen einen Raum, frei von wirtschaftlichen Zwängen. Wir wollen Gebäude mit Leben füllen, sie vor dem Zerfall bewahren und aus den grauen Fassaden einen bunten, multikulturellen und selbstverwalteten Freiraum schaffen. Wir wollen Häuser nicht in Beschlag nehmen, sondern sie für neue Ideen nutzen, wo sich jede_r frei von Geschlecht, Religion oder sozialen Status entfalten kann.Es wäre ein Raum von Jugendlichen für Jugendliche gestaltet und somit würden für die Stadt keinerlei Kosten anfallen.Es soll ein Ort für alle sein, deswegen ist es auch wichtig, dass Kultur und politische Bildung nicht vom Geldbeutel abhängig gemacht wird. Wir wollen außerdem die Möglichkeit haben in Vorträgen, Projekten und abwechslungsreichen Konzerten eigene Verantwortung zu übernehmen und ein Selbstbewusstsein für verschiedenste Utopien zu entwickeln. Wir werden uns nicht aus dem Stadtbild verbannen lassen, denn WIR BLEIBEN ALLE!
c) Warum wir in leere Häuser gehen….. Wir, die wir hier angeklagt sind, kennen uns sonst eher flüchtig und doch sind wir am 22.11.2009 wegen einem gemeinsamen Ziel verhaftet worden. Wir wollten ein Autonomes Zentrum für Erfurt und für uns. Ein Hierarchie freier Raum in dem wir uns mit netten Menschen treffen können, ein Raum in dem wir Platzt haben für unsere Bands, unsere Musik, unser Leben und unsere Träume. Da es unsere finanziellen Mittel nicht erlauben ein Haus zu mieten, nutzen wir leere Häuser und finden uns darin ein, in der Hoffnung das wir in dem Gebäude geduldet werden und es vor dem Verfall bewahren können. Wir können nicht verstehen, warum wir diese Gebäude nicht nutzen können und warum andere diese Immobilien lieber verfallen lassen. Im Grundgesetz Art. 14 steht: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Wir gehören zur Allgemeinheit. Die Polizei stellt uns als Schwerverbrecher dar und erzählt den Besitzern Horrorgeschichten über uns, die Realität wird verzerrt. Am Ende werden wir bestraft, nur weil wir für unsere Freiheit und unsere Träume kämpfen. Bei diesem Kampf wollen wir niemanden schaden, dennoch werden wir der Stadt und der Staatsmacht solange auf die Nerven gehen bis wir unser Ziel erreicht haben.
Rote Hilfe Erfurt