Vor 1 Jahr: Erfolg für das Stopp-G7-Elmau-Camp
Vor einem Jahr konnte das Camp bei den G7-Prozeessen erst per Gericht gegen das Verbot durchgesetzt werden, der Gerichtsbeschluss hat erstmalig ausdrücklich das Camp ins Demonstrationsrecht einbezogen. Dazu passend und jüngst bekannt gegeben: Der couragierte Vermieter der Camp-Wiese bekommt die Auszeichnung der HU!
Die Proteste gegen den "bayerischen" G7-Gipfel waren bemerkenswert. Ergebnisse des Gipfels selbst? Eine Menge Pressefotos Kanzlerin mit Gästen, viel Medieninteresse beim Aktionsbündnis gegen den G7-Gipfel, aber natürlich trotzdem überwiegend unkritische Medienberichterstattung fürs Establishment: die Proteste werden von den Medien eher als Folklore mitgenommen :(
Aufrufe und Aktionen samt Alternativkongress zeigten zumindest, wie umstritten die ganze "Gipfelpolitik" eigentlich ist. Eine besondere Note kam außerdem noch dazu:
Wir erinnern uns – die Vorbereitungen der Proteste beim G7-Gipfel in Elmau waren auch stark geprägt durch die Auseinandersetzungen um die Suche nach einem Campgelände. Eine aktuelle Erinnerung kommt durch den diesjährigen Preis der HU - s.u.!
Just in diesen Tagen jährt sich das Verbot: Eingang Verbotsbescheid beim Aktionsbündnis: Mittwoch, 27. Mai 2015 - Antrag Anwalt Dirk Asche im Eilverfahren: Freitag, 29. Mai. Gerichtsbeschluss übers Wochenende, Beginn Campaufbau: 2. Juni nachmittags!
Letztlich musste die Genehmigung also vor Gericht erkämpft werden, und dieser Erfolg erscheint auch jetzt noch als eine bemerkenswerte Sternstunde, die es lohnt, nochmal extra ins Bewusstsein gerufen zu werden.
Der Tenor des Beschlusses vom Verwaltungsgericht München kann auf "Jura-Webseiten" mit dem Aktenzeichen gefunden werden: "M22 E 15.2155", aber die weiteren Texte lohnen erst Recht!
Neben dem keinesfalls selbstverständlichem Ergebnis ist auch bemerkenswert, wie sehr selbst ein bayerisches Gericht hilft, die Grundrechte zu verteidigen: Das Wesentliche und Neue an der Entscheidung besteht darin, dass das Camp selbst in das Demonstrationsrecht einbezogen wurde, so heißt es im Beschluss ausdrücklich, und das war wirklich ein Durchbruch: „Das Camp steht wie erwähnt im infrastrukturellen und organisatorischen Kontext zur Ausübung der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit.
In der Hektik der Aktionstage und danach klappte im letzten Sommer nicht mehr viel an Dokumentation beim Aktionsbündnis, aber jetzt gab es zu diesem speziellen Thema einen neuen Anlauf - eine relativ umfangereiche Darstellung mit den wichtigsten Dokumenten kam jetzt doch noch online! Die Lektüre lohnt sich weiterhin, meine ich!
Und wiie schon eingangs angesprochen: Just zum Jahrestag der Ereignisse hat die Humanistische Union die fabelhafte Idee – sie hat eine besondere Auszeichnung zu vergeben, den „Preis für den Aufrechten Gang“. Für dieses Jahr geht dieser Preis an Bernhard Raubal, den Vermieter der Camp-Wiese. Die Preisverleihung selbst erfolgt im September im EineWeltHaus!