Juristisch ist der 2plus4-Vertrag kein Friedensvertrag | RIA Novosti
» Keine Gerichte in
BRD ohne
Frieden:
http://staseve.wordpress.com/warum-in-deutschland-bis-zu-einem-friedensvertrag-keine-gerichte-existieren/#post-28324
»
Über die Wiedervereinigung Deutschlands und die heutige militärischpolitische
Situation im
Land befragte
RIA Novosti den russischen Sicherheitsexperten Alexej Fenenko: http://de.rian.ru/opinion/20101004/257382481
.html#submenu
Zusätzliche Offenkundigkeiten nach §
291 CPO
01.) Der Staat "
Deutsches Reich" besteht fort (vgl. 2 BvF 1/73) (Bundesverfassungsgerichtsurteil aus
1973)
02.) Der Staat "Deutsches Reich" hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185
BBG) (BBG = Bundesbeamtengesetz)
03.) Der Staat "Deutsches Reich" hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913) (Staatsangehörigkeitsgesetz)
04.) Der Staat "Deutsches Reich" hat eine Staatsangehörigkeit (vgl. RuStAG 1913)
05.) Der Staat "Deutsches Reich" hat eine Verfassung (
Reichsverfassung von
1871; Änderungsstand: 28.10.
1918)
06.) Die
UNO hält die Feindstaatenklause (
Charta Art. 53 und Art 107) (BRD ist Mitglied der UNO)
07.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG)
Bundesbeamtengesetz (BBG): § 185
Als Reichsgebiet im
Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches
bis zum 31. Dezember
1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in
den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Stand:09.09.2009
Landesbeamtengesetz (
LBG) § 226 / Reichsgebiet;
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches
bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in
den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Stand: 09.09.2009
08.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG)
09.) Die BRD ist kein Staat (vgl. 2 BvF 1/73) (vgl. Rede von
Carlo Schmid (
SPD) 1948)
10.) Die BRD hat keine Verfassung ( vgl
. Art. 146 GG)
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und
Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche
Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem
eine Verfassung in
Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist."
11.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig
12.) Die BRD-Staatsanwaltschaften haben mit Streichung des § 1 EG,
ZPO, StPO,
OWiG,
GVG durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz zum
April 2006 & das 2. Bundesbereinigungsgesetz
im
November 2007 sowie mit Streichung des § 1 EG,
FGG zum
1.9.2009 ein tief greifendes Legitimationsproblem.
13.) BRD-Gerichte verfügen über keinen gesetzlich geregelten
GVP (§ 21 e GVG).
14.) BRD-Gerichte können keine staatlichen Gerichte sein, da § 15
GVD fehlt. (vgl. § 15 GVG)
„Gerichte sind Staatsgericht" dieses Gesetz fehlt für die BRD, ist für das
Reich vorhanden
15.) An BRD-Gerichten sind keine gesetzlichen
Richter (Art.
101 GG) tätig. Den Beschuldigten
darf der gesetzliche Richter aber nicht entzogen werden. ( vgl. § 16 GVG)
Art. 101 GG - (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen
Richter entzogen werden. (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch
Gesetz errichtet werden.
§ 16 GVG - Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen
Richter entzogen werden.
16.) BRD-Gerichte verletzen unter
Vorsatz (auch durch nicht gesetzliche Zustellungen) das
rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten.
17.) Mit Streichung des Art. 23 GG a. F
. war der Geltungsbereich der BRD erloschen.
18.)
Deutschland besteht bis heute in den Grenzen vom 31.
Juli 1914 fort. (vgl. 2 BvF 1/73)
19.) § 185 BBG verweist auf die Grenzen von 1937 und somit hat jeder BRD-Beamte seinen
Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland in den Grenzen von 1937 abgelegt.
20.) BRD-Personal kriminalisiert das Deutsche Volk bei seiner Selbstverteidigung mit zitierten
Fakten bzw. Gesetzen, mit Beleidigungsstrafen und Zwangshaft, obwohl Wahrheit und
Tatsache keine Beleidigung ist.
21.) Grenzen die BRD sind die Grenzen der Alliierten, zumal die Regierung der BRD in
1989
an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es steht somit außer Frage das die BRD
nicht identisch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 und auch 1914 ist. (vgl. 2 BvF 1/73)
22.) Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.
(vgl. BverwGE 17,
192=DVBI 1964,
147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).
23.) Unsere Staatsangehörigkeit, ist nach RuStAG vom 22. Juli 1913.
24.) Die BRD besitzt keine eigene Staatsangehörigkeit
(vgl. Schreiben vom 01.03.
2006 Akz.: 33
.30.20 -
Landkreis Demmin)
Zitat: Der Landrat von
Demmin, 1. März 2006:
„Die
Bundesrepublik Deutschland hat an einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen
deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes
(RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten.
Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland
...
nicht gibt."
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Dieses
Video dient lediglich für Aufklärungszwecke!