OLG Celle: Prozessauftakt wegen Terrorismusvorwurfs gegen Mustafa Çelik
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Pressemitteilung 27. April April 2016
Während Bundeskanzlerin Merkel seit Monaten das AKP-Regime unter Führung des türkischen Despoten Recep Tayyip Erdoǧan hofiert, um die Außengrenzen der Festung Europa gegen Flüchtlingsmigration abzuschirmen, werden in Deutschland weiterhin kurdische Aktivisten festgenommen und „Terrorismus“-Verfahren vor bundesdeutschen Gerichten geführt. Diese Komplizenschaft mit der Türkei und die Aufrechterhaltung der Kriminalisierungspraxis in Deutschland, stützt und ermutigt das türkische Regime, sein staatsterroristisches Vorgehen gegen die kurdische Bevölkerung fortzusetzen.
Am 29. April wird das Verfahren gegen den 38-jährigen Politiker Mustafa Çelik, der sich seit Jahren für eine politische Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts und eine Demokratisierung der Türkei einsetzt, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle eröffnet.
Die Anklage wirft ihm vor, mutmaßliches Mitglied in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland gewesen zu sein, weshalb er sich mit einer Anklage nach § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Satz 1 StGB) konfrontiert sieht. Mustafa Çelik soll von Juni 2013 bis Juli 2015 das PKK-Gebiet Oldenburg geleitet haben und seit Anfang August 2015 für den Bereich Hamburg, Stade und Lüneburg verantwortlich gewesen sein. In dieser Funktion habe er Kundgebungen, Versammlungen, Demonstrationen und sonstige Veranstaltungen organisiert, Busse angemietet, Spenden gesammelt sowie Nachwuchskader angeworben. Selbst seine vielfältigen Aktivitäten zur Unterstützung der prokurdischen „Demokratischen Partei der Völker“ (HDP) im Zuge der Parlamentswahlen im Juni 2015 werden ihm zum Vorwurf gemacht.
Heidelberger Lehrer gegen Verfassungsschutz
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Klage gegen den Inlandsgeheimdienst scheitert vor dem Verwaltungsgericht
Karlsruhe
Die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen den
'Verfassungsschutz' wurde vom Verwaltungsgericht in allen Punkten
zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Csaszkóczy war in den Jahren 2003-2007 wegen seines antifaschistischen
Engagements zu Unrecht mit Berufsverbot belegt worden. Der
Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte in seinem letztinstanzlichen
Urteil sehr deutlich klargestellt, dass die vom Verfassungsschutz
gesammelten 'Erkenntnisse' über Csaszkóczy in einem Rechtsstaat
eigentlich keine Erwähnung finden dürften. Auch das Kultusministerium
Baden Württemberg stellte Csaszkóczy 2007 ein, weil auch nach
gründlicher Überprüfung keine Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden.
Das Urteil ist insofern erstaunlich, weil in der mündlichen Verhandlung
selbst die Vertreter des Geheimdienstes einräumen mussten, dass
Csaszkóczy – entgegen ihrer früheren Behauptungen – keinesfalls
Gewaltbereitschaft zu unterstellen sei. Auch mussten sie klarstellen,
dass die Mitglieder der Gruppen, in denen Csaszkóczy aktiv ist,
keineswegs alle Verfassungsfeinde sind. Es sei für die Beobachtung auch
unerheblich, ob Csaszkóczy selbst als Verfassungsfeind bezeichnet werden
könne.
SOLIDARITÄT MIT NEKANE TXAPARTEGI - FREE NEKANE!
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Wir dokumentieren einen Aufruf der EHL:
18.04.2016 | Free Nekane!
Am Mittwoch, 6. April wurde Nekane Txapartegi in Zürich verhaftet.
Die Verhaftung erfolgte aufgrund eines europäischen Haftbefehls und eines spanischen Auslieferungsantrags. Nekane Txapartegi ist eine ehemalige Stadträtin aus der baskischen Kleinstadt Asteasu. Sie war in verschiedenen linken Bewegungen aktiv und als Journalistin für verschiedene linke Zeitschriften tätig.Nekane Txapartegi wurde 1999 von der spanischen paramilitärischen Polizei Guardia Civil verhaftet. Während der berüchtigten Incomunicado-Haft – ohne Zugang zu einem Anwalt oder sonstigen Kontakten – wurde sie massiv gefoltert und vergewaltigt. Ihre Aussagen führten zu einer Anklage gegen ihre Folterer, die sie auch identifizieren konnte. Das Verfahren wurde, wie in Spanien in solchen Fällen leider üblich, eingestellt. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen dokumentierten diesen besonders schweren Fall von Misshandlungen, Schlägen und sexueller Gewalt.
Demo am 16.04. in Nürnberg: Freiheit für die ATIK-AktivistInnen und alle politischen Gefangenen
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Weg mit den Paragraphen 129 a/b
Gibt es politische Gefangene in Deutschland? Leider ja! Kriminalisiert und eingesperrt werden zum Beispiel Oppositionelle aus der Türkei, dielaut türkischen Behörden einer Partei angehören sollen, die unter anderem aktiv gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) vorgeht, und diefür Frauenrechte und soziale Gerechtigkeit eintritt. Die Inhaftierung fortschrittlicher Oppositioneller ist nichts als ein weiteres Geschenk der deutschen Regierung an das demokratiefeindliche AKP-Regime in Ankara.
Während die Türkei weiterhin dem IS Rückzugsräume, Nachschubkorridore und anderweitige Unterstützung bietet, verfolgt Erdogans RegierungGewerkschafterInnen, kritische JournalistInnen und demokratische Bewegungen und führt einen brutalen Krieg gegen die Bevölkerung in denkurdischen Gebieten. Die Regierung in Berlin und die deutsche Justiz unterstützen Erdogan bei seinem Feldzug gegen Demokratie undMenschenrechte, indem sie Menschen verfolgen und einsperren, die den Herrschenden in der Türkei nicht genehm sind.
Mitte April 2015 wurden in vier europäischen Ländern türkische linke Oppositionelle verhaftet, zehn von ihnen sind immer noch in Haft. AllenVerhafteten wird die Mitgliedschaft oder die Unterstützung einer “terroristischen Vereinigung im In- bzw. Ausland” nach § 129a und b des StGB (Strafgesetzbuch) vorgeworfen. Es handelt sich hier um die TKP/ML (Kommunistische Partei Türkei Marxistisch/Leninistisch), die inDeutschland weder verboten ist, noch auf einer EU-Terrorliste steht. Einige der Beschuldigten waren in der Türkei bereits inhaftiert. Weil sie dortaufgrund ihrer Mitgliedschaft in der TKP/ML verfolgt wurden, hatten sie in Deutschland Asyl erhalten. Nun aber sitzen sie aus dem gleichenGrund hierzulande wieder im Gefängnis.
Am 22. März ist die Geschäftsstelle geschlossen
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Liebe GenossInnen,
am Dienstag, den 22. März 2016 ist die Geschäftsstelle der Roten Hilfe e.V. betriebsbedingt geschlossen.
Solidarische Grüße,
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Resolution des Internationalen Symposiums vom 20. Februar in Nürnberg
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- Gegen Kriege, Notstands- und Anti-Terrorgesetze und wachsenden Staatsterrorismus!
- Für Demokratie, das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Recht auf Befreiung und internationalen Widerstand!
Am Samstag, den 20. Februar 2016, fand in den Räumlichkeiten der "Villa Leon" in Nürnberg ein lebhaftes und erfolgreiches Internationales Symposium zur Kritik der politischen Justiz statt.
Die Organisatoren und Teilnehmer*innen dieser Veranstaltung bezogen eine juristisch-politisch kritische Stellung gegen außen- und machtpolitisch motivierte Strafverfolgungen nach §§ 129, 129a und 129b des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), für den berechtigten Kampf gegen Repression und das internationale Recht auf Widerstand am Beispiel der laufenden Strafverfahren gegen 9 immigrantische linke politische Persönlichkeiten a.d Türkei.
Zu dieser Veranstaltung hatten die Internationale Vereinigung der Rechtsanwälte der Völker (IAPL) und der Deutsch-Kurdischer Verein für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD e.V.) aufgerufen. Getragen wurde die Veranstaltung vom Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland AZADÎ e.V., dem ROTE HILFE-Bundesvorstand und der Immigranten- Organisation ATIK (Konföderation der Arbeiterinnen und Arbeiter aus der Türkei in Europa).
Rote Hilfe Zeitung 1/2016 ist erschienen!
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- RHZ - neue Ausgabe
Die aktuelle Rote Hilfe Zeitung 1/2016 mit dem Schwerpunkt "Repression gegen Kunst - Kunst gegen Repression" ist erschienen. Ihr könnt sie im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Ältere Ausgaben gibt es zum Download als PDF.
Kampagne und Spendenaufruf von Roter Hilfe e. V. und AGIF
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Göttingen, 24.02.2016
Solidarität mit den Opfern des Anschlages in Suruc
Am 20. Juli 2015 detonierte auf dem Gelände des Amara Jugendzentrums in Suruç eine Bombe inmitten einer Gruppe von mehreren hundert Jugendlichen und riss 33 von ihnen in den Tod.
Der Anschlag war ein gezielter Angriff des sog. Islamischen Staates (IS) auf die Föderation der sozialistischen Jugendvereine (SGDF). Etwa 300 aus der gesamten Türkei angereisten Mitglieder dieser linken Jugendorganisation hatten sich zum Ziel gesetzt, ihren Sommerurlaub in der umkämpften und vom Krieg nahezu zerstörten Stadt Kobane zu verbringen, beim Wiederaufbau zu helfen und Hilfsgüter dorthin zu transportieren.
Der Anschlag, begangen von einem IS-Selbstmordattentäter, wurde vom türkischen Regime genutzt, um umfangreiche Razzien durchzuführen und über tausend linke Oppositionelle in der Türkei zu inhaftieren. Ebenso dienten sie als Vorwand für Bombardierungen der türkischen Armee, die sich in erster Linie gegen Stellungen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) richteteten, und so den begonnenen Friedensprozess zum Erliegen brachten. Die Strategie der Spannung und der Eskalation, die von der türkischen Regierung betrieben wird, nutzte das Massaker, um ausgerechnet gegen die vorzugehen, die Ziel des Anschlages waren.
PM: Polizeirazzia im UJZ Kornstraße in Hannover – eine Gefälligkeitsgeste für das Erdogan-Regime
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Mehr als 50 PolizistInnen haben heute nachmittag das unabhängige Jugendzentrum Kornstraße in Hannover durchsucht. Als Vorwand diente ein Ermittlungsverfahren wegen 'Unterstützung einer terroristischen Vereinigung', konkret der PKK.
Die hauptsächliche 'Ausbeute' der Razzia waren 41 Plakate und 82 Flugblätter beschlagnahmt, auf denen 'Weg mit dem Verbot der PKK' zu lesen war. Das eigentliche Interesse der Repressionsbehörden galt allerdings wohl eher den vier Computern, die im Jugendzentrum zu finden waren und ebenfalls beschlagnahmt wurden. Als einzige konkrete Begründung für die Durchsuchung wurde genannt, das UJZ Kornstraße stehe im Verdacht, der 'PKK' Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt zu haben (legale kurdische Gruppen wie die kurdische Jugend, der Verband kurdischer Studierender und das kurdischen Volkshaus treffen sich dort ganz offiziell und keineswegs geheim).
Nicht auszuschließen ist, dass es sich bei diesem Repressionsschlag um eine Art Retourkutsche der Staatsanwaltschaft handelt: Vor einem Jahr wurde ein Verfahren gegen das UJZ Korn wegen der Unhaltbarkeit der Vorwürfe eingestellt. Damals ging es um ein Wandgemälde, das den 1994 bei einer deutschen Polizeiaktion erschossenen sechzehnjährigen Kurden Halim Dener zeigte.
Offensichtlich ist die erneute Kriminalisierungswelle gegen die kurdische Bewegung und gegen Menschen, die sich mit ihr solidarisch zeigen, nicht zuletzt eine Dienstleistung für das Regime des türkischen Präsidenten Erdogan, von dem sich die BRD eine noch härtere Abschottung gegen Asylsuchende erhofft.
Die Rote Hilfe e.V. ruft zur Solidarität mit allen Menschen auf, die wegen ihres Widerstandes gegen die türkische Politik kriminalisiert werden. Wir werden auch weiterhin an der Seite aller - ungeachtet ihrer Nationalität – stehen, die wegen ihres Einsatzes für Gerechtigkeit und Demokratie in der Türkei staatlicher Verfolgung ausgesetzt sind.
Am morgigen Freitag findet am Steintor in Hannover um 18 Uhr eine Demonstration unter dem Motto „Gegen die Kriminalisierung des UJZ Kornstraße! Gegen das Verbot der PKK!“ statt.
H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.