RÜBIG bekommt Recht in 1. Instanz gegen DMSB
Am Donnerstag 30.4.
2015, hat das
Landgericht Frankfurt a.M. bei einer Klage der
Firma RÜBIG
Technologie aus Wels gegen den Deutschen
Motor Sport Bund e.V. (
DMSB) gegen den deutschen
Verband entschieden und der Klage vollumfänglich stattgegeben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Grund des Streits war ein Schreiben des DMSB im Mai 2014 an Kartstreckenbetreiber, Versicherungen und Kartsportclubs, dass bei Nutzung von
Karts mit dem von RÜBIG entwickelten MEGA-Motor ein besonderes Gefahrenpotential vorliege und Karts mit diesen Motoren daher generell, d. h. auch im freien
Training etc., nicht auf DMSB-lizensierten Kartstrecken zugelassen seien. Die Aussagen muss der DMSB laut Urteil richtigstellen und ist zum Schadenersatz verpflichtet.