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FAU, das ist klar…

Veröffentlicht am 15.02.2016 Kategorien: , ,
…die Gewerkschaft, die ist da!“ Trotz einer anhängigen Einstweiligen Verfügung. Gegen diese Einschränkung der Gewerkschaftsfreiheit richtete sich die Kundgebung der FAU Berlin am Samstag, den 13. Februar. Rund 50 Menschen hatten sich auf dem Garnisonkirchplatz, unweit des Hackeschen Marktes versammelt. Gefühlt fast ebenso zahlreich waren die Polizeikräfte vor Ort.

Ursprünglich war der Protest an ein Restaurant am Hackeschen Markt adressiert, von dem die Berliner Basisgewerkschaft die Auszahlung von Urlaubsentgelt und ausstehenden Löhnen fordert. Dessen Geschäftsführung erwirkte jedoch eine Einstweilige Verfügung, welche es der FAU Berlin bis auf Weiteres verbieten soll, das Restaurant öffentlich zu benennen. Rechtskräftig zugestellt ist der Beschluss indes noch nicht.

Das Instrument der Einstweiligen Verfügung ist eine Art Schnellverfahren, das mitunter – wie im vorliegenden Falle – auch ohne Anhörung der beklagten Seite stattfindet. Die für den Arbeitskonflikt zuständige gewerkschaftliche Arbeitsgruppe der FAU Berlin sieht darin ein kritikwürdiges Rechtsmittel, wird es doch immer wieder genutzt zur konkreten Einschränkung der Gewerkschafts- und Handlungsfreiheit. Immer wieder schallte es daher über den Platz: „Freedom can’t function under injunction!“ (‚Freiheit, das geht nicht unter Verfügung!‘).

Kritikwürdig ist in den Augen der Basisgewerkschaft auch, dass die Kundgebung nicht wie geplant auf dem Hackeschen Markt, sondern nach Vorgaben der Polizei lediglich hinter den S-Bahn-Gleisen stattfinden konnte. Davon unbeirrt, wird sich die FAU Berlin auch weiterhin für die Interessen von ArbeiterInnen einsetzen: in diesem konkreten Fall wie in anderen. Genau dafür gibt es ja eine Gewerkschaft. Und genau deswegen wird die Basisgewerkschaft auch unverzüglich gegen diese „Einstweilige“ vorgehen und sich für die Gewerkschafts- und Redefreiheit einsetzen. Denn die Öffentlichkeit ist das Herz jeder lebendigen Gesellschaft.

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