10. Juli: Filmscreening & Diskussion in Graz
5. Juli 201410. Juli 2014 | ||
19:00 | bis | 23:00 |
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10. Juli 2014 | ||
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Die ersten beiden teilweisen Wiederholungen des Prozesses wegen Nichtigkeit sind inzwischen rechtskräftig abgeschlossen. Beide enden nach kurzer Verhandlung mit rechtskräftigen Freisprüchen! Über sechs Jahre haben die Verfahren seit den Hausdurchsuchungen und der U-Haft für die nunmehr ex-Angeklagten gedauert!
Der Prozess vom 13. Mai gegen den Aktivisten der Vier Pfoten (wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei beim Freilassen von Schweinen aus einer Massentierhaltung) endete nach kurzem Prozeß mit einem Freispruch! Der Richter gab sich betont fair und ließ den Angeklagten seine Sicht der Dinge darlegen. Der Aktivist bekam auch Gelegenheit die “ganz normalen” Zustände in dem verfahrensgegenständlichen Betrieb zu thematisieren. Die Schweine sind dort ihr kurzes Leben auf engsten Raum zusammengepfercht, haben keinerlei Beschäftigungsmöglichkeiten, leiden unter Krankheiten und Verletzungen bevor ihr Leben gewaltsam beendet wird. Durch Stress, Enge und Langeweile wird ihr Leid nur noch verschlimmert.
Conclusio des Richters: Die Schweine litten unter der Haltung mehr als durch die Freilassung und auch wenn dem nicht so wäre: Der Tatvorsatz zur “Tierquälerei” fehle dem Tierschützer zur Gänze. Der Abgleich der möglichen Tatzeit mit den Ergebnissen der Funkzellenauswertung des Ex-Angeklagten zeigten, dass seine Beteiligung an der Tat zwar möglich und denkbar, aber eben nicht beweisbar ist.
Beim zweiten Prozess waren drei Aktivist_innen aus dem Umfeld der Basisgruppe Tierrechte wegen versuchter schwerer Nötigung in zwei Fällen angeklagt. Beim ersten Vorwurf sollen sie im Zuge einer Demonstration die Firma Kleider Bauer mit subtilen Drohungen zu nötigen versucht haben. Beim zweiten Vorwurf hatte eine Aktivistin im Zuge der jährlichen Aktionär_innenversammlung der Firma Escada eine Rede zum Thema “Verkauf von Echtpelz” gehalten in der sie mit einer legalen Kampagne gedroht hatte. Laut Anklage sei auch dies eine versuchte schwere Nötigung. In beiden Fällen sah der Richter den Tatbestand nicht erfüllt. Als Aktionärin habe die Aktivistin selbstverständlich das verbriefte Recht eine Rede bei der Aktionär_innenversammlung zu halten. Das Androhen einer Kampagne, die an sich legal ist, kann keine Straftat sein. Auch wenn eine Kampagne von der Firma als Übel aufgefasst würde, Information über und Skandalisierung von Geschäftspraktiken einer Firma sind auf jeden Fall zulässig.
Im anderen Fall soll bei einer Kundgebung vor der Firmenzentrale der Firma Kleider Bauer das Auto der Pressesprecherin blockiert worden sein.
Nachdem sich sowohl aus der Aktenlage (inklusive der Aussage der Pressesprecherin) als auch aus den Aussagen der Angeklagten eindeutig ergab, dass die Pressesprecherin mit ihrem Auto in die Demonstration gefahren ist, als auch, dass sie nach kurzem Abbremsen weiter fahren konnte, löste sich der Vorwurf quasi von selber auf.
Auch in diesem Verfahren gab sich der Richter betont fair und sachlich. In beiden Fällen gab der Staatsanwalt nach verkündung des Urteils keine Erklärung ab. Nachdem seine Frist für Einsprüche verstrichen ist sind die Freisprüche inzwischen rechtskräftig!
Lediglich ein Verfahren ist noch ausständig: am 27. und 28. Mai wird gegen einen ehrenamtlichen Aktivisten des Verein gegen Tierfabriken verhandelt. Angeklagt sind sein Engagement gegen die rechtsextreme Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik und den Pelzverkauf bei Fürnkranz und Kleider Bauer. Gerade auch nach der jüngsten Repression gegen Antifaschist_innen im Zuge des Protests gegen den Akademikerball sowie den Aufmarsch der Identitären) in Wien sowie der noch immer anhaltenden internationalen Repressionswellen gegen Tierrechtler_innen ist es wichtig auch hier ein deutliches Zeichen der Solidarität zu setzen!
13. Mai 2014 | ||
09:00 | bis | 16:00 |
19. Mai 2014 | ||
09:00 | bis | 16:00 |
27. Mai 2014 | ||
09:00 | bis | 16:00 |
28. Mai 2014 | ||
09:00 | bis | 16:00 |
Im Mai wird die Fortsetzung des §278a-Prozesses in Wr. Neustadt über die Bühne gehen. Gegen die fünf noch angeklagten Aktivist_innen werden aufgesplitterte Verfahren geführt, d.h. es wird insgesamt drei Prozesse geben:
Ein Aktivist aus dem Umfeld der Vier Pfoten wird am 13. Mai wegen einer Schweinefreilassung vor Gericht stehen. Ihm wird Tierquälerei (!) und Sachbeschädigung vorgeworfen.
Dann stehen drei Aktivist_innen aus dem Umfeld der Basisgruppe Tierrechte (BAT) wegen ihrer Kampagnentätigkeiten gegen den Pelzverkauf bei Kleider Bauer bzw. Escada vor Gericht. Der Vorwurf lautet versuchte schwere Nötigung, in einem Fall zweifach versuchte schwere Nötigung. Ihr Prozess findet am 19. Mai statt.
Und zuletzt ist ein ehrenamtlicher Aktivist des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) nach wie vor wegen seiner Kampagnentätigkeit gegen den Pelzverkauf bei Kleider Bauer bzw. Fürnkranz und wegen seines Engagements gegen die rechtsextreme Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AfP) angeklagt. Er ist wegen zweifacher versuchter schwerer Nötigung, wegen Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt.Diese Vorwürfe werden am 27. und 28. Mai verhandelt.
Alle Prozesse finden im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wiener Neustadt statt. Begonnen wird in der Regel um 9 Uhr morgens. geplant ist jeweils bis 16 Uhr. Wer den Prozess kritisch beobachten will, sollte Zeit für Einlasskontrollen einberechnen.
Und so kommt ihr nach Wr. Neustadt: Wenn ihr mit dem Auto nach Wr. Neustadt anreist, nehmt die erste Abfahrt (Wr. Neustadt West) und fahrt immer gerade aus, bis ihr vor dem Landesgericht seid. Rund ums Gerichtsgebäude könnt ihr kostenlos parken! Die genaue Adresse lautet: Landesgericht Wr. Neustadt, Maria-Theresien-Ring 5, 2700 Wiener Neustadt
Für alle, die mit dem Zug kommen: Die beste Verbindung ist ab Wien Meidling mit einem ICE, der ca. 30 Min. braucht, beispielsweise mit der Abfahrt um 8.03 (Ankunft 8.28). Vom Bahnhof sind es rund 10 min. zu Fuss bis zum Gericht: Zuerst geradeaus die Bahngasse entlang, dann bei der ersten großen Kreuzung rechts (in den Ferdinand-Porsche-Ring) abbiegen, dann links in den Stadtpark (dort wo der Spielplatz ist), weiter rechts, dann kommt ihr beim Kreisverkehr am Maria-Theresia-Ring gegenüber vom Gericht heraus.
Jetzt wird’s schön langsam konkret: Laut dem zuständigen Richter Erich Csarmann und gleichlautenden Meldungen der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt über Medien sollen die Folgeprozesse des 278a-Prozesses “in der zweiten Mai-Hälfte” beginnen. Sieben Jahre nach Beginn der Ermittlungen werden Aktivist_innen weiterhin mit abstrusen Vorwürfen verfolgt. Allem Anschein nach werden die Vorwürfe soweit möglich einzeln verhandelt und die Verfahren somit aufgesplittert: Einmal stehen drei Aktivist_innen aus dem Umfeld der Basisgruppe Tierrechte (BAT) wegen ihrer Kampagnentätigkeiten gegen den Pelzverkauf bei Kleider Bauer bzw. Escada vor Gericht. Der Vorwurf lautet versuchte schwere Nötigung.
Ein ehrenamtlicher Aktivist des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) ist nach wie vor wegen seiner Kampagnentätigkeit gegen den Pelzverkauf bei Kleider Bauer bzw. Fürnkranz und wegen seines Engagements gegen die rechtsextreme Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AfP) angeklagt. Er ist wegen zweifacher (versuchter) schwerer Nötigung, wegen Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt.
Ein Aktivist aus dem Umfeld der Vier Pfoten wird wegen einer Schweinefreilassung vor Gericht stehen. Ihm wird Tierquälerei (!) und Sachbeschädigung vorgeworfen. Genaue Prozesstermine sind noch nicht bekannt, werden aber in den nächsten Wochen hier veröffentlicht.
23. Februar 2014 | ||
17:30 | bis | 20:30 |
17:30 | bis | 20:30 |
„Als C. am 21. Mai 2008 aus dem Schlaf gerissen wurde, musste er feststellen, dass er Teil einer kriminellen Organisation zu sein schien.“
Was an jenem Maimorgen mit einem gewaltigen Polizeieinsatz quer durch Österreich begann, wuchs in den darauffolgenden Jahren zu einer kafkaesken Justizgroteske heran. Im sogenannten Tierschützerprozess stand nicht nur die Unschuld von 13 TierrechtsaktivistInnen, die eine Anti-Pelzkampagne bei Kleiderbauer gestartet hatten, am Prüfstand, sondern die Legitimität der gesamten hiesigen NGO-Szene. Schließlich drohte diese mittels Paragraf 278ff – Mafiaparagraf - unter Generalverdacht zu geraten.
Die Dokumentation „WIR SIND ALLE §278A“ begleitet die TierrechtsaktivistInnen Christof, Jan, Kevin, Leo und Sabine durch die Zeit von ihrer Verhaftung bis zum Prozess. Er zeichnet ein Portrait von fünf politisch aktiven Menschen, die sich den Einschüchterungsversuchen eines repressiven Staates entgegenstellen. Dabei geht es um nicht weniger als ein Kräftemessen zwischen Geschäftsinteressen und dem Recht auf Meinungsfreiheit.
"Ich glaube, es liegt auf der Hand, dass es die Firmen sind, die was zu vertuschen haben, und nicht wir."
Jan, Basisgruppe Tierrechte
"Das sind insgesamt politisch sehr wache und aktive Menschen und das war ja wahrscheinlich auch der Grund, warum man sie so brutal behandelt hat."
Madeleine Petrovic, Die Grünen
"Wir versuchen die Welt zu verändern. So wie es jetzt ist, kann es nicht sein und muss es nicht bleiben."
Kevin, Basisgruppe Tierrechte
Dieser Film macht Mut. Denn die bemerkenswerte Erkenntnis ist, dass eine kleine politische Bewegung einem scheinbar übermächtigen Überwachungs- und Repressionsapparat überraschend viel entgegenzusetzen hat:
„Unsere Solidarität ist stärker als eure Repression!“
Wann: So. 23. Februar 2014, 17.30 Uhr
Wo: Top Kino Wien, Rahlgasse 1, 1060 Wien
Karten rechtzeitig reservieren!
Kontakt zu den Filmemacher_Innen:
mail: paragraf_278@riseup.net
facebook: WIR SIND ALLE §278A
In Großbritannien startet Anfang Februar ein weiterer Prozess gegen drei Tierrechts-Aktivist_innen: Die “Backmail3″.
Wie schon vielen vor ihnen wird ihnen Verschwörung zur Erpressung des Tierversuchsunternehmens Huntingdon Life Sciences (HLS) vorgeworfen.
In den Labors von HLS sterben täglich rund 500 Tiere im Tierversuch weswegen seit vielen Jahre Aktivist_innen dagegen mobil machen. Seit einigen Jahren werden sie deswegen vom britischen Staat mit Repression überzogen. Als besonders ‘erfolgreich’ hat sich dabei der Vorwurf zur Erpressung des Unternehmens herauskristallisiert.
Sehr ähnlich dem aktuellen Repressionsfall in Österreich, wo demnächst fünf Aktivist_innen wegen Versuchter schwerer Nötigung gegen u.a. Kleider Bauer vor Gericht stehen sollen, wird legitimer politischer Widerstand kriminalisiert. Debbie, Natasha und Sven, wurden bereits im Sommer 2012 verhaftet, da sie HLS seit 2001 bzw. 2008 erpresst haben sollen. bei einer verurteilung sind Strafen bis zu 14 Jahre Haft möglich.
Ab Februar soll Debbie, die erste der Blackmail3, vor Gericht stehen. In der Vergangenheit wurden bereits einige Aktivist_innen aufgrund desselben Vorwurfs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Debbies Mitangeklagte, Sven und Natasha, leben derzeit in den Niederlanden und haben noch keinen Prozesstermin in England. Sie können aufgrund eines in Großbritannien laufenden Verfahrens vorerst nicht ausgeliefert werden. Auf der Website http://blackmail3.org findet ihr aktuelle Entwicklungen im Fall der drei und könnt euch informieren, wie ihr die Angeklagten unterstützen könnt.
Verfahrenseinstellungen in allen Facetten
Bereits nachdem die Anzeigen gegen führende Beamt_innen der SOKO Bekleidung wegen Freiheitsentzug, falscher Beweisaussagen, Urkundenunterdrückung und Missbrauch der Amtsgewalt wenig überraschend eingestellt wurden kam es im Umfeld des Wr. Neustädter §278a-Verfahrens zu weiteren Einstellungen:
Das Verfahren gegen den Staatsanwalt, der während der Feier des (inzwischen in Teilen rechtskräftigen) Freispruchs aus einem Fenster des Gerichtsgebäudes mit einer “Pistolengeste” auf die Feiernden gedeutet hatte wurde ebenso eingestellt. Angezeigt wurde er wegen dem Verdacht der “gefährlichen Drohung”. Immerhin wurde er seiner Funktion als stellvertretender Mediensprecher enthoben und erhielt durch das Oberlandesgericht Graz einen disziplinarrechtlichen “Verweis” ausgesprochen.
“Da der Staatsanwalt, der sich bisher immer korrekt verhalten habe, aber gar nicht gewollt habe, dass seine Geste von anderen gesehen werde, genüge die mildeste Disziplinarstrafe, um ihn von weiteren Verfehlungen abzuhalten.”
[http://derstandard.at/1381371493349/Schiessgeste-gegen-Tierschuetzer-Verweis-fuer-Staatsanwalt]
Nachdem eine Richterin des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) die Organstrafmandate -verhängt anlässlich einer Jagdstörung von Aktivist_innen des Verein gegen Tierfabriken- erlassen hatte, geriet auch sie in das Visier von Staatsanwalt Wolfgang Handler. Handler vermutete Amtsmissbrauch und startete umfangreiche Ermittlungen gegen die Juristin. Diese dauerten vier Jahre und beinhalteten die Erfassung ihrer Rufdaten, eine Hausdurchsuchung (inkl. des Zimmers in dem ihre verstorbene Mutter aufgebahrt lag). Eingestellt wurde das Verfahren nachdem der zuständige Staatsanwalt im August 2013 die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt verließ [http://derstandard.at/1381371228250/Im-langen-Schatten-des-Tierschuetzerverfahrens].
Im August 2013 wurden alle Strafverfahren gegen Martin Balluch eigestellt, auch das wegen Bestechung der UVS-Richterin. Staatsanwalt Wolfgang Handler ist am 1. August 2013, wie angekündigt, in die Korruptionsstaatsanwaltschaft befördert worden! Siehe: http://www.kundmachungen.justiz.gv.at/planstellen/ausschreibungen.nsf/0/C1494FC5D636B91AC1257B89002CC1E4. Sein Nachfolger in Wr. Neustadt in der Causa, Staatsanwalt Erwin Blümel, stellte daraufhin alle Strafverfahren gegen Balluch ein, mit der Begründung “weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht” [http://www.martinballuch.com/?p=3006]
Zu allem Überfluss noch eine Beförderung innerhalb der Reihen der Soko-Bekleidung: Wie uns die Kronen Zeitung vom 24.11.2013 berichtet wurde die ehemalige Sokoleiterin Bettina Bogner zur Chefin der Spurensicherungsabteilung der Wiener Kriminalpolizei ernannt.
Am 26. Juni 2013 wurden in Deutschland 5 Vereinslokale der Anatolischen Förderation gestürmt und 4 Menschen verhaftet. Zeitgleich wurden auch in Wien und Niederösterreich auf Befehl und mit Anwesenheit deutscher Polizeibeamt_innen Haus- und Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge dieser Amtshandlungen wurde Yusuf in Untersuchungshaft genommen, wenige Tage später Özgur. Die deutschen Behörden stellten ein Auslieferungsbegehren, welchem bezüglich Yusuf am 10. September stattgegeben wurde. Özgurs Verfahren läuft noch.
Die Vorwürfe von Seiten der deutschen Polizei: § 129 b Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung, u.a. durch
- Kartenverkauf für ein Konzert der türkischen Grup Yorum im April 2013 unter dem Titel “Ein Herz, eine Stimme gegen Rassismus” für Gerechtigkeit für die NSU-Opfer.
- immer wieder Aufenthalte in Deutschland
- organisieren von Familien Sommercamps
All dies soll der Unterstützung der in der EU als terroristisch eingestuften politischen Organisation DHKP-C, der Revolutionären Volksbefreiungsfront, gedient haben.
Yusuf und Özgur protestierten mit dem fast einzigen Mittel in Haft – mit einem Hungerstreik. Am 49.Tag seines Hungerstreiks wurde Yusuf, ohne die Angehörigen oder Rechtsanwält_innen zu informieren, den deutschen Behörden übergeben. Seither ist er isoliert im Stuttgarter Gefängnis Stammheim. Yusuf beendete in Absprache mit Angehörigen und Freund_innen am 50.Tag und Özgur am 47.Tag den Hungerstreik.
Insbesondere Özgurs Gesundheitszustand ist besorgniserregend. Er ist derzeit in der Wiener Josefstadt inhaftiert und leidet an Gedächtnisverlust und hat Anzeichen für das Wernicke Korsakow Syndrom. Die Fortsetzung der Haft und die Auslieferung an Deutschland wird seinen Zustand verschlechtern und ist somit eine Garantie dafür, nicht geheilt zu werden. Die einzige Möglichkeit zur Genesung ist fachärztliche Betreuung und gewohnte, ungezwungene Umgebung an der Seite von Freund_innen und Familie, um sein Gedächtnis schrittweise wieder zu erlangen. Am 14. Oktober findet Özgürs nächste Haftprüfung im Wiener Landesgericht statt.
Während der Zeit des Hungerstreiks war vor dem Justizministerium ein Infozelt aufgebaut, und täglich fand ein Solidaritätshungerstreik von jeweils einer anderen Person statt, daneben gab es Kundgebungen, Petitionen, Diskussionen, Konzerte, Flugblätter und eine Broschüre zu den Hintergründen der Verhaftungen.
Am 22. Oktober um 9 Uhr findet die Auslieferungverhandlung in 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht statt. Ab 8:30 uhr findet deswegen eine Kungebung statt. Die Öffentliche Verhandlung kann um 9:00 Uhr am OLG Wien, am Schmerlingplatz 11, 1010 Wien, 2. Obergeschoss, Saal E verfolgt werden.
Eine Infoveranstaltung zum Thema findet am 17.Oktober ab 20 Uhr in der medienwerkstadt im Ernst-Kirchweger-Haus (EKH), Wielandgasse 2-4, 1100 Wien statt.
Weitere Infos findet ihr auf dem Soliblog: