Für das Recht auf selbstbestimmtes Durchwursteln unter Nichtbeachtung der Eigentumsordnung. Zum politischen Anspruch linker Hausbesetzer anlässlich der Mobilisierung für die Liebig 14 in Berlin-Friedrichshain

1. Solidarisieren!

Die drohende Räumung der Liebig 14, einem ehemals besetzten Haus im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, ist seit längerem zum prominenten Thema in der linken Szene avanciert und in den letzten Wochen durch die Räumung eines anderen Hauses noch aktueller geworden. Der Vermieter Suitbert Beulker hat nach längerem hin und her schon im letzten Jahr die rechtskräftige Kündigung aller Mietverträge erreicht. Dass dem gesprochenen Recht zur Durchsetzung verholfen wird, ist vermutlich eine Frage der Konsequenz der Staatsmacht und damit der Zeit. Um dies zu verhindern mobilisieren die Hausbewohner ihr Umfeld unter der Parole „Solidarisieren!“. Mit Demos und der Ankündigung, sich nicht widerstandslos wegschaffen zu lassen, möchte man der drohenden Räumung etwas entgegensetzen und legt sich dafür mit der Staatsmacht höchstpersönlich an. Ganz schön mutig möchte man meinen und fragt sich nach dem Verhältnis zwischen einer Zwangsvollstreckung und einem organisierten Aufstand. Schließlich ist die Tatsache, dass gesprochenes Recht auch durchgesetzt wird, hierzulande nichts Besonderes sondern Normalität, die Mobilisierung des linken Kräftepotentials ausgerechnet für diesen Fall also rechtfertigungsbedürftig.
Als guten Grund, sich für sie zu engagieren, führen die Bewohnern und ihrer Szene an, dass es um mehr als um den Erhalt ihrer Wohnmöglichkeit gehe. Für sie ist diese nicht nur „gemeinschaftlich verwalteter Wohnraum für Menschen verschiedenster Altersgruppen und Herkunft sowie Platz für kulturelle Veranstaltungen und politisch-emanzipatorische Arbeit.“ (Stressfaktor 2.10 S. 29) Sie ist ihnen ein „Teil einer Struktur linksradikaler Freiräume, in denen versucht wird, die Einflüsse gesellschaftlicher Ausgrenzungs- und Unterdrückungsmechanismen wie z.B. Rassismus, Sexismus, Homophobie möglichst gering zu halten“ (Ebd.).
Ob man dies für einen sinnvollen Ansatz hält oder nicht: Jeder muss nach seiner Facon glücklich werden und wenn Leute sich zusammen tun weil es ihnen so gefällt, wenn sie Kulturveranstaltungen und sogar politische Arbeit machen, ist dies sicher nicht zu kritisieren. Man könnte es den Hausbewohnern und ihrer Szene also durchaus gönnen, dass sie sich eine eigene schöne Welt schaffen ohne den Anspruch zu haben, in dieser Gesellschaft zu intervenieren und ihnen dabei viel Glück wünschen. In einer Gesellschaft, in der jede Wohngemeinschaft, jedes Parteibüro und jeder Kulturverein umziehen muss, wenn der Vermieter dies unter Berücksichtigung der Rechtslage verlangt, ist ein Aufstand ausgerechnet gegen die Entmietung eines Hauses dann aber auch schon wieder komisch.
Liebig 14Das sehen die Hausbewohner und ihre Szene offenbar auch so und greifen zur endgültigen Überhöhung der Verteidigung ihrer Interessen. „Denn es geht nicht darum, sich die eigene schöne Welt zu schaffen sondern um den Anspruch, mit den Ideen einer Gesellschaft ohne Kapitalismus, Hierarchien und Unterdrückung in der Gesellschaft zu intervenieren.“ (Ebd.) Ein anderer Text schlägt in dieselbe Kerbe: „Ein Angriff auf ein einzelnes Projekt ist nicht nur ein symbolischer Angriff auf die Freiheit von uns allen, es finden zeitgleich auf den verschiedensten Ebenen Angriffe gegen diejenigen statt, die nicht im Strom der sogenannten Leitkultur mit schwimmen wollen.“ (Website der Liebig 14)
Dieser Anspruch, den Kampf um die Infrastruktur der Szene zum Kampf um die Veränderung der Gesellschaft zu erklären, verdient es, unter die Lupe genommen zu werden. Es bedarf einer Überprüfung, ob die Entmietung eines Hauses wirklich ein Angriff auf die Freiheit ist. Auch wie sich diese Leute darauf berufen und was sie mit Freiheit meinen, ist dabei zu klären.

2. Vom Angriff auf das Eigentum zur Verteidigung ideeller Rechte…

Bereits die Grundidee die beim Besetzten von Häusern am Werke ist, beinhaltet eine seltsame Rechtfertigung. Wohnraum wird nicht bloß besetzt weil man ihn braucht – er wird besetzt weil der Eigentümer gegen eine angebliche Verpflichtung verstoßen hat. Gerne ist von finsteren Machenschaften die Rede, von unlauteren Geschäftspraktiken und vor allem von einem Skandal: Der Eigentümer verwendet sein Eigentum nicht zur Deckung des Bedarfs Wohnungssuchender, sondern lässt es aus profitlichen Erwägungen, nicht selten inmitten allgemeiner Wohnungsnot, leer stehen und verfallen. Als unbefangener Beobachter könnte man feststellen, dass solche Eigentümer nicht nur nicht darauf verpflichtet werden, sich in ihrem Handeln nach dem bestehenden Bedarf zu richten. Man könnte auch bemerken, dass der prinzipielle Ausschluss anderer von der Benutzung von Eigentum Grundlage jeden Geschäfts in dieser Ordnung ist und dass das Zustandekommen einer bedarfsgerechten Nutzung generell und absolut an die Bedingung geknüpft ist, das eine Gegenleistung dem Eigentümer attraktiv genug erscheint. Dass sich die Benutzung nützlicher Güter nach der Bedarfslage richten würde, ist nun wirklich nicht die Regel, Leerstandspolitik aus profitlichen Erwägungen also weder Ausnahme, noch Verstoß gegen das sonst übliche Procedere hierzulande.
In der Hausbesetzerbewegung hat man die Lage anders aufgenommen. Schlüsse auf die Schädlichkeit des Kapitalismus hat man eher nicht gezogen, sondern den Ausschluss Bedürftiger vom Immobilieneigentum, den vorsätzliche Leerstand, mitten im Kapitalismus als Verstoß gegen eine allgemeingültige Norm interpretiert, durch den der Eigentümer seine Rechte verspielt hatte und man selbst zur Wiederherstellung von Recht und Gerechtigkeit berufen war. So vernünftig der Gedanke, unbenutztes Eigentum könne ohne Schaden durch andere benutzt werden, auch sein mag: In dieser Gesellschaft ist die Nichtbenutzung des Eigentums durch den Eigentümer die Grundbedingung, die es für diesen verwertbar macht. Was idealistisch-naiv für die Durchsetzung eines vernünftigen Umgangs mit Wohnraum gehalten und gegen alle Klarstellungen durch Kapital und Staat militant und im vollen Rechtsbewusstsein verteidigt wurde, war in Wirklichkeit ein Angriff auf das Allerheiligste dieser politökonomischen Ordnung: Die Freiheit des Eigentümers zur profitlichen Verwertung seiner Habe.
Dass die ideelle Rechtsnorm der Hausbesetzter in der Realität nicht als Berufungstitel akzeptiert wird, haben die befugten Instanzen dann auch in der Regel klar gestellt. Im Falle der Gegend um die 1990 besetzte Liebig 14 musste man es zwei Jahre später bereits als Erfolg bewerten, dass man in den Genuss von Mietverträgen kam. Für die Häuser, denen dies nicht gelang, bedeutete dies das Ende. Die weiter bestehenden Wohngemeinschaften wurden zu „Hausprojekten“, aus dem Angriff auf die Ausschlussmacht des Eigentums ein Mietverhältnis. Dies bedeutete zwar das Ende der versehentlichen Infragestellung hiesiger politökonomischer Grundsätze, nicht jedoch der Repressalien. Das Recht des Vermieters auf Rendite wurde zwar zwangsläufig anerkannt und bedient. Nachvollziehbarer Weise konnte sich dieser aber Lukrativeres vorstellen als einen Haufen armer aber dafür organisiert renitenter Mieter in seinem Eigen, nämlich die Entmietung und Sanierung zum Ökowohnblock für zahlungskräftige Mittelschichtler.(Website der L. 14) So kam der mit vollem Rechtsbewusstsein ausgeführte Angriff auf die Verhältnisse binnen kürzester Zeit in die Defensive, in der es nur noch um den Erhalt der Wohnmöglichkeit, also des völlig systemkonformen Mietverhältnisses ging.
Zur Aufgabe ihres Rechtsideals hat die ehemaligen Besetzer aber noch nicht einmal der Umstand bewegen können, dass der Vermieter schließlich Recht bekommen hat und die Mietverträge aufgelöst wurden. Getreu der eingeübten Technik, unliebsame Realitäten einfach nicht zur Kenntnis zu nehmen, wird sich über den Vorwand, unter dem der Vermieter seine Ansprüche durchsetzten konnte und über die Tatsache, dass dessen eigene Vertragsbrüche der Hausgemeinschaft nicht zugute kamen, empört.(Website der L.14) Darauf, dass das Mietrecht nicht für autonome Hausgemeinschaften sondern für die Bedürfnisse von Kapital und staatlicher Standortverwaltung gemacht sind, werden solchermaßen gestrickte Widerständler zwar ständig mit der Nase gestoßen. Dennoch möchten sie nicht darauf verzichten, für sich ein eigentliches Recht anzuführen und erklären sich dessen Irrelevanz mit seiner Pervertierung durch allerlei moralische Verfehlungen wie Profitgier, Konsumismus oder Überwachungsbestrebungen. Schon ist es nicht etwa die Freiheit des Mitgesellschafter Beulkers, die sie in die Bredouille bringt, sondern seine Unmoral: „Wir bezweifeln die Glaubwürdigkeit und die Gemeinnützigkeit eines Kinderschutzbundes, wenn sein Unnaer Repräsentant Edwin Thöne noch nicht einmal Mindeststandards einhält und ein ganzes Wohnhaus auf die Straße setzt. Da besteht der Verdacht einer privaten Bereicherung.“ (Flugblatt der L.14) Es wäre wirklich eine famose Neuigkeit, wenn philantrophisches Engagement und Geschäftstüchtigkeit als Unternehmer nicht mehr zusammen gehen würden.

3. ….im Namen der wirklichen Freiheit

Es ist der feste Glaube an eine durch imaginäre Rechte gewährleistete wirkliche Freiheit, der dieser Sorte Politaktivisten die Gewissheit verleiht, mit militantem Widerstand gegen die Räumung höhere Ziele zu verfolgen, als bloß den Erhalt ihres Wohnraums. In einer Verdrehung des wirklichen Grundes ihrer Misere, der Freiheit des Eigentümers, machen sie aus ihrer Betroffenheit von dessen Entmietungsplänen gleich Ziel und Grund der ganzen Aktion: So geht es ihrem Bewusstsein nach gegen ihre Freiheit, selbstbestimmt zu leben – als ob dieses Recht hierzulande irgendwem bestritten würde. Diese Freiheit halten sie für etwas Tolles, wollen aber nichts davon wissen, dass die Kontrolle über ein in fremder Hand befindliches Haus nicht in dieser inbegriffen ist. Aus der Tatsache, dass Freiheit den Zwang einschließt, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zurecht zu kommen, streichen sie den Zwang und wollen ganz frei alles dürfen, ohne auf die nötigen Mittel angewiesen zu sein. Solche Leute halten dann auch gerne mal den Kapitalismus für eine Glitzerwelt, in der sich konsumgeile Menschen ihre Freiheit abkaufen lassen. Selbst beanspruchen sie, die kapitalistischen Sachzwänge bei sich nicht gelten lassen zu müssen, und ohne die nötigen Mittel zu besitzen deren Angebote ablehnen zu können. Der Glaube an diese Möglichkeit und die Illusion, eine solche Freiheit zu besitzen, ist dann auch nicht ohne den Größenwahn zu haben, die Gegenseite, die sich da störend bemerkbar macht, durch die autonome Sorte Widerstand zu irgendetwas zwingen zu können. Letztlich glauben sie ja auch trotz aller Militanz sowieso nicht, zu ihrer Durchsetzung die stärkeren Gewaltmittel aufbieten zu müssen. Weil sie sich im Recht glauben, vermuten sie in ihrem Gegner einen zumindest potentiellen Verbündeten, dem man nur mal ordentlich die Leviten lesen muss. Es ist das Elend großer Teile der autonomen Szene, sich über die Natur des Gegensatzes ihrer bescheidenen Ansprüche zu den hiesigen Verhältnissen Illusionen zu machen, und mit diesen regelmäßig gegen die Wand zu rennen.
Der Kampf gegen das so tief empfundene Unrecht ist natürlich auch ein Kampf ums Prinzip: Nicht eine von tausenden Zwangsvollstreckungen wird verhindert, sondern die Freiheit erkämpft. Dadurch ist die Mobilisierung am Besten der gesamten revolutionären Kräfte der linken Szene Berlins natürlich mehr als gerechtfertigt. Wenn man dem Staat schon die Machtfrage stellt, wären diese für etwas konsequenteres als das Recht auf selbstbestimmtes Durchwursteln unter Nichtbeachtung der Eigentumsordnung sicher besser verwendet. Die Konsumkritikfraktion aber will weder von den Notwendigkeiten, noch vom Reichtum des Kapitalismus etwas wissen. In der Konsequenz ist deren Freiheitsliebe der Einstellung eines amerikanischen Obdachlosen gar nicht mal so unähnlich, der sich stolz sein Landesfähnchen vor das Zelt stellt und verkündet: „I did it my way“. So treffen ideelle und tatsächliche Freiheit sich dann auf dem Boden der Realität wieder. Das Beste, was den Bewohnern in Wirklichkeit passieren kann, sind ein paar Bezirkspolitiker wie Bürgermeister Franz Schulz, der die Reste der Besetzerbewegung für eine nette Folklore hält, die unter Kontrolle gebracht erhaltenswert ist, da sie dem Bezirk so ein besonderes Gesicht gibt: „Wir haben kein Interesse an einer Räumung.“ Das Haus [ist] ein wichtiger Teil des sozialen Lebens und für die kulturelle Vielfalt Friedrichshains wichtig. „Das ist ein spannendes Hausprojekt, was nicht einfach so enden sollte“ (Tagesspiegel, 11.1.10) Wenn sie aber wirklich im Weg sein sollten, werden sie schneller weggeräumt werden, als sie sich über so viel Pervertierung hiesiger Freiheit ärgern können. Lernen werden sie allein daraus aber sicher nichts, die Gelegenheiten dazu gab es schließlich bereits öfter.
Dass Leute versuchen, auf ihre Weise aus diesen Verhältnissen für sich das Beste zu machen, ist an sich völlig in Ordnung. Ärgerlich und auch für diesen Versuch nicht ohne Konsequenzen ist, dass sie dies in der Annahme tun, sie könnten sich damit weitgehend durchsetzen und so die Probleme lösen, die ihnen der Kapitalismus bereitet. Richtig antiaufklärerisch und verblödend ist ihre Methode, ihre Ideale als kompatibel mit den Grundsätzen dieser Politökonomie zu behandeln. Das Moralisieren in Form der Dämonisierung der Vermieter und der Vorwürfe an die Gerichte sowie das Hochhalten libertärer Werte verharmlosen den Kapitalismus und seine Schädlichkeit nicht nur, sondern nehmen diesen und die ihm zugrunde liegende bürgerliche Freiheit regelrecht in Schutz. Wer im Kapitalismus seine Armut lebenswert machen will, soll das bitte versuchen. Wer aber etwas gegen den Kapitalismus unternehmen will, sollte sich Klarheit über diesen und die eigenen Möglichkeiten verschaffen, anstatt eine wahre Freiheit herbeizuhalluzinieren, ihn dadurch zu verklären und sich beim Einfordern dieser Verklärung blutige Köpfe zu holen.
Dann gibt es auch Grund zur Solidarität.


2 Antworten auf „Für das Recht auf selbstbestimmtes Durchwursteln unter Nichtbeachtung der Eigentumsordnung. Zum politischen Anspruch linker Hausbesetzer anlässlich der Mobilisierung für die Liebig 14 in Berlin-Friedrichshain“


  1. 1 Kapuzino 09. November 2010 um 7:05 Uhr

    Schon eine hübsche Zusammenfassung bestimmter linker Positionierung. Ich bin nicht aus der Szene und will gerne glauben, dass sich begleitend zu den seit Ende 70ger (DDR 90ger) praktisch vollzogenen Besetzungen die unterschiedlichsten Kritiken an Immobilieneigentum, Eigentum, Herrschaft, Politik etc. versucht haben abzuarbeiten. Ich würde das zunächst gar nicht so sehr kritisieren, sondern fände es wichtiger, unabhängig von den Vorstellungen darüber den Vollzug der Negierung von Eigentum hervorzuheben, vor allem dann, wenn man sich als, wie illusorisch auch immer gedachten Pionier einer sich ausbreitenden Bewegung vertehen wollte. Gedanken die man sich im weiteren dazu macht, zumal unter dem Eindruck der staatlichen Angriffe reifen wahrscheinlich ohne diese Erfahrung, ohne diese Praxis noch viel weniger. Ich weiß von einigen, die dort recht schnell in frühem Alter sehr viel mehr kapiert haben als tausende andere in elterlicher Geborgenheit mit der Aussicht auf Abi und Jura-Studium.
    Ich würde auch nicht auf das Selbstbestimmtheitsgeschwafel so viel geben, sondern dieses ignorierend ergänzen, dass ich selbst bald nicht mehr weiß, in welcher Kneipe ich neben meinem Pils noch einen bisschen Illusion von Hoffnung tanken kann. Das ist nicht nur deren Freiraum, sondern auch ein Stück von meinem. Ehrlich gesagt empfände ich die Vorstelung selbst in einem solchen Hausprojekt zu wohnen weniger als Freiraum, sondern als Opfer für die Freiräume anderer.
    Auch würde ich das Bestreben um Kompatibilität der Argumente für den öffentlichen Raum auch immer versuchen, als Notpolemik für Bündnisse und Sympathisanten zu deuten, solange mir die echten Auffassungen der Leute nicht konkret bekannt sind. Aber da magst Du mehr wissen.

  1. 1 contradictio.de » Allgemein » Freiräume verteidigen? Pingback am 12. Februar 2010 um 15:49 Uhr
Die Kommentarfunktion wurde für diesen Beitrag deaktiviert.