Am 22. März ist die Geschäftsstelle geschlossen
- Details
- News
Liebe GenossInnen,
am Dienstag, den 22. März 2016 ist die Geschäftsstelle der Roten Hilfe e.V. betriebsbedingt geschlossen.
Solidarische Grüße,
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Resolution des Internationalen Symposiums vom 20. Februar in Nürnberg
- Details
- News
- Gegen Kriege, Notstands- und Anti-Terrorgesetze und wachsenden Staatsterrorismus!
- Für Demokratie, das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Recht auf Befreiung und internationalen Widerstand!
Am Samstag, den 20. Februar 2016, fand in den Räumlichkeiten der "Villa Leon" in Nürnberg ein lebhaftes und erfolgreiches Internationales Symposium zur Kritik der politischen Justiz statt.
Die Organisatoren und Teilnehmer*innen dieser Veranstaltung bezogen eine juristisch-politisch kritische Stellung gegen außen- und machtpolitisch motivierte Strafverfolgungen nach §§ 129, 129a und 129b des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), für den berechtigten Kampf gegen Repression und das internationale Recht auf Widerstand am Beispiel der laufenden Strafverfahren gegen 9 immigrantische linke politische Persönlichkeiten a.d Türkei.
Zu dieser Veranstaltung hatten die Internationale Vereinigung der Rechtsanwälte der Völker (IAPL) und der Deutsch-Kurdischer Verein für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD e.V.) aufgerufen. Getragen wurde die Veranstaltung vom Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland AZADÎ e.V., dem ROTE HILFE-Bundesvorstand und der Immigranten- Organisation ATIK (Konföderation der Arbeiterinnen und Arbeiter aus der Türkei in Europa).
Rote Hilfe Zeitung 1/2016 ist erschienen!
- Details
- News >
- RHZ - neue Ausgabe
Die aktuelle Rote Hilfe Zeitung 1/2016 mit dem Schwerpunkt "Repression gegen Kunst - Kunst gegen Repression" ist erschienen. Ihr könnt sie im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Ältere Ausgaben gibt es zum Download als PDF.
Kampagne und Spendenaufruf von Roter Hilfe e. V. und AGIF
- Details
- News >
- Pressemitteilungen
Göttingen, 24.02.2016
Solidarität mit den Opfern des Anschlages in Suruc
Am 20. Juli 2015 detonierte auf dem Gelände des Amara Jugendzentrums in Suruç eine Bombe inmitten einer Gruppe von mehreren hundert Jugendlichen und riss 33 von ihnen in den Tod.
Der Anschlag war ein gezielter Angriff des sog. Islamischen Staates (IS) auf die Föderation der sozialistischen Jugendvereine (SGDF). Etwa 300 aus der gesamten Türkei angereisten Mitglieder dieser linken Jugendorganisation hatten sich zum Ziel gesetzt, ihren Sommerurlaub in der umkämpften und vom Krieg nahezu zerstörten Stadt Kobane zu verbringen, beim Wiederaufbau zu helfen und Hilfsgüter dorthin zu transportieren.
Der Anschlag, begangen von einem IS-Selbstmordattentäter, wurde vom türkischen Regime genutzt, um umfangreiche Razzien durchzuführen und über tausend linke Oppositionelle in der Türkei zu inhaftieren. Ebenso dienten sie als Vorwand für Bombardierungen der türkischen Armee, die sich in erster Linie gegen Stellungen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) richteteten, und so den begonnenen Friedensprozess zum Erliegen brachten. Die Strategie der Spannung und der Eskalation, die von der türkischen Regierung betrieben wird, nutzte das Massaker, um ausgerechnet gegen die vorzugehen, die Ziel des Anschlages waren.
PM: Polizeirazzia im UJZ Kornstraße in Hannover – eine Gefälligkeitsgeste für das Erdogan-Regime
- Details
- Pressemitteilungen >
- Bundesvorstand
Mehr als 50 PolizistInnen haben heute nachmittag das unabhängige Jugendzentrum Kornstraße in Hannover durchsucht. Als Vorwand diente ein Ermittlungsverfahren wegen 'Unterstützung einer terroristischen Vereinigung', konkret der PKK.
Die hauptsächliche 'Ausbeute' der Razzia waren 41 Plakate und 82 Flugblätter beschlagnahmt, auf denen 'Weg mit dem Verbot der PKK' zu lesen war. Das eigentliche Interesse der Repressionsbehörden galt allerdings wohl eher den vier Computern, die im Jugendzentrum zu finden waren und ebenfalls beschlagnahmt wurden. Als einzige konkrete Begründung für die Durchsuchung wurde genannt, das UJZ Kornstraße stehe im Verdacht, der 'PKK' Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt zu haben (legale kurdische Gruppen wie die kurdische Jugend, der Verband kurdischer Studierender und das kurdischen Volkshaus treffen sich dort ganz offiziell und keineswegs geheim).
Nicht auszuschließen ist, dass es sich bei diesem Repressionsschlag um eine Art Retourkutsche der Staatsanwaltschaft handelt: Vor einem Jahr wurde ein Verfahren gegen das UJZ Korn wegen der Unhaltbarkeit der Vorwürfe eingestellt. Damals ging es um ein Wandgemälde, das den 1994 bei einer deutschen Polizeiaktion erschossenen sechzehnjährigen Kurden Halim Dener zeigte.
Offensichtlich ist die erneute Kriminalisierungswelle gegen die kurdische Bewegung und gegen Menschen, die sich mit ihr solidarisch zeigen, nicht zuletzt eine Dienstleistung für das Regime des türkischen Präsidenten Erdogan, von dem sich die BRD eine noch härtere Abschottung gegen Asylsuchende erhofft.
Die Rote Hilfe e.V. ruft zur Solidarität mit allen Menschen auf, die wegen ihres Widerstandes gegen die türkische Politik kriminalisiert werden. Wir werden auch weiterhin an der Seite aller - ungeachtet ihrer Nationalität – stehen, die wegen ihres Einsatzes für Gerechtigkeit und Demokratie in der Türkei staatlicher Verfolgung ausgesetzt sind.
Am morgigen Freitag findet am Steintor in Hannover um 18 Uhr eine Demonstration unter dem Motto „Gegen die Kriminalisierung des UJZ Kornstraße! Gegen das Verbot der PKK!“ statt.
H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
PM: Solidarität mit den Geflüchteten!
- Details
- Pressemitteilungen >
- Bundesvorstand
Göttingen, 31.01.2016
Die Rote Hilfe e.V. ruft zur Solidaritätskampagne auf
Angesichts der verschärften Repression gegen Geflüchtete und ihre
UnterstützerInnen ruft die Rote Hilfe zur Solidarität und Spenden auf.
Im Zuge der rassistisch aufgeheizten Debatte, die Flüchtlinge in erster
Linie als „Problem der Inneren Sicherheit“ begreift, wird nicht nur das
Grundrecht auf Asyl schrittweise weiter ausgehöhlt.
Auch die Repression gegen die Flüchtlinge, die bereits in der BRD sind,
verschärft sich zusehends. Die Forderung nach Kasernierung in ethnisch
separierten Lagern wird mittlerweile selbst bei Teilen der Grünen
vertreten. Mancherorts erkämpfte Erleichterungen wie die Aufhebung der
Residenzpflicht werden rückgängig gemacht. Insbesondere stehen Refugees,
die sich politisch organisieren und gegen die Verhältnisse wehren, unter
denen sie leben müssen, im Visier der staatlichen Verfolgungsbehörden.
Aber auch Menschen, die sich solidarisch an die Seite der
Flüchtlingsproteste stellen, sind zunehmends mit Strafverfahren
konfrontiert.
Diese Repressionswelle stellt die Rote Hilfe inhaltlich und finanziell
vor neue Herausforderungen. Allein im Jahr 2015 haben wir für
Unterstützungsfälle weit über 41.000€ ausgegeben.
Seit den selbstorganisierten Refugee-Protesten konnte die Rote Hilfe
Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bei Verfahren fast durchgängig
mit 100% der Prozesskosten aus den Bundesmitteln der RH unterstützen.
Wir konnten neben strafrechtlichen Verfahren, auch bei
Asylrechtsverfahren Unterstützung leisten, wo Abschiebungen mit linker
politischer Betätigung in Deutschland begründet wurden.
Diese neuen Aufgaben der Roten Hilfe kosten Geld. Mit der Kampagne 'You
can't break this movement!' rufen wir dazu auf, unter dem Stichwort
'AntiRa' Geld für die Verteidigung der Refugees zu spenden, aber auch
durch Eintritt in die Rote Hilfe unsere Solidaritätsarbeit dauerhaft auf
solide Füße zu stellen.
Die Forderung nach Wiedereinführung des politischem Asyls für alle von
staatlicher Gewalt in ihren Herkunftsländern betroffenen Menschen bleibt
weiterhin eine zentrale Forderung der Roten Hilfe.
H. Lange
für die Rote Hilfe e.V.
Stichwort „AntiRa“
Rote Hilfe e.V.
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Sparkasse Göttingen
Spendenkonto
'Runder Tisch' zu Berufsverboten in Baden-Württemberg
- Details
- News
Pressemitteilung:
'Am Freitag, den 19. Juni 2015, findet im Landtag ein „Runder Tisch“ zu
den Folgen des „Radikalenerlasses“ von 1972 in Baden-Württemberg statt.
Dazu haben die Landtagsfraktionen der Grünen und der SPD 12 ehemals
Betroffene und einen Rechtsanwalt eingeladen. Mit einem Vertreter der
FDP-Fraktion findet ein gesondertes Gespräch statt.
Im Vorfeld wurden den Parlamentariern zahlreiche Fallschilderungen
zugeleitet.„Wir begrüßen diesen Runden Tisch als ersten Schritt“, erklärte Klaus
Lipps, Sprecher der Initiative „40 Jahre Radikalenerlass“. „Wir werden
das uns Mögliche tun, um den Abgeordneten anhand der ganz konkreten
Abläufe und Schicksale aufzuzeigen, wie hier Unrecht geschah.“ Die
Bandbreite reichte damals von Drohungen über Ausbildungsverbote bis zum
Herausholen eines auf Lebenszeit verbeamteten, bewährten, beliebten
Lehrers aus dem Unterricht, nachdem ihn eine Disziplinarkammer unter dem
Vorsitz des ehemaligen SS-Mannes Helmut Fuchs in einem Geheimverfahren
‚aus dem Dienst entfernt’ hatte. „In keinem der uns bekannten Fälle
konnte jemandem ein dienstlich oder strafrechtlich relevanter Verstoß
vorgeworfen werden. Was die angeblichen ‚Verfassungsfeinde’ zu ihrer
Einstellung zur Verfassung zu sagen hatten, hat nicht interessiert.
Es ging einzig um ihre politischen Aktivitäten und Meinungsäußerungen, um
Mitgliedschaften in legalen Organisationen. ‚Abschwören’ sollten wir,
austreten – darum ging es“, erklärt Klaus Lipps. „Das muss auch in
Baden-Württemberg endlich als Unrecht erkannt und es müssen Konsequenzen
daraus gezogen werden.“Der runde Tisch müsse ein erster Schritt sein zu einer parlamentarischen
Aufarbeitung wie sie 2012 in Bremen und 2014 in Niedersachsen erfolgte.
Im Jahr 2000 habe es im baden-württembergischen Landtag eine leider nur
halbherzige Bemühung gegeben, mit dem Thema fertig zu werden.„Wir wollen jetzt endlich eine Entschuldigung,
eine Rehabilitierung und in Einzelfällen, in denen die Betroffenen jetzt unverschuldet in die
Altersarmut gehen, eine materielle Entschädigung - ähnlich den
Vorschlägen, die der DGB Niedersachsen vorgelegt hat. Das erwarten wir
noch in dieser Wahlperiode. Weder der Runde Tisch noch eine
wissenschaftliche Aufarbeitung kann dazu die Alternative sein.Auch in Deutschland gelten EU-Standards und
wir empfehlen einen Blick in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wundert es jemanden, wenn das
auch Nazis für sich in Anspruch nehmen wollen? Dazu sollte man den
Artikel 139 des Grundgesetzes zur Kenntnis nehmen, wonach in Deutschland
- laut weiter geltendem Potsdamer Abkommen – ‚jeder nazistischen und
militaristischen Betätigung und Propaganda ... vorzubeugen ist’.
Alle Betroffenen, für die wir sprechen, sind natürlich Nazigegner. Ihre
Biografien weisen sie als engagierte Demokraten aus.“Das letzte tatsächliche Berufsverbot in unserem
Lande wurde 2003 gegen einen Heidelberger Lehrer ausgerechnet deshalb verhängt, weil er sich in
einer Antifaschistischen Initiative engagiert. Der Verwaltungsgerichtshof hob 2007 dieses Berufsverbot auf, der Betroffene
musste eingestellt werden und bekam sogar Schadenersatz zugesprochen. Dennoch bespitzelt der „Verfassungsschutz“ ihn bis heute unverdrossen
weiter. Das ist ein unerträglicher Skandal!
Für die Initiativgruppe '40 Jahre Radikalenerlass'
Klaus Lipps
Rote Hilfe Zeitung 4/2015 ist erschienen!
- Details
- News >
- RHZ - neue Ausgabe
Die aktuelle Rote Hilfe Zeitung 4/2015 mit dem Schwerpunkt "Repression in Europa" ist erschienen. Ihr könnt sie im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt. Ältere Ausgaben gibt es zum Download als PDF.
Am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, für die Verteidigung demokratischer Grundrechte auf die Straße!
- Details
- News
Wir dokumentieren eine Erklärung der ATIK-UPOTUDAK
(Föderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa - Solidaritätskomitee für die politischen Gefangenen)
Freiheit für die inhaftierten ATIK AktivistInnen!
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen
verabschiedet. In Artikel 19 heißt es: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten". Die Menschenrechte sind in vielen Verfassungen – so auch im deutschen Grundgesetz – verankert. Dies verpflichtet die jeweiligen Regierungen formal zu deren Einhaltung.
Nichts desto trotz nahm die deutsche Polizei am 15. April im Rahmen einer bundesweiten Razzia sieben AktivistInnen der ATİK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa) unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der
TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten Leninisten) fest. Zeitgleich fanden Razzien gegen einen
Aktivisten in der Schweiz, einen in Frankreich und zwei Aktivisten in Griechenland gestartet. Die TKP/ML wird in
diesem Zusammenhang als „ausländische terroristische Vereinigung" (nach §129 b StGB) aufgeführt.
Unsere Geschäftsstelle macht Urlaub
- Details
- News
Die Geschäftsstelle ist vom 21.12.2015 bis einschließlich zum 06.01.2016
nicht besetzt und die GenossInnen im verdienten Endjahresurlaub!
Bitte bedenkt dies bei euren Anfragen!
Solidarische Grüße,
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.