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Samstag, 12. März 2016

EIN BUNDESLAND GEHT PLEITE

1. Die Anleihen und ihre Käufer

Die Hypo Alpe Adria begab (von ?) bis 2008 Anleihen in der Höhe von mindestens 11 Milliarden Euro, um ihre Expansion auf dem Balkan und auch diverse Projekte in Österreich selbst zu finanzieren. Die genaue Höhe der Anleihensumme ist trotz des seit Jahren tagenden Untersuchungsausschusses zur Hypo Alpe Adria nicht ganz klar.
Erstens, weil diese Anleihen halboffiziell über Jersey und Liechtenstein und nicht auf Börsen ausgegeben wurden, weil das die Kosten für die Emission erhöht hätte. Dadurch existiert eine Dunkelziffer in Bezug auf die Gläubiger.
Zweitens, weil diese Anleihen inzwischen auf Ramsch-Status gelandet sind, die Gläubiger, sofern offiziell, aber den Nennwert oder Marktwert von 2007 fordern.
Schließlich, drittens, weil nicht alle Gläubiger sich offziell melden: Es hätte auf ihren Kredit keinen guten Einfluß, wenn sie die Existenz solcher Papiere in ihren Portfolios einbekennen. „Es kursieren Investoren-Listen“, so heißt es im österreichischen Wirtschaftsblatt. Soviel weiß man jedenfalls, daß zu den Gläubigern viele österreichische Banken und Finanzinstitute gehören, und auch sonst alles versammelt ist, was Rang und Namen hat:

„Unter Berufung auf Daten des Bloomberg-Finanzinformationssystems haben die „Presse“ und die ORF-“ZiB“ aus Listen von Investoren zitiert. Jene Anteile, die von Banken und Fondsgesellschaften in Anleihefonds genommen werden, sind in dem System aufgelistet. Die Datensammlung dazu ist umfangreich, laut Zeitung findet sich darauf jedenfalls die Creme der nationalen und internationalen Banken- und Fondslandschaft.“ (Wirtschaftsblatt, 19.2. 2014)

2. Die Landeshaftung

Diese Anleihen waren, da der Kapitalstock der Bank klein war und sie eine Bank des Landes Kärnten war, durch Landeshaftungen besichert. Diese Landeshaftungen, die auch andere Bundesländer für Banken eingingen, waren ein Erbe des staatlichen Banksektors in Österreich und ein Ausdruck des Kapitalmangels des österreichischen Banksektors. Mit Hilfe dieser Landeshaftungen unternahm das österreichische Finanzkapital seine Eroberung der postsozialistischen Staaten. Die Landeshaftung Kärntens war also kein „Ausrutscher“ oder Sonderfall, sondern entsprach einer üblichen Praxis in Österreich.

Seit 2009, als die Hypo AA notverstaatlicht wurde, werden diese Anleihen vor sich hergeschoben. Der Rechtsstreit mit der Bayrischen Landesbank, die bei der Hypo AA 2007 als Mehrheitseigentümer eingestiegen war, zog sich bis zum Vorjahr bezüglich der Frage, welche Bank der anderen nach der Verstaatlichung etwas schuldig war. Die Frage der Anleihen berührte das aber nur am Rande.

2014 wurde noch abgewiegelt:

„»Diese Bank hat keine Liquiditätsprobleme, und es ist eine ziemlich kleine Bank und nicht von europäischer Relevanz«, sagte der österreichische Notenbankchef Ewald Nowotny in einem Reuters-Interview.“ (Wirtschaftsblatt, 19.2. 2014)

Der österreichische Nationalbankchef sah es also als vergleichsweise kleines Problem an, Anleihen in dieser Höhe einfach verfallen zu lassen.

So einfach ist das aber dann auch nicht. Die Gläubiger haben sich zu Kläger-Gruppen zusammengeschlossen und die von der Hypo-Nachfolgebank HETA bzw. von Kärnten angebotenen Vergleiche ausgeschlagen, die zwischen 10 und 25% der Nominalsumme abgedeckt hätten. Sogar Argentinien bot seinerzeit mehr bei den unter Néstor Kirchner abgeschlossenen Vergleichen, nämlich rund 33%.

Die „Angebote“ waren deswegen so unverschämt niedrig, weil eine Belastung des österreichischen Staatskredites vor allem im Jahr 2017, wenn das Gros dieser Anleihen zur Tilgung ansteht, diesen beträchtlich schwächen könnte. Zweitens aber auch deswegen, weil die österreichischen Verantwortlichen überzeugt waren, daß die Gläubiger jedes Angebot annehmen müßten, um überhaupt etwas von ihrem Geld zu sehen. Sie hielten Kärnten für nicht pfändbar.

3. Die Klage und die möglichen Folgen

„Die Creme der nationalen und internationalen Banken- und Fondslandschaft“ hat sich anders entschlossen und Kärnten geklagt, seine Garantien einzulösen. Sie können es sich nämlich nicht leisten, die Anleihen in ihren Portfolios zum Ramschwert abgelöst zu kriegen. Das würde erstens viele diese Gläubiger selbst in die Pleite treiben, und zweitens auch auf ähnliche Anleihen dieser Art, die auch andere Geldinstitute der EU begeben haben, eine sehr negative Wirkung entfalten. Die Verschuldung zwischen den Banken würde reihenweise Pleiten produzieren und Wertpapiere entwerten.

Die Klage eines Bundeslandes ist absolutes juristisches Neuland. Der Vorteil für die Gläubiger ist, daß die Anleihen pro forma ihren Wert behalten, solange sich der Rechtsstreit zieht, und keine Abschreibung vorgenommen werden muß.
An Kärnten könnte Ähnliches durchexerziert werden wie an Griechenland: massenhafte Entlassung von Landesbeamten, Privatisierung von Energie und Infrastruktur, Krankenhäuser ohne Medikamente, Suppenküchen für die am Härtesten Betroffenen, und der Bund müßte dann vermehrt für die Armutsverwaltung des Bundeslandes einspringen.
Wie man bereits an Griechenland sieht, führt dergleichen Schuldendienst und Pfändung zum wirtschaftlichen Ruin und stellt selbst die Wahrung der staatlichen Verwaltung und Ausübung der Staatsgewalt in Frage.
Wer würde in Kärnten die Polizei bezahlen, wenn alle Einnahmen gepfändet würden? Wer das Gesundheitswesen und die Sozialausgaben, wer die Lehrer und die Beheizung der Schulen?

Eine weitere Frage wäre, welche Gerichte für diese Verfahren zuständig sind. Was wurde bei den Anleihenemissionen als Gerichtsstand vereinbart? Ein österreichischer Standort oder ein britischer oder Liechtenstein? Nach welchem Recht würde geurteilt?
Parallelen zu Argentinien und zu Island drängen sich auf, aber hier handelt es sich um Inner-EU-Recht, was auch noch einmal etwas Neues wäre.

Eine solche Welle von Klagen, was hätte das für Auswirkungen auf Österreich und auf die EU? Eine Art Kampf jeder gegen jeden könnte losgehen.
Das spanische Bundesland Valencia ist mindestens so pleite wie Kärnten. Seine Anleihen werden mit staatlichen Garantien besichert. Wenn wieder eine Tranche von Tilgungen fällig wird, könnte Spaniens Staatskredit wieder einmal zu wackeln anfangen.
Die Garantien Österreichs für den Kredit Griechenlands, Irlands und Portugals könnten in Frage gestellt werden – wie kann Österreich für den Kredit anderer EU-Staaten garantieren, wenn es nicht einmal sein eigenes Bundesland vor der Pleite retten kann?

Ob die EZB hier wieder einmal die Kartoffeln aus dem Feuer holen kann, ohne ihren Ruf endgültig zu ramponieren?

Freitag, 11. März 2016

UN-Sonderberichterstatter Ahmed Shaheed ist beunruhigt über die Menschenrechtslage im Iran. Auch seit der Wahl des reformorientierten Präsidenten Hassan Ruhani vor zwei Jahren habe sich die Situation weiter verschlechtert, so Shaheed.

Insbesondere die häufige Vollstreckung der Todesstrafe gebe Anlass zur Sorge. In diesem Jahr wurden bereits 252 Menschen hingerichtet, im vergangenen Jahr lag die Zahl bei 753 – darunter 25 Frauen und 13 Minderjährige. Dies sei die höchste Hinrichtungszahl seit 13 Jahren gewesen. Der Iran bleibe damit das Land mit den meisten Exekutionen pro Einwohner.

Dies sei umso besorgniserregender, als die meisten Todesurteile für Drogendelikte oder Vergehen wie Ehebruch, Sodomie und „vage formulierte Verstöße gegen die nationale Sicherheit“ verhängt würden, sagte Shaheed. Er rief Teheran zu einem Moratorium für die Todesstrafe auf.

http://www.unric.org/de/uno-schlagzeilen/27481-un-sonderberichterstatter-shaheed-besorgt-ueber-todesstrafe-im-iran

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Mittwoch, 09. März 2016

Ein Plädoyer für massive Arbeitszeitverkürzung.

Vortrag von Lothar Galow-Bergemann
gehalten am 24.November 2015 in Kassel

Eine Veranstaltung der IG Metall Jugend Nordhessen und der Falken Hessen Nord

Wenn ältere Leute davon erzählen, dass es einmal so etwas wie Vollbeschäftigung gab und die Aussicht, sich durch Arbeit lebenslang seinen Unterhalt zu sichern, so klingt das wie aus einer fernen, längst vergangenen Zeit. Opas Welt kehrt in der Tat nicht wieder. Seit langem schmelzen sichere Arbeitsplätze wie Schnee an der Sonne und in den kommenden 20 Jahren wird jeder zweite Job in Europa und den USA verschwinden, weil künstliche Intelligenz und Roboter das viel besser und billiger können.

Aber warum macht uns das eigentlich Angst? Es wäre doch vielmehr Freude angesagt. Schließlich träumen Menschen seit Jahrtausenden davon, ihr Leben mit Angenehmerem verbringen zu können als ausgerechnet mit Arbeit. Doch nur den wenigsten war es vergönnt, dem  Zwang zu lebenslanger Schufterei zu entfliehen. Das Schöne ist, dass das heute alle könnten. Denn Technologie und Wissenschaft ermöglichen uns, mit immer weniger Arbeit immer mehr Reichtum zu schaffen.

Doch ausgerechnet jetzt sollen wir immer länger arbeiten. Welch Skandal: Weniger Arbeit denn je wäre für ein gutes Leben nötig, aber die Überstunden häufen sich, immer mehr Leute müssen in ihrer angeblichen Freizeit arbeiten, der Markt verlangt uns grenzenlose Flexibilität ab. Gehören wir zu den nicht mehr ganz Jungen, bekommen wir – vielleicht – einmal mit 67 oder 70 eine Rente, die immer niedriger wird. Gehören wir zu den ganz Jungen, so ahnen wir, dass wir nie eine sehen werden.

Hauptsache Arbeit? Oft wollen wir gar nicht so genau wissen, an was wir da eigentlich  den ganzen Tag so arbeiten. Vieles davon ist fragwürdig, überflüssig, ja schädlich. Es gibt nur einen einzigen Grund, warum wir Angst haben müssen vor dem Verschwinden der Arbeit: Die Wirtschaft, von der wir abhängen, ist verrückt organisiert. Die einen sollen arbeiten bis zum Umfallen, die anderen werden zum überflüssigen Menschenmüll erklärt, sprich arbeitslos.

Massive Arbeitszeitverkürzung für alle ist das Gebot der Stunde. Und sie wäre durchaus machbar, ohne dass wir auf Lebensqualität verzichten müssen. Damit das funktioniert, müssen wir allerdings aus einem Gedankengefängnis herausfinden. Es gilt, sich von der Vorstellung zu verabschieden, das ewige Weiterdrehen am Hamsterrad des „Arbeiten-gehen-müssen-um-Geld-zu-verdienen-weil-wir-sonst-nicht-leben-können“ garantiere uns eine gute Zukunft. Das Gegenteil ist der Fall.

Lothar Galow-Bergemann ist nach 40 Jahren Arbeit endlich in Rente. Er arbeitete vorwiegend in der Krankenpflege, ist verdi-Mitglied und war freigestellter Personalrat in zwei Großkliniken. Seine schönsten Arbeitstage erlebte er, wenn er zusammen mit seinen KollegInnen gestreikt hat. Heute schreibt er u.a. für Konkret, Jungle World und emafrie.de

Zu hören unter
http://emafrie.de/audio-schoen-dass-uns-die-arbeit-ausgeht-ein-plaedoyer-fuer-massive-arbeitszeitverkuerzung/

 

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Montag, 07. März 2016

Kaum sind die Wahlen vorbei, zeigen die Geistlichen mal wieder, wer im Land das Sagen hat. Am 7. März 2016 berichtet die Webseite Peyke Iran unter Berufung auf einen Bericht von Chabar-online, dass die Vertretung des Religiösen Führers an den Hochschulen (Nehade Nemayandegiye Rahbari dar Daneschgahha) eine neue Satzung zum Thema „Musik an den Hochschulen“ erlassen hat, an der auch das Wissenschaftsministerium beteiligt gewesen sei. Nach dieser Satzung sind Unis dazu da, Wissen und Kunst zu mehren, den „moralischen und erzieherischen Raum“ zu erweitern, während die Verbreitung von Musik nicht zu ihren besonderen Aufgaben gehöre. Nach Paragraph 2 dieser Satzung ist Musik als Begleitung zu einem Programm zulässig, freilich nur, wenn sechs Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie stärkt die nationale Identität und das Verhältnis zu den islamischen Regeln
  • Sie dient inhaltlich dazu, zur Erfüllung moralischer, sozialer, politischer und revolutionärer Pflichten anzuhalten
  • Sie stärkt den wissenschaftlichen Geist, das Selbstvertrauen und den Wunsch zum Fortschritt
  • Sie setzt Sänger und Personen ein, die kulturell gerechtfertigt sind (also die Herrschaft des Rechtsgelehrten etc. anerkennen)
  • Sie regen nicht zu anderen Dingen als dem Streben nach Erkenntnis an, sind nicht sexuell erregend (… )
  • Sie enthalten keine Texte und Inhalte, die Zügellosigkeit propagieren, die Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit, die Oberflächlichkeit und Nachlässigkeit gegenüber der Stellung des Menschen als Sklave Gottes verbreiten“.

Laut dieser Satzung ist folgendes Gremium an den Unis zuständig, über die Abhaltung von Konzerten zu entscheiden: Der Kulturrat der Hochschule (Schouraye Farhangiye Daneschgah). Im Kulturrat sind der Hochschuldirektor und der Vertreter des Religiösen Führers (also Ajatollah Chamene’is) vertreten.
http://www.peykeiran.com/Content.aspx?ID=104390

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Hamid Ata‘i ist ein iranischer Journalist aus Urumijeh. Er musste jetzt am eigenen Leib erfahren, was für Kriminelle im iranischen Parlament sitzen. So ist Nader Ghasipur (Ghazipour) erneut als Abgeordneter von Urumijeh ins Parlament eingezogen. Er gehört zu der Sorte von Männern, die finden, dass Frauen im Parlament nichts verloren haben (auch keine Islamistinnen) und macht sich ansonsten durch vulgäre Ausdrücke und durch wilde Beschuldigungen gegen andere Abgeordnete bemerkbar, die ihm in jedem anderen Staat ein Gerichtsverfahren wegen Beleidigung, übler Nachrede etc. einbrächten. Nicht so im Iran, wo Ajatollah Chamene‘i seine Hand als Schutzpatron über Menschen dieses Schlages hält. Nachdem er wegen seiner jüngsten Äußerungen im ganzen Iran zum Politikum wurde, behauptete er schlicht, er habe solche Äußerungen nicht gemacht. Das war gelogen, und Hamid Ata‘i, der von der Rede dieses Nader Ghasipur eine Filmaufnahme hatte, setzte sie ins Internet. Das bekam ihm nicht. Er wurde vor den Augen seiner Frau und seiner Kinder brutal zusammengeschlagen, sein Gehör hat er vermutlich verloren. Die Täter überfielen ihn in aller Öffentlichkeit vor der Kamera einer Bank. Sie sind sich wohl sicher, dass ihnen nichts passieren wird. Der Schutzpatron wird’s schon richten.

http://news.gooya.com/politics/archives/2016/03/209413.php

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Am Montag, den 6.3.2016, berichtete news.gooya von einem Urteil der 15. Kammer des Revolutionstribunals in Teheran. Es verhängte gegen 3 Personen die Todesstrafe, darunter gegen Babak Sandschani.

Hintergrund des Verfahrens ist die Amtszeit von Mahmud Ahmadineschad. Damals erfanden Ahmadineschad und die Leute hinter ihm aufgrund der Sanktionen wegen des Atombombenprogramms andere Wege zum Export des iranischen Erdöls. Eine der Methoden war die Gründung von Privatfirmen von Personen, die das Öl unter ihrem Namen exportierten und das Geld dann weiterleiten sollten.

Um diese Gelder, es sind Milliarden (Euro-Beträge!) geht es auch jetzt. Babak Sandschani und den Mitangeklagten wird vorgeworfen, sie hätten die Gelder unterschlagen, um dem System zu schaden. Es wird gemunkelt, dass Babak Sandschani seinen Kopf noch retten kann, wenn er die geforderte Summe (wohl 2,5 Milliarden Euro) auftreibt.

Der Sprecher des Hohen Rats der Justiz im Iran, Mohsen Esche‘i, bezeichnete Babak Sandschani als „Verderber auf Erden“ (mofsed fi l-ard.) – das ist die islamistische Basis für ein Todesurteil. Man sollte dabei nicht vergessen, wer Esche‘i ist – ehemals Geheimdienstminister, ein Mann, an dessen Händen Blut klebt. Unabhängig davon, ob sich Babak Sandschani und die Mitangeklagten bereichert haben oder nicht, gehört Esche‘i ebenso zum Täterkreis wie Ahmadineschad und die Pasdaran-Generäle, die den Erdölhandel kontrollieren. Das Todesurteil ist eine Abrechnung unter ihnen, mit Wahrheitsfindung haben die nichts am Hut.

Dies sei unabhängig davon gesagt, dass die Todesstrafe eine Barbarei ist. Ob im Iran, in Saudiarabien, in China oder in den USA.

http://news.gooya.com/politics/archives/2016/03/209409.php

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Macht aus dem Staat
Gurkensalat!

Resa Schahabi war Mitglied im Vorstand der Busfahrergewerkschaft des Irans. Die Gewerkschaft setzte sich für die Rechte und Löhne der Busfahrer ein, hielt sich aber ansonsten von der Politik fern. Das nützte nichts. Resa Schahabi wurde vom Revolutionstribunal unter dem Vorsitz des berüchtigten Richters Abulqassem Salawati wegen „propagandistischer Tätigkeit gegen das System“ zu 1 Jahr Gefängnis und wegen „Verletzung der Sicherheit des Landes“ zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach Verbüßen der Gefängnisstrafe wurde er jetzt aus der Haft entlassen, seine Arbeit hat er auch verloren. Um die Familie über Wasser zu halten, hatte seine Frau in ihrer Wohnung einen kleinen Handel mit eingelegtem saurem Gemüse („Torschi“) aufgemacht. Jetzt unterstützt er sie in dieser Arbeit.

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Neue Gesichter im Expertenrat

Die Wahlen zum iranischen Expertenrat, die zeitgleich zu den Parlamentswahlen erfolgten, zogen dieses Jahr einiges Interesse auf sich. Mit dem Rauswurf von Ajatollah Mesbah Jasdi und von Ajatollah Mohammad Yasdi sowie mit dem Einzug von Ajatollah Ahmad Dschannati durch die Hintertür des Wahlbetrugs konnten die Reformisten erfolgreich den Eindruck vermitteln, dass nun die Reformer in diesem Gremium Einzug gehalten hätten.
Dem ist allerdings nicht so. Der jetzige Expertenrat hat 88 Mitglieder. 51 davon sind gleichgeblieben. Unter den neu eingezogenen Mitgliedern sind zahlreiche radikale Verfechter der Diktatur des „Rechtsgelehrten“ (Welajate Faqih), von 12 neu gewählten Ajatollahs und Hodschatoleslams ist ihre diesbezügliche Haltung in den Medien bekannt. Die Webseite akhbar-rooz kommt in einem Artikel vom 3. März 2016 zum Schluss, dass unter 88 Mitgliedern des neuen Expertenrats nur 12 gemäßigte Geistliche zu finden sind, der Rest unterscheidet sich ideologisch nicht von Mesbah Jasdi und Co.

Quelle.
http://www.akhbar-rooz.com/article.jsp?essayId=72414

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General Naqdi küsst Ajatollah Dschannati die Hand

Österreichische Höflichkeit im Iran? General Naqdi ist nicht irgendwer. Er ist der Oberbefehlshaber der Bassidschi-Milizen, die gemeinsam mit den Revolutionswächtern (Pasdaran) den bewaffneten Arm der Geistlichkeit bilden. Die Bassidschi-Milizen umfassen nach eigenem Bekunden 20 Millionen Menschen, und selbst wenn man dabei eine gewisse Übertreibung in Rechnung stellt, kann man sicher von 1 Million bewaffneter und trainierter Menschen ausgehen. Ihr Oberbefehlshaber küsst Ajatollah Dschannati in ehrfürchtiger Verbeugung die Hand. Ajatollah Dschannati ist der Vorsitzende des Wächterrats, der dafür sorgt, dass bei Wahlen nur Kandidaten zur Verfügung stehen, die der Geistlichkeit – namentlich dem fundamentalistischen Flügel – genehm sind. Außerdem ist er Mitglied des Expertenrats. Genau dies wäre er jetzt eigentlich nicht mehr, denn das Foto kursierte im Iran vor den Wahlen noch wild über die Handys. Die Iraner, die keine Bassidschis oder Pasdaran sind, lieben diese bewaffneten Herrschaften nämlich nicht sehr, und in ihren Augen ist diese Ergebenheit keine Empfehlung für Herrn Dschannati. Deshalb ist er bei den Wahlen auch durchgefallen, aber das konnte er nicht auf sich sitzen lassen. Zwei Kandidaten, die mehr Stimmen hatten als er, haben sich „freiwillig“ bereit erklärt, auf ihren Sitz im Expertenrat zu verzichten, und im übrigen kam dann noch ein islamischer Heiliger zu Hilfe, der für das Verschwinden von Stimmen zuständig ist. Er ist so heilig, dass man seinen Namen nicht kennt, aber das Ergebnis ist sichtbar. Von 72 Millionen Stimmen, die in Teheran für den Expertenrat abgegeben wurden (jeder Wähler hatte 16 Stimmen), findet man beim Zusammenzählen der Wahlergebnisse nur 36 Millionen wieder.
Wer da nicht an Wunder glaubt…

Quelle des Fotos:
http://www.peykeiran.com/Content.aspx?ID=104101

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"People demand freedom of speech as a compensation for the freedom of thought which they seldom use." (Sören Kierkegaard)

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