Versorgung

Einführung und Erstattung von Medizinprodukten in der GKV

Medizinprodukte werden sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich der medizinischen Versorgung angewendet. Im Vergleich zu Arzneimitteln unterscheiden sich die Erstattungsmodalitäten im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jedoch grundlegend. Für die Einführung und Erstattung von innovativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der GKV gibt es unterschiedliche Wege.
  • Im Krankenhausbereich gilt das Prinzip der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt, d.h. die Einführung und Finanzierung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden können ohne vorherige Anerkennung des GBA erfolgen.
  • Im ambulanten Bereich gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, d.h. die Aufnahme in den Leistungskatalog erfolgt erst nach positiver Entscheidung durch den GBA.
Hier gibt es eine Einführung in die Erstattung von Medizinprodukten. Vertiefende Einblicke gibt das MedInform-Seminar "Erstattung und Kostenübernahme von Medizinprodukten 2015 durch die GKV" - die nächsten Termine finden Sie hier.

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