Gleimviertel – Thema: Recht und Gerechtigkeit

Gekündigt – was nun?

Durch die Kündigung unseres Kieztreffs fällt auch die Rechtsberatung flach. Wir möchten trotzdem darauf nicht völlig verzichten. Dies hier ist keiner der üblichen Artikel über Rechtsberatung nach dem Motto: Sie fragen uns und wir antworten, aber suchen sie unbedingt unsere Kanzlei auf. Wir möchten lediglich aus eigener Anschauung berichten, wie es bei einer Kündigung so laufen kann und was man beachten sollte.

In unserem Fall hat eine Frau während einer Krankschreibung eine ordentliche Kündigung erhalten. Der Terminus ordentlich drückt aus, dass die Kündigungsfristen gewahrt wurden. Dem gegenüber steht eine außerordentliche Kündigung, in der Regel eine fristlose Entlassung.

Als Gekündigter hat man die Möglichkeit innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einzureichen, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen gegeben sind.

Für die Abgabe einer Kündigungsschutzklage ist keine Rechtsanwaltspflicht erforderlich. Man kann sie in Berlin beim Arbeitsgericht am Magdeburger Platz 1 in der Rechtsantragsstelle persönlich erheben und wird bei der Abfassung der Klage geholfen.

Fallstricke und Hinweise

Dabei sollte man beachten, möglichst vor der Öffnungszeit zu erscheinen, denn sonst kann es zeitlich eng werden.

Bei der Abfassung der Klage wird die ladefähige Adresse des beklagten Arbeitgebers erfragt. Ist diese im Berliner Handelsregister nicht auffindbar wird man zum Berliner Registergericht beim Amtsgericht Charlottenburg geschickt.

Die Ermittlung einer ladefähigen Adresse ist Aufgabe des Klägers. In diesem Falle der Frau, der während ihrer Krankheit gekündigt wurde. Die Ermittlung erwiesen sich als sehr schwierig, weil der Arbeitgeber ständig seine Registereintragungen wechselte und unter verschiedenen Firmenangaben auftrat.

Sie hätte auch einen RechtsanwaltInnen beauftragen können. Die Kosten belaufen sich für ein 2-stufiges-Verfahren auf rund 2000 Euro.

Ist die Kündigungsschutzklage formal und sachlich richtig, gibt es eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht. In Berlin etwa 4 Wochen nach der Klageerhebung.

Absolut unakzeptabel

Erst in der Güteverhandlung bekommt der gekündigte Arbeitnehmer mitgeteilt, warum er gekündigt wurde. Ist es eine betriebsbedingte oder eine verhaltensbedingte Kündigung. Bei letzterer wird der Arbeitnehmer in der Regel erschlagen. Er sollte sich wappnen.

Bei dem uns vorliegenden Fall konnte die Frau die ehrverletzenden und herabwürdigenden Behauptungen, die offensichtlich das Substrat von Mobbingprotokollen waren, sachlich ruhig zurückweisen.

In einer Güteverhandlung kann es zu gehen wie auf einem Bazar. Wenn eine Seite sich im Recht fühlt, wie die Klägerin, kommt es zu einem Termin vor dem Kammergericht.

In dem hier vorliegenden Fall wurde der Gerichtstermin auf Mitte Dezember 2015 einberaumt.

Da hat der Arbeitgeber die Arschbacken eingekniffen und beim Arbeitsgericht Berlin ein Anerkenntnisurteil beantragt, dass die Kündigungsschutzklage anerkennt. Das wird billiger, als der Frau das Gehalt bis Ende Dezember nachzuzahlen.

Taktiken

Um den Rückzug zu vernebeln, wird in der Regel ein freches anwaltliches Schreiben aufgesetzt, in dem der Kläger in ultimativer Form aufgefordert wird, sich umgehend zur Wiederaufnahme der Arbeit einzufinden.

Sollte man oder sollte man nicht?. Es ist ja lediglich ein Vertragsangebot, das man zurückweisen kann. Sollte man sich sicher sein, die Kündigungsschutzklage in 1. und 2. Instanz zu gewinnen, braucht man auf das Angebot nicht eingehen. Eine Kündigung ist einseitig nicht rücknehmbar!

Aber wer weiß schon wie das zuständige Gericht entscheidet. Verliert man die Klage kommen ab der zweiten Instanz  hohe Kosten auf den Kläger hinzu. Der psychische Druck ist immens.

Die Frau ist jetzt wieder eingestellt. Aber nicht zu den alten Bedingungen, sondern im Keller. Diese völlig andere Art ihrer Tätgkeit wird mit betrieblichen Notwendigkeiten begründet.

Sie rechnet jetzt mit einer betriebsbedingten Kündigung.

Es geht weiter! Kein Recht nirgendwo?

Hartmut Dold

0 Kommentare zu “Gleimviertel – Thema: Recht und Gerechtigkeit”


  • Keine Kommentare

Kommentieren