100 Tage…

+++100 TAGE U-HAFT – FREIHEIT FÜR VALENTIN+++

Seit nun 100 Tagen sitzt der Genosse, Antifaschist und Freund nun in der JVA Oslebshausen in Untersuchungshaft und gegen eine Vielzahl von anderen wird ermittelt!
Diesen für uns untragbaren Zustand können wir nicht hinnehmen.
Seit seiner Verhaftung hat sich nicht nur dieses Bündnis gebildet, auch weltweite Solidarität hat sich gebildet und von allen Ecken der Welt kamen Bilder & Grüße in den Knast.
Demonstrationen, spontane Knastsparziegänge, Solipartys und viele andere Formen der Solidarität wurden organisiert.
Hierfür können wir uns im Namen des Unterstützer*innen-Kreis und des Gefangenen selber nur bedanken.

Leider wird Unterstützung immer noch benötigt für die ankommende Prozesswelle und dafür verlinken wir hier noch einmal das Solikonto, wenn Ihr könnt, organisiert Solipartys, Veranstaltungen etc.!

Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Bremen
IBAN: DE71 2001 0020 0481 9122 06
BIC: PBNKDEFF
Postbank Hamburg
Verwendungszweck: Freiheit für Valentin

Weiterhin könnt Ihr ihm ein paar aufmunternde Worte zukommen lassen.

Infoladen Bremen
C/O Valentin
St-Pauli-Str. 10-12
28203 Bremen

Freiheit für Valentin & alle anderen inhaftierten Antifaschist*innen!

Radiobeitrag über Neonaziaktivitäten in Bremen!

Hörempfehlung: Das komplette Radiointerview mit Valentins Verteidiger Horst Wesemann und ein Bericht über die aktuellen und vergangenen Neonaziaktivitäten in Bremen!

PRESSING OKT 2015 by Pressed on Mixcloud

(ab 5:00 Min – 28:00 Min. Interview mit Horst Wesemann, danach Berichte über geschehene Übergriffe etc. von Nazihools.)

Aftershow im Paradox

Nachdem Marcus Staiger am Donnerstag, 08. Oktober 2015 im Lagerhaus ab 19 Uhr aus seinem Buch „Die Hoffnung ist ein Hundesohn“ gelesen hat, geht es ab auf Soli-Schnapps, Mate und Bier zur Aftershowparty im Paradox!

FREIHEIT FÜR SCHUBI!

FREIHEIT FÜR SCHUBI & VALENTIN – UND ZWAR SOFORT!

Free Schubi!
Am Morgen des 16.12.2014 wird Schubi verhaftet. Seitdem sitzt er in der JVA Waldeck in Untersuchungshaft, mittlerweile steht er vor Gericht. Ihm wird unter anderem gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen, weil er im Rahmen von Spielen des FC Hansa Rostock gegen RB Leipzig und Dynamo Dresden im Jahre 2014 Steine gegen Polizist_innen geworfen haben soll. Ein Steinwurf ist als versuchter Totschlag in die Anklageschrift eingegangen. Was Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bereits unmittelbar nach dem Spiel gegen Dynamo Dresden im November 2014 gefordert hatte, sollte die Staatsanwaltschaft Rostock umsetzen: Hart durchgreifen und Abschrecken. Ihre Beweisführung stützt die Staatsanwaltschaft auf zusammengeschnittenes Videomaterial der Polizei und Aussagen von Beamt_innen und Sachverständigen. Sie sollen die angreifenden und vermummten Personen auf den Videos als Schubi identifizieren. Überdies versucht die Staatsanwaltschaft ein Bild von Schubi als Täter zu zeichnen, der aus politischer Überzeugung Straftaten gegen Polizist_innen begehen würde.

Auf dieser Grundlage wurde am 17.07.2015, über sechs Monate nach seiner Verhaftung, der Prozess am Landgericht Rostock eröffnet. Eigentlich war der Prozessbeginn bereits für Juni terminiert worden, doch aufgrund wiederholter Verfahrensfehler des Gerichts konnte das Verfahren erst verspätet starten. Dennoch bleibt Schubi weiterhin in Untersuchungshaft. Die Begründung: Fluchtgefahr und ein befürchtetes Abtauchen in den Untergrund. Bisher sind fünf Prozesstage vergangen, an denen Polizist_innen aus unterschiedlichen Einheiten und Sachverständige gehört wurden. Weitere Termine bis November diesen Jahres sind angesetzt.“

Ihr könnt Schubi unter folgender Adresse schreiben:

Rote Hilfe e. V. – Ortsgruppe Rostock
Postfach 141011
18021 Rostock

Weitere und aktuelle Informationen: http://freeschubi.blogsport.eu/

Lesetipps:

http://freeschubi.blogsport.eu/…/was-hat-das-mit-politik-z…/

& auf http://blau-weiss-rote-hilfe.de/ könnt ihr die Protokolle der bisher elf Prozestage nachlesen.

Solidarische Grüße aus Bremen an Schubi und den UnterstützerInnen-Kreis!

+++ Pressemitteilung +++

++ Pressemitteilung des Anwaltes von Valentin zu der erhobenen Anklage ++

„StA erhebt Anklage gegen drei angebliche „Ultras“

„Valentin“ ist einer der drei Angeklagten. Die Auswahl der Angeschuldigten erscheint eher zufällig, sind doch an dem nach Auffassung der StA wichtigsten Anklagevorwurf „Verdener Strasse“ insgesamt weitere 8 Personen beteiligt gewesen – so die StA. Es wird sicher interessant aufzuklären, woher eigentlich die vielen angeblich geworfenen Blumenkübel gekommen sind, wird doch nun gerade ein solcher Vorwurf gegenüber einer Mehrzahl von Personen behauptet.
Wenn bedacht wird, dass der wesentliche Inhalt einer Anklageschrift vor Verlesung derselben im Rahmen einer öffentlichen Hauptverhandlung nicht bekannt gemacht werden darf, dann verwundert doch die Ausführlichkeit mit der genau dieser Inhalt in der veröffentlichten Meinung berichtet wird. Nicht nur als Verteidiger darf man sich fragen, wer den Inhalt dieser Anklage nun „durchgesteckt“ hat?
Fakt ist, dass die Verteidigung noch vor der Anklageerhebung beantragt hatte, nochmals Akteneinsicht zu erhalten, damit vor dem Hintergrund der dann abgeschlossenen Ermittlungen die Möglichkeit einer Stellungnahme geprüft werden könne. Diese Möglichkeit ist der Verteidigung nicht eingeräumt worden, stattdessen ohne nochmaliges rechtliches Gehör die Anklage erhoben worden. Dieses rechtliche Gehör wird die Verteidigung nun gegenüber dem Gericht nachholen, auch wenn die Anklageerhebung damit nicht mehr aufzuhalten ist, trotz erheblicher Mängel. Die Anklage entspricht in einzelnen Formulierungen nicht dem Gesetz. Der Anklagesatz enthält z.B. Beweiswürdigungen, die im Anklagesatz nicht aufgeführt werden dürften. Und – ohne dass jetzt Einzelheiten der Anklage mitgeteilt werden, fragt sich die Verteidigung, welchen Tatbestand jemand erfüllt haben könnte, der ohne jemanden zu treffen oder zu verletzten, mit der Faust in die Richtung eines evtl. Gegners deutet.
Auch fragt sich die Verteidigung, warum seitens der Polizei und der Staatsanwaltschaft möglicherweise entlastenden Hinweisen nicht nachgegangen und das was an Beweismitteln vorliegt, nicht sorgfältiger geprüft wurde. Einseitige Interpretationen offenbaren leider nicht immer die tatsächlichen Gegebenheiten. Offensichtlich lässt der politische Druck auf das Verfahren „fünfe mal gerade sein“.
Die StA hatte zunächst Anklage zum Landgericht erhoben. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf abgestellt, dass es sich um ein besonders umfangreiches Verfahren handele und wegen der auch weltweiten Unterstützung die „Valentin“ erfahren habe, ein besonderes öffentliches Interesse bestehe. Die Jugendstrafkammer erklärte sich allerdings für unzuständig und lehnte eine Übernahme des Verfahrens ab. Der Strafrahmen des Jugendschöffengerichts sei ausreichend.
Die Anklage wurde deshalb zurück genommen und nun erneut beim Jugendschöffengericht erhoben. Ob und wann dieses Verfahren in welchem Umfange auch immer zur Verhandlung ansteht, kann gegenwärtig noch nicht gesagt werden.
Die Verteidigung wird nach nochmaliger Akteneinsicht das vorhandene Material auswerten und sodann auch wegen der Haftfrage erneut vorstellig werden. Zuständig dafür dürfte jetzt der Jugendrichter sein.
Eine erneute Haftprüfung durchzuführen, wird die Verteidigung für die erste Oktoberhälfte beantragen.

Gez. Horst Wesemann
Verteidiger



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