Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU). Hier die Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Berlin:
Das Arbeitsgericht Berlin hat in seiner heutigen mündlichen Verhandlung der „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, zum Boykott gegen die „Neue Babylon Berlin GmbH“, die das Kino Babylon betreibt, aufzurufen.
Die „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ will den Abschluss eines Haustarifvertrages erreichen und hat im Zusammenhang damit als Arbeitskampfmaßnahme zum Boykott des Babylon aufgerufen. Das Arbeitsgericht hat diese Maßnahme als rechtsunwirksam angesehen, weil es sich bei der „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ nicht um eine tariffähige Gewerkschaft handele; sie sei deshalb nicht berechtigt, einen Arbeitskampf zu führen.
Gegen diese Entscheidung ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Az.: 48 Ga 17643/09
Arbeitsgerichte sind dafür bekannt, dass sie zu dem konservativsten zählen, was es so an Gerichten gibt. Die diversen Urteile belegen dies seit Jahrzehnten
Die FAU solle also zu klein sein. Damit war ausdrücklich nicht der Organisierungsgrad im Kino selbst gemeint, wo über ein Drittel der Belegschaft einen FAU-Ausweis besitzt, sondern die betriebsübergreifende Mitgliederzahl.
Tariffähigkeit. Die Wikipedia definiert:
Um tariffähig zu sein, muss sich eine Koalition als satzungsgemäße Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gesetzt haben und willens sein, Tarifverträge abzuschließen. Sie muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein und das geltende Tarifrecht als verbindlich anerkennen. Ferner muss sie über eine leistungsfähige Organisation verfügen einen wirksamen Druck und Gegendruck auszuüben vermögen, so dass sich ihr sozialer Gegenspieler veranlasst sieht, auf Verhandlungen über den Abschluss einer tariflichen Regelung der Arbeitsbedingungen einzugehen und zum Abschluss eines Tarifvertrages zu kommen. Dies erfordert nicht zwingend auch die Streikbereitschaft der Koalition.
Für die FAU sollte das unzweifelhaft gelten. Aber wie siehts da mit den anderen Gewerkschaft aus? Ist ver.di überhaupt nicht streikbereit? Es ist schon lustig, dass die Tariffähigkeit ausgerechnet einer der wenigen Gewerkschaften abgesprochen werden soll, die überhaupt noch zu Arbeitskämpfen bereit ist – während große Massengewerkschaften, die oft die Arbeitsnehmerinteressen gar nicht mehr wahrnehmen – eben gerade wie im Beispiel dem Kino Babylon – nicht angezweifelt werden?
Nun kämpft die FAU also nicht nur gegen den Kinobesitzer, die Linkspartei und den Einfluss von ver.di, sondern auch noch gegen das Arbeitsgericht.
“Wie soll eine Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von Anfang an die Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten werden?“, fragt sich Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. “Das ist absurd. Die Feststellung der Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass den Arbeitgebern kampffähige Gewerkschaften gegenüberstehen und Lohnstandards nicht von Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier wird dieses Prinzip auf den Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch von außen durch ver.di unterlaufen.”
Die FAU-Betriebsgruppe im Babylon Mitte hält den bisherigen Arbeitskampf dennoch für einen Erfolg, denn es gilt als sicher, dass die Geschäftsführung einen Tarifvertrag unterzeichnet. Sie wird darüber mit der Gewerkschaft ver.di verhandeln, die zwar im Betrieb kaum verankert ist, aber gemeinhin als tariffähig gilt. Ver.di wurde der Babylon-Geschäftsführung als Verhandlungspartner von der Linkspartei vermittelt, nachdem der Druck auf das Babylon und die Politik zu stark angewachsen war. “Dass es zu dieser Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist einzig und allein der FAU zu verdanken, die seit Monaten mit uns gemeinsam kämpft. Wir finden es skandalös, dass uns die Freiheit genommen wird, über welche Gewerkschaft wir Kollektivverträge für uns erwirken“, empört sich Andreas Heinze, Filmvorführer im Babylon und Betriebsrat.
Die FAU-Betriebsgruppe kündigte indessen an, die Verhandlungen genau zu beobachten und möglichst viel Einfluss auf ver.di geltend zu machen, deren Intervention sie äußerst kritisch beurteilt. Die FAU Berlin selbst prüft derzeit die Möglichkeiten einer Revision des Urteils, um das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen. “Dieses Urteil verstößt gegen die verfassungsmäßige Koalitionsfreiheit und internationale Standards. In anderen Ländern sind kämpferische Basisgewerkschaften selbstverständlich, hier muss ihre Anerkennung noch mühsam erkämpft werden“, so Röhm. In Frage stellen wird die FAU dabei auch, dass eine hohe ver.di-Funktionärin als Schöffenrichterin in einem Prozess fungierte, der einen Arbeitskampf mit ver.di-Verwicklung und die Tariffähigkeit einer anderen Gewerkschaft zum Gegenstand hatte.
Sicher ist diese Entwicklung unerquicklich, aber sie bietet auch die Chance einige Rechte zu erstreiten, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Es scheint naheliegend, dass hier eine Allianz konservativer Kräfte aus Wirtschaft, Politik, Gewerkschaften und Justiz eine kleine, progressive Gewerkschaft behindern und somit Arbeitnehmerrechte beschneiden möchte.
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der FAU Berlin.
Presseerklärung – 13.10.09 von FAU Berlin & FAU-Betriebsgruppe Babylon Mitte
Arbeitsgericht Berlin greift Gewerkschaftsfreiheit an
Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU): die Gewerkschaft sei zu klein. Damit war ausdrücklich nicht der Organisierungsgrad im Kino selbst gemeint, wo über ein Drittel der Belegschaft einen FAU-Ausweis besitzt, sondern die betriebsübergreifende Mitgliederzahl.
“Wie soll eine Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von Anfang an die Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten werden?”, fragt sich Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. “Das ist absurd. Die Feststellung der Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass den Arbeitgebern kampffähige Gewerkschaften gegenüberstehen und Lohnstandards nicht von Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier wird dieses Prinzip auf den Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch von außen durch ver.di unterlaufen.”
Die FAU-Betriebsgruppe im Babylon Mitte hält den bisherigen Arbeitskampf dennoch für einen Erfolg, denn es gilt als sicher, dass die Geschäftsführung einen Tarifvertrag unterzeichnet. Sie wird darüber mit der Gewerkschaft ver.di verhandeln, die zwar im Betrieb kaum verankert ist, aber gemeinhin als tariffähig gilt. Ver.di wurde der Babylon-Geschäftsführung als Verhandlungspartner von der Linkspartei vermittelt, nachdem der Druck auf das Babylon und die Politik zu stark angewachsen war. “Dass es zu dieser Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist einzig und allein der FAU zu verdanken, die seit Monaten mit uns gemeinsam kämpft. Wir finden es skandalös, dass uns die Freiheit genommen wird, über welche Gewerkschaft wir Kollektivverträge für uns erwirken”, empört sich Andreas Heinze, Filmvorführer im Babylon und Betriebsrat.
Die FAU-Betriebsgruppe kündigte indessen an, die Verhandlungen genau zu beobachten und möglichst viel Einfluss auf ver.di geltend zu machen, deren Intervention sie äußerst kritisch beurteilt. Die FAU Berlin selbst prüft derzeit die Möglichkeiten einer Revision des Urteils, um das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen. “Dieses Urteil verstößt gegen die verfassungsmäßige Koalitionsfreiheit und internationale Standards. In anderen Ländern sind kämpferische Basisgewerkschaften selbstverständlich, hier muss ihre Anerkennung noch mühsam erkämpft werden”, so Röhm. In Frage stellen wird die FAU dabei auch, dass eine hohe ver.di-Funktionärin als Schöffenrichterin in einem Prozess fungierte, der einen Arbeitskampf mit ver.di-Verwicklung und die Tariffähigkeit einer anderen Gewerkschaft zum Gegenstand hatte.
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Oktober 13, 2009
Kategorien: Arbeit, Deutschland, Kapitalismus, Macht, Politik, Syndikalismus . Tags:Arbeitsgericht, Babylon Mitte, Berlin, FAU, FAU Berlin, Kino, Kino Babylon . Autor: anarquest . Kommentare: 1 Kommentar