RashSB präsentieren: 24.8, um 21°° im Chekov Cottbus –Who Killed Bambi + Stumbling Pins

whokilledbambi

-> Who Killed Bambi

-> Stumbling Pins

No nazis.
No sexism.
No homophobia.

Cutter & Le Druide (Sang Mêlé) – „NI OUBLI, NI PARDON“

Taksim – You are not alone

taskin front
taskin back

Auf Bewährung – Nazis aufs Maul

BAMBULE! 22.6 im Bunten Haus, Forst

https://fbcdn-sphotos-c-a.akamaihd.net/hphotos-ak-ash3/944336_582418288458766_52640279_n.jpg

Clément — à jamais un des nôtres!

http://farm8.staticflickr.com/7318/9000101005_eda38f3e3c_h.jpg

Repressionen Wegbassen oder: Das Cottbuser Zuckerwatte-Verbot

Immer wieder wird die Zivilgesellschaft dazu aufgefordert sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu wehren. Doch wie kann es sein, dass ausgerechnet die Menschen, die diesem Aufruf folgen und sich antifaschistisch engagieren immer wieder kriminalisiert werden und mit Repressionen zu kämpfen haben? Auch in Cottbus wird sich die Öffentlichkeit mit dieser Thematik auseinander setzen müssen, wenn es im Juni zu einem Prozess gegen eine*n Aktivist*in von Cottbus Nazifrei! kommt.

Naziaufmarsch verhindern, Polizeigewalt wegbassen

Wie in vielen anderen Städten planen Neonazis auch in Cottbus immer wieder Aufmärsche, die auf massive Proteste seitens der Zivilgesellschaft stoßen. Im Rahmen dieser Proteste, kommt es leider auch immer wieder zu massiver Polizeigewalt. So auch am 12.05.2012 in Cottbus als sich hunderte Menschen friedlich und entschlossen einem Neonaziaufmarsch entgegenstellten. Protestierende wurden gestoßen, beleidigt und verprügelt.

Das Bündnis Cottbus Nazifrei! wehrte sich gegen das brutale Vorgehen der Polizei mit einer Protestkundgebung unter dem Motto „Polizeigewalt wegbassen“ und thematisierte Geschehnisse des Tages, um eine kritische Öffentlichkeit zu schaffen, immer wieder notwendig ist, um das Handeln staatlicher Organe wie Verfassungsschutz und Polizei zu beobachten, zu hinterfragen und anzuprangern. Die Cottbuser Polizei zeigte sich allerdings wenig kritikfähig.

Der Inhalt dieser Kundgebung passte der Polizei wohl nicht, da sie auf die Kundgebung „Polizeigewalt wegbassen“ am 21.06.2012 mit weiteren Schikanen reagierte. Vermeintlicher Verstoß gegen Auflagen lautet der Vorwurf. Die Auflagen seitens der Stadt Cottbus einerseits wurden jedoch nicht präzise genug formuliert, andererseits gab die Polizei ein striktes Zuckerwatte-Verbot an, da diese als Waffe fungieren könnte. Auch Besteck wird hier als Waffe eingestuft, wonach man denken könnte, einen Waffenschein zum Führen von Besteck beantragen zu müssen.

Am 13.Juni 2013 kommt es nun zum Prozess.

weiter…