Fragen und Antworten rund um die AGOF
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum…
Mit unserem praxisorientierten Frage-und-Antwort-System können Sie alle ihre Fragestellungen zur AGOF und zur AGOF Teilnahme selbst klären. Sollten Ihnen manche Punkte bereits klar sein, gehen Sie einfach zum nächsten über und nutzen Sie gezielt die Informationen, die Sie benötigen.
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FAQs zur Studienteilnahme bei der AGOF
- Teilnahme
- Grundvoraussetzungen
- Vertragspartner
- Bedeutung der Teilnahme
- Unterschied zur AGOF Mitgliedschaft
- Was muss ich für eine Teilnahme an der AGOF internet facts zu tun?
- Was muss ich für eine Teilnahme an der AGOF mobile facts tun?
- Teilnahmekosten
- Grenze bei Angeboten
- Abrechnungszeitraum
- Zeitraum
- Weitere Kosten
- Einstiegstermine
- Technischen Voraussetzungen
- Während AGOF Teilnahme
- Ergebnisse
- Form der Ergebnisse
- Veranstaltungen / Schulungsangebote
FAQs zur Studienteilnahme bei der AGOF
Sie möchten gerne bei der AGOF teilnehmen? In diesem Bereich erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie bei der Markt-Media-Studie der AGOF mitmachen können. Mit ausgewählten Fragen und Antworten können Sie sich gezielt über eine Teilnahme informieren.
Teilnahme
Wie kann ich bei der AGOF teilnehmen?
Sie können in Form einer Studienteilnahme bei der AGOF mitmachen. Die Studienteilnahme berechtigt zur Teilnahme an den von der AGOF durchgeführten Datenerhebungen und der Verwendung deren Ergebnisse zum Zwecke der Vermarktung Ihres Online-Angebotes.
Grundvoraussetzungen
Was sind die Grundvoraussetzungen für eine AGOF Teilnahme?
Wenn Sie klassische Display Werbung vermarkten, also Online-Werbung in Form von Bannern auf einem oder mehreren Online-Angeboten verkaufen, sind Sie ein typischer Online-Vermarkter und gehören damit zur potenziellen Teilnehmergruppe der AGOF. Und das sowohl im stationären wie im mobilen Internet. Dabei kann es sich bei den vermarkteten Angeboten sowohl um unternehmenseigene als auch um fremde Online-Angebote handeln.
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Vertragspartner
Wer ist der Vertragspartner bei einer AGOF Teilnahme?
Vertragspartner der AGOF ist immer der Vermarkter. Wenn Sie also Online-Angebote vermarkten, sind Sie unser Vertragspartner. Im Falle einer Eigenvermarktung kann aber auch der Webseitenbetreiber selbst der Vertragspartner der AGOF sein.
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Bedeutung der Teilnahme
Was bedeutet eine Studienteilnahme bei der AGOF?
Bei einer Studienteilnahme erwerben Sie eine Lizenz für die Messung und Ausweisung Ihres Online-Angebots in der entsprechenden AGOF Studie. Über einen Studienteilnahmevertrag mit der AGOF verpflichten Sie sich u.a. zur Umsetzung der Technischen Voraussetzungen, um die Messung und Teilnahme Ihres Online-Angebots durchführen zu können. Die Kosten einer Lizenz werden über ein Lizenzmodell berechnet.
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Unterschied zur AGOF Mitgliedschaft
Worin liegt der Unterschied zu einer AGOF Mitgliedschaft?
Die Mitglieder der AGOF sind die Gründer der AGOF. Sie haben die Studien internet facts und mobile facts, sowie das Planungstool TOP entwickelt und finanziert. Die Mitglieder sind daher anders als die Lizenznehmer nicht über einen Vertrag, sondern über die Vereinssatzung an die AGOF gebunden. Die Kosten einer Mitgliedschaft werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Auch die Mitglieder sind zur Umsetzung der Technischen Voraussetzungen für die Messung und Teilnahme ihrer Online-Angebote verpflichtet. Zudem ist es von den Mitgliederhäusern erforderlich, Delegierte zur Mitarbeit in die AGOF Gremien zu entsenden. Um in den Kreis der Mitglieder aufgenommen werden zu können, muss eine 2-jährige Studienteilnahme bei der AGOF vorausgehen, danach entscheidet die AGOF Mitgliederversammlung über eine Aufnahme als Mitglied. Die Rechte und Pflichten als AGOF Mitglied, die Finanzierungsmodalitäten sowie die Aufnahmekriterien in den Kreis der AGOF Mitglieder sind in der Satzung festgeschrieben.
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Was muss ich für eine Teilnahme an der AGOF internet facts tun?
Für eine Teilnahme an der AGOF internet facts müssen im Vorfeld verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:
- Vertrag zwischen AGOF und Vermarkter über die Teilnahme des Online-Angebots an der internet facts
- Messvertrag zwischen Webseitenbetreiber und INFOnline über das Online-Angebot
- Vertrag zwischen Webseitenbetreiber und IVW über das Online-Angebot
- Umsetzung der Technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der AGOF internet facts
- Bestandene Qualitätsprüfung durch die INFOnline vor Start der Technischen Messung
- OK der AGOF zur Teilnahme am Messquartal
Was muss ich für eine Teilnahme an der AGOF mobile facts tun?
Für eine Teilnahme an der AGOF mobile facts müssen im Vorfeld verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.
Für Details wenden Sie sich bitte an das AGOF Service Center, Telefon: 01805/264 888 oder E-Mail: servicecenter@agof.de
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Teilnahmekosten
Was kostet eine Teilnahme (Lizenznahme) bei der AGOF?
Grundsätzlich bietet die AGOF zwei Modelle zur Studienteilnahme an: für Werbeträger und für Nicht-Werbeträger. Generell sind aber für die Studie internet facts die Werbeträger ausschlaggebend. Eine Aufnahme von Nicht-Werbeträgern erfordert daher die Zustimmung der Mitgliederversammlung. Detailliertere Informationen zur einer Lizenz für Nicht-Werbeträger erhalten Sie bei der AGOF Frankfurt.
Über unseren Online-Kostenrechner können Sie sich Ihre individuellen Kosten einer möglichen Studienteilnahme errechnen.
Die Kosten fallen pro Vermarkter an unabhängig davon, wie viele Angebote in die Studie eingebracht werden. Berechnungsgrundlage für die Kosten ist die Summe an PI der eingebrachten Angebote.
Hinzu kommen die „Technischen Prüfkosten“. Diese werden zur Überprüfung der Umsetzungsqualität der Technischen Voraussetzungen einmalig und pro Angebot nach folgendem Kostenschlüssel erhoben:
Bis 25 Mio. PI/Monat 1.000 €
25 – 50 Mio. PI/Monat 2.000 €
50 – 100 Mio. PI/Monat 3.000 €
Über 100 Mio. PI/Monat 5.000 €
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Grenze bei Angeboten
Gibt es eine Ober- oder Untergrenze bei den Angeboten, die man bei der AGOF messen lassen kann?
Nein, grundsätzlich können beliebig viele Angebote zur Teilnahme bei der AGOF angemeldet werden. Allerdings ist es angesichts des mit der Teilnahme verbundenen Aufwandes sinnvoll, nicht nur eine kleine Webseite als einzelnes Angebot anzumelden. In einem solchen Fall empfiehlt sich eventuell der Anschluss an ein bereits bestehendes Vermarkter-Portfolio. Neben dem Aufwand ist auch die Kostenseite bei der Anmeldung eines einzelnen Angebots zu beachten, da die Fixkosten im Gegensatz zu den variablen Kosten (PI pro Angebot) einen Großteil ausmachen.
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Abrechnungszeitraum
Wie sieht der Abrechnungszeitraum bei einer Studienteilnahme aus?
Die Abrechnung erfolgt 2-mal jährlich zu jeweils 50%. Die ersten 50% zu Jahresbeginn bzw. sofort nach Einstieg bei der AGOF, die zweiten 50% Mitte des Jahres. Kommt es nach der zweiten Abrechnung zu Änderungen des Vermarktungsportfolios, werden diese in der Jahres-Endabrechnung im Dezember berücksichtig.
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Zeitraum
Für welchen Zeitraum muss ich mich bei einer Studienteilnahme festlegen?
Der Vertrag zur Studienteilnahme an der internet facts mit der AGOF ist für 1 Kalenderjahr gültig und verlängert sich automatisch. Eine Kündigung ist ein halbes Jahr zum Ende des Kalenderjahres schriftlich an die AGOF Services GmbH auszusprechen.
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Weitere Kosten
Fallen noch zusätzliche Kosten zu einer AGOF Studienteilnahme an?
Nein, bei der AGOF selbst nicht. Allerdings fallen gemäß der Technischen Voraussetzungen noch Zusatzkosten für die Mitgliedschaft bei der IVW – eine Beitragsübersicht finden Sie hier – sowie für den Messvertrag mit der INFOnline GmbH – eine Kostenübersicht finden Sie hier – an.
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Einstiegstermine
Gibt es feste Einstiegstermine für die Teilnahme bei der AGOF Studie internet facts?
Der Einstieg in die Studie ist immer zum 01. eines Monats möglich. Von Messbeginn bis zur ersten Ausweisung in der Studie dauert es ca. 5,5 Monate (inkl. 3 Monate Messdauer als Voraussetzung).
Neue Angebote können immer bis ca. 4 Wochen vor Messstart angemeldet werden, die Umsetzung der Technischen Voraussetzungen muss bis 2 Wochen vor Wellenstart abgeschlossen sein.
Eine Terminübersicht für das laufende Jahr finden Sie hier.
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Technischen Voraussetzungen
Welche Technischen Voraussetzungen muss ich schaffen, damit ich bei der AGOF teilnehmen kann?
Um an der AGOF internet facts ordnungsgemäß teilnehmen zu können, müssen 5 Technische Voraussetzungen erfüllt sein:
1. IVW-Mitgliedschaft:
Prüfung und Kontrolle des Online-Angebots durch die IVW
Separates Vertragsverhältnis mit der IVW
Separate Kosten bei der IVW (zusätzlich zu AGOF-Kosten)
2. SZM-Tag:
IVW-Standard
Vergabe von Codes je Seite/ Bereich
Vollausstattung des Angebots
Messung durch die INFOnline GmbH
Separates Vertragsverhältnis mit der INFOnline GmbH
Separate Kosten bei der INFOnline GmbH (zusätzlich zu AGOF-Kosten)
3. Kategorisierung:
3-stufiges Kategoriensystem
Vollausstattung des Angebots
4. FRABO-Tag:
JavaScript-Aufruf für Onsite-Befragung
5. MClient-Tag:
Übermittlung eindeutiger User-Merkmale
Einbau in anmeldepflichtige Bereiche
Während AGOF Teilnahme
Muss ich während der AGOF Teilnahme noch etwas machen?
Ja, nachdem Sie den Vertrag mit der AGOF geschlossen, die Technischen Voraussetzungen umgesetzt haben und durch die INFOnline einer Qualitätssicherung der Umsetzung der Technischen Voraussetzungen unterzogen wurden, kommen weitere Aufgaben im Verlauf der AGOF Teilnahme auf Sie zu. Nach dem Ende der ersten beiden Messmonate bekommen Sie von uns eine Aufforderung zur Definition von Belegungseinheiten (mit Werbemitteln zu belegende Einheiten Ihres Online-Angebots). Zudem sollten im AGOF-Manager Ihre Angaben zu Preisen, Werbeformen, Ansprechpartnern etc. für die Darstellung Ihres Online-Angebots im Auswertungs- und Planungsprogramm TOP hinterlegt werden.
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Ergebnisse
Wann erhalte ich die ersten Ergebnisse, wenn ich teilnehme?
5,5 Monate nach Eintritt Ihres Online-Angebots ins AGOF System erhalten Sie die ersten Ergebnisse. Die Technische Messung bezieht sich jeweils auf ein Kalenderquartal (3 Monate), danach gehen die Daten ca. 2,5 Monate in die Auswertung.
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Form der Ergebnisse
Wie erhalte ich die Ergebnisse?
Die Ergebnisse der Studie internet facts sind ausschließlich durch TOP – das Auswertungs- und Planungsprogramm der AGOF – einzusehen und auszuwerten. TOP ist zusätzlich zur Stuudienteilnahme an der AGOF internet facts zu lizenzieren.
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Veranstaltungen / Schulungsangebote
Gibt es Veranstaltungen oder Schulungsangebote für die Studienteilnehmer der AGOF?
Ja, für AGOF Studienteilnehmer veranstalten wir ein- bis zweimal im Jahr einen AGOF Studienteilnehmertag. Auf diesem informieren wir über die neuesten Informationen und Erweiterungen, die für die weitere Teilnahme bei der AGOF wichtig sind. Die Termine hierfür teilen wir rechtzeitig mit.
Darüber hinaus bietet die AGOF Akademie Seminare zu verschiedenen Themengebieten rund um die AGOF an: zur Online-Mediaplanung mit TOP für Einsteiger, Fortgeschrittene und Profis, zum Einsatz der internet facts in der Vermarktung und zu den Grundlagen zur Teilnahme bei der AGOF.
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Allgemeine Fragen zur AGOF
Bei Ihnen sind noch Fragen offen geblieben? In diesem Bereich haben wir die häufigsten allgemeinen Fragen mit ihren Antworten zusammengetragen.
INFOnline-Anmeldung
Was hat es mit der INFOnline-Anmeldung auf sich?
Die INFOnline GmbH ist der technische Dienstleister der AGOF und führt die technische Messung durch. Von daher ist eine Anmeldung Ihres Online-Angebots bei der INFOnline unabdingbar. Die Anmeldung bei der INFOnline hat durch den Webseitenbetreiber zu erfolgen. Darüber hinaus führt die INFOnline im Auftrag der AGOF für jedes neu angemeldete Angebot vor dem Eintritt in die Technische Messung eine Qualitätssicherung über die Umsetzung der Technischen Voraussetzungen durch. Über das Ergebnis werden Sie als Vermarkter, der Webseitenbetreiber und die AGOF durch die INFOnline informiert.
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IVW-Anmeldung
Was hat es mit der IVW-Anmeldung auf sich?
Die IVW publiziert Technische Leistungswerte (Visits, PIs) für Online-Werbeträger. Ihre Aufgabe ist es, verschiedene Prüfungen für Online-Werbeträger durchzuführen. Sie prüft u.a. die Einhaltung der technischen Grundregeln des SZM-Systems hinsichtlich der technischen Messung, die Korrektheit der Messergebnisse aller Angebote nach definierten Richtlinien von Visits und PI’s und die thematische Zuordnung der Codes zu den Kategorien. Die IVW fungiert für die AGOF als Qualitätsgenerator, weshalb eine IVW Mitgliedschaft Voraussetzung für die AGOF Teilnahme ist.
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Performance
Kann die Integration der für die Technischen Voraussetzungen notwendigen Tags die Performance meiner Seite beeinträchtigen?
Nein, wenn Sie sich an die empfohlenen Tipps zum Einbau der Technischen Voraussetzungen halten, wird die Performance Ihres Online-Angebots nicht beeinträchtigt. Sollten wider Erwarten Probleme auftreten, wenden Sie sich an den Technischen Support der INFOnline GmbH, der Ihnen weiterhelfen wird.
Kontakt:
INFOnline GmbH
Technischer Support
Tel.: 0228-41029-77
support@infonline.de
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AGOF Onsite-Befragung
Wie häufig kann es vorkommen, dass Nutzer meiner Seite an der AGOF Onsite-Befragung teilnehmen müssen?
Einem zufällig in die Stichprobe gezogenen Client wird die Einladung zu Befragung max. 10-Mal angezeigt. Hat er nach 10 Einladungen den Fragebogen nicht vollständig ausgefüllt, wird er für die Befragung deaktiviert. Füllt ein User den Fragebogen aus und gibt dabei an, dass außer ihm noch weitere Personen diesen PC nutzen, dann werden weitere Einladungen eingeblendet (ebenfalls max. 10), um auch die anderen Personen befragen zu können. Innerhalb eines Quartals werden durch die AGOF auf diesem Weg ca. 7,5 Mio Einladungen ausgesprochen. Bei einer Gesamtzahl an Seitenabrufen auf den AGOF Websites von rd. 45 Mrd. PI entspricht das einer Quote von 0,175 Promille. Bei einer Website, die ca. 10 Mio Page Impressions im Monat verursacht, kommt es also im Schnitt zu 1.750 Einblendungen der Befragungseinladung.
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TOP – das Auswertungs- und Planungsprogramm
Wie bekomme ich TOP – das Auswertungs- und Planungsprogramm der AGOF?
TOP ist zusätzlich zur Lizenz bei der AGOF zu lizenzieren. TOP wird direkt von unserem Dienstleister und Hersteller COMsulting vertrieben und ist dort zu lizenzieren. Weitere Informationen bekommen Sie hier.
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Fragen zu TOP
Wer hilft mir bei Fragen zu TOP?
Bei technischen Fragen und Fragen zur Lizenz von TOP wenden Sie sich an den Hersteller und Vertreiber von TOP, COMSulting . Bei inhaltlichen Fragen zu TOP wenden Sie sich an Jörg Balonier, Bereichsleiter Mediaplanung & Services bei der AGOF Frankfurt.
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Allgemeine Probleme
An wen wende ich mich bei allgemeinen Problemen?
Alle Fragen rund um die Teilnahme bei der AGOF steht Ihnen unser Service Center gerne zur Seite. Bei Fragen zur IVW wenden Sie sich an die IVW in Berlin.