Altersvorsorge
Riesterverträge lohnen sich längst nicht für jeden. Selbst eine Familie mit Kindern fährt mit betrieblicher Vorsorge oft besser. Experten haben noch andere Überraschungen für Vorsorgesparer errechnet. Von Kathrin Gotthold mehr...
Junge Menschen zwischen 14 und 25 Jahren legen laut Umfrage mehr als ein Viertel ihres verfügbaren Geldes zurück. Damit ist ihre Sparquote fast drei Mal so hoch wie die des deutschen Durchschnitts. mehr...
Auch Kleinanleger müssen sich mit der Finanzsteuer auseinandersetzen. Betroffen sind selbst Riester-Verträge. Bei Investmentfonds und ETFs kommt es auf das Kleingedruckte an. Von Karsten Seibel mehr...
Der Boom bei der staatlich geförderten privaten Vorsorge ist vorbei: Die Zahl der Riester-Rentenverträge hat erstmals seit Einführung abgenommen. Selbst Wohn-Riester stößt kaum noch auf Interesse. mehr...
Die anhaltenden kleinen Zinsen führen zu weniger Riester-Verträgen für die Altersvorsorge. Aber ein Vertragswechsel wird teuer. Und nicht wenige zahlen in ihre Verträge gar nicht mehr ein. mehr...
Für viele reicht die gesetzliche Rente als Altersvorsorge nicht aus - eine zusätzliche Versicherung wird empfohlen. Eine Studie vergleicht die Angebote und zeigt noch andere Probleme auf. mehr...
Arbeitnehmer sollen in Zukunft ihre Ansprüche aus Betriebsrenten bei einem Umzug innerhalb der Europäischen Union mitnehmen können. Dabei müssen sie allerdings auf Mindestfristen achten. mehr...
Gesundheitsminister Daniel Bahr traut seiner eigenen Berufsgruppe nicht. In der Sendung "Deutschland akut – der WELT Talk" verriet er sein Misstrauen beim Thema staatliche Altersvorsorge. mehr...
Der Chef der Rentenversicherung will den Bürgern eine Zusatz-Vorsorge bei seinem Institut anbieten. Private Lebensversicherer warnen jedoch vor diesem Schritt, doch er kann Vorteile bringen. mehr...
Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung wildert im Revier der privaten Altersvorsorge. Er erwägt, weitere Ansprüche an die Rentenversicherung als Zusatz zur Altersvorsorge anzubieten. mehr...
Wegen sinkender Zinsen kündigen Kunden scharenweise ihre Lebenspolice. Doch viele Versicherer verlangen äußerst hohe Stornokosten – vielen höchstrichterlichen Urteilen zum Trotz. mehr...
Der private Vermögensaufbau ist in der Krise. Versicherer wie Privatanleger setzen auf festverzinsliche Anlagen, die das Geld jedoch schleichend vernichten. Nur eine Anlageklasse schafft Abhilfe. mehr...
Die Versorgungslücke bei der Rente steigt wieder deutlich an. Die Verzinsung der Lebensversicherungen ist dürftig, das Umlageverfahren bei der Rente gefährdet. Doch wer soll die Lücken stopfen? mehr...
Verheerendes Ergebnis für den "Pflege-Bahr": Die Stiftung Warentest hat private Pflege-Policen untersucht und kann keinen geförderten Tarif empfehlen. Einige ungeförderte Angebote aber schon. mehr...
Unterjährig verleiht der Splitting-Tarif mehr Geld - abgerechnet wird später. Egal ob Angestellter oder Beamter: Bei Spielraum sollte man an die Vorsorge denken. Und Steuervorteile nutzen. mehr...
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Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz hat die Regierung die staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt, so die Riester-Rente für Arbeitnehmer und Beamte. In jungen Jahren unterstützt der Staat die Vorsorgesparer mit staatlichen Zulagen und Steuerersparnissen. Im Ruhestand holt sich der Fiskus einen Teil wieder zurück: Die Sparer müssen die Auszahlungen im Alter versteuern.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Anleger mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen einzahlen – maximal 2100 Euro. Der Sparer erhält dann eine Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind gibt es 185 Euro, für jedes, das nach 2008 geboren wurden, 300 Euro.
Zudem können Steuerzahler ihre Einzahlungen in die Riester-Rente in der Steuererklärung als Sonderausgaben verrechnen. Dazu müssen sie die "Anlage AV" ausfüllen. Die Finanzbeamten prüfen dann, ob es neben den Zulagen noch einen Steuervorteil gibt. "Die Sparer sollen auf jeden Fall die Zulagen beantragen und zudem ihre Beiträge immer als Sonderausgaben geltend machen", rät Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Denn die Finanzbeamten ziehen von der Steuerersparnis die Zulagen ab – egal, ob der Anleger sie erhalten hat.
Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, und Beamte sind unmittelbar begünstigt. Die Ehepartner sind, wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind, mittelbar begünstigt. Sie müssen seit 2012 mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro in ihren Vertrag einzahlen. Die Beiträge zur Riester-Rente können aber nur unmittelbar begünstigte Anleger in der Steuererklärung verrechnen.
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