FAU-Gewerkschaften positionieren sich zur Gesetzesinitiative in Sachen Tarifeinheit

Als Reaktion auf die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassene Tarifpluralität haben der Arbeitgeberverband BDA und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine gemeinsame Initiative zur gesetzlichen Wiederherstellung der Tarifeinheit gestartet. Der Vorstoß wurde von verschiedenen Parteien und RegierungsvertreterInnen ausdrücklich begrüßt, so dass in absehbarer Zeit mit einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Wir als BasisgewerkschafterInnen aus der FAU lehnen diese Initiative und entsprechende Gesetzesvorhaben entschieden ab.

Die Kampagne heisst “Finger weg vom Streikrecht! Gewerkschaftsfreiheit statt Arbeitsfront.

Finger weg vom Streikrecht!

FAU Berlin gewinnt Prozess um Gewerkschaftsfreiheit

Vor dem Kammergericht Berlin wurde heute die Einstweilige Verfügung zum de-facto-Verbot gegen die FAU Berlin aufgehoben. Infolgedessen darf sich die Gewerkschaft auch wieder als solche bezeichnen.

Richter Neuhaus betonte dabei die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit als Grundrecht. Er stellte in Frage, ob das Kino Babylon als Klägerin
überhaupt zu nachweisbarem Schaden gekommen sei, als die FAU im Betrieb als Gewerkschaft auftrat. Die Frage der Tariffähigkeit spiele dabei keine Rolle.

Im Dezember 2009 hatte die Geschäftsführung der FAU Berlin per
Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, sich Gewerkschaft oder
Basisgewerkschaft zu nennen. Die Berliner FAU, als stärkste Gewerkschaft im Betrieb, hatte zuvor einen Haustarifvertrag zur Verhandlung vorgelegt.

Wir sind glücklich, dass es nicht gelungen ist, die stärkste und aktivste Gewerkschaft aus dem Kino zu verbannen. Das Urteil ermöglicht es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem gezeigt, dass das Mittel der Einstweiligen Verfügung nicht ausreichen darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen“, kommentiert Lars Röhm, Allgemeiner Sekretär der
FAU Berlin.

Die Freie ArbeiterInnenunion (FAU) ist eine anarchosyndikalistische
Basisgewerkschaft, die für eine kämpferische Betriebsarbeit von unten eintritt.

Pressemappe: FAU-Berlin Verbotsferfahren 10.6.2010
http://www.fau.org/verbot/pressemappe10Juni2010.pdf

Nicht befriedet, nicht befreit – Begleitprogramm zur Linken Kinonacht

Wenn die Linkspartei mit der Linken Kinonacht dem Babylon Mitte erneut den
Anschein eines linken Kino gibt, wollen wir das nicht unkommentiert lassen
und auf die tatsächliche Situation in dem halbkommunalen Filmtheater
hinweisen.

Die FAU-Betriebsgruppe des Kino Babylon Mitte lädt deshalb zu Musik,
Filmen, Lesungen, Redebeiträgen und feiner Mai-Bowle. U.a. mit PunkrockMC,
Andreas "Spider" Krenzke und Harun Farocki.

Kommt zahlreich, zeigt eure Solidarität mit den Beschäftigten!

Sa 8. Mai / Rosa-Luxemburg-Platz / ab 19.00 Uhr

Quelle und Weitere Infos: http://prekba.blogsport.de

Vielfältige Reaktionen weltweit zu FAU-Verbot

In vielen Städten nutzten Syndikalistinnen und Sympathisantinnen um gegen das einmalige Verbot der FAU zu protestieren. Hier eine Zusammenfassung. Es ist gut, wenn Syndikalisten in Bewegung bleiben.

Ich habe auch noch ein älteres Demo-Video aus Berlin gefunden:

Babylon Mitte beantragt Ordnungsgeld oder Haftstrafen gegen FAU Berlin

Die Geschäftsführung des halbkommunalen Kinos Babylon Mitte beantragte am 12. Januar beim Landgericht Berlin “ein empfindliches Ordnungsgeld in angemessener Höhe [oder] Ordnungshaft, zu vollstrecken an den “Sekretären” der FAU Berlin. Der FAU Berlin wurden bereits im letzten Jahr zunächst Arbeitskampfmaßnahmen gerichtlich untersagt und schließlich das Recht abgesprochen, sich als “Gewerkschaft” oder “Basisgewerkschaft” zu bezeichnen. Nach Ansicht der Klägerin habe die FAU Berlin gegen diese Unterlassung verstoßen. Es drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft bis zu sechs Monaten.
Dazu Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin:

“De facto handelt es sich unseres Erachtens um ein Gewerkschaftsverbot, das gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und internationale Konventionen, etwa der ILO, verstößt. Die akute Bedrohung einer Arbeitnehmerorganisation mit Haftstrafen verleiht dem nun auch eine menschenrechtlich bedenkliche Dimension. Einmal mehr verdeutlicht der Antrag der Geschäftsführung deren arbeitnehmerfeindliche Gesinnung.”

Dass Menschen wegen ihrer Arbeit in einer Arbeitnehmervereinigung akut von Haft bedroht sind, dürfte wohl einmalig in der Geschichte der BRD sein. Es verdeutlicht, welche Dimension der Konflikt im Babylon Mitte angenommen hat und welch bedrohliche Urteile die Berliner Gerichte bereits gegen die FAU Berlin verhängt haben. Über die momentane deutsche Rechtsprechung besteht keine Illusionen. Das faktische Gewerkschaftsverbot trägt eindeutig politischen Charakter und ist eine Farce sondergleichen, wenn der FAU Berlin einfach in vager Weise das Wort “Gewerkschaft” tabuisiert wird und sich jederzeit ein Strick daraus drehen lässt.

Dahinter steckt der offensichtliche Versuch, die FAU Berlin mundtot zu machen und organisatorisch kleinzukriegen. Das wird nicht gelingen. Die FAU hat einen langen Atem und kann auf umfassende Solidarität bauen. Unabhängig davon, wie haltbar dieser Antrag ist, wenn es die Absicht der Geschäftsleitung ist, endlich Ruhe zu bekommen, dann geht dieser Schuss nach hinten los. Mit jedem repressiven Schritt zieht sie sich größeren Unmut zu und lässt die Lage weiter eskalieren.

Dies dürfte sicher auch der für diese Situation mitverantwortlichen Linkspartei und ver.di nicht entgehen. Auch sie werden in Anbetracht des Grossmanschens Harakiri zunehmend unter Druck geraten, sich zur Babylon-Politik und den Urteilen zu positionieren. Die Anerkennung der FAU Berlin und die Wahrung der Belegschaftsinteressen sind der einzige Weg zur Deeskalation.

Weitere Informationen:

Infoseite zum Gewerkschaftsverbot: www.fau.org/verbot
Blog der Beschäftigen im Kino Babylon Mitte: prekba.blogsport.de

Text der Presseerklärung FAU Berlin

23.1. Soliparty wegen FAU-Verbot in Berlin

Soliparty wegen dem FAU-Verbot!

FAU-Verbot: „An injury to one is an injury to all“

Das strafbewehrte Verbot gegen die FAU Berlin, sich als „Gewerkschaft“ oder „Basisgewerkschaft“ zu bezeichnen, führt auch außerhalb der Grenzen der BRD zu Reaktionen. Die FAU erreichen Mitteilungen über Protestschreiben und erste Protestaktionen zur Unterstützung der FAU Berlin. Die alte syndikalistische und unionistische Devise „An injury to one is an injury to all“ ist weiterhin lebendig!

Proteste in Madrid gegen das FAU-Verbot

Hier einige ausgewählte Aktionen aus den vielen Zuschriften:

  • In Madrid protestierten am 19. Dezember GewerkschafterInnen der spanischen CNT-AIT vor dem Sitz des Goethe-Institutes und der deutschen Botschaft in Madrid gegen die Verbotspolitik der Berliner Justiz. Es gibt dazu einen spanischen Bericht mit weiteren Fotos. In Spanien sind weitere Aktionen vor Einrichtunen geplant, die den deutschen Staat repräsentieren.
  • Aus verschiedenen Ländern erreichten uns Solidaritätserklärungen unserer Schwestergewerkschaften. So z.B. aus Polen, Norwegen, Russland, Frankreich und Portugal. Aber auch GewerkschafterInnen und andere soziale AktivistInnen außerhalb der IAA haben uns ihre Solidarität bekundet. Darunter z.B. regionale Gruppen der Jugendorganisation der schweizer Gewerkschaft UNIA.
  • Rund um den Globus erscheinen derzeit Berichte über die Einstweilige Verfügung gegen die FAU Berlin. So zum Beispiel in den USA im Rahmen von ZMAG, in Kanada und vielen anderen Orten.
  • In Frankreich gab es Reaktionen von eher unerwarteter Seite. Auf der Website des Generalsekretariats des «Parti de Gauche» (Linkspartei) – einer Schwesterpartei von «die LINKE» – beschwerten sich Parteimitglieder darüber, dass die Berliner Linkspartei sie durch ihr Agieren in Sachen Kino Babylon Mitte in eine „unangenehme Situation“ bringen würde.

Artikel basiert auf Meldung der FAU (dort werden die Reaktionen auch aktualisiert!).

FAU in Berlin für illegal erklärt worden!

Es ist schon ein besonders zynischer Fall von Manipulation von Gerichten: Die Illegalisierung der FAU in Berlin. Das Landgericht Berlin lässt sich hier vor den Karren von Arbeitgeberinteressen einspannen. Auf die Urteilsbegründung bin ich mal gespannt!

Meine Prognose ist, dass es hier um ein Grundsatzurteil gehen wird und das Ganze vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Hier geht es um nichts geringeres als die Existenz einer Gewerkschaft, die als eine der wenigen tatsächlich effektiv arbeitet und wirklich auf Seiten der Beschäftigten steht. Da gibt es so einige Scheingewerkschaften, den man spontan eher der Status absprechen möchte.

Ich möchte an dieser Stelle zur Solidarität mit der FAU bundesweit aufrufen! Wir müssen dafür sorgen, dass die FAU hier weiter für unsere Rechte kämpfen kann. Wir können uns nicht von Gerichten die Vertretung wegnehmen lassen. Da ist das ganze Gerede von Tarifautonomie doch nur noch Makulatur! Und nennen wir es beim Namen – im Endeffekt geht es hier darum den Arbeitern abzusprechen sich frei zu organisieren! Hier geht um die wesentlichsten Grundrechte, die hier ein Arbeits- und nun auch ein Landgericht meint mit einem Federstrich streichen zu können. Unglaublich. Dreist. Stopp! Bis hier und nicht weiter!

Die Linkspartei ist mit verantwortlich für diese Entwicklung, die sich in der ganzen Geschichte immer GEGEN die Interessen der Arbeitnehmer gestellt hat!

Arbeitsgericht Berlin greift Gewerkschaftsfreiheit an

Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU). Hier die Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Berlin:

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seiner heutigen mündlichen Verhandlung der „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, zum Boykott gegen die „Neue Babylon Berlin GmbH“, die das Kino Babylon betreibt, aufzurufen.

Die „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ will den Abschluss eines Haustarifvertrages erreichen und hat im Zusammenhang damit als Arbeitskampfmaßnahme zum Boykott des Babylon aufgerufen. Das Arbeitsgericht hat diese Maßnahme als rechtsunwirksam angesehen, weil es sich bei der „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ nicht um eine tariffähige Gewerkschaft handele; sie sei deshalb nicht berechtigt, einen Arbeitskampf zu führen.

Gegen diese Entscheidung ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Az.: 48 Ga 17643/09

Arbeitsgerichte sind dafür bekannt, dass sie zu dem konservativsten zählen, was es so an Gerichten gibt. Die diversen Urteile belegen dies seit Jahrzehnten

Die FAU solle also zu klein sein. Damit war ausdrücklich nicht der Organisierungsgrad im Kino selbst gemeint, wo über ein Drittel der Belegschaft einen FAU-Ausweis besitzt, sondern die betriebsübergreifende Mitgliederzahl.

Tariffähigkeit. Die Wikipedia definiert:

Um tariffähig zu sein, muss sich eine Koalition als satzungsgemäße Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gesetzt haben und willens sein, Tarifverträge abzuschließen. Sie muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein und das geltende Tarifrecht als verbindlich anerkennen. Ferner muss sie über eine leistungsfähige Organisation verfügen einen wirksamen Druck und Gegendruck auszuüben vermögen, so dass sich ihr sozialer Gegenspieler veranlasst sieht, auf Verhandlungen über den Abschluss einer tariflichen Regelung der Arbeitsbedingungen einzugehen und zum Abschluss eines Tarifvertrages zu kommen. Dies erfordert nicht zwingend auch die Streikbereitschaft der Koalition.

Für die FAU sollte das unzweifelhaft gelten. Aber wie siehts da mit den anderen Gewerkschaft aus? Ist ver.di überhaupt nicht streikbereit? Es ist schon lustig, dass die Tariffähigkeit ausgerechnet einer der wenigen Gewerkschaften abgesprochen werden soll, die überhaupt noch zu Arbeitskämpfen bereit ist – während große Massengewerkschaften, die oft die Arbeitsnehmerinteressen gar nicht mehr wahrnehmen – eben gerade wie im Beispiel dem Kino Babylon – nicht angezweifelt werden?

Nun kämpft die FAU also nicht nur gegen den Kinobesitzer, die Linkspartei und den Einfluss von ver.di, sondern auch noch gegen das Arbeitsgericht.

Wie soll eine Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von Anfang an die Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten werden?“, fragt sich Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. “Das ist absurd. Die Feststellung der Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass den Arbeitgebern kampffähige Gewerkschaften gegenüberstehen und Lohnstandards nicht von Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier wird dieses Prinzip auf den Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch von außen durch ver.di unterlaufen.”

Die FAU-Betriebsgruppe im Babylon Mitte hält den bisherigen Arbeitskampf dennoch für einen Erfolg, denn es gilt als sicher, dass die Geschäftsführung einen Tarifvertrag unterzeichnet. Sie wird darüber mit der Gewerkschaft ver.di verhandeln, die zwar im Betrieb kaum verankert ist, aber gemeinhin als tariffähig gilt. Ver.di wurde der Babylon-Geschäftsführung als Verhandlungspartner von der Linkspartei vermittelt, nachdem der Druck auf das Babylon und die Politik zu stark angewachsen war. “Dass es zu dieser Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist einzig und allein der FAU zu verdanken, die seit Monaten mit uns gemeinsam kämpft. Wir finden es skandalös, dass uns die Freiheit genommen wird, über welche Gewerkschaft wir Kollektivverträge für uns erwirken“, empört sich Andreas Heinze, Filmvorführer im Babylon und Betriebsrat.

Die FAU-Betriebsgruppe kündigte indessen an, die Verhandlungen genau zu beobachten und möglichst viel Einfluss auf ver.di geltend zu machen, deren Intervention sie äußerst kritisch beurteilt. Die FAU Berlin selbst prüft derzeit die Möglichkeiten einer Revision des Urteils, um das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen. “Dieses Urteil verstößt gegen die verfassungsmäßige Koalitionsfreiheit und internationale Standards. In anderen Ländern sind kämpferische Basisgewerkschaften selbstverständlich, hier muss ihre Anerkennung noch mühsam erkämpft werden“, so Röhm. In Frage stellen wird die FAU dabei auch, dass eine hohe ver.di-Funktionärin als Schöffenrichterin in einem Prozess fungierte, der einen Arbeitskampf mit ver.di-Verwicklung und die Tariffähigkeit einer anderen Gewerkschaft zum Gegenstand hatte.

Sicher ist diese Entwicklung unerquicklich, aber sie bietet auch die Chance einige Rechte zu erstreiten, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Es scheint naheliegend,  dass hier eine Allianz konservativer Kräfte aus Wirtschaft, Politik, Gewerkschaften und Justiz eine kleine, progressive Gewerkschaft behindern und somit Arbeitnehmerrechte beschneiden möchte.

Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der FAU Berlin.

Blog der Beschäftigten des Kino Babylon: http://prekba.blogsport.de
Weitere Artikel zum Arbeitskampf: http://www.fau.org/soli/babylon/

Presseerklärung – 13.10.09 von FAU Berlin & FAU-Betriebsgruppe Babylon Mitte

Arbeitsgericht Berlin greift Gewerkschaftsfreiheit an

Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU): die Gewerkschaft sei zu klein. Damit war ausdrücklich nicht der Organisierungsgrad im Kino selbst gemeint, wo über ein Drittel der Belegschaft einen FAU-Ausweis besitzt, sondern die betriebsübergreifende Mitgliederzahl.

“Wie soll eine Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von Anfang an die Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten werden?”, fragt sich Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. “Das ist absurd. Die Feststellung der Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass den Arbeitgebern kampffähige Gewerkschaften gegenüberstehen und Lohnstandards nicht von Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier wird dieses Prinzip auf den Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch von außen durch ver.di unterlaufen.”

Die FAU-Betriebsgruppe im Babylon Mitte hält den bisherigen Arbeitskampf dennoch für einen Erfolg, denn es gilt als sicher, dass die Geschäftsführung einen Tarifvertrag unterzeichnet. Sie wird darüber mit der Gewerkschaft ver.di verhandeln, die zwar im Betrieb kaum verankert ist, aber gemeinhin als tariffähig gilt. Ver.di wurde der Babylon-Geschäftsführung als Verhandlungspartner von der Linkspartei vermittelt, nachdem der Druck auf das Babylon und die Politik zu stark angewachsen war. “Dass es zu dieser Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist einzig und allein der FAU zu verdanken, die seit Monaten mit uns gemeinsam kämpft. Wir finden es skandalös, dass uns die Freiheit genommen wird, über welche Gewerkschaft wir Kollektivverträge für uns erwirken”, empört sich Andreas Heinze, Filmvorführer im Babylon und Betriebsrat.

Die FAU-Betriebsgruppe kündigte indessen an, die Verhandlungen genau zu beobachten und möglichst viel Einfluss auf ver.di geltend zu machen, deren Intervention sie äußerst kritisch beurteilt. Die FAU Berlin selbst prüft derzeit die Möglichkeiten einer Revision des Urteils, um das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen. “Dieses Urteil verstößt gegen die verfassungsmäßige Koalitionsfreiheit und internationale Standards. In anderen Ländern sind kämpferische Basisgewerkschaften selbstverständlich, hier muss ihre Anerkennung noch mühsam erkämpft werden”, so Röhm. In Frage stellen wird die FAU dabei auch, dass eine hohe ver.di-Funktionärin als Schöffenrichterin in einem Prozess fungierte, der einen Arbeitskampf mit ver.di-Verwicklung und die Tariffähigkeit einer anderen Gewerkschaft zum Gegenstand hatte.

Weitere Informationen:

Arbeitsgericht Berlin: Pressemitteilung zum Urteil
Blog der Beschäftigten des Kino Babylon: http://prekba.blogsport.de
Weitere Artikel zum Arbeitskampf: http://www.fau.org/soli/babylon/

FAU Berlin löst Boykotaufruf auf!

Ich zitier das einfach mal. Verstehen tue ich das jetzt (noch) nicht:

Liebe UnterstützerInnen,

die FAU ruft ab sofort nicht mehr zum Boykott des Kino Babylon Mitte auf.
Dies hat u.a. auch einen rechtlichen Hintergrund und könnte bei
Zuwiderhandlung juristische Folgen für uns und Euch haben. Deshalb fordern
wir Euch alle umgehend auf, die Verbreitung unserer Aufrufe zum Boykott
gegen das Babylon Mitte zu unterlassen, Materialien mit dem Boykott-Aufruf
nicht weiter zu verbreiten, Internetbanner mit Boykott-Aufrufen von Euren
Seiten zu nehmen und vergleichbares zu unterlassen.

Weitere Informationen folgen.

Eure FAU Berlin

Von FAU Berlin

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