‘militante gruppe’ und militanter Widerstand

Anlässlich des Urteils gegen drei Angeklagte der militanten gruppe (mg), möchte ich mal ein wenig reflektieren, wie erfolgreich ihr Widerstand war. Zunächst möchte ich mal auf das Selbstporträt der mg eingehen:

Eine revolutionäre Politik bzw. der Klassenkampf von unten wird ohne die Organisierung der militanten und bewaffneten Seite des Widerstandes auf bloße Verlautbarungen reduziert sei.

Das ist also eine Erklärung der Methodik. Kurz gesagt “Propaganda der Tat”. Nichts revolutionär Neues aber lesen wir weiter.

Zu einem komplexen revolutionären Aufbauprozesse gehört unserer Ansicht nach unerlässlich die Stärkungen basisinitiativen auf der einen Seite und die Schaffung von logistischen und organisatorischen Voraussetzungen einer bewaffneten Propaganda in der Form einer Stadtguerilla bzw. Miliz auf der anderen Seite. D.h. wir sehen uns nicht als Zirkel, der sich nur in seinem originären bereich einer militanten Praxis einrichtet, sondern unsere Verantwortungsübernahme zieht sich durch alle Gliederungen der revolutionären Linken.

Also die mg sah sich als verantwortlich dafür DIE revolutionäre Linke zu gliedern. Das ist schon ziemlich anmaßend.

Und was hat die mg getan? Einige Brandanschläge auf Autos und Gebäude. na fein. Aber vielleicht finden wir mehr Antworten in dem Interview in der radikal 2009: In diesem geben Sie auch die Auflösung von sch selbt bekannt.

Ziel kann es nur sein, allmählich die eigenen Kräfte anwachsen zu sehen und durch ein Aktivsein immer mehr Interessierte und Sympathisierende in den unterschiedlichen Feldern, die der organisatorische Rahmen hergibt, einzubinden. Damit kennzeichnen wir die Linie, die wir für uns immer verbalisiert, aber wenig realisiert haben.

Das korreliert mit dem Statement oben zur Propaganda der Tat übersetzt heisst das doch: Wir haben immer drüber geredet, aber nicht so gehandelt?

In unseren Ausführungen zur Militanzfrage schwingt eine große Portion Selbstkritik mit, auch die, dass es uns und anderen GenossInnen nicht möglich war, so viel Einfluss geltend zu machen, dass bspw. dieser Abfackelwettbewerb von „Nobelkarossen“ eingestellt wird.

Es gab also einen gewissen Trend von irgendwelchen Leuten, es der mg gleichzutun(?). Und das war ihnen aber auch nicht recht, weil zu unpolitisch, ausserdem sind sie frustriert, dass keiner auf sie gehört hat, dass es ihnen nicht gleichgetan wird.

Wir bleiben so tendenziell in der Eindimensionalität der Militanz gefangen und kommen nicht in die Breite, die wir brauchen, wenn wir von einer organisierten proletarischen Klassenpolitik reden wollen, Ja, und genau das wollen wir nachdrücklich tun.

Militanz hat seine eigene, negative Dynamik. Aber hat das nicht bereits die RAF an ihrem Ende erkannt? Die Tat rückt so in den Mittelpunkt und dabei die eigentliche Kritik in den Hintergrund. Anschläge sind vielleicht ein gewisser Aufmerksamkeitsmagnet – aber wenn das die Absicht ist, geht es den Aktivisten dann nicht mehr um ihr eigenes Ego oder Macht?

Im weiteren etikettieren sie sich als Blanquisten und somit gehen sie davon aus, das eine soziale Revolution von oben, nämlich durch die Verschwörung einer kleinen, hochkonspirativen Gruppe ohne Massenbasis herbeigeführt werden muss.

Meine Schlussfolgerung bei dem ganzen Geschwafel: Die mg war vielleicht eine handvoll Möchtegern-Revolutionäre, die unbedingt die Fehler der Vergangenheit wiederholen wollten. da wird so viel Theorie umgesetzt und so wenig Erfolge erzielt. Bzw. GAR KEINE Erfolge. Wenn es vielleicht 1918 Sinn gemacht hat, solche ähnlichen Aktionen durchzuführen, so können doch Brandanschläge heute nichts mehr bewirken, ausser für Schlagzeilen zu sorgen und Kosten hier und da zu erhöhen. Die Theoriefestigkeit der Leute ist ja wirklich beeindrucken – der praktische Nutzen dieser ganzen Sache allerdings nicht. Was im Grunde passiert ist, dass sich in der sog. Radikalen Linken viel an Solidaritätsarbeit zum die Angeklagten der mg organisiert hat und die Köpfe und die Brieftaschen belastet hat. Währenddessen war der Kopf nicht frei für andere Ideen.

Es langweilt mich solche Texte zu lesen – und es ärgert mich insbesondere, dass es Leute gibt, die zu solchen Leute aufsehen als Leithammel der revolutionären Linken. Ich mag mich ja täuschen, aber aus meiner Sicht ist der ganze Rummel um die mg übertrieben. Anhand des Falls lässt sich einiges erkennen im Umgang des Staates mit Grundrechten. Ja, ok das wussten wir auch vorher. Aber was ist gewonnen?

Ich denke, wenn die Leute anfangen geschätzig zu werden – und sei die Sprache auch noch so ausgefeilt – oder gerade dann – ist nichts dran an der Sache. Z.B. widerpricht es meiner Auffassung von Revolution, dass eine kleine Avantgarde uns strukturiert und vorangeht. Und so dämlich, wie die sich angestellt haben ist es auch besser so, dass sie es nicht tun.

Und dann wird wieder von Solidarität geredet. Ich sehe keinen Grund dafür als Anarchist mit solchen Leuten solidarisch zu sein, die im Wesentlichen sich gegen den Kern des Anarchismus wenden, nämlich der Selbstbestimmung der Menschen. Die Idee einer politischen Avantgarde kann ich nur als Schreckgespenst begreifen und somit meine politische Solidarität verweigern.

Ich finde es da manchmal erstaunlich wie viel Blindheit da vorausgesetzt wird und mit was für kruden Theorien man sich rumschlagen muss, weil einem sowas als irgendetwas Neues aufgetischt wird, womit man sich beschäftigen müsse.

Arbeitsgericht Berlin greift Gewerkschaftsfreiheit an

Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU). Hier die Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Berlin:

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seiner heutigen mündlichen Verhandlung der „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, zum Boykott gegen die „Neue Babylon Berlin GmbH“, die das Kino Babylon betreibt, aufzurufen.

Die „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ will den Abschluss eines Haustarifvertrages erreichen und hat im Zusammenhang damit als Arbeitskampfmaßnahme zum Boykott des Babylon aufgerufen. Das Arbeitsgericht hat diese Maßnahme als rechtsunwirksam angesehen, weil es sich bei der „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ nicht um eine tariffähige Gewerkschaft handele; sie sei deshalb nicht berechtigt, einen Arbeitskampf zu führen.

Gegen diese Entscheidung ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Az.: 48 Ga 17643/09

Arbeitsgerichte sind dafür bekannt, dass sie zu dem konservativsten zählen, was es so an Gerichten gibt. Die diversen Urteile belegen dies seit Jahrzehnten

Die FAU solle also zu klein sein. Damit war ausdrücklich nicht der Organisierungsgrad im Kino selbst gemeint, wo über ein Drittel der Belegschaft einen FAU-Ausweis besitzt, sondern die betriebsübergreifende Mitgliederzahl.

Tariffähigkeit. Die Wikipedia definiert:

Um tariffähig zu sein, muss sich eine Koalition als satzungsgemäße Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gesetzt haben und willens sein, Tarifverträge abzuschließen. Sie muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein und das geltende Tarifrecht als verbindlich anerkennen. Ferner muss sie über eine leistungsfähige Organisation verfügen einen wirksamen Druck und Gegendruck auszuüben vermögen, so dass sich ihr sozialer Gegenspieler veranlasst sieht, auf Verhandlungen über den Abschluss einer tariflichen Regelung der Arbeitsbedingungen einzugehen und zum Abschluss eines Tarifvertrages zu kommen. Dies erfordert nicht zwingend auch die Streikbereitschaft der Koalition.

Für die FAU sollte das unzweifelhaft gelten. Aber wie siehts da mit den anderen Gewerkschaft aus? Ist ver.di überhaupt nicht streikbereit? Es ist schon lustig, dass die Tariffähigkeit ausgerechnet einer der wenigen Gewerkschaften abgesprochen werden soll, die überhaupt noch zu Arbeitskämpfen bereit ist – während große Massengewerkschaften, die oft die Arbeitsnehmerinteressen gar nicht mehr wahrnehmen – eben gerade wie im Beispiel dem Kino Babylon – nicht angezweifelt werden?

Nun kämpft die FAU also nicht nur gegen den Kinobesitzer, die Linkspartei und den Einfluss von ver.di, sondern auch noch gegen das Arbeitsgericht.

Wie soll eine Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von Anfang an die Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten werden?“, fragt sich Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. “Das ist absurd. Die Feststellung der Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass den Arbeitgebern kampffähige Gewerkschaften gegenüberstehen und Lohnstandards nicht von Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier wird dieses Prinzip auf den Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch von außen durch ver.di unterlaufen.”

Die FAU-Betriebsgruppe im Babylon Mitte hält den bisherigen Arbeitskampf dennoch für einen Erfolg, denn es gilt als sicher, dass die Geschäftsführung einen Tarifvertrag unterzeichnet. Sie wird darüber mit der Gewerkschaft ver.di verhandeln, die zwar im Betrieb kaum verankert ist, aber gemeinhin als tariffähig gilt. Ver.di wurde der Babylon-Geschäftsführung als Verhandlungspartner von der Linkspartei vermittelt, nachdem der Druck auf das Babylon und die Politik zu stark angewachsen war. “Dass es zu dieser Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist einzig und allein der FAU zu verdanken, die seit Monaten mit uns gemeinsam kämpft. Wir finden es skandalös, dass uns die Freiheit genommen wird, über welche Gewerkschaft wir Kollektivverträge für uns erwirken“, empört sich Andreas Heinze, Filmvorführer im Babylon und Betriebsrat.

Die FAU-Betriebsgruppe kündigte indessen an, die Verhandlungen genau zu beobachten und möglichst viel Einfluss auf ver.di geltend zu machen, deren Intervention sie äußerst kritisch beurteilt. Die FAU Berlin selbst prüft derzeit die Möglichkeiten einer Revision des Urteils, um das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen. “Dieses Urteil verstößt gegen die verfassungsmäßige Koalitionsfreiheit und internationale Standards. In anderen Ländern sind kämpferische Basisgewerkschaften selbstverständlich, hier muss ihre Anerkennung noch mühsam erkämpft werden“, so Röhm. In Frage stellen wird die FAU dabei auch, dass eine hohe ver.di-Funktionärin als Schöffenrichterin in einem Prozess fungierte, der einen Arbeitskampf mit ver.di-Verwicklung und die Tariffähigkeit einer anderen Gewerkschaft zum Gegenstand hatte.

Sicher ist diese Entwicklung unerquicklich, aber sie bietet auch die Chance einige Rechte zu erstreiten, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Es scheint naheliegend,  dass hier eine Allianz konservativer Kräfte aus Wirtschaft, Politik, Gewerkschaften und Justiz eine kleine, progressive Gewerkschaft behindern und somit Arbeitnehmerrechte beschneiden möchte.

Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der FAU Berlin.

Blog der Beschäftigten des Kino Babylon: http://prekba.blogsport.de
Weitere Artikel zum Arbeitskampf: http://www.fau.org/soli/babylon/

Presseerklärung – 13.10.09 von FAU Berlin & FAU-Betriebsgruppe Babylon Mitte

Arbeitsgericht Berlin greift Gewerkschaftsfreiheit an

Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU): die Gewerkschaft sei zu klein. Damit war ausdrücklich nicht der Organisierungsgrad im Kino selbst gemeint, wo über ein Drittel der Belegschaft einen FAU-Ausweis besitzt, sondern die betriebsübergreifende Mitgliederzahl.

“Wie soll eine Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von Anfang an die Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten werden?”, fragt sich Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. “Das ist absurd. Die Feststellung der Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass den Arbeitgebern kampffähige Gewerkschaften gegenüberstehen und Lohnstandards nicht von Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier wird dieses Prinzip auf den Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch von außen durch ver.di unterlaufen.”

Die FAU-Betriebsgruppe im Babylon Mitte hält den bisherigen Arbeitskampf dennoch für einen Erfolg, denn es gilt als sicher, dass die Geschäftsführung einen Tarifvertrag unterzeichnet. Sie wird darüber mit der Gewerkschaft ver.di verhandeln, die zwar im Betrieb kaum verankert ist, aber gemeinhin als tariffähig gilt. Ver.di wurde der Babylon-Geschäftsführung als Verhandlungspartner von der Linkspartei vermittelt, nachdem der Druck auf das Babylon und die Politik zu stark angewachsen war. “Dass es zu dieser Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist einzig und allein der FAU zu verdanken, die seit Monaten mit uns gemeinsam kämpft. Wir finden es skandalös, dass uns die Freiheit genommen wird, über welche Gewerkschaft wir Kollektivverträge für uns erwirken”, empört sich Andreas Heinze, Filmvorführer im Babylon und Betriebsrat.

Die FAU-Betriebsgruppe kündigte indessen an, die Verhandlungen genau zu beobachten und möglichst viel Einfluss auf ver.di geltend zu machen, deren Intervention sie äußerst kritisch beurteilt. Die FAU Berlin selbst prüft derzeit die Möglichkeiten einer Revision des Urteils, um das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen. “Dieses Urteil verstößt gegen die verfassungsmäßige Koalitionsfreiheit und internationale Standards. In anderen Ländern sind kämpferische Basisgewerkschaften selbstverständlich, hier muss ihre Anerkennung noch mühsam erkämpft werden”, so Röhm. In Frage stellen wird die FAU dabei auch, dass eine hohe ver.di-Funktionärin als Schöffenrichterin in einem Prozess fungierte, der einen Arbeitskampf mit ver.di-Verwicklung und die Tariffähigkeit einer anderen Gewerkschaft zum Gegenstand hatte.

Weitere Informationen:

Arbeitsgericht Berlin: Pressemitteilung zum Urteil
Blog der Beschäftigten des Kino Babylon: http://prekba.blogsport.de
Weitere Artikel zum Arbeitskampf: http://www.fau.org/soli/babylon/

FAU Berlin löst Boykotaufruf auf!

Ich zitier das einfach mal. Verstehen tue ich das jetzt (noch) nicht:

Liebe UnterstützerInnen,

die FAU ruft ab sofort nicht mehr zum Boykott des Kino Babylon Mitte auf.
Dies hat u.a. auch einen rechtlichen Hintergrund und könnte bei
Zuwiderhandlung juristische Folgen für uns und Euch haben. Deshalb fordern
wir Euch alle umgehend auf, die Verbreitung unserer Aufrufe zum Boykott
gegen das Babylon Mitte zu unterlassen, Materialien mit dem Boykott-Aufruf
nicht weiter zu verbreiten, Internetbanner mit Boykott-Aufrufen von Euren
Seiten zu nehmen und vergleichbares zu unterlassen.

Weitere Informationen folgen.

Eure FAU Berlin

Von FAU Berlin

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