Die Geschäftsführung des halbkommunalen Kinos Babylon Mitte beantragte am 12. Januar beim Landgericht Berlin “ein empfindliches Ordnungsgeld in angemessener Höhe [oder] Ordnungshaft, zu vollstrecken an den “Sekretären” der FAU Berlin. Der FAU Berlin wurden bereits im letzten Jahr zunächst Arbeitskampfmaßnahmen gerichtlich untersagt und schließlich das Recht abgesprochen, sich als “Gewerkschaft” oder “Basisgewerkschaft” zu bezeichnen. Nach Ansicht der Klägerin habe die FAU Berlin gegen diese Unterlassung verstoßen. Es drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft bis zu sechs Monaten.
Dazu Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin:
“De facto handelt es sich unseres Erachtens um ein Gewerkschaftsverbot, das gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und internationale Konventionen, etwa der ILO, verstößt. Die akute Bedrohung einer Arbeitnehmerorganisation mit Haftstrafen verleiht dem nun auch eine menschenrechtlich bedenkliche Dimension. Einmal mehr verdeutlicht der Antrag der Geschäftsführung deren arbeitnehmerfeindliche Gesinnung.”
Dass Menschen wegen ihrer Arbeit in einer Arbeitnehmervereinigung akut von Haft bedroht sind, dürfte wohl einmalig in der Geschichte der BRD sein. Es verdeutlicht, welche Dimension der Konflikt im Babylon Mitte angenommen hat und welch bedrohliche Urteile die Berliner Gerichte bereits gegen die FAU Berlin verhängt haben. Über die momentane deutsche Rechtsprechung besteht keine Illusionen. Das faktische Gewerkschaftsverbot trägt eindeutig politischen Charakter und ist eine Farce sondergleichen, wenn der FAU Berlin einfach in vager Weise das Wort “Gewerkschaft” tabuisiert wird und sich jederzeit ein Strick daraus drehen lässt.
Dahinter steckt der offensichtliche Versuch, die FAU Berlin mundtot zu machen und organisatorisch kleinzukriegen. Das wird nicht gelingen. Die FAU hat einen langen Atem und kann auf umfassende Solidarität bauen. Unabhängig davon, wie haltbar dieser Antrag ist, wenn es die Absicht der Geschäftsleitung ist, endlich Ruhe zu bekommen, dann geht dieser Schuss nach hinten los. Mit jedem repressiven Schritt zieht sie sich größeren Unmut zu und lässt die Lage weiter eskalieren.
Dies dürfte sicher auch der für diese Situation mitverantwortlichen Linkspartei und ver.di nicht entgehen. Auch sie werden in Anbetracht des Grossmanschens Harakiri zunehmend unter Druck geraten, sich zur Babylon-Politik und den Urteilen zu positionieren. Die Anerkennung der FAU Berlin und die Wahrung der Belegschaftsinteressen sind der einzige Weg zur Deeskalation.
Weitere Informationen:
Infoseite zum Gewerkschaftsverbot: www.fau.org/verbot
Blog der Beschäftigen im Kino Babylon Mitte: prekba.blogsport.de
Text der Presseerklärung FAU Berlin
Januar 22, 2010
Kategorien: Anarchismus, Arbeit, Deutschland, Gesellschaft, Syndikalismus, Wirtschaft . Tags:Babylon Mitte, FAU, FAU Berlin, FAU-Verbot, Gewerkschaft, Kino Babylon, Lars Röhm, ver.di, Verbot . Autor: anarquest . Kommentare: Hinterlasse einen Kommentar